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Stellungnahme VLM zur Vernehmlassung Altersentlastung LehrpersonenTRANSCRIPT
Emmenbrücke, 31.8.2010
Remo Herbst Präsident VLM
Im Neuhof 27
6020 Emmenbrücke
Tel. 041 280 07 69
Mail: [email protected]
Bildungs- und Kulturdepartement
Herrn Dr. Charles Vincent
Leiter Dienststelle Volksschulbildung
Kellerstrasse 10 6002 Luzern
Stellungnahme des VLM zur Vernehmlassung "Altersentlastung für die Lehrpersonen"
Sehr geehrte Damen und Herren des BKD
In Ihrem Schreiben vom 26. Mai 2010 laden Sie uns ein, bezüglich Ihrer Änderungsvorschläge zur
"Altersentlastung für die Lehrpersonen" Stellung zu nehmen. Gerne nehmen wir diese Chance wahr
und stellen im Folgenden die Sichtweise der Luzerner Mittelschullehrerinnen und Mittelschullehrer
dar.
Der VLM lehnt die vorgeschlagene Änderung von §81 der Verordnung zum Personalgesetz (Altersentlastung der Lehrpersonen) vollumfänglich ab. Die Vorschläge führen zu:
• einer drastischen Kürzung des bisherigen Entlastungsvolumens insbesondere für die ältesten
Lehrpersonen (über 60 Jährige).
• nicht entschädigter Mehrarbeit für die Lehrpersonen in Form von Vor- und Nachbereitung
der "Entlastungswochen".
• unnötigem Unterbruch der kontinuierlichen Ausbildung der Schüler/innen durch eine
stellvertretende Lehrperson.
• einer zusätzlichen Belastung für das Image des Berufsstandes der Lehrpersonen.
• keiner nachhaltigen und gesundheitsfördernden Wirkung für die Lehrpersonen.
Detaillierte Begründung der Ablehnung
1. Quantitative Veränderungen
Unter Berücksichtigung der in SRL52 §77 definierten Jahresarbeitszeit von 1900 Stunden und dem
kantonalen Umrechnungsfaktor von 1,94 (Merkblatt Dienststelle Personal Mai 2009) ergeben sich für
die bisherige und die neu vorgeschlagene Altersentlastung für Mittelschullehrpersonen folgende
Zahlen:
Alter Bisherige Fassung
Vorgeschlagene neue Fassung
Berechnung Entlastung Berechnung Entlastung 50-55 Jahre
0 Stunden 23 Lektionen x 1,94 x 5
Jahre
223.1 Stunden
55-60 Jahre 5% von 1900 Std. x 5 Jahre 475 Stunden 23 Lektionen x 1,94 x 5
Jahre
223.1 Stunden
60-65 Jahre 10% von 1900 Std. x 5
Jahre
950 Stunden 46 Lektionen x 1,94 x 5
Jahre
446.2 Stunden
50-65 Jahre
Total
1425 Stunden
Total
892.4 Stunden
Daraus lassen sich folgende Aussagen ableiten:
• Die vorgeschlagene neue Fassung würde zu einer Kürzung der Altersentlastung um mehr als
einen Drittel der bisherigen Regelung führen. Eine Lehrperson müsste bis zum 65. Altersjahr
einen Verlust von total 532.6 Stunden erleiden.
• Die Kürzung würde in erster Linie die 60-65 Jährigen treffen, die neu nicht einmal mehr die
Hälfte ihrer bisherigen Altersentlastung erhielten (47%)!
Die vorgeschlagene neue Fassung ist somit als reine Sparvorlage entlarvt und zudem im Hinblick auf
die ältesten Lehrpersonen des Kollegiums (60 Jahre und mehr) ausserordentlich bedenklich. Die
Verschlechterung der Rahmenbedingungen für eine Frühpensionierung und der Lehrermangel führen
schon heute dazu, dass viele Lehrpersonen länger unterrichten. Gerade hier die Altersentlastung
drastisch abzubauen (Halbierung) ist unverantwortbar.
2. Mehrarbeit durch Vor- und Nachbereitung
Jede Form von Stellvertretung bedeutet für die Lehrperson einen erheblichen Aufwand bezüglich
Planung und Aufbereitung des Stoffes, deren Vermittlung und der Instruktion der Stellvertretung. All
dies müsste von der Lehrperson zusätzlich erbracht werden, weshalb von einer Entlastung im
eigentlichen Sinne auf keinen Fall gesprochen werden kann. Die Arbeit bliebe nach wie vor der Lehrperson überlassen, während einzig die Durchführung von der Stellvertretung übernommen
würde.
3. Pädagogische Überlegungen
Ziel jeder Lehrperson (und grosses Anliegen jeder Schulleitung) ist die kontinuierliche Arbeit mit den
Schülerinnen und Schülern. Jeder Unterbruch ist diesbezüglich zu vermeiden. Wird die
Stellvertretung auch noch so gut vorbereitet, die vertretende Lehrperson einwandfrei und
zeitaufwändig instruiert, es bleibt aus Sicht der Schülerinnen und Schüler stets eine Vertretung der
Hauptlehrperson.
4. Image und Aussensicht
Noch mehr Ferien für die sonst schon als "Ferientechniker" verschrienen Lehrpersonen sind einem
besseren Image des Berufsstandes sicherlich nicht förderlich. Das berechtigte Anliegen der
Altersentlastung käme unter zusätzlichen Druck aus der Öffentlichkeit.
5. Life-Work-Balance
Angesichts der zunehmenden Belastungen für die Lehrpersonen und der fortschreitenden Alterung
des Lehrkörpers (Verschlechterung der Frühpensionierung, Lehrermangel) ist ein kontinuierlicher
Abbau der Unterrichtsbelastung über das ganze Jahr eine sinnvolle Investition in die Gesundheit der
Lehrpersonen. Von ausgeglichenen und gesunden Lehrpersonen profitieren nicht nur die
Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Schulleitungen, welche bis zur Pensionierung auf die Erfahrung und das Knowhow der älteren Lehrpersonen zählen können.
Gerne hoffen wir, dass die genannten Argumente unsere klare Ablehnung der Änderungsvorschläge
ausreichend erklären. Für Fragen oder Bemerkungen stehen wir Ihnen sehr gerne jederzeit zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Remo Herbst
Präsident VLM