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IG Metall Mönchengladbach IG Metall Mönchengladbach Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen wissen und bewegen 2017: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-271 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star § 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX wissen und bewegen 2017

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42IG MetallMönchengladbach

IG MetallMönchengladbach

Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen

wissen undbewegen 2017:

DGB-Bildungswerk NRW e.V.Bismarckstraße 7740210 DüsseldorfTelefon: 0211 17523-271Telefax: 0211 17523-197E-Mail: [email protected]: www.dgb-bildungswerk-nrw.de

Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star

§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX

wissen undbewegen 20

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T [email protected]

I

Vorwort | 3

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wie machst du dich fit für die sich ständig verändernden An-forderungen an die betriebliche Interessenvertretung? Schlag-worte wie „mobile Arbeit“, zunehmende „Digitalisierung“ und„flexible Arbeitszeitmodelle“ stehen für Veränderungsprozessein der Arbeitswelt, die Chancen und Risiken beinhalten. Einer-seits wünschen sich viele Beschäftigte flexiblere Arbeitszeit-modelle, um Beruf und Privatleben besser miteinander verein-baren zu können. Andererseits besteht die Gefahr, dass Arbeitzunehmend entgrenzt, schwerer individuell planbar wird undunter unsichereren Bedingungen stattfindet. Mit diesen Anfor-derungen gilt es Schritt zu halten, um eine erfolgreiche Arbeitals betriebliche Interessenvertretung leisten zu können. Fürdie Bewältigung der Entwicklungen und ihrer sozialen und in-dividuellen Folgen stehen die „alten“ rechtlichen Instrumenta-rien zur Verfügung, die durch betriebspolitische Einmischungmit Leben gefüllt werden müssen. Dies findet natürlich auchseinen Niederschlag in den Grundlagenseminaren deiner Bil-dungsregion: In der Kooperation der IG Metall Mönchenglad-bach und dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. wollen wir dirauf den folgenden Seiten ein Bildungsangebot vorstellen, dasdich bei der Bewältigung alter und neuer Aufgaben unter-stützt. Im Bereich der Grundlagenseminare zählen wir dabeiauf unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten ausden Betrieben deiner Region. Sie kennen die strategische Planung und Praxis als Interes-senvertretung im Betrieb aus jahrelanger eigener Erfahrungund können juristisches Fachwissen in betriebspolitische Praxis umsetzen. Bei speziellen Themen unterstützen uns dieentsprechenden Expertinnen und Experten mit gewerkschaft-lichem Hintergrund. Wir heißen alle interessierten Kolleginnen und Kollegen aufunseren Seminaren willkommen. Und willkommen ist es unsauch, wenn du dich mit Fragen bei uns meldest oder mit An-regungen zu Themen, die dir im Bildungsprogramm fehlen.

Bis bald!

Reimund Strauß Elke Hülsmann1. Bevollmächtigter GeschäftsführerinIG Metall Mönchengladbach DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Martin FreitagFachbereichsleiter IG MetallDGB-Bildungswerk NRW e.V.

Auf ein Neues!

Du brauchst einen Rat und würdest gerne noch einmal mit denReferentinnen und Referenten deines letzten Seminars deinProblem besprechen? Du möchtest die Teilnehmerinnen undTeilnehmer, die du im letzten Jahr auf einem Seminar kennen-gelernt hast, wiedertreffen und dich mit ihnen über Erlebnisseund Entwicklungen in deinen Arbeitszusammenhängen austau-schen? Du möchtest wissen, welche Bildungsangebote die IGMetall Mönchengladbach und das DGB-Bildungswerk NRW fürdas Jahr 2017 geplant haben? Oder willst du dich über aktuelleThemen und Kampagnen der IG Metall vor Ort informieren?

Dann komm zu unserem Neujahrsempfang am 26.01.2017 inder Kantine der Firma ATB Schorch GmbH. Ab 18:00 Uhr wol-len wir dir in ungezwungener Atmosphäre die Möglichkeit bie-ten, dich zu den verschiedenen Arbeitsbereichen deiner IGMetall vor Ort und den „Fahrplänen für 2017“ zu informierenund unser Zusammentreffen zum kollegialen Austausch nutzen.

