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Emmenbrücke, 31.8.2010 Remo Herbst Präsident VLM Im Neuhof 27 6020 Emmenbrücke Tel. 041 280 07 69 Mail: [email protected] Bildungs- und Kulturdepartement Herrn Dr. Charles Vincent Leiter Dienststelle Volksschulbildung Kellerstrasse 10 6002 Luzern Stellungnahme des VLM zur Vernehmlassung "Altersentlastung für die Lehrpersonen" Sehr geehrte Damen und Herren des BKD In Ihrem Schreiben vom 26. Mai 2010 laden Sie uns ein, bezüglich Ihrer Änderungsvorschläge zur "Altersentlastung für die Lehrpersonen" Stellung zu nehmen. Gerne nehmen wir diese Chance wahr und stellen im Folgenden die Sichtweise der Luzerner Mittelschullehrerinnen und Mittelschullehrer dar. Der VLM lehnt die vorgeschlagene Änderung von §81 der Verordnung zum Personalgesetz (Altersentlastung der Lehrpersonen) vollumfänglich ab. Die Vorschläge führen zu: einer drastischen Kürzung des bisherigen Entlastungsvolumens insbesondere für die ältesten Lehrpersonen (über 60 Jährige). nicht entschädigter Mehrarbeit für die Lehrpersonen in Form von Vor- und Nachbereitung der "Entlastungswochen". unnötigem Unterbruch der kontinuierlichen Ausbildung der Schüler/innen durch eine stellvertretende Lehrperson. einer zusätzlichen Belastung für das Image des Berufsstandes der Lehrpersonen. keiner nachhaltigen und gesundheitsfördernden Wirkung für die Lehrpersonen. Detaillierte Begründung der Ablehnung 1. Quantitative Veränderungen Unter Berücksichtigung der in SRL52 §77 definierten Jahresarbeitszeit von 1900 Stunden und dem kantonalen Umrechnungsfaktor von 1,94 (Merkblatt Dienststelle Personal Mai 2009) ergeben sich für die bisherige und die neu vorgeschlagene Altersentlastung für Mittelschullehrpersonen folgende Zahlen:

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Stellungnahme VLM zur Vernehmlassung Altersentlastung Lehrpersonen

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Page 1: Stellungnahme VLM

Emmenbrücke, 31.8.2010

Remo Herbst Präsident VLM

Im Neuhof 27

6020 Emmenbrücke

Tel. 041 280 07 69

Mail: [email protected]

Bildungs- und Kulturdepartement

Herrn Dr. Charles Vincent

Leiter Dienststelle Volksschulbildung

Kellerstrasse 10 6002 Luzern

Stellungnahme des VLM zur Vernehmlassung "Altersentlastung für die Lehrpersonen"

Sehr geehrte Damen und Herren des BKD

In Ihrem Schreiben vom 26. Mai 2010 laden Sie uns ein, bezüglich Ihrer Änderungsvorschläge zur

"Altersentlastung für die Lehrpersonen" Stellung zu nehmen. Gerne nehmen wir diese Chance wahr

und stellen im Folgenden die Sichtweise der Luzerner Mittelschullehrerinnen und Mittelschullehrer

dar.

Der VLM lehnt die vorgeschlagene Änderung von §81 der Verordnung zum Personalgesetz (Altersentlastung der Lehrpersonen) vollumfänglich ab. Die Vorschläge führen zu:

• einer drastischen Kürzung des bisherigen Entlastungsvolumens insbesondere für die ältesten

Lehrpersonen (über 60 Jährige).

• nicht entschädigter Mehrarbeit für die Lehrpersonen in Form von Vor- und Nachbereitung

der "Entlastungswochen".

• unnötigem Unterbruch der kontinuierlichen Ausbildung der Schüler/innen durch eine

stellvertretende Lehrperson.

• einer zusätzlichen Belastung für das Image des Berufsstandes der Lehrpersonen.

• keiner nachhaltigen und gesundheitsfördernden Wirkung für die Lehrpersonen.

