der deutsche strassenverkehr / 1978/04

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Reisenund Speisen

Verkehrssituation

in Berlin

Ende Februar informierte derStellvertreter des Oberbürger-meisters für Inneres beim Magistratvon Berlin - Hauptstadt der DDR,Günter Hoffmann Pressevertreterüber die Verkehrslage seitJahresbeginn in Berlin.In Vorbereitung auf die neueStVO wurden von August 1977 bisJanuar 1978 mehr als 900000 Bür-ger in Verkehrsteilnehmerschulun-gen erfaßt; das sind 82 Prozentder Berliner Einwohner. In 15333Schulungsveranstaltungen (proTag 83) erläuterten 2448 meist

hrenamtliche Lektoren die neuen.estimmungen. Während diesesZeitraumes entstanden 107 neueVerkehrssicherheitsaktivs, so daßin Berlin gegenwärtig 672 Verkehrssicherheitsaktive, 53 Arbeits-gruppen ‚Verkehrssicherheit" undacht Verkehrserziehungszentrenbestehen, in denen 20 000 Bürgeraktiv sind.Zur Verkehrsunfallentwicklungsagte Günter Hoffmann, daß esim Januar 1978 gegenüber demJanuar des Vorjahres 13,4 Prozentweniger Verkehrsunfälle, 5 Prozentweniger Verletzte und 2 Verkehrs-

tote weniger gab. Vom 1. Januarbis 26. Februar 1978 wurdengegenüber dem gleichen Vor-jahreszeitraum 9,7 Prozent weni-ger Unfälle und 2,5 Prozent weni-ger Verletzte bei unveränderterAnzahl der Getöteten registriert.Bei den Hauptunfallursachen imanuar 1978 steht mit 24,9 Prozent

das Nichtbeachten der Verkehrs-regelung bei Rot und Gelb an derSpitze. Es folgen mit 18,4 Prozentdie überhöhte Geschwindigkeit,mit 10,2 Prozent das Fehlverhal-ten von Fußgängern und mit8,9 Prozent das Nichteinhalten derFahrspur. Wegen Fahren unterAlkoholeinfluß mußte in 259 Fäl-len die Fahrerlaubnis eingezogenwerden. Den höchsten Anteil anden Gesamtverursachern von Ver-kehrsunfällen haben mit 53,2 Pro-zent die Pkw-Fahrer. Ihnen folgenmit 24,2 Prozent die Fußgänger.Die durch Fußgänger verursachtenUnfälle nahmen gegenüber Ja-nuar 1977 um 19 zu. Bei den Fuß-gängern waren 30 Prozent Kin-der und 24,4 Prozent ältere Bür-ger die Unfallverursacher.Im Januar 1978 kam es in Berlin

allein zu 20 Verkehrsunfällendurch Nichtbeachten der Rechts-pflichten aus der neuen StVO. So

ereigneten sich acht Unfälle durchHineiriwechseln in den Sicher-heitsabstand, acht Unfälle durchNichtbeachten der Vorfahrt derStraßenbahn, acht Unfälle durchvorschriftswidriges CJberqueren derFahrbahn an untersagten Stellenund drei Unfälle durch falschesVerhalten an Straßenbahnhalte-stellen.Bis jetzt wurden über 7000 Ver-kehrszeichen in Berlin geändert.Dafür wurden rund 1200 neuePfosten gesetzt. Bis zum 30. Aprilsollen 2000 innen beleuchtete Ver-kehrszeichen geschaltet sein.Entsprechend dem zentralen Maß.nohmeplan sind bis zum 31. De-zember 1978 noch 16800 Verkehrs-

zeichen auszuwechseln. Fortgesetztwird dabei die Kennzeichnungdes Reditsabbiegens bei Rot ent-sprechend der verkehrstechnischenNotwendigkeit, das Auswechselndes Zeichens „Parkverbot" und dieUmbeschilderung vor Kurzpark-plätzen, Spielstraßen, für denDurchgangsverkehr gesperrteStraßen usw.

„Meine HeimatDDR

Der FDJ-Zentralrat und „Jugend-tourist" haben die touristischeMassenbewegung „Meine HeimatDDR" ins Leben gerufen, an dersich jeder junge Motortouristbeteiligen kann.Dabei geht es nicht um Rekordeder gefahrenen Kilometer oderder Anzahl besuchter Ziele,sondern darum, sich in einerStadt, in einem Museum einmalnäher umzusehen, das

Wissen zu erweitern.und Erholung zu finden. Aus un-serer 30jährigen Geschichte gibt esmanches aufzuspüren.

Das alles geht ohne Stempel-Jägerei, ohne besondere Nach-weise vor sich, Die einfache Infor-mation der FDJ-Leitung genügt.Die aktivsten Teilnehmer erhaltendas touristische Abzeichen „MeineHeimat DDR" und die besten Kol-lektive Urkunden. Darüber hin-haus haben die Aktivsten die Mög-lichkeit, am Nationalen Jugend-festival der DDR zu Pfingsten 1979in Berlin teilzunehmen oder eine„Jugendtourist"-Reise zu denOlympischen Spielen 1980 nachMoskau zu erwerben.

Gewiß, heutzutage verreist niemand mehr des Essens

wegen. Und doch bestimmt die Tatsache, ob und wieman etwas zu Essen bekommt, maßgeblich den ge-

samten Reiseeindruck. Unverkennbar hat sich in den

letzten Jahren auf diesem Gebiet einiges getan und

sichtbar verbessert. Doch gemessen am internatio-

nalen Niveau, glaube ich, gibt es noch manches zu tun.

Denn das Reiseland DDR wird von ausländischen

Touristen nicht nur nach der Anzahl und Qualität der

Museen und Sehenswürdigkeiten beurteilt.

Das wurde von der MITROPA und dem Konsum rich-

tig erkannt, und gemeinsam konzentrieren sich ihre

Anstrengungen nun darauf, den speziellen Bedürfnis-

sen der Kraftfahrer in der gastronomischen Betreuung

gerecht zu werden. So will der Konsum schrittweise

800 Raststätten mit dem entsprechenden Service an

rund 90 Fernverkehrsstraßen einrichten. Die MITROPA

bewirtet gegenwärtig in 22 Raststätten und 12 Reise-

restäurants - die ohne Ruhetage und rund um die

Uhr geöffnet sind - die fahrenden Gäste.

Die Autobahnraststätten werden nach und nach einer

Rekonstruktion unterzogen. Bereits zum Frühjahrs-

messeverkehr wurde die Raststätte Michendorf wieder-

eröffnet. Seit 15. April ist die Raststätte Niemegk

wegen komplexer Rekonstruktionsmaßnahmen bisvoraussichtlich zum Herbst geschlossen. Diese

MITROPA-Raststätte hat die höchste Auslastung pro

Stuhl. Während der Umbauarbeiten gibt es in beiden

Richtungen Behelfslösungen in Form von Wald-

schenken, die von 6 bis 22 Uhr einen Imbiß bereit-

halten.

Wäre diese Rekonstruktion nicht im Winterhalbjahr

vorteilhafter gewesen? Aus der Sicht der Motortouri-

sten bestimmt. Doch gerade diese hochfrequentierte

Raststätte wird in starkem Maße von Berufskraftfahrern

genutzt. Im Winter wäre diese Freiluftvariante nicht

möglich gewesen, so daß auf der gesamten Strecke nurnoch die Raststätte Köckern zur Verfügung gestanden

hätte.

Zur Reisesaison 1978 wird am Kilometer 159 zwischen

dem Schkeuditzer und dem Hermsdorfer Kreuz bei

Naumburg-West eine neue Imbiß-Versorgung mit

30 Plätzen eröffnet. Auf ihrer Fahrt zur Ostseeküste

werden die Motortouristen dann auch eine derartige

MITROPA-Einrichtung in Finowfurt finden.

Daß Sie gut fahren und angenehm bedient werden,

wünscht Ihnen Ihr

-ß0&4e&geiiC

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978 11

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Vorfahrtsverzichtdurch Anhalten

Ein vorfahrtsberechtigter Kraft-fahrer, der in Österreich an einerKreuzung kurz anhält, verliert da-mit sein Recht auf Vorfahrt. Dasentschied der Oberste Gerichtshofin Wien. In der Urteilsbegründungheißt es weiter, daß es gleich-gültig ist, warum und wie langedas eigentlich vorfahrtsberechtigteFahrzeug angehalten wird. Dervorfahrtsberechtigte Autofahrer

muß sein weiteres Verhalten dar-auf einstellen, daß wartepflichtigeVerkehrsteilnehmer das Anhaltenals Vorrangverzicht auslegen. Erdarf deshalb nur mit besondererVorsicht die Kreuzung befahren.

Luftschläuche

Im Heft 3/78 hatten wir die neben-stehende Schlauchtabelle ange-kündigt, aus der entnommen wer-den kann, für welche Reifenwelche Schläuche benötigt werden.Wir veröffentlichen die Tabellein Auszügen und beschränken unsauf die üblichen Reifengrößenfür Pkw, die auf unseren Straßenfahren.Neu in der Bezeichnung der Luft-schläuche sind die Guppen-schlauchnummern, d. h. eineSchlauchgröße ist jeweils für meh-

rere Reifengrößen und -arten zu-gelassen.

Schlauchbezeichnungzugeordnete Reif

neu bisherige

5.20/5.50-135.20-135.50-13

1320 5.65/135-13135 R 13

145-135.95/145-13

145 R 13

5.60-135.90-13

5.60/5.9016.00/155-13 6.00-13

1330 6.15/155-13155 R 13

6.45/165-13165-13

165 R 13

6.40-136.40 R 13

6.40/6.50/6.70-13 6.50-136.70-13c7.00-13

13 406.95/175-13

175-13 175R13

7.35/185-13185 R 13

14202 5.00/5.20-145.20-145.50-14

5.60-145.90-14

5.60/5.90/6.00/155-14 6.00-14

1430 6.15/155-14155 R 14

6.45/165-14

165 R 146.40-14

6.40/6.50/7.00-14 6.50-147.00-14

1440 175-146.95/175-14

175 R 14

7.35/185-14185-14 185R14

185-14c

5.60-155.90-15

5.60/5.90/6.00/155-15 6.00-15 L

15306.35/155-15

155 R 15

165-156.85/165-15

165 R 15

6.40-15

6.40/6.70/7.00-156.50-156.70-157.00-151

154027.15/175-15

175 R 15

7.35/185-15185 R 15

Die Zuordnung gilt auch für Reifen mit der Zusatzbezeichnun

SR, HR und VRDieser Schlauch befindet sich noch in Vorbereitung

Berlin -

Stadt der Brücken

In Berlin, Hauptstadt der DDR,gibt es etwa 600 Brücken, Stegeund Bahnüberführungen, die Eisen-

bahnstrecken, Straßen, Kanäle,die Spree und Dahme, die Panke,Wuhle und Erpe überspannen.Damit gehört Berlin zu den brük-kenreichsten Städten in Europaund liegt noch vor Venedig, wonur 400 Brücken registriert sind.Zu den ältesten Brücken zählendie ljbergänge im Spreetal, 1298wurde der Mühlendamm als Spree-übergang erstmals urkundlich er-wähnt. Die Brücke nannte mandamals „Knüppeldamm". Sie hatihr Gesicht im Laufe der Ge-schichte mehrmals gewandelt und

sieht heute - nach der Erneuerungvon 1968 - sehr modern aus(siehe Foto).Die längste Brücke in Berlin istder 500 m lange Fußgängerüber-gang zum 5-Bahnhof Storkower

Straße. Die längste für den Fahrzeugverkehr ist die WarschauerBrücke mit 225m.

In den vergangenen zehn Jahrenwurden in der Hauptstadt 50Brücken rekonstruiert und 60 neugebaut. Im laufenden Fünfjahr-plan wird Berlin um 40 Brückenreicher werden. Viele davonwerden im neuen Stadtbezirk ent-stehen. Von besonderer Bedeu-tjng wird der Neubau der fast350 m langen und 33 m breiten„Schwarzen Brücke" in Pankow-Heinersdorf sein, mit dem der An-schluß zur Autobahn in RichtungNorden fertiggestellt wird.

(Nach: Berliner Zeitung vom27.2. 1978)

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Straßendes

Südens

Der besondere Schutz unsererKinder ist nicht neu. Neu ist ledig-

h, daß dieser Gedanke in deriIO gesetzlich verankert wurde.

Dem Schutz der Kinder dient aucheine ständige Verkehrserziehung,ein Vertrautmachen der Kinder mitrichtigen Verhaltensweisen undmit den Gefahren des Straßen-verkehrs entsprechend ihres Alters.Dieser Aufgabe widmen sich dieDesdner Verkehrserziehungs-zentren schon seit geraumer Zeit.So wurden im vergangenen Jahr -wie auf unserem Foto - praxis-verbundene Ubungen „vor Ort"veranstaltet. Das Anliegen ist nachwie vor aktuell und sollte auch indiesem Jahr in ähnlicher Weiseund auch andernorts gepflegt wer-

den.

Bremsprobe

"estanden

Ein englischer Kraftfahrer miteinem Dreiradwagen wurde vonder Besatzung eines Streifen-wagens aufgefordert, die Wirk-samkeit der Bremsanlage seinesFahrzeuges zu demonstrieren. Beimersten Versuch setzte sich einPolizist auf den Rücksitz des Drei-radwagens, um zu messen. Bei derBremsprobe flog er gegen dieWindschutzscheibe. Beim zweitenVersuch fuhr der hinter dem Drei-radwagen fahrende Streifenwagenauf das Prüffahrzeug auf unddemolierte dessen Heck. Der amLenkrad sitzende Polizist war ge-rade über Funk gerufen wordenund hatte nicht auf den Vorder-mann geachtet.

Dem Dreiradwogenfahrer wurdebestätigt, daß seine Bremsen

ebenso gut seien wie die desStreifenwagens, die Handbremsesei sogar besser.

Wartburg-Clubs

in der CSSR

Innerhalb des Verbandes Svazarm(vergleichbar mit der OST in derDDR) bestehen in der CSSR32 Wartburg-Klubs, so u. a. inBratislava, Koprivnice, Tabor undZvolen. Der älteste und mit 1800Mitgliedern auch größte Klubexistiert in Prag. Er wurde bereits1958 gegründet. Der Prager Klubgibt eine monatlich erscheinendetechnische Zeitschrift heraus, diean alle Wartburg-Klubs in derCSSR verschickt wird.

Zu den Aufgaben der Klubs ge-hören die Vermittlung technischerInformationen und Kenntnisse andie Mitglieder, Hilfeleistung beiPannen und Unfällen, technischeUberprüfung der Fahrzeuge, ver-kehrspraktische Schulungen derKlubmitglieder. Zusammenarbeitmit der Verkehrspolizei und denZulassungsbehörden u. a. ZumKlubleben gehören auch Touristik-Treffen, Geschicklichkeitswett-bewerbe und gemeinsame Aus-fahrten.Die Klubs werden vom VEB Auto-

mobilwerk Eisenach in vielfältigerWeise unterstützt. Vertreter desWerkes sind gern gesehene Gästein den Klubs.

Mit Musik

In Frankreich waren 1977 reichlich16 Millionen Pkw zugelassen. Etwasieben Millionen davon verfügtenüber ein Autoradio, also rund43 Prozent der französischenKraftfahrer können mit Musikfahren.

Aus einem Interview der

„Freien Presse mit dem Mit-

glied des Rates des BezirkesKarl-Marx-Stadt für Verkehrs-und Nachrichtenwesen,

Genossen Joachim Andrä.

Wie groß ist das Straßennetz

des Bezirkes Karl-Marx-Stadt?

Wir haben das dichteste Stra-ßennetz der DDR. Der DDR-Durchschnitt beträgt 1,2 Kilo-meter Straße pro Quadrat-kilometer Fläche. Im Bezirk sindes 1,9 Kilometer Straße. Ins-gesamt verfügen wir über rund11 000 Kilometer Straßerund 40 Prozent davon sind

Ortsdurchfahrten.

Stichwort Ortsdurchfahrt: Oft-mals folgen einer gut ausge

bauten Fernverkehrsstraße

Ortsdurchfahrten, denen das

Prädikat „gut" nicht gegebenwerden kann. Macht der Stra-

ßenbau um manche Orte einen

Bogen?

Die Erneuerung von Ortsdurch-

fahrten ist mit einer Vielzahlvon Problemen verbunden. Dasind wir an gegebene Straßen-höhen gebunden, müssen Be-

gradigungen und Grundstücks-

regulierungen vornehmen und

nicht selten die gesamten alten

Versorgungsleitungen wie Tele-fon, Elektroenergie, Gas undWasser erneuern. Hier sindoftmals zwei Drittel der Auf-wendungen Tiefbauarbeitenund nur ein Drittel Straßen-ausbau. Hinzu kommt, daßaußerhalb von Ortschaften80 Prozent der Arbeitenmaschinell erledigt werden,im Ort sind es jedoch bis zu

60 Prozent Handarbeit, was das

Bautempo ganz stark beein-

flußt

Nicht selten sprechen Kraftfah-rer davon, daß im Norden der

DDR die Straßen besser sindals im Bezirk Karl-Marx-Stadt.Das Besser ist natürlich relativ.Aber zur Verständigung fol-gende Tatsachen: Die bei unsvorherrschenden geographi-schen Bedingungen machenden Straßenbau komplizierterals die leichten Böden in denNordbezirken. Der. geologischeUntergrund bei uns hat für denStraßenbau den Nachteil, daßer zu lange das Wasser fest-hält. Das heißt, er ist frost-und verwitterungsempfind.licher...

Freie Presse, Karl-Marx-Stadt,18. 2. 1978

Fotos: ADN-ZB, Scheibe, Zwingen-

berger; Karikatur: Frank Steger

Radfahrer

auf dem Fußweg?

Der Westberliner Verkehrswissen-schaftler Prof. H. Appel hat vor-geschlagen, Radfahrern das Be-nutzen der Fahrbahnen zu verbie-ten und sie auf die Fußwege zuverweisen, wenn gesonderte Rad-wege nicht vorhanden sind. Er be-gründete seinen Vorschlag mitdem Hinweis, daß Radfahrer durchKraftfahrzeuge auf der Fahrbahn

stärker gefährdet seien als Fuß-gänger durch Radfahrer auf Fuß-wegen, wenn letztere die notwen-dige Vorsicht walten ließen.

Moskwitsch-Test

Eine Testfahrt, die so lang wie eineReise um den Erdball war, habenzwei sowjetische Teams mit zweiMoskwitsch 2140 absolviert. Diestrapaziöse Route führte von Mos-kau zum Pazifikhafen Wladiwostokund zurück. In den dreieinhalb

Monaten wurden auch die höch-sten Pässe des Tienschan undKaukasus bewältigt. Die Erfahrun-gen werden in die laufenden Ver-besserungen am Serienmodell2140 einfließen.

Sachen gibt es

Nachdem der 16jährige FranzoseGeorges Perrin keine allzu gutenErfahrungen mit dem Trampen ge-macht hatte - er wurde zu oft undzu lange stehengelassen -‚ kam

er auf die Lösung. Er zog sichMädchenkleider an und konnte soohne Schwierigkeiten von Parisnach Neapel und zurück trampen.

In Malmö veranstaltete eingastierender Zirkus einen Umzug,an dessen Schluß ein Elefant lief.Ein Autofahrer berührte mit derStoßstange seines Wagens daslinke Hinterbein des Elefanten.Eine solche Berührung war für denElefanten in der Manege dasZeichen zum Setzen. Er setzte sich

auch in diesem Fall. Der Fahrerkonnte noch aus dem Auto flüch-ten, bevor es plattgedrückt wurde.

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Aktuelle Notizen n SachenVe ikeLdGGicherL i ~ t

Wer sich bisher aus der theoretischen Fest-

stellung des zunehmenden Kraftfahrzeugbe-

stands keine rechten Vorstellungen machen

konnte, der wird spätestens an den vor unsliegenden Maitagen, insbesondere während

der Pfingstfeiertage, Gelegenheit dazu haben.Den größten Zuwachs haben gegenwärtig diePersonenkraftwagen; 1977 betrug das Wachs-tum des Pkw-Bestands 9,9 Prozent. Und wereinen Personenkraftwagen besitzt, wird zumin-dest Pfingsten und im bevorstehenden Urlaubdamit fahren.

In der Praxis des Straßenverkehrs der nächstenWochen und Monate sieht das so aus: Der

Kolonnenverkehr wird werktagsüber, an Sams-

tagvormittagen und Sonntagabenden auf

Autobahnen, Fernverkehrsstraßen und städti-schen Magistralen eine ständige Erscheinung

sein. Trotz vieler verkehrsregelnder und ver-kehrsorganisatorischer Bemühungen für einehöhere Flüssigkeit der Fahrzeugströme werdendie Durchschnittsgeschwindigkeiten geringer,wird man deshalb auch von vornherein län-

gere Fahrzeiten kalkulieren müssen.

Jeder Fahrzeugführer muß sich an diese neuenBedingungen im Straßenverkehr gewöhnen, er

muß sich ihnen unterordnen. Inwieweit er sichan die Grundforderungen des § 1 der Stra-

ßenverkehrsordnung hält Verantwortungs-

bewußtsein, Disziplin, Aufmerksamkeit, Vor-

sicht, gegenseitige Rücksichtnahme eant-wortet er nicht zuletzt durch sein Kolonnen-

verhalten.

Verkehrsunfälle in Kolonnen haben meistschwere Folgen. In sie sind vielfach mehrereFahrzeuge verwickelt. Sie zu vermeiden, setzt

immer und überall das disziplinierte Mitfah-

ren innerhalb der Kolonne, das Unterlassen

jedes riskanten Ciberholmonövers, das Vermei-den scharfen Bremsens ohne akute Gefahr,

das Einhalten größerer Abstände langsamer

fahrender Fahrzeuge und das Vorbeilassen

hinter ihnen aufgestauter Kolonnen voraus.

In der Straßenverkehrsordnung sind diese

Forderungen als Rechtspflichten formuliert. Esist deshalb nicht dem freiwilligen Ermessen

eines Fahrzeugführers überlassen, ob er sie

einhält. Jeder ist dazu verpflichtet, und die

Verkehrspolizei wird ihre Verkehrsüberwa-

chung gerade auch auf die konsequente

Durchsetzung dieser Rechtsnormen konzen-

trieren.

Im Kolonnenverkehr wie überhaupt beim dich-teren Fahrzeug- und 'Fußgängerverkehr wirdaber auch mehr als früher jeder Konzentra-

tionsmangel, jede Reaktionsverzögerung, jederFahrtüchtigkeitsmangel deutlich. Deshalb stehtdie uneingeschränkte Fahrtüchtigkeit jedes

Fahrzeugführers mehr denn je im Vorder-

grund aller Erziehungsmaßnahmen. Ich möchtedeshalb mit aller Deutlichkeit aussprechen:

Ausnahmslos wird bei Alkoholgenuß vor oderwährend der Fahrt jedem Kraftfahrer die

Fahrerlaubnis entzogen. Wird ein Blutalkohol-

gehalt von 1 pro mille und mehr festgestellt,wird die Einleitung eines Ermittlungsverfah-

rens geprüft mit dem Ziel gerichtlicher Bestra-fung. Wird darüber hinaus unter Afkoholein-

Generalmajor H. Maily, Leiter der

Hauptabteilung Verkehrspolizei

im Ministerium des Innern

Ls1

fluß ein Verkehrsunfall herbeigeführt, wird derKraftfahrer neben strenger Bestrafung persön-lich für die entstandenen Folgen haftpflichtig,

manchem nicht sympathisch sein, aber es gibtmitunter keine anderen Wege, um jedem

Bürger für sein gekauftes Privatfahrzeug eine

Ein derartiger Kolonnenverkehr wird zur stän-

digen Erscheinung in den nächsten Monaten.