Donnerstag, den 26. Januar 2017, ab 18:00 UhrKantine der Firma ATB Schorch GmbH, Breite Straße 131, 41238 Mönchengladbach

Inhalt | 5

InformativesNeujahrsempfang 2017 ........................................................... 2

Jahresüberblick 2017 .............................................................. 30

Tagungshäuser ........................................................................ 38

Seminardurchführung .............................................................. 45

Ratgeber Freistellung ............................................................... 46

Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 48

Vorgehen bei Streitigkeiten ....................................................... 51

Musterschreiben ...................................................................... 52

Unsere Referentinnen und Referenten ...................................... 54

Die Anschrift der IG Metall vor Ort ............................................ 58

Seminaranmeldung .................................................................. 59

4 | Inhalt

Seminare

Grundlagenseminare für Betriebsräte Hinweise zu den Grundlagenseminaren BR I und BR II ............. 8

Einführung in die Betriebsratsarbeit .......................................... 11

BR kompakt: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)... 12

BR kompakt: Personelle Einzelmaßnahmen undBetriebsratshandeln (BR II) ....................................................... 13

BR kompakt: Arbeitszeit und Gestaltungsmöglichkeitendes Betriebsrats ...................................................................... 14

Rahmenbedingungen der Betriebsratsarbeit Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsrats, Aufgaben im Gremium ............................................................. 17

Grundlegendes aus dem Arbeitsrecht ...................................... 19

Der Wirtschaftsausschuss I (WA I) ............................................ 32

Der Wirtschaftsausschuss II (WA II) .......................................... 33

Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) ................................. 35

Jugend- und AuszubildendevertretungenMitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I ) ..................................................................................... 25

Tarifarbeit und BetriebspolitikGrundlegendes aus dem Arbeitsrecht ...................................... 19

Tarifrecht und Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie NRW ............................................................... 21

Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan .................. 23

Demographischer WandelLeistungen der Sozialversicherung ........................................... 26

Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1 .................................. 27

Ausstieg aus dem Erwerbsleben Teil 2: Altersteilzeit ................. 28

Ausstieg aus dem Erwerbsleben Teil 3: Berechnungen ............. 29

Referenten-Arbeitskreis IG Metall Mönchengladbach

SeminareRalf Leppers Stellv. BR Vorsitzender der Firma Hueck Engraving GmbH & Co.KG

Betriebsrat und seine Rechte

„Wer sich als Betriebsrat nicht weiterbildet, hat seinen Job verfehlt.“

Grundlagen Betriebsräte | 98 | Grundlagen Betriebsräte

BR kompakt:Arbeitszeit und Gestaltungsmöglichkeiten des BRIm Seminar befassen sich die Teilnehmenden im Schwerpunkt miteinem zentralen Kernbereich der Betriebsratsarbeit, der Arbeits-zeitgestaltung im Betrieb. Die betriebliche Umsetzung und Gestal-tung der vielfältigen gesetzlichen und vor allem tarifvertraglichenRegelungen und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten im Konfliktfallwerden erarbeitet.Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 14 + 15

Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)Das Seminar bietet einen Einstieg in den Arbeits- und Gesund-heitsschutz. Behandelt wird das System der Arbeitssicherheit imBetrieb. Aufgaben des Betriebsarztes und Handlungsmöglichkei-ten im Betrieb werden thematisiert.Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 33

GremienschulungenMitbestimmung praktisch machen – „Strategische Betriebs-ratsarbeit / Effektive Arbeit im BR-Gremium“Während BR I und die beiden BR kompakt Seminare einen inhalt-lich geprägten Einstieg in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit bieten, haben die Gremienschulungen zu „Strategische BR-Arbeit/Effektive Arbeit im BR-Gremium“ genau dies auch zumSchwerpunkt: Welche Schwerpunkte müssen in der gemeinsamenArbeit gesetzt werden?Wie soll die Arbeit auf die Schultern verteilt werden?Wie mache ich als Betriebsrat meine Arbeit praktisch richtig?Welche Vorhaben und Veränderungen kommen vom Arbeitgeber,welche eigenen Ziele, Ideen und Initiativen sollen umgesetztwerden? Wie organisiere ich die Arbeit im BR-Gremium am be-sten, damit auch wirklich viel für die Beschäftigten dabei herum-kommt?

Hinweise zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte

Einsteigerseminare für neue BetriebsräteUm euch einen schnellen Einstieg in eure Arbeit als Betriebsrätezu ermöglichen, ist das „BR I“, die „Einführung in die Betriebs-ratsarbeit“, die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbareVoraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben desBetriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nachdem Betriebsverfassungsgesetz.

