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WWW.DEHOGABW.DE – NR. 1 – JANUAR 2019 Förderprogramm Bei der Digitalisierung viel Geld sparen DEHOGA-NACHWUCHSKAMPAGNE GastroMobil bleibt Herzstück von WIR GASTFREUNDE RECHTSÄNDERUNGEN Was 2019 Neues bringt

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  • W W W. D E H O G A B W. D E – N R . 1 – J A N U A R 2 0 1 9

    FörderprogrammBei der Digitalisierungviel Geld sparenDEHOGA-NACHWUCHSKAMPAGNE

    GastroMobil bleibt Herzstück von WIR GASTFREUNDE

    RECHTSÄNDERUNGEN

    Was 2019 Neues bringt

  • InhaltDEHOGA-Nachwuchskampagne

    5 GastroMobilbleibt das Herzstück von WIR GASTFREUNDE

    Lokaltermin16 Das Geheimnis

    liegt im Familienrezept und in der Nudelmaschine

    DEHOGA aktuell

    4 Bei Digitalisierungsprojekten viel Geld sparen

    6 Engelhardt-Interview: „Druckmachen, aber auch Lösungen anbieten“

    8 Sparvorteile: Kartenzahlungen leicht gemacht mit Ingenico Payment Services

    9 „Start-up BW Summit“: Messe für Gründer und junge Unternehmer

    10 DEHOGA-Veranstaltungen: Ausblick 2019

    12 DEHOGA-Rechtsberatung: „Arbeit auf Abruf“ kann teuer werden

    13 Cyberversicherung: Schutz vor Gefahren aus dem Internet

    Aus der Branche

    15 Genussgipfel: Hauk zeichnet drei Genussbotschafter aus

    17 Porträt: Jutta Zeisset – Unterneh-merin aus Leidenschaft

    18 Rechtsänderungen: Was 2019 Neues bringt

    20 IHK-Ehrung für Auszubildende: Prüfungsbester Koch kommt aus Baden-Württemberg

    20 Bierkulturhotel Schwanen ausge-zeichnet

    21 Mein Renner: Flambi-Spieß vom Lammrücken Provencale

    22 Im Blickpunkt: Cateringunter-nehmen

    24 Umfrage: Ihr Projekt 2019

    26 Küchenhygiene: 10 Tipps vom Kontrolleur

    28 Gästekarte für die Schwäbische Alb soll kommen

    DEHOGA vor Ort

    29 Kreisstelle Hohenlohe: Vorstand im Amt bestätigt

    31 Offenburg: Fachkräftemangel und Bürokratie im Mittelpunkt

    40 Ehrungen

    36 Impressum

    DEHOGA Akademie

    33 Rezepttipp: Lamm-Burger mit Avocado-Mojito-Püree

    34 Seminarangebote

    Titelbild: Tamara Nowak, Mitarbeiterin im Hotel SYTE in Mannheim, fotogra-fiert von Daniel Küttner

    EditorialHerausforderungen mutig anpacken

    Wachsende Umsätze, aber rückläufige Betriebszah-len vor allem im ländlichen Raum: Die Bilanz, die wir nach Abschluss des Jahres 2018 ziehen können, ist zwie-spältig.

    Auf der einen Seite gibt’s vieles, was uns Mut macht: zum Beispiel die nach wie vor gute Gästenachfrage, die vielen von uns wieder ein starkes Vorweihnachts- und Silvestergeschäft beschert hat. Auch der touristische Erfolg unseres Bundeslandes, der sich in erneut gestie-genen Übernachtungszahlen niederschlägt, ist eine er-mutigende Nachricht für uns als Hauptleistungsträger der Tourismuswirtschaft im Land. Viele Kolleginnen und Kollegen haben in den vergangenen Jahren mit guten Ideen und hohen Investitionen an der Wettbe-werbsfähigkeit des Urlaubs- und Reiselandes Baden-Württemberg gearbeitet. Dass der Tourismus mittler-weile als eine Leitökonomie der baden-württembergi-schen Wirtschaft gilt, ist ganz wesentlich ein Verdienst vieler engagierter Mittelständler aus Gastronomie und Hotellerie.

    Aber es gibt auch die Schattenseiten. Wir im DEHOGA wissen sehr wohl, dass die Stimmung in vie-len Betrieben kritisch ist: Chronischer Mitarbeiterman-gel und Überbürokratisierung führen zur Überlastung vieler Unternehmerfamilien. Massiv gestiegene Kosten drücken aufs Betriebsergebnis.Vor allem im ländlichen Raum führt das zu Frustration und Nachfolgeproble-

    men. Die stark gesunkenen Betriebszahlen in vielen ländlichen Kreisen sind nicht einfach ein schicksals-hafter Strukturwandel – sie sind ein Alarmzeichen.

    Unsere Branche steht am Beginn des Jahres 2019 vor erheblichen Herausforderungen. Es gilt, den Blick nach vorn zu richten und die Chancen, die der Wandel auch für Gastronomie und Hotellerie bietet, konsequent zu nutzen. Beispiele, wie dies gelingen kann, stellen wir auch in dieser Ausgabe unseres DEHOGA Magazins wieder vor.

    Vor großen Herausforderungen steht auch unser Ver-band. Dabei ist die politische Interessenvertretung nur eine – allerdings wichtige – Säule unserer Arbeit. Ge-nauso bedeutend wie der Kampf für faire Rahmenbe-dingungen und die Bürokratie-Abwehr sind Dienstleis-tungen und Angebote, die unseren Betrieben helfen, erfolgreicher zu arbeiten. Zum Beispiel im Bereich der Mitarbeiterqualifizierung, der Rechts- und Betriebsbe-ratung und der Vermarktung.

    Allen Mitgliedsbetrieben wünsche ich im Namen des DEHOGA Baden-Württemberg ein gutes und erfolgrei-ches Jahr 2019. Wer die Vorteile, Teil unserer großen Unternehmergemeinschaft zu sein, konsequent nutzt, hat allen Grund, optimistisch ins neue Jahr zu blicken.

    Fritz Engelhardt Vorsitzender des DEHOGA Baden-Württemberg

    familien-ferien29 Preisträger

    für Familien geprüft und empfohlen

    DEHOGA MAGAZIN 1.19 3

  • Digitalisierungsprämie

    Bei Digitalisierungsprojektenviel Geld sparen

    Wer einen Kredit für eine Investitionssumme zwischen 10000 und 50000 Euro aufnimmt, muss dank des Tilgungs-zuschusses 5000 Euro davon nicht an die Bank zurück-zahlen. Ab 50 000 Euro (förderfähig sind Kredite bis ma-ximal 100000 Euro), beträgt der Tilgungszuschuss 10 Pro-zent der Investitionssumme.

    Die Laufzeit der Finanzierung beträgt fünf, sieben oder zehn Jahre, beantragt wird die Digitalisierungsprämie über die Hausbank. Die Digitalisierungsprämie wurde speziell für kleine und mittlere Unternehmen (bis maximal 100 Mitarbeiter) aufgelegt und ist daher auch besonders für das Gastgewerbe interessant.

    Wichtig: Gefördert werden nur Anschaffungen, durch die ein Digitalisierungsfortschritt erreicht wird.

    Drei Beispiele:

    Homepage: Die Homepage einfach nur neu gestalten las-sen als reine Betriebs- bzw. Produktpräsentation, ist nicht förderfähig. Die Digitalisierungsprämie kann aber bean-tragt werden, wenn die Homepage mit anderen Anwen-dungen vernetzt ist und weitere Funktionen bekommt, beispielsweise Tischreservierung, Gutscheine buchen oder Newsletter-Versand.

    Hotelanwendungen: Förderwürdig sind zum Beispiel ver-netzte Hotelprogramme mit Anbindung von Channel Ma-nagern, Schließanlagen, Restaurantkassen etc.

    Zeiterfassungssysteme: Die Hardware an sich, beispielswei-se ein Tablet oder PC, ist nicht förderfähig. Unterstützt wer-den aber die Software oder ein spezielles Terminal mit Schnittstellen.

    Die Digitalisierungsprämie startete neu im Juli 2018, inzwischen stehen für 2019 weitere 16 Millionen Euro Fördergelder bereit. Alle bisher aus dem Gastgewerbe ge-stellten Anträge wurden bewilligt.

    Das Wichtigste zur Digitalisierungsprämie auf einen Blick:

    ○ Für Unternehmen bis zu 100 Beschäftigen ○ Förderfähig: Digitalisierungsprojekte, sowie begleiten-

    de Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen. Nicht förderfähig: z.B. IT-Grundausstattung

    ○ Kredithöhe: 10 000 bis 100 000 Euro○ Tilgungszuschuss: 5 000 bis 10 000 Euro, je nach Dar-

    lehenshöhe○ Laufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre○ Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Haus-

    bank

    ○ Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit○ Aktuelle Zinsen und Konditionen unter:→ www.l-bank.de/digi2018

    Mehr Infos zur Digitalisierungsprämie gibt es auch bei der DEHOGA Beratung, die schon mehrere Gastronomen und Hoteliers erfolgreich im Vorfeld der Beantragung der Förderung begleitet hat:

    DEHOGA Beratung:Telefon: 0711 619 88-37Mail: [email protected]

    Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich zum Thema Di-gitalisierung im Betrieb kostenlos vor Ort beraten zu las-sen. Der Digitallotse der DEHOGA Beratung verschafft ei-nen Überblick über die zahlreichen digitalen Anwendun-gen und bespricht mit dem Gastronomen oder Hotelier, welche davon für seinen Betrieb sinnvoll einsetzbar sind.

    Der Digitallotse ist Bestandteil von „Gastfreundschaft digital“, dem durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geförderten Branchenprojekt des DE-HOGA Baden-Württemberg. Neben der kostenlosen Vor-Ort-Beratung gibt es einen Digitalisierungsleitfaden, so-wie Infoveranstaltungen und Seminare an der DEHOGA Akademie. Zudem wird ein Website- und SEO-Check im Rahmen einer landesgeförderten Beratung angeboten und DEHOGA-Mitglieder profitieren allgemein von Sparvor-teilen bei vielen digitalen Anwendungen

    → www.dehogabw.de/gastfreundschaft-digital

    Gastronomen und Hoteliers, die in ihrem Betrieb die Digitalisie-

    rung voranbringen wollen, können über eine L-Bank-Förderung

    viel Geld sparen. Die Digitalisierungsprämie des Ministeriums

    für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau bietet ein Darlehen

    mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss.

    Digitalisierung macht viele Betriebsabläufe – beispielsweise Personaleinsatzpla-nung – leichter. Bei der L-Bank können Gastronomen und Hoteliers eine lohnen-de finanzielle Förderung beantragen. Dabei und allgemein bei der Digitalisie-rung unterstützt auch die DEHOGA Beratung. Foto: fotolia/ seventyfour

    4 DEHOGA MAGAZIN 1.19 Aktuell

  • DEHOGA-Nachwuchskampagne

    GastroMobil bleibt das Herzstück von WIR GASTFREUNDE

    Die ersten Bustermine stehen bereits fest (s. Kasten). Ebenso wird es wieder Azubi-Sprechstunden, kostenlose Ausbilderseminare (siehe Seite 10) und Vor-Ort-Beratunggeben. Und natürlich wird die Nachwuchskampagne auch weiterhin auf Facebook und Instagram sowie auf der In-ternetseite präsent sein.

    Im vergangenen Jahr gab es als besonderes Highlight wieder einen Karrieretag für Auszubildende im Europa-Park Rust. Zudem wurde im Rahmen der Nachwuchskam-pagne eine hochwertige Unterrichtsmappe für Lehrkräf-ffte zum Thema Gastgewerbe erstellt.

    Herzstück der Kampagne ist und bleibt der multime-dial ausgebaute Info- und Erlebnisbus – das GastroMobil. 97 Einsatztage an 42 Schulen und 26 Messen/Veranstal-tungen stehen zu Buche, über 8 000 Schülerinnen undSchüler konnten 2018 in und am Bus in die Gastroweltschnuppern. Pausen gab es nur während der Schulferien und wenn der Bus zur regelmäßigen Wartung musste.

    Das GastroMobil bietet Spiele, Aktionen und Aufgaben rund um die Berufe im Gastgewerbe. Dazu leisten dieBusbetreuer bei jedem Einsatz ganze Arbeit. Auch viele Betriebe haben sich in ihren Kreisen am GastroMobil en-gagiert. Gemeinsam mit Azubis haben sich die Unterneh-mer allen Fragen der Schülerinnen und Schüler gestellt, auch den kritischen. Wichtig dabei: Es soll ein realisti-sches Bild der Berufe im Gastgewerbe aufgezeigt werden. Dazu gehören die mancherorts kritisch beäugten Arbeits-zeiten ebenso wie die niedrige Arbeitslosenquote oderdie guten Karrierechancen. Für einige Betriebe hat sich der Einsatz bereits bezahlt gemacht: Beispielsweise ha-ben Wolfgang Fuchs von der Fuchsschen Mühle in Wein-heim und Richard Damian vom Hotel Motodrom in Ho-ckenheim über den direkten Kontakt mit den jungen Leu-ten Azubis gewonnen (wir berichteten).