Detaillierte Begründung der Ablehnung

1. Quantitative Veränderungen

Unter Berücksichtigung der in SRL52 §77 definierten Jahresarbeitszeit von 1900 Stunden und dem

kantonalen Umrechnungsfaktor von 1,94 (Merkblatt Dienststelle Personal Mai 2009) ergeben sich für

die bisherige und die neu vorgeschlagene Altersentlastung für Mittelschullehrpersonen folgende

Zahlen:

Page 2: Stellungnahme VLM

Alter Bisherige Fassung

Vorgeschlagene neue Fassung

Berechnung Entlastung Berechnung Entlastung 50-55 Jahre

0 Stunden 23 Lektionen x 1,94 x 5

Jahre

223.1 Stunden

55-60 Jahre 5% von 1900 Std. x 5 Jahre 475 Stunden 23 Lektionen x 1,94 x 5

Jahre

223.1 Stunden

60-65 Jahre 10% von 1900 Std. x 5

Jahre

950 Stunden 46 Lektionen x 1,94 x 5

Jahre

446.2 Stunden

50-65 Jahre

Total

1425 Stunden

Total

892.4 Stunden

Daraus lassen sich folgende Aussagen ableiten:

• Die vorgeschlagene neue Fassung würde zu einer Kürzung der Altersentlastung um mehr als

einen Drittel der bisherigen Regelung führen. Eine Lehrperson müsste bis zum 65. Altersjahr

einen Verlust von total 532.6 Stunden erleiden.

• Die Kürzung würde in erster Linie die 60-65 Jährigen treffen, die neu nicht einmal mehr die

Hälfte ihrer bisherigen Altersentlastung erhielten (47%)!

Die vorgeschlagene neue Fassung ist somit als reine Sparvorlage entlarvt und zudem im Hinblick auf

die ältesten Lehrpersonen des Kollegiums (60 Jahre und mehr) ausserordentlich bedenklich. Die

Verschlechterung der Rahmenbedingungen für eine Frühpensionierung und der Lehrermangel führen

schon heute dazu, dass viele Lehrpersonen länger unterrichten. Gerade hier die Altersentlastung

drastisch abzubauen (Halbierung) ist unverantwortbar.

2. Mehrarbeit durch Vor- und Nachbereitung

Jede Form von Stellvertretung bedeutet für die Lehrperson einen erheblichen Aufwand bezüglich

Planung und Aufbereitung des Stoffes, deren Vermittlung und der Instruktion der Stellvertretung. All

dies müsste von der Lehrperson zusätzlich erbracht werden, weshalb von einer Entlastung im

eigentlichen Sinne auf keinen Fall gesprochen werden kann. Die Arbeit bliebe nach wie vor der Lehrperson überlassen, während einzig die Durchführung von der Stellvertretung übernommen

würde.

3. Pädagogische Überlegungen

Ziel jeder Lehrperson (und grosses Anliegen jeder Schulleitung) ist die kontinuierliche Arbeit mit den

Schülerinnen und Schülern. Jeder Unterbruch ist diesbezüglich zu vermeiden. Wird die

Stellvertretung auch noch so gut vorbereitet, die vertretende Lehrperson einwandfrei und

zeitaufwändig instruiert, es bleibt aus Sicht der Schülerinnen und Schüler stets eine Vertretung der

Hauptlehrperson.

4. Image und Aussensicht

Noch mehr Ferien für die sonst schon als "Ferientechniker" verschrienen Lehrpersonen sind einem

besseren Image des Berufsstandes sicherlich nicht förderlich. Das berechtigte Anliegen der

Altersentlastung käme unter zusätzlichen Druck aus der Öffentlichkeit.

Page 3: Stellungnahme VLM

5. Life-Work-Balance

Angesichts der zunehmenden Belastungen für die Lehrpersonen und der fortschreitenden Alterung

des Lehrkörpers (Verschlechterung der Frühpensionierung, Lehrermangel) ist ein kontinuierlicher

Abbau der Unterrichtsbelastung über das ganze Jahr eine sinnvolle Investition in die Gesundheit der

Lehrpersonen. Von ausgeglichenen und gesunden Lehrpersonen profitieren nicht nur die

Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Schulleitungen, welche bis zur Pensionierung auf die Erfahrung und das Knowhow der älteren Lehrpersonen zählen können.

Gerne hoffen wir, dass die genannten Argumente unsere klare Ablehnung der Änderungsvorschläge

ausreichend erklären. Für Fragen oder Bemerkungen stehen wir Ihnen sehr gerne jederzeit zur

Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Remo Herbst

Präsident VLM