Aber … es ist nur ein Einstieg.Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 11

BR kompakt:Mitbestimmung und BetriebsratshandelnIm Seminar befassen sich die Teilnehmenden im Schwerpunkt mitdem Kernstück der Mitbestimmung, der Beteiligung in sozialenAngelegenheiten wie bspw. im Bereich der Arbeitszeitregelungenim Betrieb. Die Durchsetzungsmöglichkeiten und Konfliktregelungs-stufen bis hin zur tariflichen oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet.Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 12

BR kompakt: Personelle Maßnahmen und BetriebsratshandelnHier geht es im Schwerpunkt um personelle Maßnahmen von Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierun-gen bis hin zu Kündigungen und Änderungskündigungen. Erarbeitet werden die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats.Die Termine zu diesem Seminartyp findet ihr auf Seite 13

Grundlagenseminare für Betriebsräte | 11

Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfas-sungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben desBetriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichwei-te und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in perso-nellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkun-gen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeitenwerden behandelt.

❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten

❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung

❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen

❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nachdem Betriebsverfassungsgesetz:❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds

❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten❙ §§ 99 - 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheitenbspw. Einstellungen / Kündigungen und andere

29.05. – 02.06.2017Dortmund, Mercure HotelSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 759,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179701-073

Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mitBR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsrats-arbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damiteine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Acht Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.

10 | BR kompakt

* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden.

** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, oder in einem unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.

*** Diese BR/VL kompakt Seminare kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.

BR kompaktEine Ausbildungsreihefür Betriebsräte

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BR kompakt | 13

BR kompaktPersonelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II)

Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte derbetrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheitengemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Ein-beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Be-teiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.

❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten

❚ Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigenMaßnahmen

❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach § 99 BetrVG:❙ Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung

❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff. BetrVG

❚ Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetz-gebung

❚ Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren

19.06. – 23.06.2017Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant EsserKosten mit Übernachtung:Seminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 550,- Euro (zzgl. USt.)

Kosten ohne Übernachtung:Seminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 250,- Euro (zzgl. UStSeminarnummer: D12-179564-175

12 | BR kompakt

BR kompaktMitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)

In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit demKernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestim-mungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt.

❚ Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte❚ Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren

❚ Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung

❚ Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach §§ 87 + 88 BetrVG

❚ Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG❚ Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung

13.02. – 17.02.2017Wegberg-Kipshoven, Hotel-Restaurant EsserKosten mit Übernachtung:Seminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 550,- Euro (zzgl. USt.)

Kosten ohne Übernachtung:Seminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 250,- Euro (zzgl. UStSeminarnummer: D12-179563-175

14 | BR kompakt

BR kompaktArbeitszeit und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Im Seminar befassen sich die Teilnehmenden im Schwerpunkt mit einem zentralen Kernbereich der Betriebsratsarbeit, der Arbeitszeit-gestaltung im Betrieb. Die betriebliche Umsetzung und Gestaltung dervielfältigen gesetzlichen und vor allem tarifvertraglichen Regelungenund ihre Durchsetzungsmöglichkeiten im Konfliktfall werden erarbeitet.

❚ Überblick über die gesetzlichen und tarifvertraglichen Rahmen-bedingungen im Bereich der Arbeitszeit: Arbeitszeitgesetz undManteltarifvertrag, und weitere Gesetze und Tarifverträge

❚ Überblick über die Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis: tarifliche Regelungen und betriebliche Umsetzungen;gängige Arbeitszeitmodelle

❚ Rahmenbedingungen und Kriterien einer zeitgemäßen Arbeits-zeitpolitik aus Sicht der Beschäftigten: Sicherheit, Planbarkeit,Gesundheitsverträglichkeit, individuelle und kollektive Mitbe-stimmbarkeit

❚ Überblick über die aktuelle Arbeitszeitdebatte, Ziele und Perspektiven aus Sicht der Gesellschaft, der Arbeitgeber und der IG Metall

❚ Grundlagen der Mitbestimmung des Betriebsrats in Arbeitszeitfragen und betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten

❚ Eckpunkte und Kriterien für Gestaltungsansätze auf betrieblicher Ebene

BR kompakt | 15

Termin der Bildungsregion Hamm - Lippstadt27.03. – 31.03.2017Oeding, Burghotel PassSeminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 425,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: RE-170741-132

Termine der Bildungsregion Bocholt - Münster - Rheine10.07. – 14.07.2017Oeding, Burghotel PassSeminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 425,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: RE-170841-051

11.09. – 15.09.2017Münster, Hotel MünnichSeminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 460,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: RE-170842-051

Grundlagenseminar für Betriebsräte | 1716 | Fit für den Vorsitz

Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder:

Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.

Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.

DGB-Bildungswerk NRW e.V.Benjamin Weigel

[email protected]. 77, 40210 Düsseldorf

Tel.: 0211 175 23-263Fax: 0211 175 23-197

www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm

Gemeinsam weiterbilden

Seminare 2017Für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende

und freigestellte BR-Mitglieder

Fit für denVorsitz! 20

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Bezirk NRW

Rahmenbedingungen der BetriebsratsarbeitRechte und Pflichten des einzelnen Betriebsrats,Aufgaben im Gremium

In diesem Seminar werden dem Betriebsrat Grundkenntnisse imBereich der alltäglichen und praktischen Betriebsratsarbeit ver-mittelt. Eine effektive Planung zur Bewältigung der anstehendenAufgaben und eine strategische Planung der längerfristigen Aufga-ben setzen eine gute Organisation der Betriebsratsarbeit voraus.Rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung gefasster Beschlüssemüssen berücksichtigt und eine Arbeitsteilung im Gremium fest-gelegt werden.

Überblick über Aufgaben und Rechte des Betriebsrats❚ Aufgaben und Rechte des Gremiums❚ Aufgaben und Rechte der einzelnen Mitglieder

Die Betriebsratssitzung❚ Teilnahme und Verhinderung❚ Organisation und Vorbereitung, Ablauf❚ Sitzungsniederschrift, Protokoll❚ Rechtliche und formale Anforderungen an Beschlüsse

Arbeitsorganisation und Zeitplanung❚ Arbeitsteilung im Gremium❚ Geschäftsführung, Sprechstunden❚ Ausschuss- und Projektarbeit❚ Betriebsversammlungen, rechtliche und praktische Hinweise

27.09. – 29.09.2017Kevelaer, Parkhotel in der Luxemburger GalerieSeminarkostenpauschale 571,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 240,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179571-175

Grundlagenseminar für Betriebsräte | 19

Grundlegendes aus dem Arbeitsrecht

Die TeilnehmerInnen beschäftigen sich in diesem Seminar mitGrundlagen des Arbeitsrechts. Sie erhalten einen Einblick in dieRechte und Pflichten von Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnensowie in die Beteiligungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten dergesetzlichen Interessenvertretung in arbeitsrechtlichen Belangen.

Schwerpunkt des Seminars sind der Aufbau des Arbeitsrechts so-wie die Regelungen zum Arbeitsvertrag und zum Kündigungs-schutz. Um die Seminarinhalte in der Rechtsprechung nachvollzie-hen zu können, wird eine Gerichtsverhandlung am Arbeits- oderSozialgericht besucht.

❚ Die Grundlagen von Arbeitsverhältnissen❚ Der Umfang des Arbeitsrechts❚ Warum werden Arbeitsverhältnisse gesetzlich geregelt?❚ Der Aufbau der Arbeitsordnung❚ Der Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten❚ Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, Schuldrechtsverhältnis,Direktionsrecht

❚ Teilzeit und Befristung, Urlaub, Entgeltfortzahlung❚ Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses❚ Beendigungsarten, Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzgesetz, Formen und Fristen

08.05. – 12.05.2017Geldern, Hotel See Park JanssenSeminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 699,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179565-175

Regelmäßig bitten wir um Feedback: Wie beurteilen uns unsere Teilnehmenden?

Aktuell ist für 97 % „das Erlernte hilfreich in der betrieblichen Praxis“.99 % schätzen die „angenehme und kollegiale Lernatmosphäre“.

Wir danken Ihnen/Euch für diese Mühe – denn Zufriedenheit ist unser Maßstab.

Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

BEFRAGUNG1. Halbj. 2016

Gesamtnote

1,4Bewertet werden die Organisation, das Seminar, die Seminar-unterlagen, die ReferentInnen und das Seminarhaus.

Tarifrecht und Tarifverträge der Metall- undElektroindustrie NRW

In diesem Seminar werden den Interessensvertretern grundlegen-de Kenntnisse zur Bedeutung von Tarifverträgen und die rechtli-che Grundlagen des Tarifvertragssystems vermittelt. Insbesonderewerden zentrale Themen des Einheitlichen Manteltarifvertrags inder Metall- und Elektroindustrie NRW thematisiert.