Jeder Fahrzeugführer muß sich durch rücksichts-

volles, diszipliniertes Verhalten auf diese Be-

dingung einstellen und sich ihr anpassen.

Foto: Zwingenberger

Stellfläche zu sichern, zumal ja der Kraft-

fahrzeugbestand die nächsten Jahre mit un-

vermindertem Tempo weiter anwächst.

Für den Besucherverkehr der Großstädte wirddie Empfehlung zum Abstellen der Kraftfahr

zeuge in den Stadtvororten und von dort zur

Weiterfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmit-teln immer mehr zur Notwendigkeit. In Erfurt

und Leipzig werden die in die Stadtgebiete

einfahrenden Fahrzeugführer auf dieses Par-ken und Pendeln und dafür geschaffene Auf-fangparkplätze aufmerksam gemacht. Die

anderen Großstädte sollten dem nicht nach-

stehen. Denn auch parkplatzsuchende Kraft-fahrer beeinträchtigen in den Stadtzentren

die Sicherheit und die Flüssigkeit im Stra-

ßenverkehr.

In diesen Wochen wird die Aktion Zweirad-

fahrer gestartet. Träger dieser Aktion sollen

die Jugendlichen selbst sein, die FDJ- und

die GST-Organisationen sowie die Jugend-

VSAs. Ich halte das für erwähnenswert, de.

die meisten der knapp 21/2 Millionen Kleir

krafträder in unserer Republik von jungen

Menschen benutzt werden. Ein Unfall mit demMotorrad öder mit dem Mokick ist aber fast

immer mit körperlichen Verletzungen verbun-den. Die Jugendlichen davor zu schützen, istAnliegen der gesamten Gesellschaft.

Es wurden und werden überall dort die bestenErfahrungen berichtet, wo die Verkehrserzie-hung der jungen Motorradfahrer von ihnen

selbst wahrgenommen wird, wo sie sich unter-einander schulen, wo sie miteinander üben.

Sobald ältere VSA-Mitglieder ihnen diese

Verantwortung abnehmen, lassen sie in der

Eigeninitiative und in der Eigenverantwortungmanchmal nach. Das sollte beachtet werden.Aufgabe der älteren Funktionäre wäre es, denJugendlichen bei der Schaffung der Voraus-

setzungen dafür zu helfen: Zweiradrallyes oderTrials für Jugendliche, Reparaturwerkstätten

für Mopeds und Motorräder, Suchfahrten, Ver-kehrserziehungs-Diskos, Zweiradfahrer-Bälle.Es gibt dazu schon gute Erfahrungen in Eisfeld

und in Sonneberg, in Gotha, in Hohenstein-

Ernstthal und in Meißen. Wir sollten ihre Ver-allgemeinerung beschleunigen.

ohne daß die Versicherung dafür eintritt. An Der zunehmende Fahrzeugbestand geht aber

diesen rundsätzen önnen eder ürspra- auch n en andgemeinden icht purIochen noch beste Beurteilungen rütteln. vorüber. Jeder auf dem Lande wohnende weiDer unehmende ahrzeugbestand nde

das. Damit muß aber auch die Qualität der1977 gab es in der DDR bereits 61/2 Millionen

Verkehrserziehung chritt alten. ie er-Kraftfahrzeuge ompliziert icht ur en kehrssicherheitsaktivs n en andwirtschaft-fließenden, sondern auch den uhenden Ver- lichen etrieben nd die Arbeitsgruppen ürkehr. edes raftfahrzeug eansprucht ine Verkehrssicherheit in den Landgemeinden sindStellfläche. Sie kann ur im Wohngebiet des aufgerufen, or llem m inblick uf ieFahrzeugbesitzers ewährleistet werden, nd bevorstehende Erntesaison auf eine bestmögselbst das bereitet schon vielerorts Schwierig- liche erkehrssicherheit nd disziplin inzu-keiten. n inigen tädten urden chon wirken. as eginnt ei er echtzeitigeneigene Parkordnungen erlassen. Man ist bei- Erfassung ämtlicher ahrzeuge ur echni-spielsweise in fi'zelfäl1en—sdon- dazu '--sEIeWOberprüfung nd ührt eiter bergegangen, Betriebsfahrzeugen das Parken auf wirkungsvolle chulungen is u erstärktenöffentlichen Straßen und Plätzen zu verbieten Kontrollen or llem uf ahrtüchtigkeit. n

n Ausnahmefällen werden befristete Son- der Landwirtschaft gelten die gleichen Rechts-

dergenehmigungen rteilt. oben inzelne normen wie überall. Wer da in uge zu-Betriebe icht genügend Stellflächen für ihre drücken will, schadet sich selbst und der Ge-Fahrzeuge, müssen sie mit anderen Betrieben selischaft.k000erieren. as aa uf den rsten lick

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Rechtsfahrgebot mißachtet -

ein Toter

Ein 27jähriger Mann, der seine Arbeit ordent-lich verrichtet, im Betrieb diszipliniert auftrittund sich ins Kollektiv einordnet, ist der Kraft-fahrer A. Seit sieben Jahren fährt er Krad, zu-letzt eine „ES 175/1". Hierbei zeigte er weitweniger Verantwortungsbewußtsein. In letzter

Zeit mußte er zweimal wegen Fahrens mit über-

höhter Geschwindigkeit ordnungsstrafrechtlichzur Verantwortung gezogen werden.

Am Tattag befuhr er innerorts eine durch

Strauchwerk und Bäume sehr unübersichtliche

Linkskurve mit 45 km/h. Die Fahrstrecke warihm bekannt, Er ‚schnitt" diese Kurve derart,

daß er weit auf die linke Fahrbahn geriet unddort mit einem ihm entgegenkommenden vorschriftsmäßig rechts fahrenden Mopedfahrerzusammenstieß. Der Mopedfahrer hatte eben-

falls eine Geschwindigkeit von 45 km/h. Er

vurde durch das Verhalten des A. völlig über-‚-cischt und vermochte weder zu bremsen noch

unfallverhütend auszuweichen. Der Anprall war

heftig (die Anprallgeschwindigkeit betrug

90 km/h), beide Fahrer stießen mit den Köpfenzusammen und erlitten schwere Verletzungen.

Wiesind schnell-

beschildert? 

Wie sind Schnellstraßen beschildert, und wel-

chen Geltungsbereich hat das Verkehrszeichen

»Zulässige Höchstgeschwindigkeit"?

Schnellstraßen werden in Angleichung aninternationale Regelungen mit den bereits ge-genwärtig gebräuchlichen Verkehrszeichen„Zulässige Höchstgeschwindigkeit" (Bild 218)beschildert. Mit diesem Verkehrszeichen kanngemäß Paragraph 12 Absatz 2 StVO die zu-lässige Höchstgeschwindigkeit herauf- oderherabgesetzt werden. Deshalb findet dieses

—Verkehrszeichen zum Beispiel auch Anwen-ung zur Kennzeichnung der Schnellstraßen.

Die mit dem Verkehrszeichen „Zulässige

Höchstgeschwindigkeit" (Bild 218) herauf- oderherabgesetzte Höchstgeschwindigkeit wird mitdem Verkehrszeichen „Ende der zulässigenHöchstgeschwindigkeit" (Bild 222) aufgehoben.Somit endet die angezeigte zulässige Höchst-

Beide trugen keinen Schutzhelm Der Moped-fahrer verstarb an den Verletzungen.

Der Kraftfahrer A. hat eine Elementarregel ab-

sichtlich verletzt. Seine Schuld an diesemschweren Unfall wiegt schwer. Verstöße gegendas Rechtsfahrgebot - § 10 Abs. 2 StVO -zählen zu den Hauptunfallursachen. In diesemZusammenhang ist hervorzuheben, daß dasRechtsfahrgebot auch bei Mehrspurverkehraußerhalb von Ortschaften gilt ( i1 Abs. 3

StVO). Demnach ist grundsätzlich die äußerste

rechte Spur zu benutzen. Die zweite und ge-gebenenfalls dritte Spur darf, außer zum Ober-

holen, nur befahren werden, wenn die äußerste

rechte bzw. mittlere Spur belegt sind. Nachdem Oberholen ist wieder auf die rechts

liegende Fahrspur zu wechseln. Zu einer üblen

Unsitte gehört es, auf Autobahnen ständig

links zu fahren. Dadurch wird das Rechtsüber-holen provoziert, wodurch es zu schwerer, Un-

fällen gekommen ist.

Vom Rechtsfahrgebot darf beim Fahren inFahrspuren gleicher Richtung innerhalb vonOrtschaften @11 Abs. 2, StVO) abgewichen

geschwindigkeit nicht mehr an der nächstenKreuzung oder Einmündung, sondern wirdausdrücklich mittels Verkehrszeichen aufge-hoben. auptabteilung Verkehrspolizei

Abbher

undFußgdngeWie haben sich Fahrzeugführer an Kreuzun-

gen oder Einmündungen mit Verkehrsregelungbeim Abbiegen gegenüber Fußgängern zu

verhalten, deren Verkehrsrichtung ebenfalls

freigegeben ist?

Gegenüber den bisherigen Bestimmungenwird Fußgängern beim Oberqueren der Fahr-bahn an Kreuzungen oder Einmündungen mitVerkehrsregelung höhere Sicherheit gewährt.Fahrzeugführer, die abbiegen wollen, dürfenFußgänger der freigegebenen Verkehrsrichtungnicht gefährden oder behindern. Wenn es dieSituation notwendig macht, ist mit dem Fahr-

zeug anzuhalten und die Fußgänger sind pas-sieren zu lassen.Hauptabteilung Verkehrspolizei

werden. Probleme dazu müssen in diesemBeitrag außer Betracht bleiben. Vom Rechts-fahrgebot darf weiter abgewichen werden,

wenn dies besondere Umstände erfordern. Anerster Stelle ist insoweit die in Befolgung derGrundforderungen des §1 StVO mögliche

Situation zu nennen, in der die Gefahr einesUnfalls nur durch das Ciberwechseln auf dielinke Fahrbahn gemeistert werden kann. (Vor-rang der Grundregeln des §1 im Interessedes Schutzes von Leben und Gesundheit). Wei-tere besondere Umstände sind Sperrung derrechten Fahrbahn durch haltende oder parkende Fahrzeuge, durch Verkehrshindernisseoder Fahrbahnschäden. Schließlich muß unddarf z. B. vom Rechtsfahrgebot abgewichenwerden beim Einordnung zum Linksabbiegenoder Wenden (§ 15 Abs. 7 StVO), beim Ober-holen (§ 17 StVO), beim Begegnen mit Schie-

nenfahrzeugen (§ 18 StVO), oder wenn rechtsliegende Grundstücke nicht anders erreicht wer-

den können. In jedem Fall ist Rücksicht auf den

nachfolgenden und entgegenkommenden Ver-kehr zu nehmen.

Dr. Rolf Schröder

i ehinderte+s nehmer

Warum regelt die StVO nicht die Kennzeich-nung von Körperbehinderten und Blinden?

Diese erfolgte schon im Paragraph 2 StVZO,wonach Körperbehinderte gelbe Armbinden

mit schwarzen Punkten tragen bzw. Blindeeinen weißen Gehstock mitführen können.Die Grundregeln für das Verhalten im Stra-ßenverkehr - Paragraph 1 StVO - tragen je-doch dem erhöhten Schutzbedürfnis von Kin-dern, hilfsbedürftigen und älteren Personenstärker als bisher Rechnung. Jeder Verkehrs-teilnehmer ist ihnen gegenüber zu besonde-rer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet.Diese neu in die Grundregeln für das Verhal-ten im Sträßenverkehr aufgenommene beson-dere Verpflichtung findet ein breites zustim-mendes Echo.

Hauptabteilung Verkehrspolizei

Ab wannSicherheitsgurte

Für welche Sitze sind Sicherheitsgurte vorge-schrieben, und. ab wann ist ihre Benutzungzwingend gefordert?

Die StVZO regelt im Paragraph 65, daß

Sicherheitsgurte für die Vordersitze vorge-schrieben sind. In der DDR serienmäßig her-gestellte Kfz sind ab 1. Januar 1965, impor-tierte Kfz ab 1. Januar 1966 mit Sicherheits-gurten ausgerüstet worden. Insoweit am KfzVorrichtungen für die Anbringung von Sicher-heitsgurten vorhanden sind, müssen die Gurteab 1. Januar 1980 angelegt werden. Im Inter-esse der eigenen Sicherheit sei jedem Fahrer

oder Beifahrer ans Herz gelegt, sich bereitsjetzt anzuschnallen.Hauptabteilung Verkehrspolizei

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978 15

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 Mitteilung aus dem Amt für Standardisierung, Meßwese

Im Zusammenhang mit den Schulungen anläß-lich der Einführung der neuen Straßenver-kehrs-Ordnung (StVO) sind wiederholt Fragenwegen des Anbaues und der Verwendung von

zusätzlichen Scheinwerfern an Kraftwagen ge-stellt worden. Dabei wurde auf die Forderungin §21, Absatz 2 StVO Bezug genommen, nachder nur 2 Zusatzscheinwerfer gleicher Bauart

nach den Bau- und Betriebsvorschriften fürStraßenfahrzeuge in Betrieb genommen wer-den dürfen. Dazu werden nachstehend einigeErläuterungen gegeben:

In den in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthaltenen Bestimmungenüber den Bau und Betrieb von Kraftfahrzeu-gen wird unterschieden zwischen Scheinwer-fern, die vorhanden sein müssen, und solchen,die vorhanden sein dürfen. Zu den vorge-

schriebenen Einrichtungen gehören gemäߧ58 StVZO Scheinwerfer, die Fernlicht und/oder Abblendlicht ausstrahlen. Zu den mög-lichen Einrichtungen für die Fahrbahnbeleuch-

tung rechnen die Nebelscheinwerfer oder Kur-venstrahler gemäß §60 StVZO. Hier muß hin-zugefügt werden, daß es besondere „Kurven-strahler" gar nicht gibt, sondern Nebelschein-werfer diese Funktion zeitweilig wegen ihrerbesonderen breiten Lichtverteilung ausübenkönnen.

Zu den Festlegungen in §58 StVZO wurdevom Ministerium des Innern die Ausnahme-genehmigung Nr. 10/74 herausgegeben (sieheHeftl 1/76 „X-Werte für die Scheinwerferein-stellung"), die die zulässige Anzahl der

Scheinwerfer für Fernlicht regelt sowie die Be-dingungen ihrer Verwendung. Danach dürfen

an Kraftfahrzeugen (außer Krafträdern) 2 oder4 Scheinwerfer für Fernlicht sowie 2 Scheinwer-fer für Abblendlicht vorhanden sein. Unmaß-geblich ist dabei die Art ihrer Realisierungd. h. es ist gleichgültig, ob diese Scheinwerferin die Karosserie integriert sind oder in einem

gesonderten Gehäuse, z. B. auf der Stoß-stange, aufgebaut sind. Im letztgenannten Fallsind solche Scheinwerfer deshalb keine Zu-satzscheinwerfer im Sinne des §60 StVZO.Entsprechend §60 dürfen nun zusätzlich zuder oben genannten vorgeschriebenen Aus-rüstung, d. h. 2 oder 4 Scheinwerfer für Fern-licht und 2 Scheinwerfer für Abblendlicht, 2 Ne-

belscheinwerfer angebracht sein. Für die Pra-xis kann das bedeuten: Bei Realisierung von4 Fernlichtscheinwerfern durch 2 karosserie-integrierte und 2 zusätzlich angebaute Ein-richtungen können nochmals 2 Nebelschein-werfer zusätzlich angebaut werden. Selbstver-ständlich müssen alle Einrichtungen in einergenehmigten Bauart ausgeführt sein und einsder Zulassungszeichen tragen.Wenn in der neuen StVO im §21 gefordertwird, daß nicht mehr als 2 Zusatzscheinwerfergleicher Bauart in Betrieb genommen werdendürfen, so entspricht diese Regelung den schongenannten Festlegungen in §60 StVZO, nachder nur 2 Nebelscheinwerfer vorhanden seindürfen. Diese Zusatzscheinwerfer nach § 60StVZO sind entsprechend Erläuterung 5 zu§21 StVO zusammen mit den vorgeschriebe-nen Beleuchtungseinrichtungen, also 2 oder4 Fernliclitscheinwerfern oder 2 Abblendlicht-scheinwerfern, zu betreiben. Zusammen mitdem Standlicht dürfen die Nebelscheinwerfernur dann verwendet werden, wenn die spe-ziellen Anbaubedingungen nach Absatz 1 des§60 StVZO eingehalten werden.

Ein in der Praxis zu beobachtender Fall, daßFahrzeuge mit 4 Nebelscheinwerfern ausge-rüstet sind (eventuell 2 weiße und 2 gelbe),ist also nach den geltenden Rechtsvorschriften

nicht zulässig, ebenso wie die noch immer an-zutreffenden Schaltungen von 4 Abblendlicht-Scheinwerfern an Fahrzeugen mit Doppel-scheinwerfern (Polski-Fiat 125 p, Loda 1500und Tatra).Es sei weiterhin bemerkt, daß die sich aus den

zitierten Rechtsvorschriften ableitenderüstungsvarianten in tibereinstimmung sden internationalen Bestimmungen echend der „Konvention über den Straßkehr" vom 8. November 1968 (GBI.-Sdruck Nr. 791) und dem kurz vor Verbikeitserklärung befindlichen ECE-Regeluwurf über die Anbringung der lichttech

Einrichtungen an Kraftfahrzeugen.Abschließend sei noch ein Hinweis zurlichen Unterscheidung der ScheinweFernlicht gegenüber den Nebelscheingegeben. Scheinwerfer für Fernlicht weinerell eine erheblich und auffällig schwVerrippung der Streuscheibe auf alsscheinwerfer. Sowohl Fernlichtscheinweauch Nebelscheinwerfer tragen heuausnahmslos das ECE-Zulassungszeiceingekreistes E mit einer Indexzahl. (das von der DDR erteilte ECE-Zulassuchen.)

Entsprechend der Funktion der Einrichwerden über dem ECE-Zulassungszeic

satzsymbole angegeben, von denen hiefolgen:

C - Abblendlicht

R - Fernlicht

CR - Abblendlicht und FernlichtHC - Hülogen-AbblendlichtHR - Halogen-Fernlicht

HCR - Halogen-Abblendlicht und FB - NebelscheinwerferA - Begrenzungslicht.

Einrichtungen, die noch allein das DDRsungszeichen tragen, Wellenlinie mitbuchstaben G und fünfstelliger Registri

mer, sind an der Registriernummer erkScheinwerfer für Fernlicht und/oder Alicht tragen die Nummer 22

die Registriernummer für Nebelscheidagegen beginnt generell mit 24

B.-

2 I

pL 1r1....3

116 ER DEUTSCHE STRASSENVERKEH

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Bei diesem Zastava-Scheinwerfer hat die SFRJugoslawien das Zulassungszeichen E 10 fürdas Begrenzungslicht (A) und für das Abbiend-

und Fernlicht (CR) erteilt. Die Indexziffern imE-Zeichen kennzeichnen das Land, das dielichttechnische Prüfung vorgenommen hat. Sieentsprechen der Reihenfolge des Beitritts zumAbkommen vom 20. März 1958 über die An-nahme einheitlicher Bedingungen für die Ge-nehmigung der Ausrüstungsgegenstände und-teile von Kraftfahrzeugen und über die gegen-seitige Anerkennung der Genehmigung. (DerBeitritt der DDR ist im GBI. II Nr, 15/1976,Seite 307, veröffentlicht.)

6

E 1 -BRD E10 - FR Jugoslawien

E 2 -Frankreich E 11 -Großbritannien

E 3 - talien E 12 -OsterreichE 4 -Niederlande E 13 -Luxemburg

E5 -Schweden E14 - chweiz

E6-Belgien E15 -DDR

E7 -Ungarische VR E 16 -Norwegen

E8 -CSSR E17 -Finnland

E 9 - Spanien 18 - Dänemark

E 19 - SR Rumänien

7 8

flfr• ----

welche und wievielWarenprüfung, Bereich Meßw esen, Fachabteilung Optik

(1) Zwei vorschriftsmäßig eingestellte Nebel-scheinwerfer dürfen zur zusätzlichen Beleuch-tung der Fahrbahn (bei Abbiend- und Fern-licht) verwendet werden, auch wenn keinNebel herrscht. Ihre Einschaltung gemeinsammit dem Standlicht ist nur unter folgenden

Bedingungen zulässig: Paarweiser Anbau ingleicher Höhe, nicht höher als die Haupt-scheinwerfer, gleicher Abstand zur Fahrzeug-mitte, Abstand zur Fahrzeugaußenkante nichtmehr als 40cm, tiefster Punkt mindestens25cm, höchster Punkt maximal 75cm überder Fahrbahn.

(2) Hier haben die Nebelscheinwerfer mehrals 40 cm Abstand zur Fahrzeugaußenkante.

Sie dürfen nur mit dem Abbiend- oder Fern-licht einschaltbar sein.

(3) Vier Nebelscheinwerfer sind nicht erlaubt,

nur ein oder zwei davon sind zulässig.(4) Insgesamt vier Fernlichtscheinwerfer (dieeingebauten Hauptscheinwerfer und diebeiden inneren) wären zulässig, ebenso diebeiden Nebelscheinwerfer. Allerdings handeltes sich bei diesen inneren Anbauscheinwer-fern um nicht für die Fahrbahnbeleuchtungzugelassene Weitstrahler.

(5) Diese Kombination, zwei Nebelschein-werfer und zwei zugelassene Fernlichtschein-werfer, entspricht den gesetzlichen Bestim-mungen. Bei Fernlicht dürfen auch die Nebel-scheinwerfer mitleuchten.

(6) Nicht zulässig sind insgesamt drei Fern-

scheinwerfer (eingebaute Hauptscheinwerferund der mittlere). Entweder zwei oder viersind erlaubt.

(7) Drei Nebelscheinwerfer sind nicht erlaubt,nurein oder zwei sind zulässig. Ihre Schal-tung mit dem Standlicht ist hier nicht möglich,da sie weiter als 40 cm entfernt von derFahrzeugaußenkante sitzen.

(8) Drei angebaute Fernlichtscheinwerfer sindnicht erlaubt, zwei sind zulässig. Aber nurinsgesamt vier Scheinwerfer dürfen Fernlichtausstrahlen. Deshalb wären in diesem Fall dieFernlichtföden der äußeren Hauptscheinwerferabzuklemmen, so daß bei Fernlicht nur dieinneren Hauptscheinwerfer und zwei an-gebaute leuchten, bei Abblendlicht dagegennur die äußeren.

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978 17

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1

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Vorfahrtsprinzipien nach der StVO 77

Wenn Tante Else einem Teil ihrer Verwandt-schaft mitteilt, daß sie eine Rente von 300,—Mark bekommt, und dem anderen Teil kund-

tut, daß ihr 300,—M zuerkannt wurden, dannwill sie höchstwahrscheinlich beide Male das-selbe ausdrücken. Ihr wird vielleicht nicht ein-mal bewußt, daß Leute, die es mit Formulie-rungen sehr genau nehmen, einen Unter-

schied entdecken könnten. Wenn dagegen einGesetzgeber ein bestimmtes Verhalten in

einer bestimmten Situation gleichen Inhaltsin andere Worte faßt, dann muß man davonausgehen, daß er das sehr bewußt tut unddaß dieses neue Wortkleid etwas bedeutensoll.