    Die Schülerinnen und Schüler erfahren am GastroMo-bil aber nicht nur eine Menge über die Arbeitswelt in Ho-tellerie und Gastronomie, sie können auch mit ein paar Klicks im Bus nach Ausbildungsbetrieben in ihrer Hei-matregion suchen und sich die Ergebnisse ausdrucken.Diese Ausbildungsplatzbörse ist auch die Präsentations-plattform für die gastgewerblichen Ausbildungsbetriebein Baden-Württemberg und hat mittlerweile fast 800 Ein-träge. Die Aufnahme in die Börse ist per Formular oder im Mitgliedsprofil unter myDehoga möglich.

    Alle Infos auf → www.dehogabw.de/wir-gastfreundeWIR GASTFREUNDE ist eine Initiative des DEHOGA,

    gefördert durch das Wirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Förderung endet imApril 2019. Der DEHOGA befindet sich aber in Gesprä-chen mit dem Ministerium über eine weitere Förderung über den eigentlichen Projektzeitraum hinaus.

    Die Erfolgsgeschichte der DEHOGA-Nachwuchskampagne WIR

    GASTFREUNDE ging 2018 weiter. Und auch im neuen Jahr wird

    das GastroMobil wieder Fahrt aufnehmen.

    Das GastroMobil ist auch 2019 wieder an Schulen und auf Messen unterwegs, diese Termine stehen u.a. bereits fest:

    ○ 18.1.: Berufe-Aktionstag der IHK Ulm im Landratsamt Biberach○ 21./22. 1.: Laucherttalschule in Gammertingen○ 29. 1. : Berufsinfomesse „Food around the world“ in WaiblingenWW○ 30.1. : Zeppelinschule in Fellbach

    Alle laufend aktualisierten Termine unter→ www.wir-gastfreunde.de/gm/termineDort gibt es auch die Möglichkeit, sich in einen Verteiler einzutragen, der über neu hinzugekommene Einsätze in der gewünschten Region automatisch informiert.

    >GastroMobil-Termine

    Infos, Spaß und frische Burger gab es für die Schüler der Johannes-Gaiser-Real-schule in Baiersbronn. Foto: J. Möhrle

    Das GastroMobil an der Ritter von Buss Schule in Zell am Harmersbach.Foto: C. Klaus

    Aktuell DEHOGA MAGAZIN 1.19 5

  • „Druck machen, aber auch

    Lösungen anbieten“

    � Herr Engelhardt, starten Sie optimistisch ins neue Jahr?Engelhardt: Ich persönlich auf jeden Fall – und für die Branche bin ich ebenfalls optimis-tisch. Es gibt trotz aller Probleme und Wid-rigkeiten in unserem Gewerbe eine Menge Chancen. Die Konjunktur läuft im Moment jedenfalls weiterhin gut, über fehlende Gäs-tenachfrage besteht kein Grund zur Klage.

    � Trotzdem ist die Stimmung vor allem in der Gastronomie nicht gut. Können Sie das verstehen?Absolut. Ich weiß doch, wie die Lage in vie-len Betrieben ist: Zu wenig Mitarbeiter, im-mer mehr Bürokratie und steigende Kosten, so dass trotz vieler Arbeit unterm Strich oft zu wenig Ertrag übrigbleibt. Wenn dann noch unfaire Rahmenbedingungen dazukommen – Stichwort Gastro-Mehrwertsteuer – ist das weder für Betriebsinhaber noch für potenziel-le Nachfolger ermutigend. Dass die Zahl der Gasthäuser und Gasthöfe im ländlichen Raum sinkt, wundert mich nicht.

    � Was tut der DEHOGA, um die Lage zu ver-bessern?

    Wir machen politisch Druck. Wir kämpfen gegen unsinnige Bürokratie. Und wir schaf-fen als große Gemeinschaft Dienstleistungen, die unseren Mitgliedern helfen, aus eigener Kraft erfolgreicher zu arbeiten.

    � Bleiben wir bei der politischen Lobbyarbeit. Bringt die überhaupt etwas für die Betriebe?Die bringt eine Menge. Ohne den DEHOGA müssten unsere Betriebe jetzt zum Beispiel den Bräunungsgrad der Pommes Frites doku-mentieren und ihre Fettabscheider mit teuren Explosionsschutz-Vorrichtungen ausstatten. Solchen bürokratischen Unfug haben wir als DEHOGA abgeräumt. Auch über die Erhal-tung der 70-Tage-Regelung für kurzfristig Be-schäftigte sind viele Mitglieder froh. Die SPD wollte sie abschaffen. Wir haben sie, gemein-sam mit den Vertretern der Landwirtschaft, erfolgreich verteidigt. Die Union hat hier un-sere Position vertreten und durchgesetzt.

    � Trotzdem vermissen manche Mitglieder Fortschritte in wichtigen Fragen. Zum Beispiel bei der Gastro-Mehrwertsteuer oder auch beim Arbeitszeitgesetz.

    Klar, das kann ich verstehen. Beim Thema „Gleiche Mehrwertsteuer für Speisen“ lassen wir nicht locker, weil die derzeitige Lage ein-fach zutiefst ungerecht ist. Leider gibt es in dieser Frage derzeit von keiner der im Bun-destag vertretenen Parteien wirklich spürba-re Unterstützung. Dabei ist für mich ganz klar: Wer über die Zukunft der Dorfgasthäuser ernst-haft nachdenkt, kommt an der Frage der ge-rechten Mehrwertsteuerregelung nicht vor-bei. Wir bleiben da dran!

    � Auch am Thema Arbeitszeitgesetz?Selbstverständlich. Da haben wir hier im Land einen wichtigen Fortschritt erreicht: Zum ers-ten Mal gibt es einen konkreten Verbesserungs-vorschlag, den das CDU-geführte Wirtschafts-ministerium vorgelegt hat. Die Wirtschafts-ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat mit großer Überzeugung dargelegt, dass nicht nur wir im Gastgewerbe, sondern auch viele an-dere Branchen dringend eine Flexibilisierung brauchen. Ihren Vorschlag, der im Kern die Ausweitung der Tages-Höchstarbeitszeit von aktuell 10 auf 12 Stunden bei gleichzeitiger Begrenzung der maximalen Wochenarbeits-zeit auf 54 Stunden bedeutet, begrüßen wir, weil er viele Probleme lösen würden: Teilzeit-kräfte und Minijobber zum Beispiel haben mit der Wochenarbeitszeit überhaupt kein Prob-lem – aber vielfach mit den 10 Stunden. Das könnten wir mit dem Vorschlag von Hoffmeis-ter-Kraut lösen.

    INTERVIEW

    DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt spricht im Interview über wichtige

    Schwerpunkte und Ziele der DEHOGA-Verbandsarbeit im Jahr 2019. Sein Credo: Nur

    Forderungen stellen reicht nicht für eine erfolgreiche Branchenvertretung.

    6 DEHOGA MAGAZIN 1.19 Aktuell

  • � Wie stehen die Chancen, dass dieser Vor-schlag umgesetzt wird?Das ist schwer vorherzusagen – aber immer-hin ist ein Anfang gemacht. Wenn die Grünen-Fraktion zustimmt, könnte Baden-Württem-berg mit diesem Vorschlag eine Bundesrats-initiative starten. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Bundesgesetz – deshalb kann es auch nur auf Bundesebene geändert werden.

    � Heißt es jetzt also abwarten?Nein, im Gegenteil. Wir werden als Branche weiter Druck machen – zum Beispiel am 6. Mai 2019 beim DEHOGA-Frühlingsfest auf dem Cannstatter Wasen. Diese Veranstaltung wol-len wir als politische Kundgebung nutzen um unsere Forderungen zu positionieren. Auch die nach mitwachsenden Minijobs, denn mit der 450-Euro-Deckelung kostet uns jede Stun-denlohnerhöhung hier wertvolle Arbeitszeit. Außerdem geht es uns als Landesverband na-türlich um die Themen, die die Landesregie-rung selbst, ohne den Bund, regeln kann: Wie können wir hier im Land investitionsbereite Betriebe noch besser fördern? Was können wir tun, um die Bürokratie zu begrenzen oder wenigstens den Umgang mit ihr zu vereinfa-chen? Und wie können wir – gemeinsam mit der Landesregierung die Mitarbeiterversor-gung der Branche verbessern? Das sind die Fragen, um die es im Jahr 2019 in unserer politischen Arbeit auf Landesebene zentral gehen wird.

    � Welche Aufgaben sehen Sie beim DEHOGA

    bzw. bei der Branche selbst?Wir vertreten politisch die Interessen der Branche. Aber nur Forderungen vortragen reicht nicht. Unser Anspruch ist es, Lösungen auf den Weg zu bringen, die unserem Gewer-be insgesamt und den einzelnen Betrieben helfen. An solchen, konstruktiven Lösungen ist die Politik durchaus interessiert. Dafür be-kommen wir Unterstützung.

    � Können Sie Beispiele nennen?Ja: Ein erfolgreiches und für die Branche wich-tiges Projekt ist unsere Nachwuchskampagne „WIR GASTFREUNDE“. Ohne die Förderung des Landes mit Geld aus dem Europäischen Sozialfonds wäre sie nicht umsetzbar – aber ohne unser DEHOGA-Engagement eben auch nicht. Von uns kommt die Initiative, von uns kommt die Man-Power und das fachliche Know-how. Ähnliches gilt auch für andere vom Land geförderte Projekte wie zum Beispiel „Gast-freundschaft digital“: Unser Digitallotse leistet konkrete, wirksame Unterstützung, von der die Betriebe ganz individuell profitieren. Dank Landesförderung ist diese Leistung für sie kos-tenlos. Auch andere DEHOGA-Leistungen wie z. B. die Nachfolgemoderation, betriebswirt-schaftliche Beratungen oder Seminare an der DEHOGA Akademie werden vom Land finan-ziell gefördert.

    � Wo sehen Sie die wichtigsten Herausforde-rungen für den DEHOGA im neuen Jahr?Uns geht’s wie unseren Mitgliedern: Auch wir wollen die Chancen der Digitalisierung nut-zen und den Betrieben noch mehr und noch

    besseren Service im Netz bieten. Gleichzeitig wollen wir aber auch das pflegen, was uns stark macht: nämlich unsere Gemeinschaft und die ehrenamtliche Arbeit in den Kreisstel-len. Es gibt wohl keinen Arbeitgeberverband im Land, in dem sich so viele Menschen eh-renamtlich engagieren wie im DEHOGA – über 700 sind es bei uns. Die Gemeinschaftserleb-nisse, die wir durch unsere ehrenamtliche Struktur vor Ort schaffen können – vom klei-nen Wirtestammtisch über die Veranstaltun-gen der DEHOGA-Unternehmerfrauen bis hin zum DEHOGA-Frühlingsfest mit rund 4000 Teilnehmern – wären ohne unser Ehrenamt nicht denkbar. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich trotz Mitarbeitermangel und Zeitknapp-heit hier engagieren, verdienen jede mögliche Unterstützung.

    Herr Engelhardt, danke für dieses Gespräch.

    Mehr Informationen über die aktuelle politische Arbeit des DEHOGA Baden-Württemberg finden interessierte Mitglieder im Internet unter www.dehogabw.de

    Die Positionspapiere des DEHOGA zu aktuel-len politischen Themen können unter folgendem Link heruntergeladen werden:www.dehogabw.de/positionspapiere

    Aktuell DEHOGA MAGAZIN 1.19 7

  • Zahlungsverkehr

    Kartenzahlungen akzeptieren leicht gemacht mit Ingenico Payment Services

    Ingenico Payment Services kennt sich nach eigenen Angaben bei den Bedürfnissen und Anforderungen der Branche im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bestens aus. Die Kunden erhalten das Terminal, die Zah-lungsabwicklung und alle Services aus einer Hand. Die Vorteile auf einen Blick:

    ○ Akzeptanz von allen gängigen Girocard- und Kreditkar-ten

    ○ Kontaktloszahlungen mit Kreditkarte und Smartphone○ Moderne Kartenterminals für stationären und/oder mo-

    bilen Einsatz○ Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit des Kundenservices

    an sieben Tagen in der Woche○ Im Störungsfall kostenfrei ein Tauschgerät○ Alle aktuellen Transaktionen und Rechnungen im On-

    line Kundenportal○ Keine Zusatzkosten: Im Preis enthalten sind Netzser-

    vice-, Depotwartungs-, Hotline-, Versand- und Konfigu-rationsgebühren

    Neukundenaktion bis 31. März 2019

    Wer sich bis zum 31. März 2019 entscheidet, profitiert zusätzlich. Neukunden erhalten dann ihr Terminal für die ersten sechs Monate mietfrei. DEHOGA-Mitglieder können bei der Kontaktaufnahme den Aktionscode „DEHOGABW2019“ angeben, um von diesem Rabatt zu profitieren.

