1 wolfgang schwartz walter ruckhofer peter hofer mag. eugen pachler landtagswahl 31. mai 2015...

Post on 06-Apr-2016

219 Views

Category:

Documents

0 Downloads

Preview:

Click to see full reader

TRANSCRIPT

1

Wolfgang SchwartzWalter RuckhoferPeter HoferMag. Eugen Pachler

Landtagswahl 31. Mai 2015

Schulung Wahlbehördenmitglieder 05 2015

Stadt Graz | BürgerInnenamt | 8011

2

WahltagSonntag, 31. Mai 2015, 7.00 – 16.00

• 268 ordentliche Sprengel alle Wahllokale sind Wahlkartenwahllokale

• 16 Besondere Wahlbehörden• 2 Besondere Wahlsprengel

3

4

• Vor Beginn der Wahlzeit:– 2 Wahlzellen aufstellen – 2 Wahlurnen (leer)– Kundmachungen und Wegweiser

(Sprengelnummer) anbringen– Übernahme Stimmzettel und Kuverts

(10er Pakete)– Prüfung Verbotszone (3 m)

Wahlablauf

Verbots-

zone3 m

ZumWahllokal

06/12

5

• Während der Wahlzeit 7 - 16:– Identitätsprüfung (Ausnahme)– Suche im Wählerverzeichnis– Ausgabe blaues Kuvert und Stimmzettel

6

12

Stimmzettel Susi 66819Wähler Willi 66818

Wahlkarte eingezogen

21

Wählerverzeichnis für die

Landtagswahl 2015

Wahlkarte/6.09.2013/Post

7

– Vermerke im Wählerverzeichnis• Vorgezogene Stimmabgabe keine Stimmabgabe zulässig Streichung nicht zur Wahl zulassen

• Aufnahme zur Wahl zulassen

• Wahlkarte (WK) ohne Wahlkarte keine Stimmabgabe Abnahme der Wahlkarte

Wenn Vermerk Wahlkarte – keine Stimmabgabe ohne Wahlkarte möglich!!!

8

Willi Wähler

Unterschied Wahlkarte – Briefwahl• Lasche ist OFFEN !!

KEINE Unterschrift

• Lasche ist GESCHLOSSEN !!

9

4 Wahlkreise in der Steiermark= 4 unterschiedliche Stimmzettel

15 Mandate181 KandidatInnen

11 Mandate137 KandidatInnen8 Mandate

99 KandidatInnen

14 Mandate166 Kandidaten

10

Wahlkarte

• Aus dem Wahlkreis 1 Graz und Umgebung• Wahlkarte abnehmen• Aushändigung blaues Kuvert und Stimmzettel• Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis• Zusätzlich Eintragung im Abstimmungsverzeichnis für WahlkartenwählerInnen

(entfällt wenn wahlberechtigte Person sich im eigenen Wahlsprengel befindet)• Hinzuschreiben des Namens am Ende des Wählerverzeichnisses

(entfällt wenn wahlberechtigte Person sich im eigenen Wahlsprengel befindet)• Vermerk im Abstimmungsverzeichnis, dass Wahlkarte eingezogen wurde• Eingezogene Wahlkarte zur roten Mappe (Pkt. 10 Wahlkarten und beige Kuverts)

Stimmzettel aus Wahlkreis 1 – daher blaues Kuvert – werden im Sprengel mit ausgezählt!

11

Wahlkarte

• Aus dem Wahlkreis 2, 3 oder 4• Wahlkarte abnehmen• Aushändigung beiges Kuvert und Stimmzettel aus dem Wahlkreis

(die mit der Wahlkarte mitgebracht wurden)• Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis• Zusätzlich Eintragung im Abstimmungsverzeichnis für WahlkartenwählerInnen• Hinzuschreiben des Namens am Ende des Wählerverzeichnisses• Vermerk im Abstimmungsverzeichnis, dass Wahlkarte eingezogen wurde• Eingezogene Wahlkarte zur roten Mappe (Pkt. 10 Wahlkarten und beige Kuverts)

Stimmzettel aus Wahlkreis 2,3,4 – daher beiges Kuvert – können im Sprengel nicht ausgezählt werden!