Vorfahrt gewährenIm § 13 der alten StVO hieß es: ‚An Kreu-

zungen... hat Vorfahrt,...', oder: „der Be-

nutzer der Hauptstraße hat Vorfahrt vor. . ."usw. Obwohl dieses ‚hat Vorfahrt" zu keinerZeit ein Recht auf Vorfahrt ausdrücken sollte,wurde es doch im Unterbewußtsein vieler

Kraftfahrer als solches verstanden, nach demMotto.,, Ich habe Vorfahrt, der andere mußwarten.In der neuen StVO heißt es dagegen im § 13:„Wer die Vorfahrt zu gewähren hat,...",

oder .....an Kreuzungen... ist dem die

Vorfahrt zu gewähren, . . ." Das klingt andersund soll auch etwas anderes bewirken, näm-lich eine andere Denkweise bei den Fahr-

zeugführern. Jetzt wird durch die neue For-mulierung deutlicher als zuvor ausgedrückt,

daß keiner irgendein Recht hat, sondern be-stimmte Fahrzeugführer haben in bestimmtenSituationen bestimmte Pflichten zu erfüllen.Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

WartepflichtDie Hauptpflicht, die sich aus dieser Lage

ergibt, ist die Wartepflicht. Für wen sie sichwann ergibt, ist in den sieben Absätzen des§ 13 eindeutig geregelt. Hier soll nur auf

eine Möglichkeit näher eingegangen werden,die noch nicht allen klar zu sein scheint.Im Absatz 4 heißt es: „Feld., Wald- und an-dere Wege, die auf Straßen einmünden oderdiese kreuzen, sowie die Ausfahrten aus

Grundstücken und Parkplätzen gelten als Ne-

benstraßen gemäß Absatz 3." Praktisch be-deutet das, daß ein Benutzer solcher Wegeoder Ausfahrten aus Grundstücken und Park-plätzen in jedem Falle wartepflichtig ist ge-genüber den Benutzern der Straße, auf dieer einmünden oder die er kreuzen will. Dabeispielt es keine Rolle, ab diese Straße eineHauptstraße, Nebenstraße oder eine Straßeohne vorfahrtsregelnde Zeichen ist. Hierausergibt sich weiterhin, daß Wege und Ausfahrten, die im Bereich von Kreuzungen und Ein-mündungen von Straßen liegen, nicht in dieVorfahrtsregelung an diesen Kreuzungen undEinmündungen einbezogen werden (siehe Ab-bildungen 1 und 2).

In Fällen, wo Wege als solche schlecht erkanntwerden können (weil sie eher wie eine Straße

aussehen), wird die Vorfahrt mit Verkehrs-zeichen 226 oder 227 der Anlage 2 angezeigt.

PflichterfüllungSchwieriger als die Antwort auf die Frage

„Wer ist wartepflichtig?" ist jene auf die nachder Art und Weise der Pflichterfüllung. Diegrundsätzlichen Gedanken dazu finden sichim Absatz 1 des § 13 und in den dazugehöri-gen Erläuterungen. Betrachten wir die Forde-rungen an den Wartepflichtigen einmal im

einzelnen.- Wer die Vorfahrt zu gewähren hat, muß

rechtzeitig zu erkennen geben, daß er seinerWartepflicht nachkommt. Rechtzeitig heißt,daß die wohl meist unausbleibliche Geschwin-digkeitsverminderung des Wartepflichtigen sozeitig erfolgen muß, daß die Nichtwartepflich-tigen nicht verunsichert werden, was durchein zu schnelles Heranfahren an die Kreu-zung oder Einmündung möglich würde. Wieschnell dos jeweils konkret ist, hängt von vie-lerlei Umständen ab. Zu ihnen zählen die

ohnehin gefahrene Geschwindigkeit (bei 90km/h vor einer Landstraßenkreuzung mußfrüher gebremst werden als vor einer Stadt-kreuzung bei zulässigen 50 km/h), die Fahr-zeugart, Witterungs- bzw. Stroßenzustönde

und Sichtverhältnisse.- Weiterhin wird gefordert, daß der Warte-pflichtige seine Bereitschaft zur Pflichterfül-lung durch ein angepaßtes Fahrverhalten zu

1,2 Wer aus Ausfahrten (Parkplatz, Grund-stuck) auf eine Straße einbiegt oder dieseüberquert, ist gegenüber Fahrzeugführern

auf den Straßen wartepflichtig. Liegen solcheAusfahrten im Bereich von Kreuzunge'

oder Einmündungen, werden sie nicht in diVorfahrtsregelung (z. B. gemäß § 13,

Absatz 5) einbezogen.

3 Der Wartepflichtige darf eine Kreuzung

oder Einmündung erst befahren, wenn erausreichende Sicht hat. Diese kann - wie

hier - durch parkende Fahrzeuge oder Fuß-gänger erschwert sein, auch dann, wenn keine

Fahrzeuge verkehrswidrig innerhalb des1 O-m-Halteverbotes (vorderster Trabant)

parken.

4 Der Wartepflichtige (Trabant rechts)ist zu weit vorgefahren und blockiert damit

die rechte Spur. Der Fahrzeugführer verstößtdamit gegen die Forderungen nach § 13,

Absatz 1.

5 Der Wartepflichtige hat seine Pflicht durchangepaßtes Verhalten zu erfüllen. Durch

das Aufstellen im unmittelbaren Gleisbereich(obwohl es hier nicht notwendig wäre) kann

einer rechtsabbiegenden Straßenbahn die

Vorfahrt genommen werden. Ein solches

Verhalten verstößt auch gegen § 1, weil eine

von hinten kommende Straßenbahn ebenfalls

unnötigerweise behindert werden würde.

118 ER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978

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erkennen geben muß. Hierunter ist in ersterLinie die schon erwähnte Geschwindigkeits-verminderung zu verstehen. Dazu rechnetaber auch das Aufstellen des Wartepflichtigen-in einer Weise, daß der Nichtwartepflichtige

nicht behindert wird, zum Beispiel durch zuweites Nach-vorn-Fahren (auch wenn es

langsam geschieht), was den Nichtwarte-pflichtigen zur Richtungsänderung oder zumBremsen zwingen könnte.- Die Kreuzung oder Einmündung darf vomWartepflichtigen erst befahren werden, wenn

er ausreichende Sicht hat. Das ist eine Forde-rung, die besonders ernst genommen werdenmuß. Nach Vorfahrtsunfällen hört man vomUnfallverursacher häufig das Argument: „Ichhabe den anderen überhaupt nicht gesehen."Sicher gibt es Umstände, hervorgerufen durchbauliche Gestaltung, Witterungseinflüsse oderden Zustand des eigenen Nervenkostüms, diedas Sehen des anderen erschweren. Abergerade dann muß vielleicht zweimal hinge-schaut werden, bevor einmal gefahren wird.

Einige sichtbehindernde Faktoren sind relativkonstant, zum Beispiel die durch Gebäude,Bäume oder Bauzäune hervorgerufen werden.An sie kann man sich „gewöhnen", d. h. man

muß sich von ihnen nicht mehr überraschenlassen. Andere wirken oft nur kurze Zeit undsind konkret nicht voraussehbar. Dazu zählen

u m

große Fahrzeuge in einer Spur, die die Sichtauf eine andere Spur versperren, oder eineFußgängergruppe, die morgens vielleicht nurfür Sekunden die Sicht auf die Hauptstraße erschwert. Beachtet man diesen Umstand abernicht, reichen wenige Sekunden aus, einenVorfahrtsunfall zu „bauen".

Wie bei der Geschwindigkeit lassen sich

auch bei der Sicht keine konkreten Angabenmachen, weil die Bedingungen zu unterschied-

lich sind. Allgemein gilt aber beispielsweise,wer ein schlecht beschleunigendes und/oder

langes Fahrzeug (zum Beispiel einen Lkw-Zug) fährt, braucht mehr Sicht als ein gut-

beschleunigendes Zweirad. Während der Fah-rer letzteren Fahrzeuges meist nur Sicht aufdie Fahrbahn braucht, auf die er einbiegenwill, muß der Lkw-Zug-Fahrer mitunter auchnoch den Verkehr auf der Gegenfahrbahneinsehen können, weil er eventuell beim Ein-biegen einen Teil davon benötigt.

Zu einer ausreichenden Sicht gehört auch, daßdas eigene Fahrzeug „durchsichtig" bleibt.Im Winter reicht es eben nicht aus, daß in

die vereiste Frontscheibe ein kleines Guckloch

gehaucht wird. Zur Vorfahrtsbeachtung müssenzumindest auch die Seitenscheiben frei sein

(die freie Heckscheibe wird für andere Auf-gaben benötigt).

Schließlich sollte man nicht vergessen, daß

all diese und nach andere Bedingungen zurausreichenden Sicht nur genutzt werden kön-nen, wenn der Fahrzeugführer tatsächlich auch

sehen kann. Das mag trivial klingen. Es istaber bekannt, daß weitaus mehr Menschenfehlsichtig sind, als es Brillenträger gibt. Dastrifft mit hoher Wahrscheinlichkeit auch aufdie Kategorie „Kraftfahrer" zu.

Zuguterletzt wird im Absatz 1 gefordert, daßder Wartepflichtige die Kreuzung oder Ein-mündung erst befahren darf, wenn jede Ge-fährdung anderer Fahrzeugführer ausgeschlos-sen ist. In der Erläuterung dazu wird auf diebesonderen Verkehrssituationen hingewiesen.wie sie im § 27 genannt sind.

Im Zweifel warten

Weil es - wie eingangs erläutert - kein Rechtauf die Vorfahrt gibt, darf die Vorfahrt auch

nicht erzwungen werden.An Kreuzungen und Einmündungen gilt dersogenannte Vertrauensgrundsatz, nach demein Verkehrsteilnehmer davon ausgehen kann,daß andere Verkehrsteilnehmer ihre Pflichtenerfüllen. Konkret heißt das hier: Ein nicht

wartepflichtiger Fahrzeugführer kann davonausgehen, daß ein Wartepflichtiger seinerWartepflicht nachkommt.Nun gibt es aber eine Vielzahl von Situatio-nen, in denen voraussehbar ist, daß der

Wartepflichtige seinen Pflichten mit Sicherheitoder hoher Wahrscheinlichkeit nicht nach-kommen wird. Das ist zum Beispiel der Fall,wenn ein Benutzer einer Nebenstraße nachkurzem Holt wieder zügig anfährt, obwohl

der Verkehr auf der Hauptstraße das eigent-lich nicht zuläßt, oder wenn einer, der auf

gleichrangiger Straße von links kommt, ohneerkennbare Geschwindigkeitsverringerung aufdie Kreuzung zufährt, oder wenn ein Warte-pflichtiger beim Halten zu weit vorgefahrenist, oder, oder...

In solchen und ähnlichen Fällen ist der Nicht-wartepflichtige zum Verzicht auf die Vorfahrtverpflichtet. Pocht er auf ein - nicht existie-rendes - Vorfahrtsrecht und kommt es zumUnfall, macht er sich mitschuldig.Analog verhält es sich in Situationen, wo

ein Fahrzeugführer nicht oder nicht mehr weiß,wer nun eigentlich wartepflichtig ist. Das

kann in fremder Umgebung passieren oderwenn die alte Umgebung „umgeschildert"

wurde, oder wenn die Aufmerksamkeit aufdie Wegsuche gerichtet wurde und jemandplötzlich vor oder gar schon auf der Kreuzungsteht, oder die Sichtverhältnisse (Dunkelheit,Nebel) das Hauptstraßen- oder Vorfahrtszei-chen „verschluckt" haben, oder wenn der

Schnee aus Straßen und Wegen gleichbreiteund auch sonst ganz und gar ähnliche Fahr-streifen gemacht hat, oder, oder. ..In solchen Zweifelsfällen sollte man sich immerso verhalten, als wäre man wartepflichtig.

Das kann im ungünstigsten Fall dazu führen,daß ein, zwei andere auch warten. Vielleichtbekommt man auch noch einen Vogel ge-

zeigt. Der ist aber schneller vergessen als dieBeule in der Tür, das Bein im Gips oder derStempel im. Berechtigungsschein. red 

4

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5

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978 19

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GefälligkeitenEin Pkw-Fahrer beabsichtigte, aus einer

Nebenstraße kommend, nach links in die

Hauptstraße einzubiegen. Die Straßen waren

mit entsprechenden Värkehrszeichen gekenn-

zeichnet. Der Pkw-Fahrer ordnete sich ein und

zeigte die beabsichtigte Fahrtrichtungsände-

rung an. Dabei nahm er einen Bus wahr, der

links, 30 m vor der Einmündung, auf der rech-

ten Fahrbahnhälfte der Hauptstraße an einer

Haltestelle hielt. Der Busfahrer fuhr an, um

aber sogleich wieder zu halten, denn er hatte

den Pkw-Fahrer als Bekannten erkannt. Er

grüßte ihn, indem er die Hand an den Kopf

führte. Der Pkw-Fahrer deutete dies als Zei-

chen, einbiegen zu können, sah nach links

und rechts und fuhr langsam weiter. Als erdie Mitte der Einmündung erreicht hatte, stieß

er mit einem von links kommenden Krad-

fahrer zusammen.

Dieser hatte sich auf der rechten Fahrbahn-

hälfte der Einmündung genähert. Als er den

haltenden Bus bemerkte, setzte er sich all-

mählich zur Straßenmitte ab, um an diesem

vorbeizufahren. Seine Fahrgeschwindigkeit be-

trug etwa 50 km/h. Als er 15 bis 20 m vor

sich den langsam einbiegenden Pkw sah, ver

suchte er diesem links auszuweichen, konnte

aber einen Zusammenstoß nicht verhindern.

Das Krad wurde dadurch auf den Gehweg

geschleudert und riß zwei Fußgänger um.

Diese und der Kradfahrer wurden verletzt.

Dem Pkw-Fahrer wurde nicht angelastet, daß

er den Gruß des Busfahrers falsch ausgelegt

hatte. Er konnte dessen Zeichengebung imZusammenhang mit dessen Fahrweise als Ein-

räumen der Vorfahrt deuten.

Hiervon war auszugehen. Dennoch hatte er

den Unfall verschuldet. Er blieb verpflichtet,

sich von der tatsächlichen Verkehrslage zu

überzeugen und den Vorfahrtsberechtigten

die Vorfahrt zu gewähren. Er wendete ein,

sich ausreichend nach links orientiert gehabt

zu haben, den Kradfahrer habe er nicht sehen

können, weil dieser durch den Bus verdeckt

gewesen sei. Er habe ihn plötzlich hinter dem

Bus „hervorschießen" sehen.

Da beide Fahrzeuge in Bewegung waren,mag dieser optische Eindruck zutreffen. Tat-

sache ist, daß der Pkw-Fahrer, um freie Sicht

nach links zu gewinnen, mindestens soweit

auf die Hauptstraße fahren mußte, daß er

den vom Bus besetzten und dadurch für ihn

verdeckten Teil der Fahrbahn versperrte.

Praktisch war dies Straßenmitte. Dadurch

kreuzte er zwangsläufig die Fahrtrichtung der

Vorfahrtsberechtigten und behinderte diese.

In dem Augenblick, als er ausreichend Sicht

hatte, war der Kradfahrer, der mit einem

solchen Fahrmanöver nicht rechnete und dies

auch nicht mußte, schon da. Die Sichtbehin-derung durch den Bus war so erheblich, daß

der Pkw-Fahrer mit dem Einbiegen hätte so-

lange warten müssen, bis der Bus weiter-

gefahren wäre. Dies hätte nicht lange ge-

dauert, da der Busfahrer daran interessiert

ist, den Fahrplan einzuhalten und deshalb

nicht länger als unbedingt erforderlich haltenwird. Wenn man aber unterstellt, der Bus-

fahrer habe dem Pkw-Fahrer aus „Gefällig-

keit" die Vorfahrt eingeräumt, haben wir es

mit einem nicht wenig anzutreffenden Fall von

Höflichkeit des einen zu tun, die Gefahren

für andere heraufbeschwören kann.

Um nicht mißverstanden zu werden: Ich plä-

diere für Höflichkeit, Ritterlichkeit, Anständig-

keit im Verhalten im Straßenverkehr und

meine, daß eine solche soziale Haltung nicht

allein durch Regelwissen entsteht bzw. ge-

festigt wird. Sie ist ein Grundanliegen der

neuen StVO und eine Frage der Einstellungzu einem verantwortungsbewußten, diszipli-

nierten Verhalten im Straßenverkehr. Diese

Einstellung gilt es von der Schule an über die

Fahrausbildung und danach beim Kennen-

lernen von Gefahrensituationen und deren

Bewältigung sowie dem Speichern daraus ge-

wonnener Erfahrungen zu bilden und ständig

zu vertiefen. Es gibt viele Situationen im Ver

kehrsgeschehen, die nicht durch Vorschriften

geregelt werden können. Dazu sind die wech-

selnden Bedingungen zu vielgestaltig. Zum

anderen liegt es dem sozialistischen Recht

fern, kleinlich zu reglementieren.So kann es passieren, daß auf einer Kreu-

zung gleichberechtigter Straßen von drei Be-

teiligten nach dem Gesetz keiner die Vorfahrt

hat. Man verständigt sich dann unterein-

ander, wer zuerst losfahren soll. Durch das

Wegfahren eines Beteiligten, liegt meist wie-

der eine von der Vorfahrtsregelung erfaßte

Verkehrslage vor, die allerdings oft nicht als

solche befolgt wird.

Auch bei Ausfahrten aus einem Grundstück

in eine verkehrsreiche Straße kommt es vor,daß die Ausfahrt nur dadurch möglich wird,

daß jemand aus der Fahrzeugkolonne anhält.Weiter kann es vorkommen, daß z. B. ein

Lastzug von der Hauptstraße in eine N

straße nur unter der Voraussetzung einb

kann, daß der an sich Wartepflichtig

her den Platz räumt. Diesem wird dan

Vorfahrt gelassen.

All diese und ähnliche Situationen sin

fährdungsfrei zu bewältigen, wenn d

Paragraph 1 der neuen StVO formuli

Grundforderungen zur Gewohnheit ge

nes Verhalten sind. Zu roten ist auße

daß derjenige, der in einer bestim

Situation das Vorrecht hat, dies nich

„Spielerei" aufgibt. Sein Verzicht muß

Sinn haben; also z. B. dann erfolgen,

dadurch Gefährdungen anderer verm

werden. Dann muß er sogar von seine

recht zurücktreten.

Wenn er einem oder mehreren nützt, m

darauf achten, daß er durch seinen Ve

nicht wiederum andere in Gefahr brin

muß sich auch eindeutig verhalten. Derjdem ein Recht eingeräumt wird, muß

denken, daß dies nur hinsichtlich des

räumenden" geschieht und nicht bed

daß dies auch andere so deuten könne

sich entsprechend verhalten. Von seine

antwortung gegenüber diesen andere

er nicht befreit.

Soweit es sich um sogenannte Stan

situationen handelt, werden diese dur

neue StVO eindeutig geregelt, ohne da

aus etwa zu schlußfolgern wäre, daß

Gesagte verliere an Bedeutung. Im G

teil, ein von Vorsicht, Rücksicht, DisziplVerantwortung geprägtes Verhalten in

Situation ist und bleibt die Grundford

Die erwähnte Neuregelung betrifft z.

Abs. 4 StVO. Nach dem bisherigen § 2

auch die Fußgänger auf abbiegende

zeuge Rücksicht zu nehmen, obwohl ihr

kehrsrichtung freigegeben war. Praktis

es so, daß sie oft der „Gewalt" in For

„stärkeren" Verkehrsteilnehmers weiche

ten.

Nach der neuen Regelung obliegt di

wendige Rücksichtnahme allein dem

genden Fahrzeugführer. Damit wird derder Fußgänger erweitert. Diese Re

stimmt mit § 35 Abs. 2 StVO überein, di

Fußgänger erhöhte Sicherheit gara

wenn er die Fahrbahn an verkehrsgere

Kreuzungen oder Einmündungen überq

Erwähnt werden soll auch § 27 StVO.

dem Abs. 1 dieser Bestimmung dürfen

zeugführer einen Fußgängerüberweg,

Bahnübergang, eine Kreuzung oder Ei

dung, auch wenn die Verkehrsrichtun

gegeben ist, nicht befahren, wenn d

durch Verkehrsstau oder eine besonde

kehrssituation die ungehinderte Weitnicht möglich ist. r. Rolf Sc

120 ER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR

Page 13: Der Deutsche Strassenverkehr / 1978/04

7/21/2019 Der Deutsche Strassenverkehr / 1978/04

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Fahrstrecke

DDR30Berufskraftfahrer berieten Kriterien für vorbildliches Verhaften im Straßenverkehr

In Schwarzheide fand am 2. März 1978 dieVerkehrssicherheitskonferenz des VEB Kombi-nat Kraftverkehr ‚Wilhelm Pieck" Cottbus statt.

Diese Konferenz stellte sich die Aufgabe, diebisherige Arbeit auf dem Gebiet der Ord-

nung. Sicherheit und Disziplin im Straßenver-kehr 1977 einzuschätzen und die sich darausergebenden Schwerpunkte für die Kraftfahrerdes Kombinates für die nächsten Jahre fest-zulegen.

In seinem Referat führte KombinatsdirektorHorst Kittan unter anderem aus, daß in denKollektiven aller Kombinatsbetriebe unter demMotto Fahrstrecke DDR 30°neue Ziele imsozialistischen Wettbewerb zu Ehren des 30.Jahrestages der DDR beraten und beschlos-sen wurden. So wollen die 189 Kraftfahrerdes VEB Kraftverkehr Schwarze Pumpe Zweig-betrieb Weißwasser mit ihren 170 Fahrzeugen

nen besonderen Beitrag leisten. Sie haben‚di vorgenommen, den hohen Qualifizie-

rungsgrad und die großen Erfahrungen in

aktive Vorbildwirkung gegenüber ihren Be-rufskollegen als auch allen anderen Verkehrs-teilnehmern umzusetzen. Ihr Leitmotiv dabeiist: Jeder Unfall ist ein Unfall zu vielGerade diesem Kraftverkehrsbetrieb kommenim Personen- und Gütertransport des Kohle-und Energiebezirkes wichtige Aufgaben zu.Allein die Busfahrer befördern täglich rund10000 Fahrgäste im Berufsverkehr. Deshalbberieten die Kollegen, wie sie den sozialisti-schen Wettbewerb zur Erhöhung der Vorbild-wirkung der Berufskraftfahrer noch wirkungs-

voller führen können, Das Ergebnis ist dasauf dieser Seite veröffentlichte Wettbewerbs-programm, womit die Weißwasser Kraftfahrer

Normen festlegen, die obrechenbar sind unddie das Verhalten eines jeden Berufskraftfah-rers bestimmen sollten.

Der stellvertretende Leiter der Hauptabtei-lung Verkehrspolizei im Ministerium des In-nern, Oberstleutnant Wolfram Zschorn unter-strich in seinem Diskussionsbeitrag, daß diesewertvolle Initiative in allen Kraftverkehrs-Kom-binaten und in den anderen Bereichen in dergesamten DDR aufgegriffen und verwirklichtwerden müßten. Dazu sei es erforderlich, be-

tonte der Leiter der Hauptverwaltung Kraft-verkehr im Ministerium für Verkehrswesen im

Schlußwort, daß ein jeder Kraftfahrer, ob

Lkw-, KOM- oder Pkw-Fahrer immer mehrzum Vorbild für andre Verkehrsteilnehmerwird.