    Ohnehin profitieren DEHOGA-Mitglieder von speziel-len Partnerkonditionen. Für Kreditkartentransaktionen zahlen Händler ein DISAGIO von 0,78 % für VISA und Mastercard sowie nur 0,53 % für V-Pay und Maestro. Die

    Gebühren für Kreditkartentransaktionen betragen zudem nur 5 Cent.

    Für jeden Einsatzzweck gibt es das richtige Terminal. Das stationäre iCT250 eignet sich für den Einsatz an der Rezeption. Bei einer Vertragslaufzeit von 60 Monaten kos-tet es 12,90 € pro Monat. Für den Restaurant- oder Café-Betrieb empfiehlt Igenico das mobile iWL280. Mit einer Akkulaufzeit für bis zu 1 000 Zahlvorgänge, lässt es die Mitarbeiter auch an langen Tagen nicht im Stich. Der Miet-preis beträgt 19,90 € pro Monat bei einer Laufzeit von 60 Monaten.

    Interessierte Mitglieder wenden sich an folgende An-sprechpartnerin:

    Jennifer DietrichIngenico Payment ServicesDaniel-Goldbach-Str. 17-1940880 RatingenTelefon: 0 21 02.99 79-9 52E-Mail: [email protected]

    Ingenico Payment Services ist ein langjähriger Partner des DEHO-

    GA Baden-Württemberg und Branchenspezialist für Kartenakzep-

    tanz im Bereich Hotellerie und Gastronomie, der Verbandsmitglie-

    dern Sonderkonditionen bietet.

    Kartenzahlung leicht gemacht mit dem mobilen Terminal von DEHOGA-Partner Ingenico Payment Services.

    Alle aktuellen Informationen über die zahl-reichen DEHOGA-Kooperationspartner und über Sparvorteile finden Mitglieder unter www.dehogabw.de/sparen

    Betterspace neuer Partner des DEHOGA

    Die Betterspace GmbH ist seit November neuer Partner des DEHOGA Baden-Württem-berg. Das Unternehmen aus Ilmenau bietet umfassende digitale Lösungen für Hotels an. Dazu gehören neben einer intelligenten 360º- Cloud-Plattform unter anderem digitale Gäs-temappen, ein interaktives Infodisplay als di-gitaler Concierge für die Hotel-Lobby, ein di-gitales Konferenzleitsystem, Raumsteuerung, digitale Überwachung der Energieflüsse im Hotel, eine Hotspot-Lösung für sicheres WLAN im Hotel, ein iQ-Phonsystem, Buchungsas-sistent und eine Warenkorb-Funktion, mit der die Hotelgäste direkt aus ihrem Zimmer aus dem Angebot des Hotels bestellen können.

    → www.betterspace360.com

    Nachlässe bei ATU sichern

    Der Partner ATU bietet DEHOGA-Mitglie-dern zahlreiche Dienstleistungen zu vergüns-tigten Konditionen an:

    ○ Ölwechsel und Inspektion○ Verschleißreparaturen○ Instandhaltungsarbeiten sowie viele wei-

    tere Leistungen

    ATU ist mit mehreren hundert Filialen in Deutschland eine der großen, markenunab-hängigen Meisterwerkstätten.Mitglieder er-halten zwischen 10 bis 30 % Nachlass auf die speziellen Warengruppen (WG), z.B. auf Mo-torenöle (WG 17) 10 %, auf Verschleißteile (WG 3, 15) 20 % und auf den Austausch von Autoglas (WG 24) 30 %. Zur Nutzung des Vor-teils benötigen Verbandsmitglieder einen ATU-

    Kundenantrag, der über die INTERHOGA, die Servicegesellschaft des DEHOGA Bundesver-bandes abgerufen werden kann:

    INTERHOGA GmbH Am Weidendamm 1A 10117 BerlinTel.: 0 30.5 90 09 98 50, Mail: [email protected] Internet: www.interhoga.de

    8 DEHOGA MAGAZIN 1.19 Aktuell

  • „Wir möchten unsere Branche als unverzichtbaren Teil der Wirtschaft vorstellen und Aufmerksamkeit für das Gastgewerbe schaffen“, sagt Wilhelm Okesson, Leiter der DEHOGA Beratung. „Mit attraktiven Geschäftsideen wol-len wir für die Branche werben, Chancen für Unterstüt-zungsmöglichkeiten aufzeigen und die weitere Vernetzung von Gründungsprojekten stärken.“

    Die DEHOGA Beratung wird auf dem „Start-up BW Sum-mit“ erfolgreiche Gründungsprojekte aus der gastlichen

    Branche präsentieren: Unter anderem dabei se in werden d ie S t u t t g a r t e r B a r „Jigger&Spoon“, die kürzlich von „Mixo-logy“, dem Magazin für Barkultur, als „neue Bar des Jahres 2019“ ausgezeichnet wurde. Andreas Wid-mann, vom Hotel-Res-taurant „Löwen“ in Zang, der mit seinem neuen Gourmet-Res-taurant „Ursprung“ schwäbische Küche

    auf höchstem Niveau bietet und einen Michelin Stern an-strebt, sowie das erfolgreiche Burgerkonzept „DeliBurgers“ aus Karlsruhe, welches für Nachhaltigkeit und ein regio-

    DEHOGA auf dem „Start-up BW Summit“

    Messe für Gründer und junge Unternehmer

    350 Start-ups aus Baden-Württemberg und internationalen

    Partnerregionen werden sich am 1. Februar auf dem „Start-up

    BW Summit“ auf der Messe in Stuttgart präsentieren. Mit da-

    bei ist auch der DEHOGA Baden-Württemberg, der innovative

    Branchenkonzepte am GastroMobil präsentiert.

    nales Frischekonzept steht. Auch der um-gebaute Bus der Nach-wuchskampagne WIR GASTREUNDE, das GastroMobil, wird vor Ort sein, um Grün-dern und Berufsan-fängern das Gastge-werbe näherzubrin-gen.

    Der „Start-up BW Summit“ ist nicht nur für Existenzgründer interessant, sondern bietet auch für Unter-nehmer allgemein eine große Plattform zum Netzwerken und um neue Ideen zu sammeln. Neben den Start-ups aus allen Branchen werden auf der Messe 200 Netz-werkpartner aus Be-ratung, Förderung und Technologietrans-fer erwartet, sowie 400 B2B-Partner aus Großunternehmen und Mittelstand. Zur Eröffnung werden un-ter anderem Baden-Württembergs Ministerpräsident Win-fried Kretschmann und Wirtschaftsministerin Nicole Hoff-meister-Kraut sprechen.

    Die Messe wird veranstaltet vom Ministerium für Wirt-schaft, Arbeit und Wohnungsbau, und findet statt am 1. Februar 2019, von 9 - 19 Uhr im L-Bank Forum auf der Landesmesse Stuttgart, Halle 1. Der Eintritt ist kostenlos. Mehr Infos unter → summit.startupbw.de

    Die Betreiber der Stuttgarter Bar „Jigger&Spoon“, die kürzlich von „Mixology“, dem Magazin für Bar-kultur, als „neue Bar des Jahres 2019“ ausgezeich-net wurde.

    Die „DeliBurgers“ aus Karlsruhe, die mit ihrem er-folgreichen Burgerkonzept für Nachhaltigkeit und für ein regionales Frischekonzept stehen.

    Andreas Widmann und seine Frau Anna, vom Hotel-Restaurant „Löwen“ in Zang, die in ihrem neuen Gourmet-Restaurant „Ursprung“ schwäbische Kü-che auf höchstem Niveau bieten.

    „Küche gegen Keller“ hieß es, als die Ver-einigung von rund 40 Gastronomen und Winzern rund um den Kaiserstuhl ihr jährliches Fußball-spiel antrat. Neben dem Match hatten alle aktiven Spieler und sonstigen Mitglieder der Vereinigung „Kulinarischer Kaiserstuhl“ die Idee, neben dem sportlichen Event mit einer Spendenaktion auch etwas Gutes an die Region zurückgeben zu wol-len. Gesagt, getan: Am 13. Dezember übergab eine Delegation der Genusskicker die stolze Summe

    von 3025 Euro an den Verein „Santa Isabel e.V. – Hilfe für Kinder und Familien“. Der Verein hilft Menschen, die unverschuldet in eine schwierige Lebenssituation geraten sind und die ein schweres Schicksal zu tragen haben - schnell, unkompliziert und mit viel Herz. Die erste Vorsitzende Marianne Mack war überwältigt von der tollen Idee und na-türlich der großzügigen Spende, mit der sie gerade vor Weihnachten den ein oder anderen Herzens-wunsch erfüllen konnte.

    ➥ Inhouse Hotel- und Firmenkurse Französisch. ➥ Speisekarten-übersetzungen und Geschäftskorrespondenz Französisch, Englisch, Italienisch. ➥ Intensivkurse im Hause des Lehrers in Südfrankreich.

    [email protected]

    „SchuJu“- Training für mobile Endgeräte

    Das Online-Training zum Thema Jugend-schutz und Alkohol der auch vom DEHOGA unterstützten Initiative „SchuJu“ kann ab so-fort auch auf allen mobilen Endgeräten absol-viert werden. Das Training kann unter

    → www.schuju-training.deaufgerufen werden. Mitarbeiterinnen und Mit-

    arbeiter aus Handel, Gastronomie und Tankstel-len können das Online-Training zum Thema Ju-gendschutz bei Abgabe und Ausschank alkohol-haltiger Getränke in ca. 15 bis 20 Minuten mit einem personalisierten Zertifikat für den Arbeit-geber abschließen. Darüber hinaus kann ein ver-tiefender Aufbaukurs absolviert werden.�

    Aktuell DEHOGA MAGAZIN 1.19 9

  • DEHOGA-Veranstaltungen

    Ausblick 2019

    Die Mitglieder persönlich erreichen und vor Ort unterstützen – das ist dem

    DEHOGA Baden-Württemberg besonderes wichtig. Zusätzlich zur Beratung

    bietet der Verband deshalb Veranstaltungen und Schulungen im ganzen

    Land zu aktuell wichtigen Branchenthemen. Im vergangenen Jahr waren bei

    55 Veranstaltungen insgesamt mehr als 2000 Teilnehmer dabei.

    Gastfreundschaft digital: Kassenbuch und digita-le Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

    In diesem Workshop werden Gastronomen fit gemachtfür die digitale Zukunft. Die Digitalisierung bringt zahl-reiche Vorteile. Einer davon: viele Erleichterungen undzusätzliche Vorzüge bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Nach dem nachmittäglichen Workshop ken-nen Sie die wichtigsten Möglichkeiten, wie Sie direkt ein rechtskonformes Kassenbuch führen, dieses direkt an denSteuerberater übermitteln, Ihre Buchhaltung optimieren und laufend alle Werte im Überblick haben.

    Termin: 27.03.2019 in Karlsruhe, 14 - 17 Uhr.Die Adresse des Veranstaltungsortes erhalten Sie mit

    der Anmeldebestätigung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt,maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung unter → www.dehogabw.de/veranstaltungen

    Gastfreundschaft digital: Die interaktive Web-seite

    Bringen Sie Ihre Homepage auf den neuesten Stand – einfach und schnell. In diesem Workshop lernen Sie nichtnur, wie Sie Ihre Internetseite optisch verbessern, mitBildern und Videos aufwerten und die Nutzerfreundlich-keit erhöhen. Ihre Homepage wird auch immer mehr zum interaktiven Umsatzbringer: lernen Sie, Gutschein- oder Tischreservierungs-Systeme anzuwenden, um den Ver-kauf online zu steigern.

    Die beste Internetseite nützt nichts, wenn sie nicht ge-funden wird, daher erfahren Sie alles zum Thema Such-maschinenoptimierung. Onlinebewertungen sind heut-zutage wichtig für Ihre Außenwirkung – auch damit kön-nen Sie nach diesem Seminar souverän umgehen.

    Termine (jeweils 14 - 17 Uhr): ○ 11.03.2019 in Heilbronn○ 16.05.2019 in Karlsruhe○ 01.07.2019 in Tuttlingen

    Die Adresse des Veranstaltungsortes erhalten Sie mitder Anmeldebestätigung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt,maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung unter → www.dehogabw.de/veranstaltungen

    Die landesweiten Veranstaltungsreihen finden statt im Rahmen des Projekts „Gastfreundschaft digital“, gefördert vom Land Baden-Württemberg. Für DEHOGA-Mitglieder und Nicht-Mitglieder kostenlos. Bei Abmeldungen kürzerals eine Woche vor der Veranstaltung oder bei Nicht-Er-scheinen, wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 20 Euro in Rechnung gestellt.