12

Briefwahl

Von der Stadt Graz ausgestellte und an die Bezirkswahlbehörde Graz adressierte Wahlkarten, die bereits zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet wurden, müssen von der Sprengelwahlbehörde entgegengenommen werden.

– Keine Erfassung im Abstimmungsverzeichnis und auch kein Eintrag in der Niederschrift– Werden in die rote Niederschriftenmappe gegeben

(Pkt. 9 Entgegengenommene Briefwahlunterlagen)

13

1

WahlkartenwählerInnen

2,3,4

14

Sonstiges– körper- oder sinnesbehinderte Personen Stimmzettelschablone/Begleitperson

– Fehler beim Ausfüllen des StimmzettelAusgabe weiterer Stimmzettel mit Vermerk im Abstimmungsverzeichnisfalsch verwendeten Stimmzettel wird von wahlberechtigter Person zerrissen und mitgenommen)

– Wahlzeugen Eintrittsschein muss vorgewiesen werden! Kein Stimmrecht!

– Vertrauenspersonensind Mitglieder der Wahlbehörde jedoch ohne Stimmrecht

– Klemmbrettals Hilfestellung für RollstuhlfahrerInnen

15

1. Stimmzettelabrechnung (Niederschrift B / 1)

2. Anzahl blaue und beige Wahlkuverts = Zahl der im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen WählerInnen(Niederschrift C / 1)

3. Beige Wahlkuverts und abgegebene Briefwahlunterlagen verpacken und zur roten Niederschriftenmappe (Niederschrift C / 2)

Ergebnisermittlung

16

4. Öffnen der blauen Kuverts und Entnahme Stimmzettel• Prüfung Gültigkeit und Ungültigkeit• Ermittlung Parteisummen und ungültige Stimmen• Eintragung in Tabelle und Formular Sofortmeldung • Telefonische Sofortmeldung(Niederschrift C / 3)

5. Auswertung der Stimmzettel mit und ohne Vorzugsstimmen(Niederschrift C / 3)

Ergebnisermittlung

17

Par

teis

timm

eN

ame und/oder R

eihungs-num

mer eines B

ewerbers

18

Vorzugsstimmenprotokoll

2

5

1

19

Verpacken der Stimmzettel

• In die beschrifteten weißen Säcke• „Partei“ – Stimmen ohne VZ und Anzahl• „Partei“ – Stimmen mit VZ und Anzahl• ungültige Stimmen und Anzahl• nicht ausgegebene Stimmzettel

20

Bildung des Wahlaktes

• rote Mappe– grüne Niederschrift– Wählerverzeichnis– Abstimmungsverzeichnis– Vorzugsstimmenprotokoll– Empfangsbestätigung Stimmzettel– Telefonsofortmeldung– Kundmachungen Wahlbehörden– Angelobung– Entgegengenommene Briefwahlunterlagen– Wahlkarten und beige Kuverts– Anwesenheitsliste– Sonstiges

21

Bildung des Wahlaktes• Brauner Karton

– Alle beschrifteten weißen Säcke mit den Stimmzetteln• Wahlurnen (verbleiben im Wahlokal)

– nicht ausgegebene Wahlkuverts und die Kundmachungen

Im Wahllokal dürfen keine (leeren) Stimmzettel verbleiben

22

Rückgabe Wahlakt

• WahlleiterIn bringt rote Mappe (Wahlakt) und braune Kartons zur zuständigen Rückgabestelle

• Kontrolle – Sofortmeldung– Vollständigkeit (Niederschrift, Vorzugsstimmenprotokoll,

Anwesenheitsliste etc.)

24

25

26

27

28

Gültigkeit/Ungültigkeit von Stimmen

Die folgenden Folien erklären die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen anhand des Beispieles der Europawahl. Dieselben Maßstäbe sind auch für die Landtagswahl anzuwenden.

29

30

31

32

33

34

35

36

37

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

top related