Während der Verkehrssicherheitskonferenzwurden fünf Kraftfahrer des Kombinates alsAktivist bzw.,, Vorbildlicher Kraftfahrer" aus-gezeichnet. Es sind Rudi Jobst, SiegwardMühle, Klaus Naujoks, Hans Tieck und FritzWalter.

Herbert Schadewald

WettbewerbsprogrammDurchsetzung höchster Sicherheit

an unseren Fahrzeugen

Wir handeln nach dem Grundsatz: „Höchstetechnische Sicherheit ist wichtigste Voraus-

'tzung für hohe Verkehrssicherheit "

.roftfahrer, Schlosser und Leitung des Zweig-betriebes Weißwasser verpflichten sich des-

halb:

- die gemäß gesetzlicher Bestimmungen erforderlichen technischen Dienste ordnungs-und fristgemäß zu garantieren;

- zur täglichen Kontrolle des betriebs- undverkehrssicheren Fahrzeugzustandes vor An-

tritt der Fahrt;- zur ordnungsgemäßen und regelmäßigenWartung und Pflege der Fahrzeuge;- bei Reparaturen die technische Sicherheituneingeschränkt herzustellen und dafür dieGarantie zu übernehmen;- die Fahrzeuge so zu behandeln, daß tech-nische und die Sicherheit beeinträchtigendeMängel vermieden werden;- die Funktionsfähigkeit der Fahrtschreiberund konsequente Abrechnung nach Fahrt-schreiberdiogrammen und die Obereinstim-mung mit den Fahrtdokumenten und der

Stundenkarte zu gewährleisten, bei Verstö-

ßen erfolgt die Auseinandersetzung im Kol-lektiv;- zur ordnungsgemäßen Führung des Bord-

buches als wichtigstes Fahrzeugdokument.Technische Mängel an Kraftfahrzeugen sindfür niemand eine Entschuldigung

2. Durchsetzung höchster Sicherheit

im Straßenverkehr

Wir handeln nach dem Grundsatz-.,, Unfällesind vermeidbar durch ordnungsgemäßes Ver-halten aller Verkehrsteilnehmer "Deshalb verpflichten sich die Kraftfahrer desZweigbetriebes Weißwasser:- zur bedingungslosen Einhaltung der StVO,

der BO-Kraft und der Betriebsverkehrsord-nung;- zur Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme undDisziplin gegenüber allen Verkehrsteilneh-mern;- zur erzieherischen Einflußnahme auf alleanderen Berufskollegen;- gegenüber risikovollem, undiszipliniertem,leichtfertigem und oberflächlichem Verhaltenvon Verkehrsteilnehmern eine Atmosphäreder Unduldsamkeit zu entwickeln und zu kri-tischen, sachlich-erzieherischen Auseinander-setzungen mit dem Fehlverhalten unserereigenen Kollegen und anderer Verkehrsteil-nehmer an Ort und Stelle;

die staatliche Leitung bei der Organisie-

rung und Durchführung von Fahrzeugappel-len, Aus- und Einfahrtkontrollen gemeinsammit dem VSA zu unterstützen;

- zur konsequenten Einhaltung des Dienst-planes einschließlich der Ruhezeiten.Es besteht kein Zwang für überhöhte Ge-

schwindigkeit

3. Durchsetzung hoher MaterialökonomieWir handeln nach dem Grundsatz: ‚ZwischenGeschwindigkeit, Sicherheit und Material-ökonomie besteht ein direkter Zusammen-hang "Kraftfahrer, Schlosser und Leitung des Zweig-betriebes Weißwasser verpflichten sich des-

halb:- zur konsequenten Einhaltung der für die

einzelnen Fahrzeugtypen vorgegebenen Richt-geschwindigkeiten als Höchstgrenzen;- zur ständigen Einhaltung der vorgegebe-nen Treibstoffnormen durch Gewährleistungeines guten Wartungszustandes der Zünd-und Einspritzanlagen;

zu fachlich ordnungsgemäßer Fahrweisedurch• rechtzeitiges Anpassen an die gegebenen

Straßen- und Verkehrsverhältnisse• sanftes, aber zügiges Beschleunigen, um

Behinderungen im Verkehrsablauf zu ver-meiden

• rechtzeitiges Schalten, weniger Bremsen;

- stets mit dem richtigen Reifeninnendruckzu fahren und an der Aktion „Gewinnen

durch Reifenpflege" teilzunehmen.

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978 21

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Sowjetunion

72 Oktan ,14 Rubel76 Oktan ,15 Rubel

93 Oktan ,20 Rubel

95 Oktan ,20 Rubel

98 Oktan ,20 Rubel

VR Bulgarien83 Oktan ,35 Lewa

93 Oktan ,44 Lewa

96 Oktan ,52 Lewa

Nur an der bulgarischen Grenze gibt es in

den „Schipka'-Büros gegen Mark Benzin-talons für zwei Kraftstoffsorten. Pro Liter sindgegenwärtig für 93 Oktan 1,50. Mark und für96 Oktan 1,65 Mark zu zahlen. Diese Benzin-

gutscheine ermöglichen eine Einsparung von10 bzw. 23 Pfennig pro Liter gegenüber denTankstellenpreisen.

Internationale

enzinpreise

.

ür alle Motortouristen, ie in diesem Jahrr ine Reise in unsere sozialistischen Nachbar-

staaten geplant haben, möchten wir an dieserStelle eine Information über die derzeitig dorteltenden Benzinpreise eben. Die Preis-

angaben beziehen sich auf jeweils einen LiterKraftstofl:

VR PolenNormal 1 ZiotySuper 3Ztoty

CSSR

88 Oktan ,10 Ks92 Oktan ,30 Ks96 Oktan ,-. Ks

1

Ungarische VR86 Oktan ,- Formt92 Oktan ,50 Formt

98 Oktan ,- Formt

SR RumänienR-90 ,30 Lei

R-98 E ,50 Lei

-

.

inter diesem Wort ver-

estaurants, ie uf hre p e -leine, astliche, eist originellF

ieser okalitäten st as otorest(Ranch) an der E 16 zwischen Trenin

esto. -

ermittelt ie ie ferdehalfter mCowboyfilm-)Atmosphäre. urch

aloonpendeltüren elangt an nie Gaststätte, in der unter anderem slowa-

ezialiäten angeboten erden. Auchreien äßt es i c h nter den ölzernen

ngenehm peisen. enchten lowakischen Schafskäse vom Speise-

nlnn kann m an in einem I,Innnn dny,innhnri-..............

gen Büfett im Stück kaufen. Allerdings wird n der CSSR sind in diesem Jahr noch an

dabei Gaststättenzuschlag berechnet. Doch

ier Sonnabenden die Geschäfte ganztägig

‚draußen" ist dieser Käse nur schwer zu be-eöffnet. Das ist am 6. und 13. Mai sowie

kommen.m 23. September und 14. Oktober 1978.

Herbert Schadewald erhard Müller, Turnov

122 ER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978

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Prag -

anders erleb t

Fahrpreise' Bettkartenpreise2 (einschl. Vormerkgebühr)

1. Klasse 2. Klasse

1. Klasse , Klasse

1 Bettplatzje Abteil

2 Bettplötze Bettplötzeje Abteil e Abteil Liege

50,70 101,40 33,80 67,60 57,60 115 27,70 55,40 9,10 38,20t 5,80 11,60

Zu Ihrem Beitrag „Autoreise vom Reisebüro"(Heft 1/1978) möchte ich Ihnen ergänzendmitteilen, daß ich 1977 als Autotourist für

eine Bulgarien-Reise vom Reisebüro der DDReinen Talon erhielt, der mir im Notfall einekostenlose Inanspruchnahme des bulgarischenPannendienstes sichern sollte. Doch wer trittschon eine solche Reise mit dem Gedankenan, daß er unterwegs eine Panne bekommtund auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Obwohl der Wagen kurz vor der Reise in

einer Werkstatt überprüft und verschiedeneVerschleißteile ersetzt wurden, wollte er inAlbena nicht mehr weiter. Dort lernte ich nunden Service des bulgarischen Automobilclubsschätzen, der den Pannendienst eingerichtethat. Diese gelben Wagen verkehren von

April bis Oktober auf den wichtigsten Haupt-straßen. An der Tankstelle in Albena erwar-tete ich das Pannendienstfahrzeug, das

meinen Wagen gegen Aushändigung desTalons etwa 30 km bis zur Werkstatt nachVarna schleppte. Nach zwei Tagen konnteich den Wagen mit einer neuen Kupplung

wieder abholen. Diese Reparatur mußte

allerdings bezahlt werden.Heinz Nimtz, Halle

1

vom „5Nach unserer Veröffentlichung „Pkw im

‚Saxonia" (Heft 1/1978, Seite 17) kam es zueinigen Fahrplan- und Tarifänderungen, diewir Ihnen im Folgenden mitteilen:Auf dem Gebiet der CSSR fährt der Saxoniaeine andere Strecke, die über Proha Liben-Olomouc—Puchov—Leopoldov—Galanta--Nove

Zamky führt. Dadurch ändern sich die Fahrpreise wie folgt:1. Klasse:alt: einfache Fahrt 49,00 M, Hin- und Rück-fahrt 98,00 Mneu: einfache Fahrt 50,70 M, Hin- und Rück-fahrt 101,40 lvi.

1 Jede erwachsene Person kann ein Kind bis zum vol l -endeten 5. Lebensjahr, für das kein besonderer Platzbeansprucht wird, unentgeltlich mitnehmen. Für dieanderen Kinder sind bis zum vollendeten 10. Lebens-jahr Kinderfahrkarten zu lösen.

2 Für jeden beanspruchten Liege- und Bettplatz ist -

auch für Kinder - der volle Bettkartenpreis zu zahlen.Zwei Personen können jedoch einen Bettplatz be-nutzen, wenn eine Person das 10. Lebensjahr nochnicht vollendet hat.

2. Klasse:alt: einfache Fahrt 32,70 M, Hin- und Rück-fahrt 65,40 Mneu: einfache Fahrt 33,80M, Hin- und Rück-fahrt 67,60 M

Die Bettpreise sowie die Preise für die Auto-frachten sind von der Kursänderung nicht

betroffen.Der D 1475 verkehrt täglich vom 23. Juli bis9. September 1978 und zusätzlich am 2., 9.

und 16. Juni 1978 sowie am 15., 22. und 29.September 1978 ab Dresden Neustadt 19.52Uhr. Ankunft in Budapest keleti pu ist um

10.40 Uhr.Der D 1474 verkehrt täglich vom 24. Juni bis11. September 1978 und zusätzlich am 3., 10.und 17. Juni 1978 sowie am 16., 23. und 30.September 1978 ab Budapest keleti pu 20.45Uhr. Ankunft in Dresden Neustadt um 11.15Uhr.Die Verladezeiten sind in Dresden Neustadtvon 17 bis 19 Uhr und in Budapest keleti puvon 18 bis 19 Uhr.Da dieser Autoreisezug besonders an denWochenenden sehr stark gefragt ist, emp-fiehlt es sich - vor allem für Pkw-Touristenmit Campinganhänger - Reisetermine in derWochenmitte zu wählen.Alle anderen, im Heft 1/1978 gegebenen Hin-weise zum „Saxonia" behalten weiterhin un-

eingeschränkte Gültigkeit.Scha.

Wer Prag einmal nicht nur als motori-sierter Tourist erleben will, der greife

zum Bildband von Miroslov Khol „ NagePraha" (,‚Unser Prag"). Auf 178 Seitenwerden Farbfotos gezeigt, die uns inanschaulicher Weise und aus ganz un-gewöhnlicher Perspektive das alte undneue Prag vorstellen.Ob man nun an den gewohnten Aus-sichtspunkten steht, oder aber die

Stadt von weniger bekannten Orten

aus betrachtet, der Hradschin be-

herrscht Prag in gleicher Weise. DerVeitsdom, die hervorstechendste Kom-ponente des berühmten Panoramasder Prager Burg, birgt archäologischeReste, die uns der Bildband nahe-

bringt. Dos malerische Goldene Gäß-

chen im nordöstlichen Teil der Burglernt man ebenso fotografisch kennenwie den nach Westen gelegenen Pa-radiesgarten und den sich nach Ostenhinziehenden Wallgarten.Ebenso verweilen wir beim Hradschinmit seinen Adelspalästen; das PalaisSchwarzenberg ist einer der ältestenRenaissancepaläste Prags. Der Loreto-Platz und die Loreto-Kirche wurden

dargestellt sowie die Hradschiner Vor-stadt Neue Welt, die Anfang des 14.Jahrhunderts entstand. Von der ba-rocken Niklaskirche schweift der Blicküber die ganze Kleinseite mit ihrer

Judenstadt, die der älteste Teil Prags

ist.Die Moldau und ihre Brücken zeigt

uns eine Luftaufnahme. Man bewun-dert die rechts und links stehenden

alten, sagenumwobenen Schlösser undBurgen.Die Neustadt mit der Staatsbank, dasMuseum Wiadimir lljitsch Lenin, der

Wenzelsplatz, die belebteste Verkehrs-ader der Stadt, das Nationalmuseum,der moderne Palast der Föderalver-sammlung der CSSR werden uns nahe-gebracht. Viele Gärten und Parkanla-gen werden vorgestellt. Stellvertre-

tend sollen hier nur der Vojan-Park,

der Wallensteingorten und der Parkdes in den Jahren 1555 bis 1556 er-bauten Renaissance-Lustschlosses Sternin Liboc genannt werden.Erläuterungen zur Architektur und zurEntstehungsgeschichte der vielen Bau-ten aus der Gotik, des Barocks und

der Renaissance gibt der Anhang desBildbandes in tschechischer, russischer,deutscher, englischer und französischer

Sprache.Alles in allem ist dieser Bildband zumPreis von 45,20 M ein vorzüglicher

Reisebegleiter, und er kann für viele,die Prag noch nicht kennen, Anreiz füreinen Besuch in der goldenen Stadt

sein oder Erinnerungen wecken undWissen vertiefen. ause

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 23

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Inscuss nvsrsicherungsschutz

Verehrter Herr Ernst

Ihre Ausführungen im Heft 12/77enthalten im Abschnitt „Versiche-

rungsschutz von Kraftfahrzeugen für

Insassen" eine Unklarheit, um deren

Klärung ich bitten möchte.

Da ich früher selbst eifriger Tramper

war, habe ich eine Schwäche für

diese „Leidensgenossen". Nun lese ich

aus Ihrem Artikel, daß nach den

neuen Bestimmungen des ZGB bei

einem Unfall der Halter oder Fahrer

in jedem Falle dem Mitfahrer

schadenersatzpflichtig ist. Bei Nicht-verschulden ist die Sache klar: es zahlt

die Kfz-Haftpflichtversicherung des

Unfallverursachers. Aber wie sieht es

aus, wenn der Fahrer selbst den Unfall

verschuldet? Jedem kann das durch

momentane Unachtsamkeit, plötzliche

Veränderung des Straßenzustandes,

gesundheitliche Störung usw.

passieren. Muß der Fahrer dann zum

eigenen Schaden auch noch die

Schadenersatzansprüche der gefäl-

ligerweise mitgenommenen Anhalter

übernehmen? Oder mutet man ihm zu,

für solche Fälle noch eine zusätzliche

„Insassenversicherung" abzuschließen,

die meines Wissens nicht für Familien.

angehörige, also nur für Gefälligkeits-

mitfahrer gilt?

Für nähere Informationen zu diesem

Thema wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Dr. Hagner, Wurzboch

Sehr geehrter Herr Dr. Hagner

Die Redaktion übermittelte uns Ihre Anfrage.

Im Interesse der besseren Ubersicht über die

rechtlichen Zusammenhänge der Probleme, die

Sie ansprachen, halten wir es für angebracht,

wenn wir Ihre Fragen nicht im einzelnen, son-

dern in der folgenden zusammengefaßten

Form beantworten.

Seit Einführung des Zivilgesetzbuches der DDR

ist der Halter eines Kraftfahrzeuges für Schä-

den verantwortlich, die beim Betrieb dieses

Fahrzeuges einem anderen zugefügt werden,

ohne daß hierbei das Verschulden des Halters

vorzuliegen brauchte (§ 345 ZGB). Man spricht

bei dieser Art der Schadenersatzverpflichtung

im ZGB von der „erweiterten Verantwortlich-

keit für Schadenszufügung". Die Besonder-

heiten und Gefahren des Verkehrsgeschehens

erforderten, die Wiedergutmachungspflicht

nach diesen Grundsätzen zu regeln und damit

die Rechte und Interessen der Geschädigten

in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten.

Während nach früherem Recht eine Verant-

wortlichkeit des Kraftfahrzeughalters gegen-

über den Fahrzeuginsassen nur bei entgelt-

licher öffentlicher Personenbeförderung be-

stand, bezieht sich die Ersatzpflicht gemäß

ZGB nunmehr auch auf die Schädigung von

Fahrzeuginsassen, die aus Gefälligkeit mit-

genommen werden.

Eine Schadenersatzpflicht des Halters oderFahrers ist auch dann gegenüber den Fahr-

zeuginsassen grundsätzlich gegeben, wenn

Halter oder Fahrer das Schadenereignis

schuldhaft herbeigeführt haben.

Die Kraftfahr-Haftpflichtversicherung, die für

jedes in der DDR polizeilich zugelassene

Kraftfahrzeug als Pflichtversicherung besteht,

umfaßt die Befriedigung berechtigter und

die Abwehr unberechtigter Schadenersatz-

ansprüche, die auf Grund der Rechtsvorschrif-

ten über die materielle Verantwortlichkeit -

also der eingangs erwähnten Bestimmungen

im ZGB - gegen Halter oder Fahrer des

Kraftfahrzeuges erhaben werden, wenn aus

dem Halten oder durch den Gebrauch des

Fahrzeuges Dritten ein Schaden entsteht.

Folglich umfaßt-er Kraftfahr-Haftpflichtver-

sicherun9sschutz auch die Schadenersatz-

ansprüche der Fahrzeu9insassejch9ül-

‚ob es sich hierbei um „Tramper" oder an-

dere Mitfahrer handelt. Nicht versichert sind

lecighäden,d edeFah&e,de

Fahrer und deren Ehepartner, minderjährige

Kinder oder andere unterhaltsberechtigte An-

ehödge erleiden.

Um speziellen Wünschen von Kraftfahrzeug-

haltern und Fahrern zu entsprechen, die für

sich und ihre Mitfahrer einen zusätzlichen

Versicherungsschutz haben wollten, wurde die„Unfallversicherung für Insassen von Kraft-

fahrzeugen" geschaffen. Diese besondere Ver-

sicherungsform erstreckt sich auf Unfälle, die

die versicherten Personen in ursächlichem Zu-

sammenhang mit dem Lenken und Benutzen,

dem Be- und. Entladen, dem Abstellen des

Kraftfahrzeuges sowie der Pflege, Wartung

und anderen Arbeiten am Fahrzeug erleiden.

Versichert ist durch die Versicherungsform jeder

berechtigte Insasse - die Familienangehöri-

gen ebenso wie die „Tramper" oder „Anhal-

ter" - des im Versicherungsvertrag bezeich-

neten Kraftfahrzeuges. Dagegen sind nicht

versichert die Unfälle, die außerhalb des

Fahrzeuges oder der vorgenannten Tätig-

keiten entstehen. Dafür gibt es die weitaus

umfassendere allgemeine Unfallversicherung,

die sich auf alle Unfälle des täglichen Lebens,

einschließlich der Unfälle beim Benutzen von

Kraftfahrzeugen erstreckt.Bei der Insassen-Unfallversicherung ist es u,

erheblich, wer den Unfall verursacht hat.

Schadenersatzansprüche der Insassen gegen-

über dem Fahrzeughalter oder Fahrer bzw.

einem dritten Schadenverursacher können un-abhängig von einer bestehenden Insassen-Un-fallversicherung auf der Grundlage der ge-

setzlichen Bestimmungen über die Verantwort-

lichkeit bei Schadenszufügung geltend ge-

macht werden.Von der Insassen-Unfallversicherung ausge-

schlossen sind Unfälle, die bei oder als Folge

einer vorsätzlichen Straftat der versicherten

Person eingetreten sind. Die Staatliche Ver-

sicherung kann aber auch die Leistung ganz

oder teilweise für den Fahrer versagen, der

bei Eintritt des Unfalles unter Alkohol stand

oder nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis

besaß und den Unfall schuldhaft herbei-

geführt hat. Eine ähnliche Leistungseinschrän-

kung kann auch für die anderen Insassen er-

folgen, wenn sie sich einem Fahrer anvj-----

trauten, obgleich sie wußten, daß dieser dut

Alkoholgenuß in seiner Fahrtüchtigkeit beein-

trächtigt war oder nicht die vorgeschriebene

Fahrerlaubnis besaß.

Die Insassen-Unfallversicherung ist eine von

der Kraftfahr-Haftpflicht- und auch Kaskover-

sicherung völlig unabhängige Versicherungs-form, die auf freiwilliger Basis abgeschlossen

wird. Sie bezieht sich auf ein bestimmtes im

Versicherungsschein anzugebendes Kraftfahr-zeug, dessen berechtigte Insassen vertrags-

gemäß unfallversichert sind. In einem auf

diese Weise versicherten Fahrzeug sind alle

zugelassenen Plätze und damit alle berechtig-

ten Insassen mit den gleichen Versicherungs-

summen für den Fall des Todes und des

dauernden Körperschadens versichert.

Siegfried Ernst, Sektorenleiter

Staatliche Versicherung der DDR,

Hauptverwaltung

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Erfahrungen mit einem Olbernhauer Wohnze/tanhänger

im Juni 1974 kauften wir nach zweijährigerWartezeit beim IFA-Vertrieb Neubrandenburginen Wohnzeltanhönger CT 6-1. Wir hatten

uns schon nach Prospekten (die man beim IFA-Vertrieb leider nur ansehen, aber nicht mit-nehmen kann), hauptsächlich aber nach demTestbericht im „Deutschen Straßenverkehr"(Heft 9/1972) auf den CT 6-1 vorbereitet. Vorder ersten Urlaubsfahrt wurden wie empfoh-len - Haupt- und Vorzeit zur Probe aufgebaut.Das war goldrichtig, denn es ist ausgesprochenpeinlich, wenn jemand unter den Blicken undBemerkungen „schlauer" Nachbarn auf demZeltplatz womöglich schon eine halbe Stundebraucht, um den Anhänger mit Hilfe der Kur-belstützen einigermaßen in die Waage zu brin-gen

Inzwischen ist unser CT 6-1während vier großerUrlaubsfahrten und einiger Kurzurlaube rund10500 km gerollt und hat insgesamt etwa

6 Monate aufgebaut gestanden.

Gut zu ziehen

Das Fahrverhalten des CT 6-1 ist ausgezeich-net (Zugwagen Wartburg 353). Obwohl die

Zulodungsmöglichkeit zumindest im Ur-.iub ausgeschöpft werden, merkt man den An-hänger in der Ebene kaum hinter dem Pkw.Natürlich ist das Beschleunigungsvermögennicht so gut, und man tut auch gut daran, denSicherheitsabstand etwas größer zu halten,denn die Bremswege verlängern sich beim un-

gebremsten Anhänger merklich, Im Gebirge,bei stärkeren Steigungen, muß öfter in denzweiten und gelegentlich auch in den erstenGang geschaltet werden. (Bei starkem GefälleFreilauf sperren ) Das Fehlen einer Anhänger-bremse haben wir bisher, auch im Gebirge,nicht als besonderen Nachteil empfunden. So-lange es noch keine Rückfahrautomatik gibt,ist vor allem das Rangieren ohne Bremse ein-facher.