    WIR GASTFREUNDE: Konfliktmanagement für Ausbilder

    Probleme mit Azubis lösen und als beliebter Arbeitge-ber gelten. In den Workshops erfahren Sie unter anderem, wie Sie einen unterstützenden Führungsstil entwickeln. Sie können Azubis im Konfliktfall erfolgreich unterstüt-zen, neu motivieren, Stärken fördern und helfen, Schwä-chen auszugleichen. Dadurch stärken Sie das Selbstwert-gefühl der Azubis, verhelfen ihnen zu guten Abschlüssenund gelten als beliebter Arbeitgeber. Verständnis fürs „an-ders Ticken“ reicht dabei nicht. Chefs und Ausbilder brau-chen vielmehr Kompetenz als Konfliktcoach. Das Semi-nar vermittelt das Know-how dafür.

    Termine (jeweils 13 - 17 Uhr):○ 25.02.2019 in Freiburg○ 01.04.2019 in Bad Überkingen

    Die Adresse des Veranstaltungsortes erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung unter→ www.dehogabw.de/veranstaltungen

    WIR GASTFREUNDE: Ausbildungsmarketing 2.0 – Azubis gewinnen und fördern

    Auszubildende gewinnen und im Betrieb halten – wie können Sie diese Herausforderung in Zeiten des Fach-kräftemangels meistern? Und wie positionieren Sie sichals vorbildlicher Ausbildungsbetrieb am Markt? Um diese und weitere Fragen geht es in dem Seminar. Ziel ist es,dass Sie Ihre Erwartungen und Vorstellungen mit denen der Azubis zum beiderseitigen Vorteil vereinen. Sie kön-nen sich als vorbildlicher Ausbildungsbetrieb am Markt positionieren und dadurch trotz des deutlich rückläufigen Interesses an Berufsbildern motivierten Nachwuchs ge-winnen. Ihre Führungskompetenzen bringen Sie mit den Anforderungen an fortschrittliche Ausbilder in Einklang.

    Termin: 18.03.2019 in HeidelbergDie Adresse des Veranstaltungsortes erhalten Sie mit

    der Anmeldebestätigung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung unter→ www.dehogabw.de/veranstaltungen

    Die Seminarreihen zum Thema Ausbildung bietet der Verband an im Rahmen des Nachwuchsprojektes WIR GASTFREUNDE. Dank Fördergeldern sind die Schulun-gen für Ausbildungsbetriebe in Baden-Württemberg kos-tenlos. Bei Abmeldungen kürzer als 1 Woche vor der Ver-anstaltung oder bei Nicht-Erscheinen, wird eine Verwal-tungspauschale in Höhe von 20 Euro in Rechnung gestellt.

    10 DEHOGA MAGAZIN 1.19 Aktuell

  • Allgemeine Rechtsgrundlagen für das Gastge-werbe

    Sperrzeiten und Jugendschutz, GEZ und Gema - im Gastgewerbe gibt es vieles zu beachten. Wie Sie Fallstri-cke erkennen und richtig damit umgehen, erfahren Sie in diesem Seminar. Ein DEHOGA-Jurist führt Sie persön-lich auf den sicheren Weg.

    Sie handeln als Gastgeber in allen maßgeblichen Situ-ationen rechtssicher und holen sich im Zweifelsfall fach-lichen Rat. Sie erkennen verhängnisvolle rechtliche Fall-stricke und reagieren richtig auf Gesetzesänderungen. Für die Teilnahme benötigen Sie keine rechtlichen Vorkennt-nisse.

    Termine (jeweils 9 - 17 Uhr):○ 07.05.2019 Bad Überkingen○ 12.11.2019 Bad Überkingen

    Die Adresse des Veranstaltungsortes erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung unter → www.dehogabw.de/veranstaltungen

    Kosten: Für DEHOGA-Mitglieder kostenlos, für Nicht-mitglieder 270 Euro/netto. Bei Abmeldungen kürzer als 1 Woche vor der Veranstaltung oder bei Nicht-Erscheinen, wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 20 Euro in Rechnung gestellt.

    Grundlagen des Arbeitsrechts im Gastgewerbe

    Arbeitsrecht ist eine komplizierte Sache – die Verbands-juristen machen es für alle Betriebe einfacher. Nicht nur in der Rechtsberatung, sondern auch in Informations-Ver-anstaltungen vor Ort. In diesem Jahr werden die Grund-lagen des Arbeitsrechts im Gastgewerbe vermittelt.

    Der richtige Arbeitsvertrag, Lohn- und Gehaltstarife, Mutterschutz usw. – ein Arbeitsverhältnis umfasst viele arbeitsrechtliche Regelungen. Alles, was sie als Unterneh-mer, Personalleiter oder Führungskraft beachten müssen,

    bekommen Sie in den Schulungen praxisnah erklärt. Sie lernen nicht nur die rechtlichen Grundlagen kennen, son-dern haben dann auch mit System Gesetzesänderungen und neue Rechtssprechungen im Griff.

    Termine (jeweils 9 - 17 Uhr):○ 08.05.2019 in Bad Überkingen○ 11.11.2019 in Bad Überkingen

    Die Adresse des Veranstaltungsortes erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung unter → www.dehogabw.de/veranstaltungen

    Kosten: Für DEHOGA-Mitglieder kostenlos, für Nicht-mitglieder 270 Euro/netto. Bei Abmeldungen kürzer als 1 Woche vor der Veranstaltung oder bei Nicht-Erscheinen, wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 20 Euro in Rechnung gestellt.

    DEHOGA-Hygieneoffensive

    Wer weiß, was bei einer Lebensmittelkontrolle im Be-trieb zu erwarten ist, kann das Risiko hoher Bußgelder deutlich reduzieren. Die DEHOGA-Hygieneoffensive – die größte Qualifizierungsinitiative im deutschen Gastgewer-be – setzt genau hier an. Bereits 20 000 Gastronomen, Hoteliers und deren Mitarbeiter haben bisher an den Schu-lungen teilgenommen. Doch auch wer schon dabei war, kann noch etwas lernen, denn es werden immer neue Schwerpunkte gesetzt. 2019 geht es vor allem um die prak-tische Umsetzung des „Internetprangers“. Dieses Thema rückt wieder in den Fokus, weil jetzt lebensmittelrechtli-che Verstöße ab einem Bußgeld in Höhe von 350 Euro im Internet veröffentlicht werden dürfen.

    Die Schulungen organisieren die DEHOGA-Kreisstellen vor Ort. Teilnahmegebühr für Mitglieder: 20 Euro pro Per-son (bitte in bar vor Ort bezahlen). Sobald die Termine für 2019 feststehen, finden Sie diese stets aktuell unter

    → www.dehogabw.de/veranstaltungen

    Die geballte Kraft des Verbandes zeigt sich 2019 auch wieder auf dem DEHOGA-Frühlingsfest am 6. Mai auf dem Cannstatter Wasenin Stuttgart. Mehr als 4000 Gastronomen, Hoteliers und deren Mitar-beiter waren 2017 dabei (Archivbild: Arne Hettrich), und auch in diesem Jahr wird wieder ein volles Grandls Hofbräuzelt erwartet.Das DEHOGA-Frühlingsfest ist aber nicht nur ein tolles Gemeinschafts-erlebnis für Verbandsmitglieder, sondern auch eine lautstarke politische Kundgebung der Branche. Der Verbandsvorsitzende spricht klare Worte in Richtung der anwesenden Politiker. Themen, die den Gastronomen und Hoteliers unter den Nägeln brennen, gibt es mehr als genug: zu we-

    nig Bewegung bei der längst überfälligen Flexibilisierung des Arbeits-zeitgesetzes, Fehlanzeige beim Thema faire Mehrwertsteuer auf Speisen – und immer noch mehr Bürokkratie. Wer auf dem DEHOGA-Frühlings-fest dabei ist, kann eine starke Gemeinschaft erleben, die für ihre Sache kämpft, aber auch zusammen feiern kann.Die DEHOGA-Kreisstellen organisieren Busfahrten aus allen Regionen Baden-Württembergs nach Stuttgart. Alle Mitglieder bekommen recht-zeitig eine Einladung. Die Teilnahme am Frühlingsfest ist für Mitglieder kostenlos. Eine Anmeldung ist nach dem Einladungsversand möglich. Alle Infos gibt es dann auch auf → www.dehogabw.de/fruehlingsfest

    Aktuell DEHOGA MAGAZIN 1.19 11

  • DEHOGA-Rechtsberatung

    „Arbeit auf Abruf“ kann teuer werden

    Kürzlich hat der Bundestag der „Brückenteilzeit“ zuge-stimmt. Das neue Gesetz enthält auch – für die mittelstän-dischen Betriebe der Hotellerie und Gastronomie beson-ders wichtig – schärfere Regelungen zur „Arbeit auf Abruf“. Die neu eingeführten Regelungen gelten für nach dem 1. Januar 2019 vereinbarte Teilzeit.

    Wenn eine schriftliche Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit fehlt, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Die Herausforderung für den Arbeitgeber be-steht also darin, die richtige benötigte Stundenzahl mög-lichst genau abzuschätzen, zumal es auch Grenzen hin-sichtlich Mehr- oder Minderarbeit gibt. Denn bei der „Ar-beit auf Abruf“ darf der Arbeitgeber nur 25 Prozent mehr beziehungsweise 20 Prozent weniger abrufen als die ver-einbarte Höchst- beziehungsweise Mindestarbeitszeit. Bei-spiel: Es werden 10 Stunden pro Woche vereinbart, dann müssen mindestens 8 Stunden abgerufen werden und es können maximal 12,5 Stunden verlangt werden. Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall so-wie an Feiertagen wird die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate als Referenzzeitraum festgelegt.

    Häufig wird Arbeit auf Abruf mit geringfügig Beschäf-tigten (Minijobbern) vereinbart, dort sind die Auswirkun-gen einer fehlenden Stundenvereinbarung noch viel grö-ßer als bei sozialversichungspfllichtig Beschäftigten. Es ist

    also künftig besondere Vorsicht bei Abrufverträgen mit Mi-nijobbern geboten, denn wenn diese regelmäßig 20 Wo-chenstunden arbeiten, überschreiten sie die 450-Euro-Mo-natsgrenze und werden sozialversicherungspflichtig.

    Die Gesetzesänderung zur „Arbeit auf Abruf“ ist ein Grund mehr, die kostenlosen Muster-Arbeitsverträge auf → www.dehogabw.de/servicecenter herunterzuladen und zu ver-wenden. Denn diese Vertragsmuster sind von den Verbands-juristen so geschrieben, dass arbeitsrechtliche Fallstricke möglichst umgangen werden können.

    Bei der praktischen Umsetzung der rechtlichen Vorschrif-ten helfen zudem das Merkblatt „Arbeit auf Abruf“, das ebenfalls im Online-Servicecenter zum Download zur Ver-fügung steht, sowie die persönliche, kostenlose Rechtsber-tung in den DEHOGA-Geschäftsstellen vor Ort.

    Wer ab 2019 mit seinen Arbeitnehmern in Teilzeit schriftlich

    keine Arbeitszeit vereinbart, muss jede Woche 20 Stunden be-

    zahlen, auch wenn diese nicht gearbeitet wurden. Bisher waren

    es 10 Stunden. Das ist besonders bei Minijobs gefährlich.

    Ein Beitrag von Jochen Alber, Verbandsjurist in der DEHOGA-Geschäftsstelle Stuttgart, zu-ständig für die Kreise Stuttgart, Tübingen und Böblingen.

    Sie benötigen Rat in betriebli-chen Rechtsfragen? Wenden Sie sich an Ihre DEHOGA-Geschäfts-stelle vor Ort. Alle Ansprechpart-ner finden Sie unter www.dehogabw.de/geschaefts-stellen

    Mitarbeiterschulung wannund wo Sie wollen: Auch aufdem Smartphone und Tablet

    Kostenfreie Registrierung50 % Rabatt für DEHOGA Mitglieder

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    12 DEHOGA MAGAZIN 1.19 Aktuell

  • Cyberversicherung

    Schutz vor Gefahren aus dem InternetMit der zunehmenden Digitalisierung wächst auch im Gastge-

    werbe die Gefahr eines Hacker-Angriffs. Jüngstes Beispiel ist eine

    internationale Hotelkette, der 500 Millionen Gästedaten gestoh-

    len wurden. Um durch Cyberkriminalität entstandene Schäden

    abzusichern, hat der DEHOGA-Partner RVM für Verbandsmitglie-

    der ein spezielles Versicherungsangebot.