Fahren mit Haube

Die vordere Wand des Anhängerkastens istwährend der Fahrt, vor allem bei Regenwetter,einem ständigen Angriff durch Sand, Wasser

und Steine ausgesetzt. Schnell leidet der Lockdarunter. Bei unserer ersten Urlaubsfahrt

drang trotz der Moosgummiabdichtung desDeckels Wasser in die vorderen Staukästen

ein. Seitdem fahren wir nur noch mit der (mit-gelieferten) Schutzplane, auch wenn das nichtgerade elegant aussieht. (Schlußleuchten unddas Kennzeichnen müssen allerdings frei-bleiben )

Das Aufbauen des Anhängers ist im Vergleichzum Aufbau eines Steilwandzeltes ähnlicherGrößenordnung sehr schnell zu bewältigen.Wir brauchen bei Unterwegsübernachtungen(wenn nur das Hauptzelt aufgebaut wird) miteinem eingespielten fünfköpfigen „Team"

durchschnittlich eine halbe Stunde - mit demAufblasen der Luftmatratzen (elektrisch), demEinräumen und Teekochen. Für einen ganzwesentlichen Vorteil des CT 6-1 gegenüber derAusführung mit „Deckel" auf der Erde (CT5)halten wir die relative Unabhängigkeit von

der Geländebeschaffenheit. Wenn nur dieRäder einigermaßen waagerecht stehen, kannman alles andere durch Unterlagen oder

Löcher ausgleichen. Gerade im Gebirge sinddie Zeltplätze ja oft uneben und felsig.

Allerdings sollten die Stützen der kleinen

Liegefläche im Werk etwas gewissenhafter be-festigt werden. Eine der Nietverbindungenlöste sich bei uns schon recht bald.

Ablagen zu rar

Die Einrichtung des Anhängers mit vier Truhenund der Heckküche hilft sehr, Ordnung zu hal-ten. Wenn aber nachts fünf erwachsene Per-sonen schlafen, wird die Ablagemöglichkeit für

die Kleidung knapp, vor allem ohne Vorzeit.Wir haben deshalb an der vorderen Hänger-wand zwischen den tiefen Truhen noch einloses Regal mit zwei etwa 30 cm breiten Ab-lagebrettern eingefügt, dessen oberes Brett diSitzgruppe zu einem U ergänzt und auf demman auch sitzen kann. Die zwei Seiten undzwei Ablagen des Regals bestehen aus

Leistenrahmen mit 6 mm Sperrholz. Sie sindnicht fest verbunden, sondern halten sich durchdie Einpossung.

Die Miniküche in der Hängerrückwand erfülltdie Erwartungen. Der Inhalt einer 3-kg-Gas-flasche reicht bei uns etwa zwei Wochen (ohneHeizung oder Lampe). Wir nehmen deshalb

noch eine zweite Flasche mit. Den Schrankteilneben dem Herdteil haben wir mit einem

Zwischenboden (Sprelacart auf Leisten) ver-sehen.

Regenfest und stabil

Dem Zeltstoff des Haupt- und Vorzeltes kann

man ausgezeichnete Qualität bescheinigen.Wir hatten im Sommer 1975 westlich von

Zakopane viel Regen, darunter zweimal un-unterbrochenen Dauerregen von 60-70 Stun-den. Bis auf einige Tropfen, die sich cm Ge-stänge bildeten, blieb alles dicht. tjberzelteoder Plastikplanen haben wir noch nie be-nutzt.Unser Vorzeit hat den Eingang von der

Küchenseite. Diese Lösung ist unpraktisch, dadurch die schräge Lage bei Regen zwangs-läufig die Reißverschlüsse naß werden. Dieentstehende Spannung beansprucht sie erheb-lich. Im ersten Urlaub fiel auch gleich eineraus.Wir haben uns in der Vertragswerkstatt in

Lindow ein kleines Vordach an das Vorzeitnähen lassen, dadurch bleibt der Eingang jetzttrocken. Bei Eingängen an der senkrechtenWand des Vorzeltes gibt es diese Problemenicht.

Naß zusammenklappbar?

Da es - im Gegensatz zu den Prospekten (indenen ewiger Sommer ist) - bei uns öfter

regnet, muß man insgesamt mit der Feuchtig-keitsabhängigkeit eines Zeltanhängers fertig-werden. Nach unseren Erfahrungen schadet esz. B. nichts, wenn das Zelt auch mal naß zu-sammengeklappt wird, sofern man es am glei-chen Tag wieder aufbaut. Da ein nasses Zeltdie Feuchtigkeit im geschlossenen Anhängerauch nach unten abgibt (wir haben im Mittel-gang hauptsächlich die Campingmöbel, Schlaf-säcke und Decken verpackt), empfiehlt es sichsehr, ein große Stück Plastikfolie über dasganze Gepäck einschließlich der Sitztruhen zulegen, bevor das nasse Zelt darüber geklapptwird. Ein nasses Vorzeit legt man am bestenaußen auf den Höngerdeckel unter die Ab-deckplane.Wenn man längere Zeit an einer Stelle bleibtund das Vorzeit mit aufbaut, braucht man Ab-lage- und Aufhängemöglichkeiten für vieleDinge. Einiges kann mit Haken an die Stan-gen gehängt werden, aber das reicht nicht.

Eine selbstgebaute Stellage aus sechs Holz-stangen, einem Stahlrohr, einigen Sperrholz-und Hartfaserplatten und Schrauben mit

Flügelmuttern hat sich bewährt.

Für große Familien

Für alle, die mit einem WohnzeltanhängerCT 6-1 liebäugeln oder ihn demnächst erhal-ten, können unsere Erfahrungen vielleicht einekleine Hilfe sein. Alte Hasen aber mögen ver-zeihen, wenn für sie Selbstverständliches ge-sagt wurde.Alles in allem: Berücksichtigt man Möglich-keiten und Grenzen eines Zeltanhängers, wirdman - wie wir - sagen können, daß der

CT 6-1 ein sehr brauchbares Gefährt für denUrlaub einer größeren Familie ist.

Cli. Gürtler, Kratzeburg

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 411978 25

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ein Kassationsverfohren

ohne daß diese

Schleudern, kollidierte mit

eine Gnade für Unbelehrbare

ren Strafverfahren erfolgten, aber zeitlich

nde Verantwortungslosigkeit, das

2

Wik

3

1 Achtung eR erkehrsontrcUeH Kreft

fcihrern, die bei derartigen Kontroen underAlkoholeinfluß stehend angetroffen werden,wird die Fahrerlaubnis entzogen.

2 Nicht bei jeder Verkehrsstraftcw erEntzug der Fahrerlaubnis. Da bei diesem Auf-fahrunfall keine schwerwiegenden Folgeneingetreten waren, wurde der Verursacher mdeiner Ordnungsstrafe belegt.

3 Zum Programm der Verkehrskontrollengehört auch die Alkoholkontrolle, das Pusterin die Tüte oder das Röhrchen. Bei diesemKraftfahrer blieb die Tüte klar. Wird auf dieseWeise Alkohol nachgewiesen, kann das zumEntzug der Fahrerlaubnis führen.

rücksichtslose Durchsetzen egoistischer Inter-essen selbst bei erheblicher Gefährdung an-derer Verkehrsteilnehmer erfordert, daß er fürunbegrenzte Zeit vom Führen eines motorisierten Fahrzeuges im Verkehr, für das eine Fahr-erlaubnis benötigt wird, ausgeschlossen wird.

Die Notwendigkeit dieser gerichtlichen Strafenach § 54 StGB ergibt sich nicht zuletzt auchdaraus, daß er aus vorangegangenen Bestra-fungen wegen gleicher Rechtsverletzungenkeine Lehren gezogen hat. Im Gegenteil - erignorierte entsprechende Beschränkungen und

benutzte Pkw unbefugt und ohne im Besitzeiner Fahrerlaubnis zu sein, die ihm ja bereitszeitweilig entzogen war.

Dieser Bürger garantiert in keiner Weise einsolches Verhalten, daß für die notwendigeSicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer imSinne von §1 Abs. 1 und 7 unserer neuenStVO erforderlich ist.

Wann wird die Fahrerlaubnis

entzogen?

Die vom Obersten Gericht getroffene Entschei-dung findet sicher Zustimmung aller verant-wortungsbewußten Verkehrsteilnehmer. Wie-

derholt wird aber gefragt, ob denn ein Fahr-erlaubnisentzug immer notwendig ist, wenneine Verkehrsstraftat vorliegt. Das Plenum desObersten Gerichts der DDR hat sich vor kur-zem auch mit diesen Problemen beschäftigt.Die Gerichte gehen zutreffend beim Fahr-

erlaubnisentzug von folgenden Grundsätzenaus: Nicht bei jeder Verkehrsstraftat erfolgt ein

Entzug.Wichtige Gesichtspunkte dafür, ob ein solcherzu erfolgen hat, und falls ja, wie lange er

dauern muß, sind u. a.:

- die Art der Pflichtverletzung (z. B. nach derStVO), die der Straftat zugrunde lag,

- der Grad der Schuld,

- die Auswirkpngen des Entzugs auf den Be-ruf, die staatsbürgerlichen Verpflichtungenoder wichtige persönliche Belange (z. B. An-fahrt zur Arbeitsstelle).

ER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978

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irksame Erziehungsmaßnahme

Der Entzug der Fahrerlaubnis wird zutreffendin folgenden Fällen ausgesprochen, wenn- ein schwerer Verkehrsunfall auf einem

rücksichtslosen Verhalten - z. B. infolgeAlkoholgenuß - beruht (§ 196 Abs. 3

Ziff. 2 StGB);- der Täter wegen Verkehrsgefährdung durch

Trunkenheit bestraft wird (§ 200 StGB);- eine schwere Straftat im Zusammenhang

mit der Benutzung eines Kfz begangenwurde z. B. umfangreiche Diebstähle oderSittlichkeitsverbrechen an verschiedenen

Orten);- der Täter bereits wiederholt wegen bewuß-ter Mißachtung von Rechtsvorschriften imZusammenhang mit dem Führen von Kfzstrafrechtlich oder mit Ordnungsstrafmaß-nahmen zur Verantwortung gezogen wurde.

Auch wenn durch einen Verkehrsunfall mehrerePersonen getötet werden (§ 196 Abs. 3 Ziff, 1StGB) wird in der Regel die Fahrerlaubnisentzogen.

Wie lange wird die Erlaubnis

entzogen?

In anderen Fällen ist die Erlaubnis zu ent-ziehen, wenn die ausgesprochene Strafe da-

durch in ihrer Wirkung verstärkt werden muß.Das hat differenziert zu geschehen und hängtvon den jeweiligen konkreten Tatumständenund dem bisherigen Verhalten des Täters ab.Der Entzug muß aber notwendig sein, um mitdieser spezifischen Maßnahme den Fahrzeug-führer am nachhaltigsten zu einem verantwortungsbewußten Verhalten zu erziehen. Nurdann ist er gerechtfertigt. Der zeitlich begrenzteFahrerlaubnisentzug wird für höchstens fünfJahre ausgesprochen. Auf diese Zeit wird dieDauer des vorläufigen Entzuges durch dieDeutsche Volkspolizei angerechnet. Nicht be-rücksichtigt wird die Zeit des Vollzuges einerevtl. Freiheitsstrafe.

Wann aber wird der mit weitreichenden Kon-sequenzen verbundene Fahrerlaubnisentzugauf unbegrenzte Zeit ausgesprochen? Voneiner solchen Maßnahme wird im Zusammen-

4 Bei kleineren Verstößen gegen die Ee-stimmungen der StVO reichen manchmafreundliche Ermahnung oder eine leichte ver-kehrserzieherische Maßnahme. Bei schwerenVerstößen müssen härtere Maßnahmen ein-geleitet werden, mitunter auch de Enzu rFahrerlciubns,

5 Schwere Verkehrur rnen zuscdr-iche Gefahren für den übrigen Verkehr mdjich. Notwendige Umleitungen erfordern vonden Verkehrsteilnehmern viel Verstöndns,

Konzentration und Aufmerksamkeit.

hang mit einem Strafverfahren nur selten Ge-brauch gemacht. Ein unbegrenzter Entzug darfnur durch die staatlichen Gerichte erfolgen (aufdie weiteren Fälle des Erlaubnisentzuges, z. B.aus medizinischen Gründen, soll hier nicht ein-gegangen werden).

Es wäre nicht angebracht, einen Katalog hier-für aufzustellen. Dennoch gibt es bewährteGesichtspunkte, nach denen zu prüfen ist, obein Entzug auf unbegrenzte Zeit erforderlichist. Das ist der Fall, wenn

- durch den auf Rücksichtslosigkeit beruhen-

den Verkehrsunfall mehrere Personen ge-tötet wurden;

- der Täter bereits wegen rücksichtsloser Her-beiführung eines schweren Verkehrsunfalles(§ 196 Abs. 3 Ziff. 2 StGB) oder wegen Ver-kehrsgefährdung durch Trunkenheit (§ 200StGB) vorbestraft wurde und er sich erneutwegen eines auf Rücksichtslosigkeit beru-henden Verkehrsunfalles zu verantwortenhat;

- durch Fahren eines Fahrzeuges unter er-heblicher alkoholischer Beeinflussung eineaußergewöhnlich große Gefahr für Perso-nen entstanden ist.

Mildere Wertung für Berufskraftfahrer?

Werden bei Berufskraftfahrern andere Maß-stäbe zugrundegelegt? Hierüber gibt es viel-

fach falsche Auffassungen. Liegen die eingangserwähnten Voraussetzungen für den Entzugder Fahrerlaubnis vor, dann gilt dies auch un-eingeschränkt für Berufskraftfahrer. Eine kür-zere Dauer des Entzuges kann nicht mit demHinweis auf berufliche Auswirkungen begrün-det werden, obwohl z. B. der verursachte

schwere Verkehrsunfall auf Alkoholeinfluß zu-rückzuführen war. Ein solches Verhalten istübrigens auch mit der Berufsehre eines Be-rufskraftfahrers nicht zu vereinbaren,

Das Oberste Gericht hat aber in einer Ent-

scheidung festgestellt, daß es in anderen Fäl-len gerechtfertigt ist, bei der Bemessung einesnotwendigen Entzuges die damit verbundenenAuswirkungen zu berücksichtigen. Die beieinem Berufskraftfahrer notwendig werdendeAufnahme einer anderen Arbeit, die damit zumTeil verbundene Reduzierung des Einkommensoder die Auswirkung des Entzuges auf die Aus-übung des Berufs (Handwerker usw.) habeneine tiefgreifende erzieherische Wirkung. Siekann oft in kürzerer Zeit erzielt werden als beianderen Fahrzeugführern. Diese Umständeprüfen die Gerichte gewissenhaft. Es geht alsonicht um eine mildere Wertung des Verhaltensvon Berufskraftfahrern, sondern um die diffe-

renzierte Anwendung des sozialistischen Rechtsentsprechend den konkreten Umständen deseinzelnen Falles.

Diese von den Gerichten angewendete Zusatz-strafe ist also eine differenzierte Schutz- undErziehungsmaßnahme, die die vielfältigen Be-mühungen um hohe Verkehrssicherheit und-disziplin auf der Grundlage der neuen StVOund des Verkehrssicherheitsprogramms derDDR unterstützen hilft. Sie schützt die Ver-kehrsteilnehmer vor verantwortungslosen Fahr-zeugführern. Es liegt an jedem einzelnen, dienachteiligen Auswirkungen eines Fahrerlaub-nisentzuges durch vorbildliches Verhalten alsFührer eines Kfz im Straßenverkehr zu ver-meiden.

Oberrichter Dr. Joachim Schlegel

Mitglied des Präsidiums des

Obersten Gerichts der DDR

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Benzinund was

damit zusammenhängt

nd und

en Jahren kräftig angestiegen

gehen. Die Destillation

gewonnen, wo-

itung sind in Bild 1 dargestellt. Beim

inqualität haben.

en. Zur Gewährleistung

en Kennzahlen und i er Ver-

ichnet die Klopffestig-

. Der Oktanzahlbedarf eines Motors

1 verringert, dann sinkt der Oktan-

rf um etwa 4 Einheiten.

ahren bevorzugt angewandt werden:

len (über 3000 Umin) bei Vollast

illast. Die MOZ liegt, da hier der

O

1;leichtes und iese'schwers's Heizöl

c.

Bild 1: Bei der Erdölverarbeitung erzielteAusbeute (Durchschnittswerte, die von derVerarbeitungsart und Rohölquolität abhängig

sind)

Oktanzahl und Verdichtungsverhältnis

Die Kurve des thermischen Wirkungsgrades

eines Ottomotors (Bild 2) zeigt, daß mit

höherer Verdichtung die Ausnutzung der

Energie des Kraftstoffes, d, h. seine Verbren-

nung vollkommener und besser wird. Die

Verdichtung kann aber nicht beliebig gestei-

gert werden, sie wird begrenzt durch die

Motorbauart, Kraftstoffart und Wirtschaftlich-

keit. Das für den jeweiligen Motor festgelegte

Verdichtungsverhältnis bestimmt also seinen

thermischen Wirkungsgrad und damit auch

den Wirkungsgrad, mit dem der Kraftstoff

verbrennt. Es hat daher keinen Sinn, einen

Kraftstoff mit höherer Oktanzahl zu tanken,

als für den Motor vorgeschrieben. Der klopf

festere (und teurere) Kraftstoff, der bei höhe-

rer Verdichtung mit höherem Wirkungsgrad

verbrennen könnte, wird im niedriger verdich-

teten Motor nur schlecht ausgenutzt. Er ver-

brennt mit dem gleichen Wirkungsgrad wie

der vorgeschriebene Kraftstoff mit niedrigerer

Oktanzahl.

Heizwert und Dichte

Der Ottomotor ist eine Wärmekraftmaschine,

und seine Leistung wird maßgeblich mit vom

Heizwert des eingesetzten Kraftstoffs be-

stimmt. Der Heizwert ist das Maß für den

Energieinhalt des Kraftstoffes. Aus Tabelle 1

geht hervor, daß unsere Kraftstoffsorten un-

abhängig von der Oktanzahl den gleichenHeizwert von durchschnittlich 10300 kcal/kg

besitzen. Auf Grund dessen kann das Fah-

ren mit einem Kraftstoff höherer Oktanzahl

auch nicht zu einer Kraftstoffersparnis führen.

Auf Grund der geringfügig höheren Dichte,z. B. des VK 94 gegenüber dem VK 88 (siehe

Tabelle 1), ergibt sich zwar unter gleichen

Betriebsbedingungen eine Verbrauchsdiffe-

renz, die aber so geringfügig ist, daß sie

noch nicht einmal den Mehrpreis für denVK94 von 10 Prozent ausgleichen kann.

Geringfügige Verbrauchsdifferenzen sind auch

bei Kraftstoffen gleicher Oktanzahl infolge von

Dichteunterschieden möglich. Letztere ent-stehen dadurch, daß Kraftstoffe chargen-

weise und unter verschiedenen Technologien

produziert werden. Die auftretenden Dichte-

unterschiede liegen durchschnittlich bei 0,025

kg"l (25 gJl), wobei sich Verbrauchsdifferenzen

von etwa 1,8 Prozent ergeben können. Spür-

bare Unterschiede im Verbrauch können dem-

nach nicht aus der Kraftstoffqualität resultie.

ren, sondern sind in der Regel durch die

Fahrweise oder technische Mängel bedingt.

Motorklopfen und Kraftstoffqualitöt

Die Verbrennung des Kraftstoff-Luft-Ge-

misches im Motor ist eine Zeitreaktion. Der

Zündzeitpunkt wird dem Verbrennungsablauf

angepaßt, so daß das Druckmaximum im

Brennraum dann auftritt, wenn sich der Kol-

ben im oberen Totpunkt bzw. kurz danachbefindet. Bei klopfender oder klingelnder

Verbrennung verläuft die Reaktion schneller

als bei normalem Verbrennungsablauf. Da-durch tritt auch das Druckmaximum früher auf,

so daß der Kolben, noch bevor er den oberenTatpunkt erreicht hat, gegenläufig belastet

wird.

Diese Belastungen führen auf die Dauer zuSchäden am Kurbeltrieb und zu Uberhitzun-

gen an Kolben und Ventilen. Deshalb sollteder Motor nicht mit Kraftstoff geringerer

Oktanzahl als vorgeschrieben betrieben wer-

den. Da unter Umständen doch einmal Kraft-

stoff mit geringerer Oktanzahl getankt wer-

den muß, z. B. auf der Auslandstour, haben

einige Pkw (unter anderem Lada, Moskwitsch,

Polski-Fiat) am Verteiler einen Oktanzahlver-

steIler (Bild 3). Damit kann der Zündzeitpunkt

bei Verwendung von Kraftstoff mit niedrigererOktanzahl um einige Grad in Richtung Spät-

zündung gestellt werden. Obwohl jeder Motor

unterschiedlich auf abweichende Oktanzahlen

re9, kann man sich hierbei noch folgen-

der Regel richten: Je 2 Grad Spätzündung

sinkt der Oktanzahlbedarf des Motors um

etwa 1,5 bis 2 Einheiten. Um mehr als 5 bis

6 Grad sollte der Zündzeitpunkt aber nicht

zurückgestellt werden, Ein weiterer Maßstab

ist die auftretende Klingelneigung, die bis auf

ein leichtes Beschleunigungsklingeln unmittel-

bar nach dem Hochschalten (bei kräftigemBeschleunigen) zurückgehen soll.

Auch wenn ein Motor technisch einwandfreiist und der vorgeschriebene Kraftstoff ge-

tankt wurde, ist die Klopf- bzw. Klingel-

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Kenndaten brennungsraum, ie iesen erkle

Eigenschaften K 79

1

VK 88 K 94 damit as erdichtungsverhältnis

adurch kann derOktanzahlbed

Farbe elb blau otzu Einheiten nsteigen. in

Oktanzahl OZ 9 88 4Kühlwassertemperatur erhöht ihn

MOZ 8 84 7eine inheit. teigt ie ufttemp

Dichte /cm' ,700-0740 0705-0,745 ,715-0,755 100 C oder sinkt die Luftfeuchtigkeit

(für alle Sorten) zent oder gewinnt das Fahrzeug

Flammpunkt C —23 Höhe, dann steigt der OktanzahlZündtemperatur c 220 Motors um jeweils ein bis zwei EinhExplosionsgrenzen ol.-0/0 sollte daher, wenn der Motor zeit

untere 0,7 Klingeln eigt, icht voreilig diebere

Heizwert (Ho) cal/kg

8,0

10300

die enzinqualität chieben, enn

erdunstungszahl Ather=1) 3,5 können auch och Frühzündung o

Gefahrklasse ABAO 850/1) A i mageres raftstoff-Luft-Gemisch

MAK-Wert g/m   1000 zahlbedarf des Motors erhöhen.