    Immer mehr Gäste zahlen mit Kreditkarten und bu-chen online, Kassensysteme sind digital und immer mehr vernetzt mit anderen Betriebsbereichen. Digitalisierung macht zwar vieles einfacher und effizienter – aber auch anfälliger für Angriffe aus dem Internet auf Konto- oder Gästedaten.

    Daher auch die höheren Anforderungen an den Daten-schutz – zu den Schadensfällen können also auch noch die Strafen wegen Verstoß gegen die Datenschutzgrund-verordnung kommen.

    Zwei Schadensbeispiele von RVM:

    Über eine Kreditkartenzahlung haben sich Hacker in die Hotel-Software „eingeschlichen“. Dadurch entstanden Schäden sowohl bei den Gästen durch falsche Abbuchun-gen auf den Kreditkarten-Abrechnungen, als auch beim Hotelier, da sich die Hacker bei seinem Online-Banking „bedienten“.

    Eine Person außerhalb des Unternehmens gibt sich als Geschäftsführer aus, der sich gerade auf Geschäftsreise befindet. Der verantwortliche Mitarbeiter in der Buchhal-tung wird mit einer (gefälschten) E-Mail aufgefordert, ver-traulich Geld für eine geschäftliche Transaktion zu über-weisen. Sollte jemand davon erfahren, würde das Geschäft möglicherweise scheitern. Die E-Mail sieht täuschend echt aus und das Geld wird überwiesen.

    Rahmenvertragslösungen für Mitglieder

    RVM empfiehlt eine Kombination der Versicherungs-produkte Cyberversicherung und Vertrauensschaden-Ver-sicherung und bietet den Mitgliedern des DEHOGA Ba-den-Württemberg hierfür spezielle Rahmenvertragslösun-gen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis an.

    Eine Vertrauensschaden-Versicherung sichert Schäden ab, die entstanden sind durch die vorsätzliche Schädigung des eigenen und fremden Vermögens durch Vertrauens-personen (beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter Geld aus der Kasse nimmt), Betrug durch Dritte, Verrat von Be-triebs- und Geschäftsgeheimnissen, die oben beschriebe-ne Betrugsmasche „Fake-President-Fraud“, Lieferanten- oder Kundenbetrug.

    Eine Cyberversicherung deckt folgende möglichen Schä-den ab:

    Eigenschäden○ Wiederherstellungskosten der Systeme und Daten in-

    folge eines Cybervorfalls sowie notwendige Kosten zu Feststellung der Schadensursache und -höhe.

    ○ Betriebsunterbrechungskosten infolge einer Beein-trächtigung der Wertschöpfung bestehend aus fortlau-fenden Kosten, Mehraufwendungen und entgangenem Gewinn.

    ○ Abwehrkosten im Rahmen eines behördlichen Verfah-rens aufgrund einer Datenschutzverletzung.

    Drittschäden○ Schadensersatzforderungen Dritter aufgrund einer Ver-

    letzung von Datenschutzrechten oder Vertraulichkeits-vereinbarungen.

    ○ Schadensersatzforderungen Dritter aufgrund einer Netz-werksicherheitsverletzung im eigenen Computersys-tem (Weitergabe eines Virus, Missbrauch des Compu-tersystems durch einen Dritten usw.).

    ○ Prüfung des Haftpflichtanspruchs, Abwehr (Rechts-schutzfunktion) sowie Regulierung berechtigter An-sprüche.

    Serviceleistungen○ 24/7-Notfall-Hotline bei anerkannten Dienstleistern

    für eine erste Einschätzung und zu Beauftragung ent-sprechender Spezialisten.

    ○ Forensische Dienstleistung zur Ursachenforschung und Behebung der Sicherheitslücke.

    ○ Krisenkommunikation und PR-Beratung zu Schaden-minderung und Reduzierung eines Reputationsscha-dens

    ○ Rechtliche Beratung zum sicheren Umgang mit dem Cyber-Vorfall und in der Kommunikation mit Geschäfts-partnern, Behörden und der Öffentlichkeit.

    Für DEHOGA-Mitglieder bietet RVM die Möglichkeit, sich im Rahmen des kostenlosen DEHOGA-Versicherungs-checks umfangreich beraten und ein Angebot erstellen zu lassen, um dann zu entscheiden, ob eine Absicherung der Risiken in Frage kommt. RVM-Ansprechpartner für DEHOGA-Mitglieder:

    Thomas ClemensTelefon: 0 71 21.9 23-11 59E-Mail: [email protected]

    Sven DünischTelefon: 0 71 21.9 23-16 64E-Mail: [email protected]

    Das Internet ist häufig Schauplatz für Betrug: Deshalb ist eine Cyberversicherung wichtig. Foto: Fotolia

    Aktuell DEHOGA MAGAZIN 1.19 13

  • DEHOGA-Fachabteilung Gemeinschaftsgastronomie

    Hans-Jürgen Fiedler ist der neue VorsitzendeDie Fachabteilung Gemeinschaftsgastronomie im DEHOGA Bun-

    desverband hat einen neuen Vorsitzenden. Am 21. November

    2018 wählte die Mitgliederversammlung Hans-Jürgen Fiedler

    von der ZDF Casino GmbH an die Spitze des Gremiums.

    Fiedler war bislang Stellvertretender Vorsitzender und ist seit 2003 im Vorstand der Fachabteilung aktiv. Er folgt auf Helmut Heinz von der Airport Cater Service GmbH, der sich aus dem aktiven Geschäft in den Ruhestand ver-abschiedet hat.

    Jürgen Benad, Geschäftsführer der Fachabteilung, dank-te Helmut Heinz für sein erfolgreiches Engagement für die Branche. Heinz gehört zu den Gründungsmitgliedern der Fachabteilung, die 1999 aus der Taufe gehoben wur-de. Seine Vorstandsarbeit umfasste zunächst für zwölf Jahre das Amt des Schatzmeisters. Seit 2011 stand Heinz der Fachabteilung vor.

    Zum neuen Stellvertretenden Vorsitzenden der Fachab-teilung wählten die Mitglieder in Berlin Andreas W. Eh-rich, ZF Gastronomie GmbH, der zuvor Schatzmeister der Fachabteilung war. Neu in den Vorstand gewählt wur-de Anton Schmidt, Gusto Gourmet GmbH, der als neuer Schatzmeister die Finanzen der Fachabteilung verantwor-ten wird. Weitere Vorstandsmitglieder sind nach wie vor Markus Berdyszak, Panorama Hotel und Service GmbH/PANORAMA Catering, und Andreas Vossmöller, Evonik Catering Services GmbH, als Beisitzer. Neu gewählt wur-den zudem die Kassenprüfer Sascha Witt, Bayer Gastro-nomie GmbH, und Tobias Hechler, Heidelberg Catering Services GmbH.

    Neben den Wahlen standen viele weitere Themen auf der Agenda der Jahrestagung. So diskutierten die Mitglie-der neue gesetzlichen Vorgaben wie das Verpackungsge-setz, lebensmittelrechtliche Fragestellungen und Maß-

    Engagiert für die Gemeinschaftsgastronomie in Deutschland: Der neue Vorsit-zende der DEHOGA-Fachabteilung Hans-Jürgen Fiedler (2.v.l.) zusammen mit sei-nem Stellvertreter Andreas W. Ehrich (2.v.r.) und Schatzmeister Anton Schmidt (r.) sowie den Beisitzern Markus Berdyszak (l.) und Andreas Vossmöller.

    nahmen zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs. Die Gemeinschaftsgastronomen warnen vor immer neu-en bürokratischen und finanziellen Belastungen und for-dern mehr Flexibilität für die Betriebe.

    Als Sprachrohr der Gemeinschaftsgastronomie setzt sich die Fachabteilung für die Verbesserung der politi-schen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Er-klärtes Ziel ist es, möglichst viel politisches Gewicht in die Waagschale zu werfen, um die Zukunft der Gemein-schaftsgastronomie zu sichern und zu gestalten. Mit fast 40 Mitgliedern ist die DEHOGA-Fachabteilung fester und wichtiger Bestandteil der Welt der Gemeinschaftsgastro-nomie in Deutschland. �

    Gastronacht gefeiert: Die Wellness Stars Hotels bekamen im Europa-Park Erlebnishotel „Bell Rock“ in Rust ihre Zertifikate überreicht vom Präsident des Tourismusverbandes Baden-Würt-temberg, Minister GuidoWolf, und dem Aufsichts-ratsvorsitzenden der Wellness Stars Deutschland GmbH, Rudolf Forcher. Vier Betriebe aus Baden-Württemberg wurden dieses Jahr neu zertifiziert: Ringhotel Sonnenhof (vier Wellness Stars Hotel) in Lautenbach, Hotel Hoeri am Bodensee (vier Well-

    ness Stars Hotel) in Gaienhofen, Belchenhotel (vier Wellness Stars Hotel) in Aitern-Belchen und Wald-hotel am Notschrei (drei Wellness Stars Hotel) in Todtnau. Das Qualitätssiegel wurde vor 14 Jahren entwickelt von der HKM Heilbäder und Kurorte Marketing GmbH Baden-Württemberg. Die Well-ness Stars GmbH ist eine Tochter des Heilbäderver-bandes von Baden-Württemberg. Die Zertifizie-rung gilt nur für die Ausstattung des Wellnessbereichs, nicht für das gesamte Hotel.

    Die deutschlandweit rund 100 Wellness Stars Ho-tels, Thermen und Gesundheits-Resorts unterzie-hen sich freiwillig in regelmäßigen Abständen (alle drei Jahre) einer Nachzertifizierung. Guido Wolf und Rudolf Forcher gratulierten den angereisten Hoteliers und Geschäftsführern zu den ausge-zeichneten Ergebnissen und dankten ihnen dafür, dass sie auch weiterhin auf Qualität in der Ausstat-tung und im Service verstärkten Wert legen wer-den. Foto: Wellness Stars Deutschland GmbH

    14 DEHOGA MAGAZIN 1.19 Aktuell

  • Genussgipfel

    Hauk zeichnet drei Genussbotschafter ausBeim sechsten Genussgipfel des Landes am 14. Nobember im

    Barockschloss Mannheim wurden drei Genussbotschafter aus-

    gezeichnet: Petra Klein, Rundfunkmoderatorin aus Stuttgart,

    Hartmann Dippon, Bioweingärtner vom Schlossgut Hohenbeil-

    stein (Landkreis Heilbronn) und Hubert Neidhart vom Restau-

    rant „Grüner Baum“ in Moos (Landkreis Konstanz).

    Petra Klein wurde als Genussbotschafter Baden-Würt-temberg 2018 ausgewählt, weil sie sich durch ihre Tätig-keit als Moderatorin und Redakteurin für die Themenfel-dern Wertigkeit und Vielfalt regionaler authentische Le-bensmittel stark gemacht hat.

    Hartmann Dippon baut auf seinem familiengeführten Schlossgut Hohenbeilstein seit fast 25 Jahren Wein nach kontrolliert ökologischen Richtlinien an. Er gilt als Vor-reiter des Bioweinbaus in Baden-Württemberg.

    Der dritte diesjährige Preisträger, Hubert Neidhart, ist mit seinem Restaurant „Grüner Baum“ ein authentischer und regional erfolgreicher „Schmeck den Süden“-Gastro-nom. Er setzte sich zupackend für den Erhalt alter Sorten des Gartenbaus und der Landwirtschaft ein, insbesondere für die Renaissance der Höri-Bülle, eine autochthone rote, süße Zwiebel vom Bodensee. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Landwirtschaft dar und hilft dabei, diese alte Sorte im zunehmenden Maße kulinarisch, aber auch insbesondere mit touristischen Di-mensionen erfolgreich in Wert zu setzen.

    „Die diesjährigen Preisträger leisten einen hervorra-genden Beitrag, das vielfältige Profil Baden-Württembergs als das Genießerland zu stärken und zu präsentieren. Sie stehen für ein Verständnis für die Zusammenhänge von

    Hubert Neidhart (rechts) war einer der drei Genussbotschafter, die der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk beim sechsten Genuss-gipfel des Landes am 14. Nobember im Barockschloss Mannheim auszeichnete. DEHOGA-Vizepräsidentin Eva-Maria Rühle gratulierte. Foto: Autenrieth

    Produktion, Dienstleistung und regionalen, regionaltypi-schen Wertschöpfungsketten als Ergebnis ihrer regiona-len Verwurzelung und Verantwortung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 14. November 2018 anlässlich der Preisverlei-hung „Genussbotschafter Baden-Württemberg“ auf dem 6. Genussgipfel im Barockschloss Mannheim.