Gefährdungsgruppenach ASAO 728 III Brand- und ExplosionsgefahrMax. Lagerungszeit onate 6

Aus den Werten der Tabelle 1

daß die Benzine einen niedrigen Fl

und ine iedrige ündtemperatu

und dazu noch leichtflüchtig sind.

dessen ntwickeln ie ei aum

und besonders im Sommer stets DTabelle 2: im Gemisch mit dem LuftsauerstofOktanzahlbedarf einiger Fahrzeuge und azu empfohlener Kraftstoff

und xplosibel ind. chon ,7Benzindampf in der Raumluft ruft

Typ Z-Bedarf VK 79 K 88 K 94 Explosionsgefahr hervor. Diese o

entspricht iner lüssigen enzin

Trabant 601 23 P5) OZ 78 ><nur etwa 0,03 Liter (30 cm ) in ein

(26 PS) OZ 84 x meter Luft. leibt z. . n einem

oskwitsch 12/2140 OZ 93 x zinfaß in enzinrest on ur

08 OZ 76 (6 cm ) zurück, dann ist das gesamt

Shiguli WAS 101 OZ 93 x der Verdunstung mit einem explosi

Skoda 000 MB/S 100 OZ 85 X X) Gemisch ngefüllt. araus rgibtartburg 11 (1000 cm) OZ 78 >< selbst as erdunsten leiner n

353 OZ 88 X Benzinmengen Brand- und ExplosioPolski-Fiat 25 p OZ 94 X hervorruft. Beim Umgang mit BenzinSaporoshez 68 OZ 76 X

halb darauf zu achten, daß nur dicschließende, bruchsichere und zugel

hälter verwendet werden, enzin

chüttet wird, ausfließen kann oder i

Gefäß tehenbleibt nd eder

der unbedachte Verbrauch vermied

Tabelle 3: Beispielsweise ntstand in ara

Zulässige Lagerung und ufbewahrung rennbarer Flüssigkeiten in Wohnstätten bei dem ein Skoda ausbrannte und

sonen randverletzungen rlitten,

erabtropfender VergaserkraftstoffOrt ager. bzw. Aufbewahrungsmenge in Liter konnte. Wie stark die Verdunstung

esamt- davon in Behälter Verdampfung von Benzin ist, zeigt

zulässige ichtschließend ichtschließend dunstungszahl von 3,5 (Ather = 1

Menge icht bruchsicher nd bruchsicher kann im Sommer je nach Temperatgeschlossenen ehälter in be

Wohnstätte 3 etwa 0,6 kp/cm2 entstehen.

zugehöriger Keller 5 Undichte anister, ahrzeugtanksungalow sofort durch Umfüllen zu entleeren

LaubeSchuppen

2stoff ausgelaufen sowie bei starke

  1 geruch, z. B. in der Garage, muß s

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Benzinundwas damit zusammenhängt

gelüftet werden (Garagentore

Starten des Wagens).

statische Aufladung

itfähigkeit neigt

adung. Diese kann aber nur dann zur

ird jedoch Kraftstoff, Waschbenzin oder

sätze (TG) Punkt 18, vor, daß die ein-

n unterein-

Funken-

Benzin getränk-

ische Eigenschaften

e z. B. enthalten die sehr giftige Blei-

Kopfschmerzen sowie ge-

s Gehör- und Gesichts-

unter treten auch Obelkeit und

n auftreten. Der MAK-Wert

02468701214

Verdichtunq.sverhü/fnjs e

L I

3

Bild 2: Thermischer Wirkungsgrad des

Ottomotors in Abhängigkeit vom Verdich-tungsverhältnis

Bild 3: Oktanzahlversteller, wie er bei einigenMotorentypen am Verteiler vorzufinden ist.Durch Verdrehen der Rändelmutternwird das Verteilergehäuse um die Unter-brechernockenwelle gedreht und so der Zünd-zeitpunkt verändert. (Drehen des Gehäusesin Nockenwellendrehrkhtung = Spätzündung,

gegen die Nockenwellendrehrichtung =Vorzündung)

(maximale Arbeitsplatzkonzentration), der die

Menge eines Schadstoffes in Milligramm an-

gibt, die in einem Kubikmeter Luft bei 20°C

und 760 Torr enthalten sein darf, ohne im all-gemeinen bei fortgesetzter achtstündiger Ein-

wirkung auf den arbeitenden Menschen eine

Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes zu

verursachen, beträgt für Benzin 1000 mg/m3 .

Da die meisten Kraftstoffe fettlösend wirken,

zerstören sie bei Berührung mit der Haut

deren schützende Fettschicht. Daraus resultie-

ren dann Hautreizungen, die, wenn eine be-

sondere Empfindlichkeit vorliegt, sich auch

schon nach kurzer Berührung zu Ekzemen aus-

bilden können. Die Neigung hierzu ist jedoch

verhältnismäßig selten, und bei der gelegent-

lichen Benetzung der Haut mit Kraftstoffen

ergeben sich kaum gesundheitliche StörungenDie Verwendung von Benzinen zum Hände-

waschen oder Reinigen von Kleidern sollte

aber ebenso vermieden werden wie das über-

mäßige Einatmen von Benzindämpfen und

-nebel (z. B. beim Aussprühen des Motor-

raumes).

Aufbewahrung von Benzin

Eine Benzinreserve kann der Kraftfahrer für

das Fahrzeug, den Katalytofen oder für Rei-

nigungsarbeiten (Waschbenzin) benötigen.

Jedoch darf er diese nur in sehr begrenzten

Mengen aufbewahren bzw. lagern. In derABAO 850/1 - Verkehr mit brennbaren Flüs-

sigkeiten - Punkt 9.14 der TG ist dazu fest-

gelegt.,, Brennbare Flüssigkeiten aller Ge-

fahrenklassen dürfen in Unterstellräumen für

Kraftfahrzeuge nur bis zu einer Menge von

20 1 in dichtverschlossenen bruchsicheren Be-

hältern aufbewahrt oder gelagert werden....

Nicht einbezogen sind dabei die Mengen an

brennbaren Flüssigkeiten, die sich in den

festeingebauten Betriebsbehältern der Fahr-

zeuge sowie in den am Fahrzeug in beson-

deren Vorrichtungen befestigten, abnehm-

baren Reservebehältern (Kanister) befinden."

Weiter muß auch die „Anordnung überbrandschutzgerechtes Verhalten in Wohnstät-

ten, Objekten und Einrichtungen" (GBI. 1

Nr. 27 S. 370 vom 30. 7. 76) beachtet werden.

Nach § 10 dieser AO dürfen brennbare Flüs-

sigkeiten jeglicher Art in Wohnstätten nur in

den in Tabelle 3 genannten Mengen und Be-

hältern aufbewahrt bzw. gelagert werden.

Während ein 5-1-Kanister z. B. auch im Keller

stehen kann, ist somit für einen 10-1- oder20-1-Kanister nur eine Garage oder das Fahr-

zeug als Aufbewahrungsort zulässig. Aus die-

sen Mengenbegrenzungen ist auch ersicht-

lich, daß das oft praktizierte behelfsmäßige

Einstellen von Krafträdern und Kleinkraft-rädern in Wohnstätten, Lauben, Schuppen und

dgl. unzulässig ist (siehe auch § 8 der ge-

9

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Benzinund was damit zusammenhängt

nannten AO). Schließlich ist zu beachten, daß

leere ungereinigte Benzinbehälter bezüglich

zulässiger Lagermenge und Brandschutz wie

gefüllte Behälter zu bewerten sind.

Kanisterprobleme

Benzine dürfen nur in geeignete, dichtschlie-

ßende Behälter (Werkstoff nicht brennbar,

mindestens schwer entflammbar sowie be-

ständig gegen Benzin) eingefüllt werden. Be-

hälter aus Kunststoff (Plastekanister) müssen

für Benzin zugelassen sein. Die Behälter müs-

sen mit dem Namen der brennbaren Flüssig-

keit, der Gefahrenklasse und vor allem der

zulässigen Füllmenge gekennzeichnet sein. Sie

dürfen gemäß Pkt. 5.21 der TG zur ABAO

50/1 nur bis zu 95 Prozent ihres Fassungs-rmögens gefüllt werden. Dadurch wird die

Volumenzunahme der Flüssigkeit bei Erwär

mung aufgenommen.

Die Volumenzunahme bei Benzin beträgt je

°C Temperaturzunahme rund 0,11 Prozent.

Vergaserkraftstoff aus dem im Erdreich ein-

gebetteten Tankstellenbehälter hat eine Tem-

peratur von etwa 8 °C. Erwärmt sich dieser

Kraftstoff dann im Tank auf etwa 30'C, er-

fahren z. B. die 26 Liter eines vollen Trabant-

tanks eine Volumenzunahme von 0,63 Liter.

Während beim Kanister die Überschreitung

der zulässigen Füllmenge durch dessen Ge-

staltung verhindert wird (Bild 4), muß derAutofahrer beim Betanken (Selbstbedienung)

darauf achten, daß der Fahrzeugtank nicht

randvoll gefüllt wird. Wird ein randvoll be-

tanktes Fahrzeug unmittelbar nach dem Be-

tanken abgestellt, kann es bei sommerlichen

Temperaturen leicht zum Austritt von Kraft-

'toff über die Tankentlüftung kommen. (Hier

.si an den bereits erwähnten Skodabranderinnert.)

Der im Fahrzeug mitgeführte Reservekanister

sollte aus Sicherheitsgründen stets außerhalb

der Knautschzonen angeordnet sein (im

Kofferraum zur Fahrzeugmitte hin), damit bei

einer Kollision das Entstehen eines Fahrzeug-brandes nicht begünstigt wird. Weiter sollte

der Kanister mit dem Einfüllstutzen nach oben

stehen und gegen Verrutschen oder Umkippen

gesichert sein (anschnallen). Vielleicht läßt

sich hier einmal die Zubehörindustrie etwaseinfallen. Ein Zubehör zur Kanisterbefestigung

wäre z. B. sinnvoller als das nutzlose Anti-

Statik- Band.

Die Kanisterverschlüsse haben die Eigenschaft,

nach häufigem Gebrauch nicht mehr sicher zu

schließen (undicht bzw. Selbsthemmung des

Verschlusses geht verloren). Ein unbeabsich-

tigtes Lockern des Verschlusses läßt sichrelativ einfach verhindern (siehe Bild 6).

Reservekanister dürfen auch nicht im Fahr-

gastraum des Pkw untergebracht werden. Bei

Bild 4: Wird.der Kanister waagerecht-

stehend befüllt, ist stets noch ein freiesKanistervolumen gesichert. Der Kanister darfnicht angekantet werden, um noch mehrhineinzubekommen

Bild 5: Sicherung eines Kanisterverschlussesdurch Einhaken einer Zugfeder an den mitPfeil gekennzeichneten Stellen

undichtem Verschluß oder bei einer Karam-

bolage ist hier eine Brand- und Explosions-

gefahr gegeben.

Reinigungsarbeiten

Reinigungsarbeiten am Kraftfahrzeug (öl-

verschmutzte Teile) mit Waschbenzin sollen im

Freien erfolgen, damit die Dämpfe ungehin-

dert abziehen können. Der § 52 der ABAO

361/2 - Straßenfahrzeuge sowie Instandhal-tungsanlagen für Kraftfahrzeuge - fordert

daß vor Beginn von Reinigungsarbeiten an

Kraftfahrzeugen unter Verwendung von brenn-

baren Flüssigkeiten die Batterien abzuschal-

ten oder abzuklemmen sind. Außerdem ist

darauf zu achten, daß der Motor abgekühlt

ist.

In der Werkstatt eines Baubetriebes wurde

beim Reinigen eines Pkw-Motorraumes mit

einer Sprühpistole und Waschbenzin diese

Vorsichtsmaßnahme außer acht gelassen. Als

es im Bereich der Anschlüsse des Anlassers zu

einem Lichtbogenkurzschluß kam, wurde das

Waschbenzin entzündet. Der Pkw geriet inBrand, der in der Folge einen Lkw und eine

IwechseIanlage erfaßte - Sachschaden etwa

25000 Mark.

Schweißen von Kraftstoffbehöltern

Beim Schweißen von Kraftstoffbehältern sind

die Bestimmungen des § 6 der ABAO 615/6

- Schweißen, Schneiden und ähnliche Verfah-

ren - einzuhalten. Der Behälter oder Tank

muß sorgfältig entleert und zur Beseitigung

von Rückständen ousgedämpft werden. Dann

ist der Behälter zur bzw. während der Aus-

führung der Schweißarbeiten mit Wasser zufüllen oder mittels Wasserdampf, Stickstoff

oder Kohlendioxid zu spülen. Das gilt auch

für Behälter, die schon längere Zeit leer und

geöffnet standen, da sie einmal gefüllt auch

noch nach vielen Monaten im Inneren explo-

sible Gemische bilden können.

Nach der ABAO 361/2 - Straßenfahrzeuge

sowie Instandhaltungsanlagen für Kraftfahr

zeuge - sind Schweiß- und Hartlötorbeiten

an Kraftfahrzeugen nur dann statthaft, wenn

eine Gefahr der Entzündung des Kraftstoffs im

Tank oder in Reservebehältern am Fahrzeug

oder daraus entweichende Kraftstoffdämpfe

unmöglich ist, andernfalls ist der Tank aus-

zubauen (§ 53 Abs. 2). Hierbei ist auch die

Wärmeübertragung, die von der Schweiß-flamme und Schweißstelle ausgeht und die

Entzündungsgefahr durch Schweißspritzer bzw.

-funken zu berücksichtigen.

Als sich z. B. bei Schweißarbeiten an einem

Moped der fast leere Tank so erwärmen

konnte, daß der Restinhalt verdampfte, kam

es noch zur Zündung des entstandenen

Benzindampf-Luft-Gemisches durch die un-

sachgemäß angeschlossene Rückstromleitung

Der Tank explodierte, eine Person war sofort

tot, eine zweite erlitt Verbrennungen 2. und3. Grades und verlor das Augenlicht.

Lothar Liebmann

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978 31 i

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l sind

lb ist es empfehlenswert,

Jmport DR

Peter Stübner, Dresden

Saug-

schlauch, dessen freies Ende ineinen Eimer mit Fitwasser ragt(siehe Prinzipskizze). Durch dasangesaugte Seifenwasser erhältman eine gute Waschflüssigkeit.Diese Wasserstrahlpumpe ver-wende ich seit einem halbenJahr und bin sehr zufrieden.

Jürgen Geier, Halle-Neustadt

Dieses Waschprinzip schätzen wirals anwendbar ein. Es wurde

aber von uns noch nicht in derPraxis erprobt. Das beschriebenelnjektorprinzip wird auch beiautomatischen Auto-Wasch-anlagen, zum Beispiel beim „Auto-waschbär" in Berlin mit gutemErfolg angewendet. Als Shampoonkommt dort Karipol-Speziol-shampoon zur Anwendung. Fürdie vom Leser vorgeschlagene Artvon Wagenwäsche empfehlenwir als Reinigungsmittel spezielleAutoshampoons, die der Handelanbietet, da diese für dieschonende Lackpflege bei gleich-zeitigem Korrosionsschutz ent-

wickelt wurden.veb aerosol-automatKarl-Marx-Stadt

Ersatzteilproblem

Aufgrund der Informationen desVEB Sachsenring Automobil-werke Zwickau im Heft 12/1977über die Instandsetzung der Heck-haubenscharniere wandte ichmich an den Hersteller, um dieGummifedern und Nietstifte zubekommen. Ich fand diesenVorschlag vom Hersteller aus

materialökonomischer Sicht sehrlobenswert. Nach drei Wochenerhielt ich meine Ersatzteile. Indem beiliegenden Schreibenhieß es jedoch: „Wir müssen Siedaher bitten, sich bezüglichErsatzteil-Forderungen künftigan Ihre zuständige Vertragswerk-statt bzw. IFA-Fachfiliale zuwenden." Mir wurde ferner mit-geteilt, daß Ersatzteillieferungendirekt an den Fahrzeughalterbzw. durch Nachnahmesendungennicht möglich sind.

Meine Frage nun an den

Hersteller: Was soll dann dieseInformation? Im Fachhandel be-kommt man diese Teile nicht

einzeln, sondern nur kompletteScharniere.

Willi Burchardt,

Wilhelm-Pieck-Stadt Guben

Immer noch Ersatzteile

Für die Motorroller „Berlin" und„Troll" ist die Versorgungspflichtfür Ersatzteile (im allgemeinen10 Jahre) eigentlich ausgelaufen.Trotzdem fahren noch viele Fahr-zeuge dieser Typen auf unserenStraßen.

Da ich aber hörte, daß dieErsatzteilversorgung doch nachnicht ausgelaufen ist, begann dieSuche danach. tJberall die

Information „gibt es schon langenicht mehr" oder „wird nicht mehrproduziert". Ein Anruf nachLudwigsfelde bestätigte mir, daßnoch alle Positionen zu habensind, daß die Werkstätten undder Handel jedoch kaum nochbestellen.,, Gibt es nicht mehr",ist ja viel einfacherDer Betrieb kann Ersatzteile bis1978 zur Verfügung stellen. AlleAbnehmer wurden vor Jahrenund mehrfach danach darüberinformiert. Es ist sogar mög-lich - bei Bestellungen über100,—M - direkt zu liefern.Ich bestellte daraufhin sofort tele-fonisch was ich benötigte, undbereits nach 6 Tagen war allesbei mir. Informiert wurde ich je-doch, daß Motorenteile undFahrzeugelektrik nicht von Lud-wigsfelde geliefert werden unddaß man sich hier nur an die

Werkstätten halten kann oderimprovisieren muß.

Weingarten, Brandenburg

An- und Verkauf

Können Sie mir bitte eineErklärung dafür geben, warumdas Staatliche Vermittlungskontorbeim Ankauf von Pkw ausPrivathand vom Taxpreis bis zu8 Prozent Handelsspanne abzieht?Dabei ist es unabhängig, ab dieFahrzeuge in einem einwand-freien Zustand oder ungepflegtsind. Wir haben beobachtet, daßviele Kfz-Besitzer, die ihr Fahr-zeug ehrlich verkaufen wollten,auf Grund der hohen Handels-spanne wieder abzogen.

Herbert Rost, Eibenstock

Der An- und Verkauf von gebrauchten Pkw erfolgt gemäß

Anordnung vom 18. August 1967,GBI. II, Nr. 84, Seite 585.Die Handelsspanne beim Verkau'

gebrauchter Kraftfahrzeuge regeltsich nach Paragraph 7 Absatz 2der Anordnung Nr. 44 vom9. Januar 1970, GBI. II, Nr. 12,Seite 63. Eine Minderung derHandelsspanne tritt nur dannin Erscheinung, wenn durch sieder Neuwert überschrittenwurde.Der Leser irrt, wenn er meint,daß dem Verkäufer eines Kraft-fahrzeuges vom ermitteltenHöchstwert (laut Schätzungs-urkunde oder Wertermittlungs-protokoll) 8 Prozent abgezogenwürden. Der Zustand eines Fahr-

zeuges wird durch Untersuchungenam Fahrzeug ermittelt und unterAnwendung der Bewertungs-tabellen „ KTA 66/2a für Pkw"errechnet. Dem Verkäufer kannnach Anordnung Nr. 44 Para-graph 7 Absatz 1 dieser errechneteHöchstwert bezahlt werden. Dadie Schätzpflicht für Bürger nichtmehr besteht, gilt dies analog fürein erstelltes Wertermittlungs-protokoll beim VEB Maschinen-und Materialreserven.Für einige Typen der im Straßen-verkehr anzutreffenden Pkw istteilweise der errechnete Höchst-wert für den Käufer undiskutabel.Während bei den Typen Wart-burg und Trabant kaum Abstricheerfolgen, kann dies beim TypMoskwitsch 408 lE oder Sapo-roshez durchaus eintreten.Ein ein Jahr alter Saporoshezverliert etwa 9 Prozent vom Neu-wert. Beim Verkauf würde er ein-schließlich der 8 Prozent Handels-spanne fast den Neuwert er-reichen. Dafür kauft der Bürgerjedoch dieses Fahrzeug nicht. Insolchen Fällen ist es durchausmöglich, daß der angebotene

Ubernahmewert für das Kraftfahr-zeug unter dem Höchstwert liegt.Das gleiche gilt für Fahrzeuge mitverhältnismäßig jungem Baujahr,jedoch sehr schlechtem Zustand.Durch das Baujahr wird der Preisnoch recht hoch errechnet, kanneinem Käufer jedoch nicht zu-gemutet werden.Bei normalen Bedingungenerhält der Verkäufer den errech-neten Höchstwert erstattet undder Käufer diesen Wert plus8 Prozent Handelsspanne in Rech-nung gestellt. Die Höhe derHandelsspanne ist gesetzlich und

durch uns nicht beeinflußbar.VEB M aschinen-

und Materialreserven Dresden

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Foto: Richter; Zeichnungen: Geier, Jahsnowski, Stübner

Gefährliches Spielzeug

In einem Kindergarten desBezirkes Karl-Marx-Stadt ent-deckten wir im Freigelände dieseTrabant-Ruine. Scharfkantigund beinahe ohne jede Innereienist dieses Gebilde wohl kaumzum Spielen für die Kinder ge-eignet.

H. K. Richter,Schwarzenberg

Wo werden Pkwfür Körperbehinderteumgebaut?

Da ich in der Situation bin,wegen einer Oberschenkel-amputation meinen Trabant um-bauen lassen zu müssen, hätteich gern erfahren, an welcheWerkstatt ich mich deswegenwenden kann.

Martin Bähring, Saalfeld

Uns sind gegenwärtig die folgen-den, offiziell zugelassenen Werk-stätten in der DDR bekannt:

Kfz-Meister Bernfried Michalke,1116 Berlin-Karow, Alt Karow 50,Tel.: Berlin 5677810

Kfz-Meister Alfred Specht,1273 Fredersdorf, Dietrichstr. 1,Tel.: Fredersdorf 418(auch Motorradumbauten)

Kfz-Meister Gerhard Bedrich,7123 Engelsdorf, Arnoldplatz 8,Tel.: Leipzig 692947

Kfz-Meister Peter Bewersdorff,2903 Karstädt, Straße des FriedensNr. 19, Tel.: Karstädt 524

Kfz-Meister Helmut Adam,75 Cottbus, Am Doll 9, Tor 2,Tel.: Cottbus 71 26 34(nur für Trabant).

Bei dringenden Reparaturen anFahrzeugen von Beinversehrten,ist Kfz-Meister Helmut Adam auchaußerhalb seiner Geschäftszeit

unter der Rufnummer: Cottbus71 22 59 zu erreichen.

Die Redaktion

Vom Leser

zum Leser

Suche Reparaturhandbuch für

Wartburg 311. Gebe Betriebs-anleitungen für Lkw H 3 A,

koda 440, Wolga M 21 undWarszawa ab. R 87

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einen Shiguli/Lada". Auch im

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möglich. D 88

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verkehr« Jahrgänge 1963 bis

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witsch« sowie Reparaturhand-

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verkehr« die Jahrgänge 1963

bis 1972 (ohne Heft 5/1971) un-

gebunden an. P 93

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8/1971 sowie 11/1972. Suche

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Hefte 6 und 8/1970, 3 und4/1972, 1/1973, 6/1976 und

8/1977. L 94

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burg 353 W« und Wartungs-

anleitung „Moskwitsch"

WH 95

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1966). R 96

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tung sowie Ersatzteilkatalog

für Moskwitsdi 408 K 97

Interessenten schreiben an den

jeweiligen Inserenten und

adressieren diese Zuschrift di-

rekt an unsere Redaktion mit

der deutlichen Angabe der

Kennbuchstaben und -zahl. Wir

sammeln diese Einsendungen

und schicken sie den Inseren-

ten zu.

Wu nderbatterie

mit Gütezeichen „0"

In meinem Wartburg 353hatte ich eine Batterie, die ohnebesondere Wartung 7 Jahre langihren Dienst tot. Es wurde füreinen ordnungsgemäßen Wasser-stand gesorgt. Außerdem wurdendie Kabelanschlüsse gewartet.Es war nicht einmal erforderlich,sie im Winter hin und wiederaufzuladen, obwohl das Fahrzeugin einer ungeheizten Garagestand. Selbst im letzten Winter,als der Wagen während einesUrlaubs 8 Tage bei Temperaturenbis zu - 18 °C im Freien stand,sprang er anstandslos an. DieBatterie gab ihren Dienst erst auf,als sich die obere Abdeckplattehob.

Gertraut Häußler, Merseburg

Elektroautorekord

In der Ausgabe 1/1978 behaup-teten Sie, daß erstmals mit einemElektroauto eine Geschwindig-keit von 97 km/h erreicht wurde.Ich möchte aber mitteilen, daßlaut Motor Jahr 67 aus IhremVerlag berichtet wird, daß schonam 29. April 1899 von Jenatzyeine Geschwindigkeit von105,88 km/h mit einem Elektro-auto erreicht wurde. Nicht alleRekordleistungen stammen ausunserem Jahrhundert.

Johannes Koll, Pirna

Die ersten Geschwindigkeits-rekorde im vorigen Jahrhundertwurden überwiegend mit Elektro-wogen erzielt. Dabei fuhr derBelgier Camille Jenatzy am29. April 1899 mit seinem torpedo-förmigen Elektroauto „jamaiscontente" auf einer Straße beiAchäres (Frankreich) eine Ge-schwindigkeit von 105,882 km/h.Dieser Rekord stand übrigensfast drei Jahre und wurde dannvon einem Dampfwagen ge-

brochen.MR Dr. med. H. Müller-Stephann,Erlabrunn

Blinken rot

statt gelb

Es gibt sie noch - die TraBesitzer und MB-1000-Fbei ihren Kombinationsrüten ROT zur Fahrtrichtungblinken lassen, obwohlGELBES Feld vorhanden

Letzteres muß ja dann als

licht fungieren, was danauch zu komplizierten Dmanövern führen kann, wseitig eine Lampe defekt

Hinter einem derart gescT-601 herzufahren kannProblem werden, nämlichder vermeintliche „Linksüberhaupt keine Anstaltelinks abzubiegen.

Darum bitte ich alle Kfz-und Besitzer, insbesondeder genannten Typen, bparaturen an Kombinatileuchten mit gelbem Feldlaut Werksstandard alsvorgesehen ist, dieses Fegerecht zu nutzen und edabei bewenden zu lass„Hauptsache es 'blinkt ".T-601 älteren Baujahrs,mit durchgehend gelbenaustrittsschalen ausgerüswobei die Reihenfolge dSignale entgegengesetztjetzigen Standard geschsollte man unbedingt beiwendigen Austausch dergegen die neuen Lichtsc

auch das Umklemmen dtionsgebundenen Leitunganschlüsse vornehmen. JFahrerlaubnisbesitzern isSicherheit nicht bekannt,der damalige T-601 daslicht unten hatte, und silassen sich darauf, daßTrabant 601 „oben" zu bli

H.-j, Hoffbauer, Für

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978

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KorrosionsschutzanKarosseriekanten

Im Rahmen dieser Beitragsreihe veröffentlich-

ten wir bisher Hinweise zum Schutz rostge.

fährdeter Blechkanten an folgenden Pkw-

Typen:

Wartburg 353, Heft 5/77,

Lada und Polski-Fiat, Heft 7/77,

Dada und Zastava, Heft 9/77,

koda S 100/1000 MB, Heft 12/77,

Moskwitsch 412 und 2140, Heft 1/78.

Bei der Ausführung dieser Arbeiten, die sichim folgenden Beitrag auf den Saporoshez

beziehen, sollte beachtet werden, daß Außen-

temperaturen ab 20 °C die günstigsten Bedin-

gungen für die Konservierung bieten. Die zu

behandelnden Teile sind dabei warm genug,

so daß das Konservierungsmittel gut in alle

Ritzen und Spalte kriecht. Auf ausgekühltenBlechen erstarrt es sehr schnell und kriechtnicht ausreichend. Außerdem verdunstet beiniedrigen Temperaturen das Lösungsmittel nur

zögernd und die behandelten Stellen bleiben

länger feucht und klebrig.

Der Saporoshez gehört wie der Skoda S 100zu den Vertretern der Heckantriebskonzeption.Im Gegensatz zum Skoda, bei dem sämtlicheKotflügel durch Schraubverbindungen leichtaustauschbar sind, werden beim Saporoshezdiese Teile am Karosseriekörper verschweißt.

Die selbsttragende Karosserie ist mit zweiTüren ausgestattet und hat für die Luftküh-lung des Viertaktmotors an den hinteren Kot-flügeln ausgestellte Luftleitbleche, die ab-

schraubbar sind.

Es gibt inzwischen praktische Erfahrungen mitTeilen und Baugruppen der Karosserie, diebesonders rostgefährdet sind. Ein vorbeugen-der Karosserieschutz ist hier besonders zuempfehlen, um die Karosserie recht lange zuerhalten und kostspielige Reparaturen zu vermeiden.

Kofferklappe und Motorhaube

Die Nahtstellen zwischen Außenblech und ein-

geschweißten Verstärkerprofilen sind durchAuftragen einer Kriechspur mit Hilfe der 01-spritzkanne zu schützen. Die aufgepunktetenbeiden Verstärkungsbleche der Scharnieraufhöngung an der Kofferklappe sind an ihrenNahtstellen oft zum unteren Karosserieblechundicht. Das heißt, daß das ablaufende Was-ser bei Regen und bei der Wagenwäsche

durch diese Spalte zum Koffer- bzw. Innen-raum eindringt. Hier ist eine Abdichtung mitCenusil oder Chemiplast zu empfehlen.

Vordere Kotflügel

Die vorderen Kotflügel haben im Bereich derbeiden Türpfosten am Innenblech rostgefähr-

dete Stellen. Diese Karosserieschäden werdendurch das von den Rädern hochgeschleuderteSpritzwasser begünstigt. Die dadurch in den

1 Nahtstelle zwischen H eckmitteltei l undWirsdleitblech

2 Stoßstelle am hinteren Dachholm

3 Berührungspunkte zwischen der um-

laufenden Zierleiste und dem Karosse-rieblech

Spalt eindringende Feuchtigkeit und die imWinter eingesetzten chemischen Auftaumittelgreifen das schmale hintere Kotflügelinnen-

blech relativ schnell an. Nach einer Unterwäsche sollten die gefährdeten Stellen durchden Spalt gründlich eingesprüht werden.

Danach ist der Spalt abzudichten. Bei abge-bauten Vorderrädern kommt man an dieseStellen heran. Zur Abdichtung eignet sich

ebenfalls Chemiplast. Außerdem ist das nach-trägliche Verstreichen mit Rostschutzgrund-farbe, z. B. Haftgrund, unter Verwendung

eines schmalen Pinsels zu empfehlen.Die ziemlich hoch angesetzte Nahtstelle zwi-schen Kotflügel und Schwellerteil wird mit

Elaskon aus der Olspritzkanne benetzt. Beiälteren Fahrzeugen, die bereits Rostansätzehaben, ist vor der Konservierung die üblicheLackausbesserung nach dem gründlichen Ent-

rosten vorzunehmen.

Türen

Die beiden Türen haben eine umlaufende

Innenkante, bei der wie beim Skoda die

Innen- und Außenbleche abgewinkelt sind undtrotz Punktverschwei ßung zur Spaltbildungneigen. Hier ist ein Schutzfilm aus Elaskonerforderlich, das in den Spalt zwischen denBlechen laufen soll. Zum Auftragen kann dieSpritzkanne oder ein schmaler Pinsel (z. B.Tuschpinsel) verwendet werden. Nach einerkurzen Einwirkzeit sind die überflüssigen Kon-servierungsmittel reste abzuwischen, um Ver-schmutzungen der Kleidung beim Aus- und

Einsteigen zu vermeiden.

Heckteil und Seitenwände

Die relativ tiefen Trenn- und Nahtstellen zwi-schen dem Heckmittelteil und den hinterenKotflügeln sowie die Berührungsstellen des ab-schraubbaren hinteren Luftleitbleches am

Außenblech des Kotflügels sind mit der Spritx-kanne zu konservieren. Die vorderen trageden Seitenwände haben an der Stoßdämpfer-aufhängung von der Radseite aus eine aufge-setzte und angeschweißte Verstärkung. DiesesBlechprofil liegt oft an der Seitenwand nichtrichtig an. Hier kann ebenfalls Feuchtigkeiteindringen, die zur Rostbildung führt und gro-

ßen Schaden verursacht. Schmutz und lockereSchutzmittel reste werden mit einem Schrauben-zieher entfernt. An den Nahtstellen sind dieSpalte abzudichten. Hier kann ebenfalls

Chemiplast oder Unterbodenspachtel einge-setzt werden. Die Düse der Scheibenwasch-anlage ist an den Berührungspunkten zumKarosserieblech zu konservieren.

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Saporoshez 966/968

1 . 1 8

1

-

7

.

.

6

4 Durchgerostete Kotflügelaußenhautvorn am Türpfosten

5 Rostfraß an der vorderen Stoßstellezwischen Kotflügel und Schwellerteil

6 Blechübarlappung an den Stoßstangen

Kfz-Meister Werner Wilhelm

Zierleisten

Während die Zierleisten selbst keinen beson-deren Schutz erfordern, ist jedoch an den

Befestigungsstellen, wo Klammern die Loch-ränder des Karosseriebleches berühren, eineverstärkte Rostanfälligkeit festzustellen. Hierhilft Eloskon aus der Spritzkanne, da der sichbildende Schutzfilm bei rechtzeitiger Anwen-dung den Zutritt von Feuchtigkeit und Laugefür längere Zeit verhindert. Diese Schutzmaß-nahmen sind an der umlaufenden Zierleisteebenso wichtig wie an der Zierleiste des

Frontteils (neue Ausführung) und unter demFirmenzeichen auf der Kofferklappe.

Bei der angeschraubten Zierleiste am Front-teil besteht außerdem die Möglichkeit, eine

Unterlage anzufertigen und zwischenzulegen,um den direkten Kontakt der Bleche und dieKontaktkorrosion zu vermeiden. Dazu kannGummi mit etwa 2 mm Dicke verwendet wer-den. Die Zierleiste dient als Schablone. BeimFirmenzeichen ist diese Veränderung nicht injedem Fall zu empfehlen, da bei älteren Fahrzeugen (das kann schon nach einem Jahrzutreffen) die Befestigungen einrosten undbeim Demontieren abreißen können.

Wasserablauf

Auch beim Saporoshez ist es sehr wichtig, daßalle Ablaufbohrungen, wie zum Beispiel dievier Löcher in den beiden Schwellern, stetsfreigehalten werden, damit das sich bei Tem-peraturwechsel bildende Kondenswasser unge-hindert ablaufen kann. Wird der Ablauf be-hindert, so besteht erhöhte Rastgefahr, weildie Hohlräume ständig feucht bleiben undauch im Hochsommer nicht austrocknen kön-nen.

Korrosionsschutzmittel

Im Laufe der Beitragsreihe „Korrosionsschutz.an Karosseriekanten" gab es auch einige Hin-weise, Fragen und Meinungen zu den emp-fohlenen Korrosionsschutzmitteln. Manche hal-ten Schutzwachse für günstig, andere bevor-

zugen Grophitöl, Wasserpurnpenfett, Vaseline,ja sogar Altöl. Nach urnseren Erfahrungenhat Elaskon K 60 ML alle für einen guten

Korrosionsschutz notwendigen Eigenschaften.

Es wurde speziell für diesen Zweck entwickeltund hat sich inzwischen in vielen Jahren be-währt. Ob sich andere Mittel genau so gutfür diesen Zweck eignen, ließe sich wiederumerst nach Jahren anhand von Verschleiß-

erscheinungen abschätzen. Praktische Erfah-rungen über einen längeren Zeitraum liegenaber damit nicht vor. Für Experimente mit

unsicherem Ausgang erscheint uns jedoch dieKarosserie am wenigsten geeignet, denn sieist das teuerste Ersatzteil eines Pkw, und ihre

Reparatur ist im Vergleich zu anderen Bau-

gruppen meistens erheblich aufwendiger.

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978135

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7/21/2019 Der Deutsche Strassenverkehr / 1978/04

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derte Vorspur

Prüfung entschieden, die Vorspur von

g erwiesen hat, auch beim

für die Werkstatt-

en vorhandene höhere Verschleiß der

der Felge weitestgehend ausge-

liche Werte

ortiger Wirkung gelten für den Pkw

im Leerzustand

im Leerzustand

ntationen berücksichtigt. Dar-

zugleichen, wird bei der Verwendung von

Diagonalreifen dringend empfohlen, die

Räder alle 5000 km untereinander nach ab-gebildetem Schema auszutauschen. Bei Ver-wendung von Radialreifen ist bei Einhaltungder vorgeschriebenen Vorspur 2-4 mm einWechsel nach dem Schema nicht erforderlich.Sollten dennoch Radial- oder Diagonalreifeneine einseitige Abnutzung des Profiles aufweisen, so empfiehlt es sich, sie auf der Feigezu drehen, ohne einen Austausch der Räderuntereinander vorzunehmen.Tritt nur an einem Reifen ein anormaler Ver-schleiß auf, so ist in jedem Fall die Ursachefestzustellen und die notwendige Korrekturvornehmen zu lassen.

Diese Pflegearbeiten (unter 4.1.2.) sind nichtBestandteil der vom Werk vorgeschriebenenDurchsichtsarbeiten und müssen vom Besitzerin Abstimmung mit der zuständigen Vertrags-werkstatt oder Fachwerkstatt in Aufrag ge-geben werden."

VEB Sachsenring Automobilwerke Zwickau

Kundendienst

1

Brandursache

An zwei von vier Wagen, die von Kollegenunseres Kollektivs gefahren werden, traten imAbstand von zwei Wochen Schäden an der Lei-

tung zwischen Unterbrechergehäuse und Zünd-spulen auf, die offensichtlich durch die un-günstige Verlegung dieser Leitung bzw. durch

zu stark beanspruchtes Isoliermaterial hervorgerufen wurden.

Im ersten Falle traten Zündaussetzer auf (erst

am Zylinder 1, später an beiden), deren Ur-sache auch bei einem Werkstattaufenthaltnicht gefunden wurde. Bei genauer Unter-

suchung der elektrischen Leitungen der Zünd-anlage fanden wir, daß die erwähnte Leitungan einer relativ verdeckten Stelle (unter derSchallschluckhaube des Motors beim Durch-gang durch eine Befestigungsschelle) beschä-digt war, wobei zwar noch kein Massekontakt,aber eine Unterbrechung auftrat.

Unbemerkter Massekontakt

Im zweiten Falle hatte eine kleine Ursachegroße Folgen. Beim Abstellen des Motors nachder morgendlichen Fahrt zur Arbeit bemerkteein Kollege Rauchschwaden, die unter derMotorhaube seines Trabant hervorkamen. Demglücklichen Umstand, daß sofort ein Kollegemit einem TrockenIscher zur Stelle war, ist es

zu verdanken, daß die Flammen, die nachOffnen der Motorhaube aufloderten, sofort er-stickt werden konnten.

Kontrollergebnis: Keilriemen durchgebrannt,ein Flügel des Lüfters verschmort, Schallschluck-haube des Motors und Lörmdämmatte derMotorhaube angesengt und Benzinleitungbeschädigt

Die Ursache des Brandes ist auf dem Fotodeutlich zu erkennen: Die erwähnte Leitunghatte beim Durchgang durch eine Bohrungunter dem Lüfteg?hiuse Massekontakt be-kommen, geschmort und zuletzt gebrannt. Beigenauem Hinsehen erkennt man auch denAbdruck der Benzinleitung ( ) in der ver-

schmorten Isoliermasse. Wahrscheinlich konntebei laufendem Motor, bedingt durch die Luft-wirbel, die Verschmorung noch nicht zur

offenen Flamme werden, sondern erst nachAbstellen des Motors. Das erklärt auch dieSchäden am Keilriemen und Lüfter (über derBrandquelle).

J. Hauptmann, Erfurt

Zündleitung

war schuld

Monatelang gab mir mein Trabant Rätsel auf.Er zeigte nicht die volle Leistung, man fuhrwie gegen „Gurnmiseile". Als alle Überprü-

fungen (Vergaser, Benzinzufuhr, Zündkerzenund Zündung) nichts halfen, wechselte ich dasKabel vom Unterbrechergehäuse zu den

Zündspulen. Das alte Kabel trennte ich aufund stellte fest, daß es dort, wo es in das Un-terbrechergehäuse mündete, starke Zerset-zungserscheinungen aufwies. Spritzwasser undLauge hatten das Kabel (besonders das fürden zweiten Zylinder), was an dieser Stelleziemlich frei lau, so angegriffen, daß bei

Motorwärme keine leitende Verbindung mehrzustande kam. Nach dem Kabelwechsel warder Wagen wiedei der alte. Kleine Ursache -große Wirkung Die Einführung zum Unter-brechergehäuse habe ich jetzt besonders gut

mit Cenusil abgedichtet.U. Holzmeier1

Wilhelm-Pieck-Stadt Guben

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mperhandel informiert:

Diagnosewerte undtechnische Daten 4):

Wolga GAS 24 und

GAS 24-02 (Kombi)Diagnosewerte von den Pkw-Typen Lada, Mos-kwitsch 412/2140 und Soporoshez 968 wurdenin den Heften 12/77, 2/78 und 3/78 veröffent-licht. Wir setzen die Beitragsreihe mit den

Einstell- und Prüfwerten für die GAS-Typenfort.

Technische Daten für den Wolga

Pkw-Typ GAS 24

Pkw-Typ GAS 24-02Motortyp 24

Hubraum 2443cm  

Leistung 70 kW (95 PS)

bei Drehzahl 4500 0/minmax. Drehmoment 186 N (19 kpm)

bei Drehzahl 2400 0/minKraftstoffverbrauchbei 40 km/him 4. Gang,300 kp Belastung,ebene Straße 8 1/100 km

Beschleunigung von0 bis 100 km/h 21 s

Radstand 2800 mm

Spurweite vorn 1470 mm

Spurweite hinten 1420 mmReifen original 7.35-14

(185-14)

Luftdruck vorn/hinten 1,7/1,8 kp/cm2

Prüf- und Einstellwerte

für die Wolga-Typen

Ventilspiel kalt) 2. bis 7. Ventil0,35 bis 0,40 mm1, nd . Ventil0,30 bis 0,35 mm

SteuerzeitenEinlaßventil ffnet 12°vor OT

Einlaßventil chließt 60°nach UT

Ausla1ventil öffnet 54°vor UTAuslaßventil schließt 18°nach OT

Kontrollspiel der Ventile 0,45 mm

Kompressionsdruck 8 bis 9 kp/cm2

Druckunterschied max. 1 kp/cm  

Öldruckbei Leerlauf (600 U/min) 0,5 kp/cm2

bei /min 2 bis 4 kp/cm2

Vergasertyp K-129C; K-126FSchwimmerstand 18,5 bis 20,5 mm

Benzinpumpe

Überdruck 0,27 bis 0,32 kp/crn2

Unterdruck 0,47 kp/cm2

Bestand des Druckes mind. lOsFörderleistung 2300 cm /minbei Drehzahl 3600 U/min

CO-Einstellwert max. ,5 Vol.-0/0

Zündkerze Original A 7,56 CAustausch PM 14-175

Elektrodenabstand 0,8 bis 0,95 mmPrüfdruck für Kerzen-

dichtheit 10 kp/cm2

Prüfdruck fr ununter-brochene Funkenbildung 8 bis 9 kp/cm2

Zündfolge 1-2-4-3

Zündverteilertyp P-1 19

Unterbrecher-Kontakt-abstand 0,35 bis 0,45 mm

Schließwinkel 36°bis 38°

Grundzündwinkel

Markierung fürZündeinstellung

Fliehkraftzündemnstellung(ohne Unterdruckregler)

Grad Kurbelwinkel beiDrehzahl

Unterdruckzündverstellung

Grad Kurbelwinkel beiUnterdruck

Kupplungspedalspiel

Vorspur mit Belastungvorn 150 kp, hinten150 kp)Sturz mit Belastungzul. Sturzdifferenz vorn

Nachlauf mit BelastungFelgezul. Felgenschlag, axialzul. Felgenschlag, radialzul. Radlagerspiel, vornzul. LenkradspielBremspedalspielScheinwerfer,

X-Wert GAS 24X-Wert GAS 24-02

Lichtmaschmnentyp

Uchtmaschinenspannungmax. StromabgabeReg lertyp

Reglerspannungbei Lichtmaschinen-

drehzahlund Belastungsstrom

(20°C)

Ladci WAS 2102

Besseres BetankenWie auch im Testbericht über den Lada-Kornbi(Heft 3/74) erwähnt, gibt es beim Betankendieses Wagens oft Schwierigkeiten, weil derKraftstoff schlecht abläuft. So war das auchbei meinem Lada-Kombi, Baujahr 1977. Eswurde jedesmal zum Geduldsspiel, den Tankzu füllen. An Selbstbedienungstankstellenmußte ich mir des öfteren den Vorwurf gefal-len lassen, ich sollte das Tanken erst einmallernen. Die Tankwarte konnten es aber auchnicht besser.Da ich der Meinung war, daß sich auch einLada-Kombi bei ordnungsgemäßer Tankentlüf-tung einwandfrei betanken lassen muß, ent-fernte ich die linke hintere Seitenverkleidungund untersuchte den relativ großen Plaste-schlauch, der die Verbindung für die Ent-

lüftung vom Tank zum Einfüllstutzen herstellt.Der Fehler war sofort gefunden. Die Längedes Schlauches war so reichfich bemessen,daß der Schlauch geknickt wurde und praktischkeine Entlüftung stattfinden konnte. Ich kürzteden Schlauch um etwa 40 mm, so daß aus demKnick ein Bogen entstand. Beim Betanken kanndie Luft nun einwandfrei aus dem Tank entweichen. Seitdem gibt es keine Schwierigkeitenmehr.

H. G. Witt, Magdeburg

. f l . n

Dada 1300

Abschirmung

für den VergaserAnstelle der Blechabschirmung (Heft 2/1977,S. 66) des Vergasers, die wegen der Ver-

eisungsgefahr empfohlen wurde, eignet sicmeiner Ansicht nach eine Abschirmung auseiner 2,5 mm dicken Gummiplatte besser. Siläßt sich entsprechend der Skizze anfertigeund wird dann sowohl auf den Schlauch-

stutzen der Kraftstoffleitung als auch auf deGummischlauch der Vergaserfußheizung ge-

steckt. Sie bedarf keiner zusätzlichen Befesti-gung durch Schellen, Halter o. ä.

J. Schreck, Brandenburg

40 bis 43 Q/

am Steuerdeckel

0 bis 2°

bei .400 0/min0 bis 10°bei 800 U/min11°bis 20°bei 1300 U/min16°bis 22°bei 1500 U/min280 bis 34°bei 4000 U/min

0°bis 4°

bei 0,14 kp/cm2

4°bis 10°bei 0,19 kp/cm  

13°bis 150bei 0,24 kp/cm2

13°bis 150bei 0,27 kp/cm  

40 bis 60 mm

1,5 bis 3,0 mm0°± 30'0°30'- 1°bis 0°51/2 J X14

1,5 mm

1,0 mm

0,02 bis 0,12 mm20 bis 25 mm3 bis 4 m

25 cm28 cm

250 H 112V35 bis 45APP-35013,7 bis 14,4V

1700 bis 2000 0/min

5 bis 7A

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978 37

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7/21/2019 Der Deutsche Strassenverkehr / 1978/04

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777

die Kunststoffzapfen, die die Blende

So wird das Hilfswerkzeug (hier eine etwasals auf

Saporoshez, Zastava

dung sehen, um festzu-

Wartung des Fensterkurbelmecha-

einer Graphitölmischung ver-

al jährlich e'nige Tropfen Motorenöl ane beweglichen Stellen geben) und zum

en der Kreuzschlitz-

en werden.