    Der Genussgipfel mit dem Motto „Regionale Vielfalt – Motor unserer gemeinsamen Lebensmittelkultur“ befass-te sich im Kontext der zukünftigen gemeinsamen Agrar-politik der EU mit der Rolle einer gemeinsamen Quali-tätspolitik für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. �

    Besonderes Konzept

    Restaurant in Bergbahn-GondelIn einer schlaflosen Nacht sei ihm die Idee

    gekommen, eine Bergbahn-Gondel zu einem Mini-Restaurant umzubauen. Roman Kienzler, Geschäftsführer im Hotel „Kaisers Tanne“ in Hinterzarten-Breitnau, ist selbst passionierter Skifahrer und hat lange in Kitzbühel gearbeitet. „Ich war gut vernetzt und über ein paar Ecken habe ich die Gondel organisiert.“

    Dank gedämmtem Boden, Heizung und elektrischem Licht haben die Gäste den glei-chen Komfort wie im Restaurant – aber ein besonderes Erlebnis. Die Gondel steht auf der Terrasse des Hotels und bietet Platz für bis zu sechs Personen. „Almhütten gibt es viele, wir wollten den Gästen etwas Besonderes bieten“, sagt Roman Kienzler. Das Thema Skifahren und Berge passe hervorragend in den Schwarz-wald, dementsprechend wurde das Gondel-Restaurant mit viel Liebe zum Detail gestal-tet: eigens getöpfertes Geschirr, Emaille-Schüs-seln, aus denen die Gäste schöpfen können, karierte Tischdecken und Vorhänge. In der Gondel werden vier Menüs angeboten.

    „Unsere Gäste mögen Exklusivität“, sagt Ro-man Kienzler. Im Hotel-Restaurant sei das Sépa-rée besonders beliebt, das könne er jetzt auch in der Gondel anbieten. Durch Berichte in der Lo-

    kalpresse werde das Gondel-Restaurant – das wohl kleinste Restaurant Deutschlands – immer be-kannter und komme gut bei den Gästen an. Es wurden auch schon viele Gutscheine verkauft. �

    Roman Kienzler hatte eine originelle Idee, wie er seinen Gästen ein besonderes Erlebnis bieten kann: ein Res-taurant in einer alten Bergbahn-Gondel. Foto: Badische Zeitung/ Susanne Gilg

    Aus der Branche

  • Im Ristorante „La Casa Toscana“ in Schwä-bisch Hall dreht sich alles um die hausgemach-te Pasta, und das wissen die Gäste zu schätzen. Abends bekommen sie ohne Reservierung kaum einen Tisch. Um die Gäste nicht wegschicken zu müssen, hat Inhaber Arturo D’Amelio ein zwei-tes Lokal eröffnet, das „Punto Fisso“. Mitten in der Fußgängerzone liegt das kleine „Bistroran-te“, in dem die Gäste ebenfalls die hausgemach-te Pasta genießen und auch italienische Lebens-mittel einkaufen können.

    Jeden Tag wird die Pasta frisch zubereitet – in Handar-beit. Acht Stunden täglich ist eine Mitarbeiterin ausschließ-lich mit dem nach einem tra-ditionellen Rezept gefertigten Teig beschäftigt, aus dem sie Spaghetti, Papardelle, Taglia-telle, Rigatoni, Ravioli, Cannel-loni und Lasagneplatten her-stellt. Das Geheimnis des Erfolges liegt aber nicht allein im Rezept. Die Nudelmaschine und die Erfahrung sind laut D’Amelio Schlüsselfaktoren. Aufsätze aus Bronze verschaf-fen der Pasta eine leicht aufgeraute Oberflä-che. „Und diese lässt die Sauce besser haften“, unterstreicht der in Hall geborene Italiener. 10 kg frischer Pastateig gehen regelmäßig allein im Ristorante über die Theke.

    „Wer schlechte Qualität liefert, der fliegt“, betont D’Amelio. Qualität und Frische der Pro-dukte sind das A und O. Das Fleisch, das er an-bietet, ist Boeuf de Hohenlohe. Der Salat und das meiste Gemüse stammen von einem hie-sigen Bauern. Die Speisen in den beiden Res-taurants werden stets auf Bestellung frisch zubereitet. Im „Punto Fisso“ ist der Gast live

    dabei. Hinter der Wurst- und Käsetheke ist die kleine Showküche, in der es mittags und abends dampft und brutzelt. Im „La Casa Tos-cana“ strahlt der Pizzaofen eine heimelige Ge-mütlichkeit aus und Driss, der Pizzabäcker, bringt die Zuschauer schon mal mit wirbeln-dem Teig zum Schmunzeln.

    Seit über 25 Jahren ist D’Amelio im Ge-schäft und immer mitten drin. Das macht ihn bei seinen Mitarbeitern so beliebt. „Wenn es

    eng wird, spüle ich auch Tel-ler“, lacht D’Amelio. „Das mo-tiviert.“ 10 Mitarbeiter be-s c h ä ft i g t d e r G a s t w i r t , darunter seine Schwester, die den Service im Ristorante lei-tet. Küchenchef Allessandro Meloni ist seit mehr als 10 Jah-ren Teil des Teams und hat bei D’Amelios Mama die Geheim-nisse der Pasta-Herstellung gelernt. „Brennt es mal, springt die ganze Familie ein und packt mit an“, erklärt D’Amelio. Denn geeignete Mitarbeiter zu finden sei schwer.

    Umtriebig und einfallsreich ist der „Diak-Italiener“ – wie ihn seine Freunde nennen. Ne-ben den beiden Restaurants ist D’Amelio als Caterer unterwegs. Täglich liefert er mittags rund 80 Essen ins Industriegebiet. Viele wert-volle Erfahrungen konnte er aus unterschied-lichen gastronomischen Betrieben sammeln, und für dieses Jahr ist ein weiteres neues Kon-zept in Planung.

    In unserer Reihe „Lokaltermin“ stellen wir Positivden-ker und ermutigende Beispiele aus Gastronomie und Ho-tellerie vor.

    Weil die Gäste im „La Casa Toscana“ in Schwäbisch Hall ohne Reservierung kaum noch einen Platz bekommen, hat Arturo D’Amelio ein zweites Lokal er-öffnet, das „Punto Fisso“. Ein weiteres Standbein ist Catering. Foto: Conrady

    Das Geheimnis liegt im Familien- rezept – und in der Nudelmaschine

    LOKALTERMIN

    „Wer schlechte

    Qualität liefert,

    der fliegt. Frische

    Produkte aus der

    Region sind das A

    und O.“

    Urlaubsanspruchist vererbbar

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinen aktuellen Urteilen vom 6. Novem-ber 2018 (vgl. Az. C-569/16 und C-570/16) er-neut für Aufsehen gesorgt und die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als unionsrechtswidrig angesehen. Stirbt ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsver-hältnis und standen diesem noch unerfüllte Urlaubsansprüche zu, so wandeln sich diese in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um. Die Erben können dann vom Arbeitgeber des Verstorbenen die Auszahlung des Urlaubs verlangen. Soweit das deutsche Erbrecht dem entgegenstehe, könne sich der Erbe un-mittelbar auf das Unionsrecht berufen.

    Zwar sei anzuerkennen, dass der Tod des Arbeitnehmers unvermeidlich zur Folge habe, dass der verstorbene Arbeitnehmer die Ent-spannungs- und Erholungszeiten nicht mehr wahrnehmen könne, da „ihm jede tatsächli-che Möglichkeit genommen ist, die Entspan-nungs- und Erholungszeiten wahrzunehmen“. Der zeitliche Aspekt sei aber nur eine Komponente des Urlaubsanspruchs. Die finanzielle Komponente bestehe ebenfalls. Diese sei rein vermögensrechtlich und da-her vom Arbeitnehmer vererbbar. �

    Verwaltungsgericht: Airbnb muss die Vermieter benennen

    Der Herausgabe der personenbezogenen Daten von Airbnb-Vermietern stehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen – so sieht es zumindest das Bayerische Ver-waltungsgericht in München. Dieses hat nun entschieden, dass Airbnb Ireland die Identi-tät von Gastgebern preisgeben und an die Stadt München herausgeben muss.

    Das Gericht hat mit dem Urteil eine Klage der Airbnb Ireland UC abgewiesen (Az. M 9 K 18.4553). Die Klägerin, Betreiberin der welt-weit agierenden Plattform zur Vermittlung von privaten Unterkünften, wollte mit den bayerischen Behörden bezüglich des Zweck-entfremdungsverbots nicht kooperieren. Nach dieser Verordnung ist eine Vermietung von privaten Wohnräumen länger als acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdbeher-bergung genehmigungspflichtig. Dadurch soll vermieden werden, dass Wohnraum dem Woh-nungsmarkt entzogen wird.

    Die beklagte Landeshauptstadt München hatte Airbnb aufgefordert, für den Zeitraum Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 die Anschriften der angebotenen Wohnungen so-wie die Namen und Anschriften der Gastge-ber mitzuteilen. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass sich die Klägerin trotz ihres Firmensitzes in Irland aufgrund ihrer Tätig-keit im Bundesgebiet an nationale Vorschrif-ten halten muss. Weder sei die Republik Ir-land für die Überwachung des Zweckentfrem-dungsrechts in München zuständig noch gelte irisches Recht. �

    16 DEHOGA MAGAZIN 1.19 Aus der Branche

  • Unternehmerin aus Leidenschaft

    Sie ist Gastronomin, Social-Media-Beraterin und vor allem Unter-nehmerin aus Leidenschaft – Jutta Zeisset. Die 38-Jährige führt das Museumscafé in Weisweil nördlich vom Kaiserstuhl mit rund 165 Plät-zen, einen Hofladen und eine Agentur für Onlinemarketing. Insgesamt beschäftigt sie 30 Menschen. Daneben ist sie in ganz Deutschland unterwegs und hält Vorträge darüber, wie sich das Internet nutzen lässt, um die eigene Kundschaft und Zielgruppe bes-ser zu erreichen. Unterhält man sich mit ihr, be-schleicht einen früher oder später das Gefühl, es mit einem Wirbelwind zu tun zu haben.„Die Sache ist einfach – wenn man das tut, was man gerne macht, wenn man in seinem Element ist, im Flow, dann geht einem die Energie nicht so schnell aus, dann kann man eine Menge schaffen, ohne dass es einem über den Kopf wächst“, sagt Jutta Zeisset. Sie muss es wissen. Mit 21 Jahren ent-schied sie sich, den elterlichen Hof zu übernehmen – als Jüngste von sechs Geschwistern. Für die ge-lernte Gärtnerin, die damals in Pforzheim tätig war, war das naheliegend: „Als die Anfrage kam, stand für mich gleich fest, dass ich das gern machen will.“ Also kehrte sie zurück, arbeitete drei Jahre eng mit ihrem Vater zusammen – und übernahm dann die Verantwortung für alles.Ihre erste Amtshandlung war, wenn man so will, den landwirt-schaftlichen in einen Gastronomiebetrieb umzubauen. Jutta Zeis-set investierte und schuf das Museumscafé mit 90 Sitzplätzen drin-

    nen und weiteren 75 Plätzen im Außenbereich. Ein Hofladen, vor allem für selbst gebackenes Brot und andere Produkte aus der hauseigenen Bäckerei und Konditorei, ergänzt das Café.Der wirtschaftliche Durchbruch kam für Jutta Zeisset allerdings mit dem Internet. „Es ist nicht leicht, in einem kleinen Ort wie Weisweil ein solches Café ausreichend auszulasten“, sagt Jutta

    Zeisset. Schon von Anfang an habe sie eine Websiteeingesetzt und bald auch mit Facebook experimen-tiert. Seit 2012 aber nutze sie Social-Media-Kanäle intensiv und systematisch – und mit großem Erfolg. „Ich muss die Leute online so begeistern, dass sie von Freiburg und Offenburg zu mir fahren“, erklärt sie. Die Gäste strömten, sodass sie ihr anfangs nur monatliches Frühstückbuffet nun jeden Samstag, Sonntag und Feiertag anbietet. Nebenher absolvierte sie ein einjähriges Online- und Social-Media-Marketing-Fernstudium an der TU Graz. Dies alles blieb nicht unbemerkt. Facebook prä-sentiert Jutta Zeisset heute als Musterbeispiel, Bun-deslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sie mit der Professor-Niklas-Medaille als „eine der wich-tigsten Stimmen der Landwirtschaft im Social Web“

    geehrt. „Für mich kam das Internet genau zur richtigen Zeit, um den Betrieb bei geringen Kosten viel bekannter zu machen“, sagt sie. Ihr jüngster Streich: Sie hat eigens einen sogenannten Alexa-Skill programmieren lassen. Damit können Interessenten nun per Sprachbefehl einen Tisch reservieren. (Text: Holger Schindler)

    Jutta Zeisset, Museumscafé in Weisweil

    PORTRÄT

    „Ich muss die

    Leute online so

    begeistern, dass

    sie von Freiburg

    zu mir fahren.“Jutta Zeisset

    Foto: Anna Huber

    Aus der Branche DEHOGA MAGAZIN 1.19 17

  • Jahren. Dazu gibt es ein Punktesystem. Dabei gilt: Je teu-rer und schwerer ein Unfall, desto höher die Punktzahl. Aus den Punkten errechnet sich die sogenannte Eigenbe-lastung. Diese wird mit der durchschnittlichen Belastung aller Unternehmen der Gefahrtarifstelle verglichen. Liegt man um über 20 Prozent unter dem Durchschnitt, erhält man 3 Prozent Nachlass. Liegt man um mehr als 20 Pro-zent darüber, wird ein Zuschlag von 3 Prozent fällig. Es gibt elf Schadensklassen im 3-Prozent-Abstand. Sowohl Zuschlag als auch Bonus können somit höchstens 15 Prozent betra-gen.

    Für die Einführungsphase gilt: Der maximal erreichba-re Bonus beträgt 6 Prozent, der Zuschlag ist auf 3 Prozent im ersten Jahr begrenzt.

    Brückenteilzeit: Wer seine Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit ver-kürzen will, soll ab 2019 ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle be-kommen. Die neue „Brückenteilzeit“ soll für alle Arbeitnehmer greifen, die ab dem 1. Januar 2019 einen Ar-beitsvertrag in Teilzeit abschließen. Weitere wichtige Vorausset-zung: Der Arbeitneh-mer muss in einem Unter-nehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern arbeiten. Kleinst-unternehmen sind von den neuen Regelungen also nicht betroffen und auch Mittelständler, also Arbeitgeber mit 45 bis 200 Angestellten, müssen diesen Anspruch nur ei-nem von 15 Mitarbeitern gewähren.

    Gewerbeabfallverordnung: Ab 1. Januar 2019 gelten alle Regelungen der im August 2017 erlassenen Gewer-beabfallverordnung. Sie bringen mehr Mülltrennung und wegen neuer Dokumentationspflichten auch mehr Büro-kratie. Im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle müs-sen dann neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststof-fen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt erfasst werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.Die Dokumentation ist durch Lage-pläne, Lichtbilder, Praxisbelege wie Liefer- oder Wiege-scheine oder ähnliche Dokumente vorzunehmen.Die Auf-sichtbehörden sind gehalten, die Umsetzung zu kontrol-lieren. Sie können die Übermittlung der zu erbringenden Nachweise mit einer sehr kurzen Frist von nur zehn Ta-gen anforden. Bei Verstößen gegen die Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 100000 Euro.

    Was alles zu beachten ist, die Ausnahmen und wie doku-mentiert werden muss, hat der DEHOGA in einem Merkblatt zusammengefasst, das Mitglieder abrufen können unter

    → www.dehogabw.de/gewerbeabfallverordnung

    Fahrverbote: In Stuttgart gilt ab 2019 im gesamten Stadt-gebiet ein Fahrverbot für ältere Dieselautos mit Euro 4 abwärts. Zum Januar trifft das Verbot nur auswärtige Fahr-zeuge. Stuttgarter Diesel-Besitzer sind ab April 2019 da-von betroffen. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reise-busse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge.

    Der Jahreswechsel bringt wie immer gesetzliche Neuregelun-

    gen und Veränderungen: Die BGN führt ein neues Beitragssys-

    tem ein, bei der Abfallentsorgung stehen Neuerungen an und

    der Mindestlohn steigt. Was man sonst noch wissen sollte:

    Arbeitslosenversicherung: Der Verwaltungsrat der Bun-desagentur für Arbeit (BA) hat am 9. November den Haus-halt für das Jahr 2019 beschlossen und in diesem Zusam-menhang mitgeteilt, dass der Gesetzgeber zu Jahresbe-ginn 2019 den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,4 Prozentpunkte absenkt. Zusätzlich soll der Beitrags-satz befristet bis Ende 2022 um weitere 0,1 Prozentpunk-te gesenkt werden.

    BGN-Beiträge: Die Vertreterversammlung der BGN hat einen neuen Gefahrtarif beschlossen. Dieser gilt ab 1. Ja-nuar 2019. Für die Unternehmen aus Gastronomie und Hotellerie sinken die Beiträge um knapp 6 Prozent. Hin-tergrund ist, dass sich für das Gastgewerbe sowohl die Gefahrtarifstelle (bislang 3, zukünftig 8) als auch die Ge-fahrklasse ändert. Diese wird der tatsächlichen Belastung gerecht und sinkt von 3,87 auf nunmehr 3,33. Die Be-rechnung des BGN-Beitrags setzt sich aus einem jährlich fixen Beitragsfuß, der Lohnsumme und eben der Gefahr-klasse des jeweiligen Unternehmens zusammen. Je we-niger Unfälle und Berufskrankheiten in der Branche ver-zeichnet werden, desto geringer ist der Beitrag.

    BGN-Rabattsystem: Die BGN hat ein neues Rabattsys-tem, das erstmals bei der Beitragsrechnung für 2019 wirkt. Das sogenannte Beitragsausgleichsverfahren funktioniert ähnlich der KFZ-Versicherung: Je länger unfallfrei gefah-ren wird, desto höher der Schadensfreiheitsrabatt – und desto niedriger der Beitrag. Wer aber besonders viele Un-fälle verschuldet hat, wird wieder heruntergestuft, muss mehr zahlen und sich in den darauffolgenden Jahren wieder nach oben arbeiten.

    Die BGN berücksichtigt künftig meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle, Betriebswegeunfälle, jedoch keine Berufskrankheiten. Bewertet werden die Kosten und die Schwere der Unfälle über einen Zeitraum von zwei

    Werte für 2019 Werte für 20182019 jährlich 2019 monatlich 2018 jährlich 2018 monatlich Renten- und Arbeitslosenversicherung80 400 Euro 6 700 Euro 78 000 Euro 6 500 Euro

    Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung54 450 Euro 4 537,50 Euro 53 100 Euro 4425 Euro

    Entgeltgrenze gesetzliche Krankenversicherung60 750 Euro 59 400 Euro

    Beitragsbemessungs-grenzen in der Sozialversicherung

    Rechtsänderungen

    Was 2019 Neues bringt

    18 DEHOGA MAGAZIN 1.19 Aus der Branche

  • 1. Verpflegung Tageswerte Monatswerte

    Frühstück Euro 1,77 Euro 53,00 Mittagessen Euro 3,30 Euro 99,00 Abendessen Euro 3,30 Euro 99,00 Vollverpflegung Euro 8,37 Euro 251,00

    Die Bereitstellung oder Überlassung von Getränken wie zum Beispiel von Kaffee, Tee, Milch oder Mineralwasser zum Trinken während der Arbeit im Betrieb ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

    2. Unterkunft

    Der Wert für Unterkunft beträgt für Volljährige 231,00 Euro im Monat oder 7,70 Euro pro Kalendertag für Auszubildende 196,35 Euro im Monat oder 6,55 Euro pro Kalendertag

    Bei Belegung mit zwei Personen beträgt der Wert für die Unterkunft für Volljährige 138,60 Euro im Monat oder 4,62 Euro pro Kalendertag für Auszubildende 103,95 Euro im Monat oder 3,47 Euro pro Kalendertag

    Sachbezugswerte 2019

    Lohnsteuer: Der Steuertarif wird leicht ver-bessert. Der Grundfreibetrag – das Existenz-minimum, bis zu dem Einkommen für jeden Steuerzahler steuerfrei bleiben muss – wird so steigen: von derzeit 9000 Euro auf 9 168 Euro im neuen Jahr und zum 1. Januar 2020 noch einmal auf dann 9408 Euro. Im selben Umfang erhöhen sich die Beträge, bis zu de-nen Steuerzahler Unterhalt für nahe Ange-hörige als außergewöhnliche Belastungen ab-ziehen können: 2019 sind demnach maximal 9 168 Euro drin.

    Kindergeld: Ab Juli 2019 gibt es mehr Kin-dergeld. Die Beträge erhöhen sich für das ers-te und zweite Kind von 194 auf 204 Euro, für das dritte Kind von 200 auf 210 Euro. Für je-des weitere Kind gibt es statt 225 dann 235 Euro. Bereits ab Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag, den Eltern anstelle des Kinder-gelds erhalten: von 4788 Euro auf 4980 Euro.Inklusive 2640 Euro Betreuungsfreibetrag sind das dann 7428 Euro.

    Krankenversicherung: Nach den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn werden ab dem 1. Januar 2019 die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Ar-beitgebern beziehungsweise der Rentenkasse bezahlt. Bisher wurden die Zusatzbeiträge für

    die Krankenkasse von den Versicherten allein bezahlt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt nach Angaben des Gesundheits-ministers unverändert. Insgesamt sollen so die Beitragszahler um rund acht Milliarden Euro entlastet werden.

    Zudem gibt es Änderungen bei der Beitrags-bemessung von hauptberuflich Selbstständi-gen. Wie es im Gesetzestext heißt, sollen die Mindestbeiträge für Kleinselbstständige hal-biert werden. Ihr monatlicher Mindestbeitrag sinkt ab Anfang 2019 auf 171 Euro.

    Midijobber: 3,5 Millionen Beschäftigte mit geringem Einkommen werden nach Angabe des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) davon pro-fitieren, wenn die sogenannte Gleitzone für die Sozialversicherungsbeiträge von Midijobbern ab 2019 zum „Übergangsbereich“ wird. Wer zwi-schen 450,01 und 1.300 Euro verdient, wird dann weiterhin reduzierte Beiträge bezahlen müssen, aber dennoch die vollen Rentenansprüche er-werben. Diese Erleichterungen sind Teil des Gesetzes zur Rentenreform der Bundesregie-rung, das 2019 in Kraft tritt. Anders als die an-deren Neuerungen gelten die Verbesserungen für Geringverdiener allerdings nicht ab dem 1. Januar 2019, sondern erst ab Juli.

    Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 um 35 Cent und im Jahr darauf noch einmal um 16 Cent. Arbeit-nehmer haben somit ab dem kommenden Jahr Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde.

    Pflegeversicherung: In der Pflegeversiche-rung kommt es zu einer Beitragssteigerung – voraussichtlich um 0,3 Prozent. Begründung ist, dass in der Pflegeversicherung mehr Geld benötigt wird, um dem bestehenden Pflege-notstand entgegenzuwirken. Damit müssten Arbeitnehmer mit Kind bald 2,85 Prozent ih-res Bruttoeinkommens an die Pflegekasse ab-geben. Da die Kosten zur Hälfte vom Arbeit-geber getragen werden, würden Angestellte und Arbeitgeber demnach bald 1,425 Prozent statt bisher 1,275 Prozent zahlen.

    Stellenanzeigen: Immer häufiger sieht man in Stellenausschreibung die Kürzel (m/w/d) oder (m/w/i). Das „d“ steht dabei für divers, das „i“ für inter. Was bisher noch eine Entschei-dung der Mitarbeiter suchenden Betriebe war, soll zur Pflicht werden. Der Grund: Im Gebur-tenregister soll künftig der Eintrag einer drit-ten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bun-destag stimmte im Dezember einem Gesetz-entwurf zu, der neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Eintrag „divers“ vorsieht. Die große Koalition setzt damit eine Entschei-dung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Re-gelung als Verstoß gegen das Persönlichkeits-recht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 trat die Neuregelung in Kraft.

    Steuervorteile für E-Dienstwagen: Laut Be-schluss der Großen Koalition bekommen Ar-beitnehmer, die ein E- oder Hybridauto privat nutzen, ein Steuerprivileg. Sie müssen mo-natlich nicht mehr ein Prozent des Listenprei-ses als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch den halbierten Satz von 0,5 Prozent. Die Regelung soll für Fahrzeuge gelten, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

    Strompreis: Die EEG -Umlage sinkt für das Jahr 2019 auf 6,405 Cent/kWh – ein Rückgang um sechs Prozent. Das teilten die Übertragungs-netzbetreiber im Oktober mit. Aktuell liegt die EEG -Umlage bei 6,792 Cent/kWh. Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien im Strommarkt gefördert. 2014 lag die EEG-Umlage noch etwas niedriger bei 6,24 Cent/kWh. Seither ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um 50 Prozent gestie-gen. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen 2019 mit einem weiteren Ausbau der erneuer-baren Energien um knapp 6 GW. Dadurch nimmt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Ener-gien weiter um rund zwei Prozent des deut-schen Stromverbrauchs zu.