So wird's gemacht

Schwierigkeiten bereitet oft das Entfernen desFensterkurbelarmes, weil das nur sicher,

schnell und ohne Beschädigung des Plast-ringes mit einem kleinen Hilfsmittel gesche-hen kann. Das aus etwa 1,25 mm dickem

Blech gefertigte Werkzeug (siehe Skizze) wirdnach Verschieben des Plastringes in Rich-tung Türverkleidung (etwa 2 bis 3 mm vomKurbelarm wegdrücken) von oben mit seinerOffnung auf die beiden Enden des zwischenzurückgedrücktem Plastring und Fensterkurbel-arm befindlichen Sicherungsringes aufgesetzt(siehe Fotos).

Durch genau senkrechten Druck auf den Si-cherungsring wird dieser aus seiner Nut ge-schoben. Danach können Fensterkurbelarm

und Plastring von der Kurbelachse abgezo-gen werden.

Richtig ansetzenWie das Hilfswerkzeug aussehen muß, zeigtdie Skizze. Am geraden Ende wird das vor-gefertigte Blech im Winkel von 900 gebogen,um eine entsprechende Griff- und Druck-

fläche zu erhalten.

Das Sichern des Kurbelarmes beim Zusam-menbau erfolgt durch Aufstecken des Plast-ringes, des Kurbelarmes sowie durch erneu-tes Einschnappen des Sicherungsringes in diedafür vorgesehene Nut von Kurbelarm und-achse. Auch hier kann das Werkzeug be-hilflich sein.

Zum Schluß noch ein wichtiger Hinweis: BeimAbdrücken der Innenverkleidung von der Tür

ist unbedingt auf das Ansetzen des Schrau-benziehers unmittelbar hinter der jeweiligenPlasteklammer zu achten. Sonst besteht dieGefahr (besonders bei niedrigen Temperatu-ren, Z . B. im Winter), daß die Plastklammernbrechen. Die Türverkleidung fängt schnell anzu flattern, wenn einige Klammern fehlen undnicht ersetzt werden können.

VEB Imperhandel, Kundendienst

SAS 966/68

Leichteres

AnkurbelnDer Saporoshez hat den Vorteil, mit einer

Andrehkurbel ausgerüstet zu sein. Es bestehtalso die Möglichkeit, den Motor auch ohneAnlasser zu starten. Damit das Kurbeln abernicht zu anstrengend wird, ist es ratsam, daßman sich ein Kabel von etwa 20cm (mit

einer Krokodilkiemme an jedem Ende) zu-rechtlegt. Mit diesem Kabel überbrückt manden Widerstand an der Zündspule, indem man

das Kabel mit den beiden Klemmen an denKontakten BK und BK B der Zündspule be-festigt. Jetzt erst wird die Zündung einge-

schaltet, der Schock gezogen und gekurbelt.Wenn der Motor angesprungen ist, besteht

die Möglichkeit, direkt am Vergaser das Gaszu dosieren.

Aufgabe des genannten Widerstandes ist es,den Strom in der Zündspule bei 1 a u f e n -d e m Motor zu begrenzen. Während des

Startens überbrückt der Anlasser (Magnet)den Vorwiderstand. Damit werden Verlusteausgeglichen, die sonst beim Starten unver-meidlich sind. (Hohe Stromentnahme durchden Anlasser, dadurch absinkende Batterie-spannung).

Die Zündspule darf aber nur beim Startvor-gang eine „Kabelhilfe" bekommen. Wird dasHilfskabel nach dem Anlassen nicht entfernt,so kann die Zündspule wegen IJberlastung

Schaden nehmen.H.-E. Perner, Marxwalde

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Anschlüsse am

Bremslichtschalter

'ydraulische Bremslichtschalter in sowjeti-chen Pkw haben runde Kontaktstifte, für die

bisher im Fachhandel keine Kupplungen

(Steckhülsen) angeboten wurden. Sollen beieinem solchen Schalter die Steckhülsen er-neuert werden oder wird der Schalter in

einem Pkw eingesetzt, dessen Kabel mit denbei uns üblichen Flachsteckhülsen ausgerüstetsind, bereiten die Kabelanschlüsse Schwierig-keiten.

Man kann sich in einfacher Weise helfen:

Zwei Krokodilklemmen, wie sie in Rundfunk-Fachgeschäften erhältlich sind, werden anentsprechender Stelle getrennt und als Zwi-schenstück benutzt (siehe Bild). Gegebenen-

falls sind die Kanten nachzuarbeiten und dieHülse etwas nachzubiegen. Diese Lösung hatden Vorteil, daß zum Beispiel bei Verwen-dung der Bremslichtschalter in unseren Pkwan den Flachsteckkontakten keine Verände-rungen vorgenommen werden müssen. Diebeschriebene Steckverbindung, die natürlichmit Isolierschlauch zu schützen ist, hat sich inder Praxis bereits über ein Jahr ausgezeich-et bewährt.

U. Radtke, Berlin

Wartburg

Seltenes Geräusch

Kurz nach dem Kauf eines Wartburgs auszweiter Hand trat beim Betätigen des Brems-pedals ein zunächst schwaches, doch raschlauter werdendes Geräusch auf. Es handeltesich um ein rhythmisches Kratzen, welchessogar über den Lautsprecher des eingeschal-teten Rundfunkgerätes abgegeben wurde.Bremste man das Fahrzeug bis zum Stillstandab, war das Geräusch beim Stehenbleibensofort verschwunden. Ebenso hörte es schlag-artig bei Loslassen des Bremspedals und

rollendem Fahrzeug auf. Der Verdacht lagnahe, daß die Bremsbacken abgenutzt waren.Bei einer Sichtkontrolle, welche (wie sich spä-ter erwies) zu oberflächlich war, gab es nichtszu beanstanden. Da das Geräusch nach wievor vorhanden und andere Ursachen nichtzu finden waren, kontrollierte ich die Brems-

backen erneut. Diesmal genauer. Die vorde-ren Bremsbacken waren einwandfrei, eben-falls die rechts hinten. Hinten links allerdingskam die Überraschung zu Tage. Eine Brems-

backe war infolge einer geringfügig und nichtsofort erkennbar verzogenen Bremsanker-platte einseitig abgenutzt, d. h., die der An-kerplatte abgewandte Seite sah einwandfreiaus, während die anliegende Seite an einerkleinen Stelle bis auf das Metall- abge-

schliffen war. Beim Bremsen berührte die

Bremstrommel die winzig „durchschimmernde"Metallstelle der Backe, es kam zu einer elek-trostatischen Entladung, die vom Radio aufgenommen, verstärkt und über den Lautspre-cher abgestrahlt wurde. Sicher ist das ein

sehr seltener Fehler, aber solche Sachen gibtes eben auch

Th. Ciajus, Pöhla

Lada

Bremsprobenie vergessen

Bei einem Vorderradwechsel am Lada 2101überprüfte ich die Beweglichkeit der Brems-klötze, d. h., ich drückte die Klötze in ihre

Ausgangsstellung zurück, um gleichzeitig

Reinigungsarbeiten auszuführen. Nach Be-endigung der Arbeiten führte ich eine Brems-probe durch, wobei sich das Bremspedal -ohne eine Bremswirkung zu erzielen - durch-treten ließ. Ich nahm zuerst an, daß der

Bremsschlauch gerissen sei. Bei der Überprü-fung stellte ich aber keinen Defekt fest. Beierneutem Bremsversuch trat die gewöhnteBremswirkung ein.

Das „Versagen der Bremsen" wurde ver-

ursacht, indem durch das Zurückdrücken derBremsscheiben volumenmäßig mehr Brems-flüssigkeit in den Vorratsbehälter zurückge-drückt wurde, als der Hauptbremszylinder beieinmaligem Betätigen der Bremse faßt. Die Bremsprobe 'sollte man also in der Tat nievergessen.

Windgeräusche im Fahrgastraum

Bei Fahrgeschwindigkeiten von 70 km/h undmehr treten bei geschlossenen Fenstern un-liebsame Windgeräusche im Fahrgastraumauf. Nach eingehender Untersuchung stellteich fest, daß diese Geräusche durch den beihohen Geschwindigkeiten auftretenden Un-

terdruck im Fahrgastraum verursacht werden.Luft wird dabei durch die beiden mittleren

Drehpunktaufhängungeri der Dreieckfenster

angesaugt. Durch Auftragen von Cenusil aufdie Kanten der beiden vorderen Dichtungs-gummis (am Drehpunkt) könnten die Ge-

räusche vollständig beseitigt werden.

G. Schneider, Halle-Neustadt

Lada, Moskwitsch, Wolga

Kühlflüssigkeitenmischbar?

Unter den Besitzern eines Lada, Moskwitschoder Wolga herrscht mitunter Unklarheit dar-über, ob die Original-Kühlflüssigkeit mischbar

mit dem von Minol vertriebenen Gefrier-schutzmittel auf Glykolbasis ist.Wie der VEB Imperhandel und der VEB Minolinformierten, wird für alle Pkw der Typen

Lada (Shiguli), Moskwitsch und Wolga mitabgeschlossenem Kühlsystem vom Hersteller-werk die Kühlflüssigkeit TASOL A-40 verwen-det.Bei dieser Kühlflüssigkeit handelt es sich umein Athylglykolgemisch mit Antikorrosions-und Antischaumzusätzen. Sie ist bis —40°Cfrostsicher und eingefärbt. Beim Umgang mitdieser ist Vorsicht geboten, da sie giftig ist.Als Einsatzdauer wurden vom Herstellerwerkzwei Jahre bzw. 60000 km Fahrstrecke an-gegeben.

Austausch ratsam

Sollte der Flüssigkeitsstand im Ausgleichsbe-hälter oder Kühler infolge Verdampfung sin-ken, so ist destilliertes Wasser nachzufüllen.Bei Leckverlusten oder sonstigen Defekten amKühlsystem ist ein Austausch der gesamtenKühlflüssigkeit ratsam. Die Zusammensetzungund die Dichte der originalen Kühlflüssigkeitist mit dem in der DDR verwendeten Ge-

frierschutzmittel nicht identisch. Aus diesemGrunde sollte eine Vermischung beider Kühl-flüssigkeiten nicht erfolgen.

Von einer Prüfung der Frostbeständigkeit deroriginalen Kühlflüssigkeit TASOL A-40 miteinem für das Gefrierschutzmittel auf Glykol-

basis geeichten Dichtemesser ('Aräometer)ist abzuraten, da die Anzeige des Gefrierpunktes nicht mit den Angaben der Skala

übereinstimmt.Falls vom Fahrzeugbesitzer vermutet wird,daß die Originalkühlflüssigkeit nicht mehr ge-nügend frostsicher ist, dann empfehlen wireinen Austausch der gesamten Kühlmischungund den Eisatz des in der DDR gehandeltenGefrierschutzmittels Dabei ist das richtigeMischungsverhältnis einzuhalten:

Kälteschutz Gefrierschutz Wasser

bis ol.-Anteile ol.-Artteile

—10°C 0 0

—20°C 4 6—30-C 4 6

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978 39

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Suzuki GT 185

£ Yamaha RD 200 DX Zündapp KS 175 V

M Z TS 250 1im Vergleichstest

1.

g i b j a 2.56

riterien mit 124 Punkten an der

it 115, Suzuki mit 113, Hercules mit

Motorräder unterschied-her Hubräume miteinander vergleicht, findet

Bedingungen bei

rsteller, die Maschinen in die BRD lie-

), der Hercules K 125 S (122 cm ), der

3), der Kawasaki

), der Suzuki GT 185 (184 cm ),

3) und der

3 ) gehört.

lar in Front nach erster Runde

n Kriterien wie Ge-

fort Berücksichtigung.

akustische Laufruhe, Getriebe-

ng, Beschleunigung, Elastizität, Höchst-

lte die MZ hinsichtlich des Drehvermögens

I des Testes bezog sich auf Fahrwerk und

MZ TS 250/1

radius, hinsichtlich des Geradeauslaufs, der

Kurvenwilligkeit, der Kurvensicherheit wie auch

der Sitzposition und des Komforts für den

Fahrer. Punktverlust allerdings mußte sie hin-nehmen, weil Bremsen, Anzeigeinstrumente,

Bedienungsarmaturen (Hebel und Schalter),

Verarbeitung und Ausstattung die acht Tester

weniger begeistern konnten.

Endabrechnung

Am Schluß des Vergleichstests rangierte die

MZ TS 250/1 auf Rang 5 (mit 225 Punkten).Nur ein einziger Punkt Unterschied trennte

sie dabei von der Yamaha (228), nur zweiPunkte mehr errang die Kawasaki (229). Zwei-

ter (mit 234 Punkten) wurde die Suzuki, auf.

Platz eins setzten die Tester die Zündapp (235).Auf Rang 6 bis 8 kamen die Honda, die Her-

cules und Harley.

Das gute Abschneiden der MZ TS 250/1 be-

weist einmal mehr, daß in Zschopau ent-

wickelte und gebaute Motorräder einen Ver-gleich mit Maschinen anderer klangvoller

Markennamen nach wie vor nicht zu scheuen

brauchen.

Zitiertes

Plus und Minus„Die Wirtschaftlichkeit brachte die MZ

an die Spitze . . . Auch der Ein-zylinder-Zweitaktmotor schlug sich ge-gen die modernen, teilweise mehrzylin-drigen Zwei- und Viertakter recht bra-vourös. Diese Leistungen mögen derMZ dazu verholfen haben, den Ruf derUnverwüstlichkeit zu begründen. Undnicht wenige Fahrer begnügen sich mitden inneren Werten der MZ

Die MZ ist eindeutig die komfortabelsteunter den 17-PS-Maschinen. Ihre Vor-derradgabel übertrifft an Feinfühligkeit

und Schluckvermögen noch die Spitzen-dämpfer der Suzuki und Zündapp; auch

die hinteren Federbeine stehen der Ga-bel in nichts nach

Vorn lassen sich die Handbremshebelbis zum Griff ziehen, ohne daß dafür'wünschenswerte Energievernichtung ein-

gehandelt wäre. Die hinteren Trommelnsind ebenfalls nicht dazu geeignet, beiNotbremsungen der vorderen Trommelhilfreih beizustehen: Sie sind schlechtzu dosieren und blockieren. vorzeitig. Da

geben Honda- und Hercules-Einschei-benbremsen schon etwas mehr Sicher-heitsgefühl. Einschränkungen müssen

aber auch hier gemacht werden .....

ER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978

Page 33: Der Deutsche Strassenverkehr / 1978/04

7/21/2019 Der Deutsche Strassenverkehr / 1978/04

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D

Harley-Davidson SS 175

Hercules K 125 5

£ Honda CB 250 T awasaki Z 200 Y

Mehrfach linkgeber-Funktion:

‚.Sieger nach

Punkten

enn's nicht richtig blinkt

Häufig fahren Fahrzeuge mit ungenügen-der Helligkeit der Blinkleuchten bzw.

einer nicht im Toleranzbereich liegendenBlinkfrequenz (90 ± 30 Impulse pro Mi-

nute). Ist die Ursache in jedem Falle eindefekter Blinkgeber?

Wie fließt der Strom?

Um die Fehlerursachen zu umreißen, istes notwendig, kurz auf die Funktion einesmit Hitzdraht gesteuerten Blinkgebers

einzugehen. Von Klemme 49 (Plus-

anschluß) fließt der Strom zum Steuer-

anker, durch den Hitzdraht, den Vor-

widerstand, die Magnetwicklung über

Klemme 49a zu den Blinklampen. In-

folge des großen Widerstandes von Hitz-draht und Vorwiderstand (Reihenschal-tung) bleiben die Blinklampen dunkel.

Der Hitzdraht erwärmt sich. Durch den

Druck einer Feder und den gedehnten

Hitzdraht schließt der Hauptkontakt. Da-durch werden Hitzdraht und Vorwider-

stand überbrückt, und die Blinklampen

erhalten die volle Batteriespannung. DieMagnetwicklung wird entsprechend deranliegenden Spannung und des Strom-flusses erregt. Dies wiederum bewirkt dasSchließen des Kontrollankers, wodurch eszum Aufleuchten der Kontrollampe

kommt (über Kontakt C - Kontrollampe -Masse).Der überbrückte Hitzdraht kühlt sich zwi-schenzeitlich ab, bis dessen Zugspan-

nung die Magnetkräfte überwindet und

den Hauptkontakt öffnet. Damit wird derHitzdraht mit dem in Reihe geschaltetenVorwiderstand wieder vor die Magnet-

wicklung und die Blinklampe geschaltet,wodurch die Magnetkraft gegen Null gehtund die Blinklampen verlöschen. Durchdie Rückstellfeder des Kontrollankers wirddieser geöffnet, und dil Kontrollampe

verlöscht ebenfalls.

Geänderte Blinkfrequenz

Aus dem Funktionsprinzip ist also zu er-kennen, daß magnetische Kraft der Spule,

Beim Simson-Mokick S 50 B muß die 12-Ah-Batterie ab und zu an einer fremden Strom-quelle nachgeladen werden, wenn das Fahr-zeug vorwiegend im Kurzstrecken - (Stadt-)Verkehr eingesetzt ist. Diese Tatsache veran-

laßte das Werk, die Ladeanlage der Mokicks

seit einiger Zeit serienmäßig generell auf vielLadung" (2A Ladestrom) einzustellen. Bisherwurden die Fahrzeuge mit der Einstellung

Zugspannung des Hitzdrahtes und Feder-kraft der Rückstellfeder genau aufeinan-

der abgestimmt sind,Tritt infolge Einwirkung von Schwitz- oderSpritzwasser eine Korrodierung des Lam-pensockels bzw. der Lampenfassung auf,ist der Stromfluß an der Lampe infolge

des entstandenen Ubergangswiderstan-des nicht mehr in der vorgeschriebenenGröße gewährleistet (Spannungsabfall).Damit sind Stromfluß und Magnetkraft

innerhalb der Magnetspule ebenfalls re-duziert. Der Hitzdraht öffnet infolge der

verringerten Magnetkraft die Hauptkon-takte früher. Das bedeutet Änderung derBlinkfrequenz. Das it gleichzeitig eine

Erklärung dafür, daß die unterschied-lichen Blinkgebertypen (z. B. 6V 2X

18W; 6V 2 X 21W) nur in den vorge-

sehenen Fahrzeugen eingesetzt werdendürfen. Durch eine gründliche Reinigungaller Kontaktstellen (Sicherungsdose, An-schlüsse am Blinkgeber, Anschlüsse

Blinklampe, Lampenfassung) kann eineungenügend arbeitende Blinkanlage wie-der funktionstüchtig gemacht werden. DieVerwendung von Kontaktfett ist empfeh-lenswert.

VEB Fahrzeugelektrik Thalheim

Zentraler Kundendienst

Vorwide

stand

Hauptkontakt Konfroll-nker

kontakte

„wenig Ladung' (1 A) ausgeliefert. Wer nochmit dieser Einstellung fährt, sollte die Anlageumklemmen damit die Batterie besser alsbisher nachgeladen wird. Die gewachseneVerkehrsdichte veranlaßt heute zu häufigerem

Blinken, belastet also die Batterie mehr als

früher, wo sie im allgemeinen mit wenig Nach-ladung in gutem Ladezustand erhalten wer-den konnte,

Ladeanlage umkl•mm•n

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978 41

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7/21/2019 Der Deutsche Strassenverkehr / 1978/04

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Unter diesem Motto wurde vom 5. 1. bis 3. 2.1978 im Berliner Club der Kulturschaffenden»Johannes R. Becher" eine bemerkenswerte

Ausstellung gezeigt. Bemerkenswert deshalb,weil es hier ein Automobilclub fertiggebrachthat, mit den Mitteln der Satire Interessen,

die er selbst vertritt, in Frage zu stellen.

Jeder - ob nun Autofahrer oder nicht - weiß.daß Autofahren nicht nur Freude bringt, son-dern der Gesellschaft auch eine ganze ReiheProbleme beschert. Autos brauchen Straßen,Straßen kosten (neben Geld) Wald, Wieseoder Feld. Autos müssen abgestellt werden

Unfällen und damit von Leid und Verlusten.Wenn wir Tips zur Senkung des Kraftstoff-verbrauchs vermitteln, so helfen wir mit, daß

weniger schädliche Abgase die Luft ver-pesten. Schließlich unterstützen wir nicht jeneZeitgenossen, die immer und überall und nurnoch mit dem Auto fahren möchten, die jedeGrünanlage und jeden Kinderspielplatz alsverschenkten Parkplatz betrachten. Auch zuFragen von parkenden Fahrzeugen in Erho-lungsgebieten (zum Beispiel Ostsee oder

Oberhof) haben wir uns eindeutig erklärt.

In der Gesamtheit der ausgestellten Werke

-j Y 

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3

wo die Nutzer wohnen, sich erholen, arbeitenusw., sonst verlieren sie ihre Vorzüge. Autosbelasten die Umwelt mit Lärm, mit giftigenAbgasen, und mit Autos bringen sich vieleLeute ins Krankenbett, manche auch ins Grab.

Der Automobilclub Bulgariens ergriff die

Initiative und schrieb einen Wettbewerb zumgenannten Thema aus. An ihm beteiligten sich44 bulgarische Grafiker und 32 Kollegen ausbefreundeten sozialistischen Ländern.

Die Ausstellung wurde erstmals ab Februar1977 in Bulgarien selbst gezeigt (in mehrerenStädten) und kam zum Jahresbeginn nachBerlin. In den Monaten März und April lief

sie in Potsdam, im Mai geht sie nach Bitter-feld.Die Kunstwerke befassen sich mit der ganzenBreite des Themas. Die auf dem Rücktiteldieses Heftes vorgestellten farbigen Repro-duktionen und die Schwarz-Weiß-Karikaturenauf dieser Seite sollen einen Eindruck davonvermitteln. Sie sprechen für sich und bedürfenkeines Kommentars.Als Fachzeitschrift auf dem Gebiet des Stra-ßenverkehrs sehen wir uns mit den Karikatu-risten und Grafikern eins, denn in gewisser

Weise ziehen wir am gleichen Strang. UnsereArtikel zur Erhöhung der Verkehrssicherheitsind letztlich auch Beiträge zur Senkung von

klang aber auch so etwas an wie eine Ver-dammung des Autos generell. Dem schließenwir uns nicht an, denn das Auto ist kein

Hobby oder Luxusgegenstand, sondern ein-Transportmittel, auf das die Volkswirtschaftabsehbarer Zeit überhaupt nicht verzichtenkann. Wir müssen mit den durchaus negati-ven Begleiterscheinungen fertigwerden.Aber das werden auch die Künstler wissen,die diese Plakate und Karikaturen sicher nichtalle unterm Arm und zu Fuß zum Auftrag-geber getragen haben. So mancher wird sich

in sein Auto geschwungen, das Plakat sorg-fältig auf den Rücksitz gelegt und sich ge-freut haben, daß es das Auto gibt. Freuenwir uns weiter. Aber vergessen wir nicht, dasAuto ist nicht das Leben. Es soll ihm dienen.

Die Redaktion

1 Paraschkew Feredshanow, VR Bulgarien

2 Ludmil Dimitrow, VR Bulgarien

3 Peter Borsukow, VR Bulgarien

142 -- ER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978

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7/21/2019 Der Deutsche Strassenverkehr / 1978/04

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VEB Apparatebau und Eisengießerei

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DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 4/1978

Page 36: Der Deutsche Strassenverkehr / 1978/04

7/21/2019 Der Deutsche Strassenverkehr / 1978/04

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D E R D E U T S C H E

Straßenverkehr

fl