    Verpackungsgesetz: Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Daraus erge-ben sich Änderungen, die auch Unternehmer im Gastgewerbe betreffen, wenn sie Verpackun-gen verwenden, etwa im To-go-Geschäft, Lie-ferdienst, oder dem Verkauf vorverpackter, selbst-gemachter Ware im Betrieb (Schnaps, Marme-lade, Wurst, Pesto). Neu ist die zentrale Registrierungspflicht der Verpackungen. Für Gastronomen heißt das: Für Serviceverpa-ckungen gibt es eine Sonderregelung, typi-sche Beispiele sind Brötchentüten, Fleischer-papier, Schalen für Pommes Frites, Coffee-to-go-Becher oder Tüten für Obst und Gemüse. Der „Erstinverkehrbringer“ kann in dem Fall vom Verpackungshersteller verlangen, dass dieser der Systembeteiligungspflicht bzw. Re-gistrierungspflicht nachkommt. Wer vorlizen-zierte Serviceverpackungen bezieht, sollte sich einen Beleg geben lassen über die erfolgte Systembeteiligung (z.B. auf Rechnung/Liefer-schein/vertragliche Vereinbarung).

    Wer eigene Produkte im Betrieb verpackt und verkauft, muss die Verpackungen gemäß dem neuen Verpackungsgesetz registrieren. Wie das geht und mehr zum Thema hat der DEHOGA in einem Merkblatt zusammenge-fasst → www.dehogabw.de/servicecenter

    Aus der Branche DEHOGA MAGAZIN 1.19 19

  • IHK Ehrung für Auszbildende

    Prüfungsbester Koch aus Baden-WürttembergDie IHK hat in Berlin die bundesweit prüfungsbesten Auszubil-

    denden geehrt. Unter den 213 Bundesbesten in 205 Ausbil-

    dungsberufen ist auch einer aus dem baden-württembergi-

    schen Gastgewerbe: der Koch Lukas Hofbauer vom Hotel

    Altdorfer Hof in Weingarten.

    Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lobten die außergewöhnlichen Erfolge der Jugendlichen und ihrer Ausbildungsbetriebe bei der Feier im Hotel Maritim in Berlin.

    „Sie sind die bundesweit besten Azubis Deutschlands in Ihrem Ausbildungsberuf – und das bei 300 000 Prü-fungsteilnehmern. Auf diese herausragende Leistung dür-fen Sie stolz sein. Nutzen Sie den Rückenwind dieser Eh-rung für Ihren weiteren Lebensweg“, sagte Eric Schweit-zer. Schweitzer betonte in seiner Rede auch die große Bedeutung der Prüfer für die Aus- und Weiterbildung. Diese stünden zu oft im Schatten und bekämen zu wenig Wertschätzung, obwohl sie das Rückgrat der beruflichen Bildung seien. „Ohne unsere tausenden ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern wären unsere duale Ausbildung und die Höhere Berufsbildung nicht möglich.“

    Wie in den vergangenen Jahren nahmen rund 1 000 Gäste an der Preisverleihung teil – neben den Eltern der Besten außerdem Vertreter der Ausbildungsbetriebe, Be-rufsschullehrer, Bundestagsabgeordnete sowie Präsiden-ten und Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Han-delskammern. Entertainerin Barbara Schöneberger führ-te durch die Veranstaltung, die live im Internet übertragen wurde. �

    DIHK-Präsident Eric Schweitzer gratuliert Lukas Hofbauer vom Hotel Altdorfer Hof in Weingarten, dem deutschlandweit prü-fungsbesten Koch. Foto: DIHK/Jens Schicke

    Landespreis junge Unternehmen

    Bierkulturhotel Schwanen ausgezeichnetDas Bierkulturhotel Schwanen in Ehingen gehört zu den Top-10,

    die den Landespreis für junge Unternehmen von der L-Bank

    und der Landesregierung erhalten haben.

    „Historische Bausubstanz und eine alte Biertradition tref-fen auf modernes Design – das Ergebnis: ein außergewöhn-liches Hotel mit einmaligem Flair und einer ungewöhnli-chen Architektur“, begründet die L-Bank die Auszeichnung. Hotelier und Biersommelier Michael Miller und sein Bruder Dominic als gelernter Koch ergänzten sich ideal und schaff-ten so den Spagat zwischen Tagesgeschäft und Visionen.

    „Die ausgezeichneten Unternehmen beweisen trotz al-ler Klippen und Stromschnellen des Anfangs Durchhalte-vermögen und machen damit anderen Mut, die sich eben-falls überlegen, ob sie gründen sollen“, so der Schirmherr des Landespreises für junge Unternehmen, Ministerpräsi-dent Kretschmann bei der Preisverleihung. Der etablierte und der nachwachsende Mittelstand bilden die Säulen der Zukunft. „Deshalb ist die Unterstützung von Gründerinnen und Gründern für die Landesregierung ein echtes Her-zensanliegen – und ein strategisches Schlüsselthema!“

    375 Kandidaten haben sich in diesem Jahr um den Lan-despreis für junge Unternehmen beworben. 20 von ihnen wurden für die von der baden-württembergischen Lan-desregierung und der L-Bank vergebene Auszeichnung nominiert – und die Top-10 schließlich am 8. November 2018 im Neuen Schloss in Stuttgart durch Ministerpräsi-dent Winfried Kretschmann und Dr. Axel Nawrath, den Vorsitzenden des Vorstands der L-Bank, geehrt.

    Der Landespreis für junge Unternehmen zählt zu den renommiertesten und teilnahmestärksten Unternehmer-preisen in ganz Deutschland. Insgesamt haben sich in 20 Jahren mehr als 5400 Betriebe um die Auszeichnung be-worben. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen und ehrt Persönlichkeiten aus sämtlichen Branchen, die in den letz-ten zehn Jahren ihr Unternehmen nicht nur gegründet oder übernommen und es wirtschaftlich erfolgreich ent-wickelt haben, sondern die sich auch darüber hinaus ein-setzen. Dabei rückt die Auszeichnung besonders die Leis-tungsstärke, Modernität und Kreativität junger baden-würt-tembergischer Unternehmer – aber auch deren soziales oder ökologisches Engagement in den Mittelpunkt �

    Dr. Axel Nawrath, Vorsitzender des Vorstands der L-Bank, und Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Übergabe der Urkunde an Dominic Miller vom Bierkulturhotel Schwanen aus Ehingen. Foto: KD Busch / L-Bank

    20 DEHOGA MAGAZIN 1.19 Aus der Branche

  • MEIN RENNER

    Der Flambi-Spieß vom Lammrücken mit Ge-müse und Dips für 28,00 Euro ist der Renner im Bio-Restaurant des Bio- und Wellnessho-tels Alpenblick von Ferdinand und Renate Thoma in Höchenschwand.

    „Bio oder Nicht-Bio, das ist der Unterschied zwischen einem Lebensmittel, das ja Leben vermitteln soll, und einem Nahrungsmittel“, sagt Ferdinand Thoma. „Probieren Sie doch mal eine Biokartoffel mit dem typischen, er-digen Kartoffelgeschmack und vergleichen diese mit einer herkömmlich angebauten Knolle, dann schmecken Sie den Unterschied“, sagt der Patron des Biohotels Alpenblick in Höchenschwand. Renate und Ferdinand Tho-ma und ihr Küchenchef Patrick Enig stehen für die gesicherte Herkunft von Fleisch, Obst und Gemüse von Bio-Landwirten, wo man ge-nau wisse, dass es nur artgerechte Tierhal-tung, schonende Transportwege und sorgfäl-tige Verarbeitung gebe. Das sei Garant für frische Qualität und nachhaltigen Umgang mit der Kultur- und Naturlandschaft des Hochschwarzwaldes. Auch mit ihrem Well-ness-Hotel Auerhahn am Schluchsee sind die Thomas Teil der Naturparkwirte. Entsprechend werden auf der Speisekarte des 102 Jahre alten Alpenblick die Produkte aus dem Naturpark genauso gekennzeichnet, wie die von Bioland-Höfen, wie rein Vegetarisches oder der Braten vom Wild aus „Freier Jagd“ des Forstreviers Hochschwarzwald. Das Lammfleisch für den Flambi-Spieß sowie Ge-müse, Kartoffeln oder das Fleisch des Hinter-wälder-Bioweiderinds liefert überwiegend ein Biolandbetrieb.„Bei uns gibt es keine Fertigsuppen, Fertig-brühen oder Glutamat. Wir verzichten auf jegliche Konservierungsstoffe, um Allergien entgegenzuwirken“, sagt der 62-Jährige.

    Küchenchef Patrik Enig, der aus dem thürin-gischen Arnstadt stammt, seine Lehre im Schwarzwaldhotel Ruhbühl in Lenzkirch machte und anschließend im Auerhahn und im Seehotel Hubertus am Schluchsee arbei-tete, ist Biokoch aus Leidenschaft: „Ich liebe es, mit diesen frischen, regionalen und saiso-nalen Produkten zu arbeiten und leicht, fett-arm, naturbelassen und schmackhaft zu ko-chen“, sagt er. Enig freut sich täglich, die Lunchkarten auch mit Vegi- und Vegan-Ge-richten neu zu schreiben oder das abendliche 5-Gang-Menü aus der „Wellness-Vital-Küche“ für die Hausgäste des Bio- und Wellnessho-tels zusammenstellen zu dürfen.

    Rezept für 2 Personen

    Flambi-Spieß Provencale:

    – 2 Lammrücken in sechs Stücken– 3 St. Paprika– 1 Rote Zwiebel– ½ Zucchini– 1 Kräuterseitling– 2 Löffel pürierter Knoblauch– 2 cl Bio-Kirschwasser, Weinbrand oder

    Orangenlikör– Salz und Pfeffer

    Den Spieß von unten nach oben schichten: 1 Stück Fleisch, 1 Stück gelbe Paprika, 1 Zucchi-ni, 1 Fleisch, 1 rote Paprika, 1 geviertelte rote Zwiebel, 1 Fleisch, 1 grüne Paprika und eine Scheibe Kräuterseitling. Spieß mit Salz und Pfeffer würzen, mit püriertem Knoblauch einstreichen, von allen Seiten je eine Minute scharf anbraten. Danach bei 175 Grad für 10 Minuten im Ofen lassen. Am Tisch wird der Spieß mit Kirschwasser oder anderen Brän-den flambiert.

    Gemüse:

    – 1 Aubergine– 1 Zucchini– 3 Paprika, rote, gelbe und grüne– 1 rote Zwiebel– 4 getrocknete Tomaten– 8 Rosen Brokkoli– 2 Karotten– ½ Sellerie– ½ Kohlrabi– 6 Kartoffeln– Rapsöl zum Anbraten

    Gemüse in gewünschte Stücke schneiden, bei Zucchini und Auberginen den Strunk entfer-nen. Einzeln in leicht gesalzenem Wasser ko-chen. Zu den Brokkoli zusätzlich noch einen Löffel Backpulver geben, so bleiben diese schön grün. Das noch knackige Gemüse mit Salz, Pfeffer, Knoblauch, Rosmarin und Thy-mian würzen. Bei 210 Grad 18 Minuten lang im Ofen garen. Anschließend die Zwiebel mit den getrockneten Tomatenstücken und dem restlichen Gemüse in eine Pfanne geben, ab-schmecken und mit Rosmarin verfeinern, ab-schwenken. Die Kartoffeln kochen, vierteln und in Rapsöl anbraten, salzen, pfeffern, et-was Butter und Rosmarin dazu. Anrichten.Dazu gibt’s selbst eingelegtes Rotkraut, Rata-touille und Dips wie Basilikum Pesto, Avocado Mousse und Kräuterbutter.

    Bio- und Wellnesshotel AlpenblickRenate und Ferdinand ThomaSt. Georg-Straße 979862 Höchenschwand Telefon: 07672/[email protected] www.alpenblick-hotel.de

    Flambi-Spieß vom Lammrücken Provencale mit Gemüse

    Text und Fotos: Gerhard Herr

    Aus der Branche DEHOGA MAGAZIN 1.19 21

  • Events sind gut im Voraus planbarDer Name „Alles frisch“ ist Programm des Cateringservices von Ele-

    na und Wadim Kupper. „Wir kaufen alles möglichst frisch und regional ein“, berichtet Elena Kupper. Auf Qualität in der Darreichung werde bei Firmenfeiern, Hochzeiten und Geburtstagen ebenso geachtet. „Die Optik ist uns wichtig“, sagt die 39-jährige Betriebswirtin, die das Büro des 2014 gegründeten Unternehmens in Eningen leitet. Nicht zuletzt da „Alles frisch“ zuverlässig und pünktlich sei, floriere das Geschäft: „Es wird jedes Jahr mehr.“ Seit Dezember 2018 ist der Caterer Mitglied im DEHOGA: „Die Vergünstigungen und die kompetenten Ansprech-partner haben uns überzeugt.“

    Wadim Kupper (37) ist gelernter