❚ Arbeitszeitregelungen nach dem EMTV sowie TV BSCH❚ Sonderzahlungen nach dem Tarifvertrag❚ Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats❚ Urlaubs- und Freistellungsregelungen nach Tarifvertrag ❚ Kündigungsfristen und Probezeiten❚ Zuschlagsregelungen ❚ Regelungen für ältere Beschäftigte❚ Geltendmachung von Tarifansprüchen

Zweiter Schwerpunkt ist das Thema Arbeitsbewertung und Ein-gruppierung nach dem EntgeltRahmenAbkommen in der Metall-und Elektroindustrie NRW.

❚ Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung nach era. ❚ Das Punktbewertungsverfahren unter Berücksichtigung der Niveaubeispiele sowie den Begriffsbestimmungen und ERA Glossar hierzu

❚ Regelungen zum era. Entgeltabkommen und Geltungsbereich ❚ Das Reklamationsrecht der Eingruppierung ❚ Leistungs- und Zeitentgeltbestimmungen nach era. ❚ Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts

16.10. – 20.10.2017Geldern, Hotel See Park JanssenSeminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 699,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179566-175

Grundlagenseminar für Betriebsräte | 21

Gremienseminare für eine erfolgreiche BetriebsratsarbeitGemeinsam besser werdenBetriebsratsgremien möchten oder müssen schnell gemeinsam aufden gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn einneugewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will, eine Strategie entwerfen oder die Aufgaben intern verteilen möchte.Auch wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen erfordern. Hier bieten wir genau abgestimmte Hilfestellungen und finden für die jeweiligen Anforderungen passgenaue Lösungen.

Möglichkeit 1: Ihr nennt uns euren Wissensbedarf und wir entwickeln für das Gremium ein passendes Seminarkonzept.

Möglichkeit 2: Ihr kombiniert Schwerpunkte aus verschiedenen betrieblichen Themen zu eurem gewünschten Seminar.

Möglichkeit 3: Wir helfen euch mit unseren erfahrenen ReferentIn-nen und ModeratorInnen bei eurer Teamentwicklung und bei der Erarbeitung von betrieblichen Handlungsstrategien.

Kosten: Ihr erhaltet ein detailliertes Angebot.Seminarort: Betrieb/Unternehmen/Seminarhotel/BildungsstätteDauer: Nach Bedarf und Absprache

Anfragen, Beratung und Planung:Ahmet ÖzkanBismarckstraße 77, 40210 DüsseldorfTel.: 0211 17523-271, Fax.: 0211 17523-197aoezkan@dgb-bildungswerk-nrw.dewww.dgb-bildungswerk-nrw.de

DGB-Bildungswerk NRW e.V.Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf

Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitäts-zertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star

DER GEWERKSCHAFTEN

Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan

Veränderungen im Betrieb, wie Verlagerungen oder Stilllegungen,Einführung neuer Verfahren, Umstrukturierungen etc., haben oftNachteile für die Beschäftigten zur Folge. Besonders schwierigund anspruchsvoll wird es, wenn durch die Maßnahme zusätzlichPersonalabbau betrieben wird. Das Betriebsverfassungsgesetzgibt dem Betriebsrat hier weitreichende Informations- und Mitwir-kungsrechte, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung, Be-schäftigungssicherung zu betreiben, nachkommen kann. Dabeisind die Möglichkeiten des Betriebsrats nicht nur auf das Aushan-deln eines Sozialplans beschränkt. Vielmehr kann der Betriebsratschon im Vorfeld darauf hinwirken, dass Nachteile für Beschäftigteund insbesondere ein Personalabbau vermieden wird, denn Be-triebsänderungen müssen nicht immer einen Personalabbau zurFolge haben. Ebenso können auch andere Nachteile entstehen,auf deren Vermeidung der Betriebsrat hinwirken sollte. Als letzteMöglichkeit kann sich der Betriebsrat um einen Ausgleich für dieentstandenen Nachteile im Rahmen eines Sozialplans bemühen.Insgesamt stellt sich nach der Darstellung der einzelnen relevan-ten Elemente des Betriebsverfassungsgesetzes die Frage, wie derBetriebsrat auf einen "idealtypischen" Ablauf hinwirken kann, ummöglichst gestaltend eingreifen zu können.

❚ § 92 a Beschäftigungssicherung❚ § 111 Betriebsänderung❚ § 112 Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan

❚ § 112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen

❚ § 113 Nachteilsausgleich❚ Einigungsstelle❚ Rechtsprechung jeweils zu den vorstehenden Themen❚ idealtypischer Ablauf von Betriebsänderungen, Handlungsfelderdes Betriebsrates

13.11. – 17.11.2017Geldern, Hotel See Park JanssenSeminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 699,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179567-175

Grundlagenseminar für Betriebsräte | 23

Wir sind einfach dankbar. Dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpfl ichten dürfen: Mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der berufl ichen Praxis und immer up to date. Danke für so viel Engagement!

Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Zum Beispiel Sabrina Jaeger. Sie ist eine von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich mehr als 45.000 Teilnehmende souverän durch das Seminarprogramm führen.

Wir sind einfach dankbar. Dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpfl ichten dürfen: Mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der berufl ichen Praxis und immer up to date. Danke für so viel Engagement!

Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Zum Beispiel Sabrina Jaeger. Sie ist eine von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich mehr als 45.000 Teilnehmende souverän durch das Seminarprogramm führen.

Seminar für Jugend- und Auszubildendenvertretungen | 25

Mitwirkung der Jugend- undAuszubildendenvertretung (JAV I)

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit derJugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen be-fassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugend-und Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungs-recht. Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnissethematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einerJAV ausgewertet.

❚ Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertre-tung und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG)

❚ Geschäftsführung der JAV (§§ 65; 66 BetrVG)❚ Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)❚ Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)❚ Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72, 73 BetrVG)

❚ Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG)

❚ Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)

30.01. – 03.02.2017Bonn, Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD)Seminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 550,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179561-175

09.04. – 13.04.2017Sprockhövel, IG Metall BildungszentrumSeminarkostenpauschale: 754,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 670,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179562-175

24 | Seminar für Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Demographischer Wandel | 27

Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1Rente – Was ist möglich vor 67?

Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durchdie Rentenreform und die neuen tariflichen Regelungen zur Alters-teilzeit wieder verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkei-ten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe derzu erwartenden Leistungen ist damit auf eine neue Basis gestelltworden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild überdie allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, umbei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personalpla-nung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mitgravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch dieEinflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöheabschätzen zu können.

z Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen geminderten und ungeminderten Rentenbeginne

z Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Aus-stiegstermine und die Rentenhöhe

z Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit z Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung

z Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen

z Hinweise zu Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben

z Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung der Beschäftigten

Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn dieTeilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mit-bringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführtwerden, wenn anonymisierte Renteninformationen vorliegen.Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auchfür die spätere betriebliche Praxis genutzt werden.

23.01. – 25.01.2017Münster, Hotel MünnichSeminarkostenpauschale 571,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 255,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179641-101

Leistungen der Sozialversicherung.

Ein Überblick über Kranken-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosengeld und RenteDas Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertretungen einenÜberblick über wichtige Sozialversicherungsleistungen. Es werdenKenntnisse vermittelt, um Beschäftigten, die vor dem Bezug die-ser Leistungen stehen, Grundinformationen zu den Ansprüchengeben zu können. Dazu gehört auch, Hinweise auf Umstände zugeben, die negative Auswirkungen auf die möglichen Ansprüchehaben. Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Be-rechnungsübungen durchgeführt. Für die betriebliche Beratungerhalten die teilnehmenden Merkblätter, die die wichtigsten Hin-weise zu den jeweiligen Themen enthalten und verschiedene Be-rechnungsprogramme

z Einführung in das Krankengeld: Überblick über Höhe und Anspruchsdauer, anschließendes Arbeitslosengeld

z Einführung in das Kurzarbeitergeld: Überblick über Höhe undBezugsdauer

z Einführung in das Arbeitslosengeld: Antragsfristen, Überblicküber Höhe und Bezugsdauer, Berücksichtigung von Abfindungen

z Einführung in Altersrente: Hinweise zur Rentenhöhe, Bedeutungder Daten auf der Renteninformation

z Überblick über steuerliche Auswirkungen: Progressionsvorbe-halt; Steuerklassenwahl

12.01.2017Gelsenkirchen, IG Metall GeschäftsstelleSeminarkostenpauschale 179,- Euro (USt. frei)zzgl. Verpflegung ca. 35,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179640-101

26 | Demographischer Wandel

Demographischer Wandel | 2928 | Demographischer Wandel

Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tariflicheRegelungen?

Durch die Rentenreform und die neuen Tarifverträge stellt sich fürBetriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob imBetrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Be-triebsvereinbarungen gelten sollen, da die Anwendung des neuenTV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Er-gebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die be-triebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können,werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berech-nung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockungbenötigt, die im Seminar behandelt werden.

z Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Altersteilzeit

z Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden?z Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und ungeminderten Rentenbeginnen

z Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge

z Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt (§ 6 AltTZG)

z Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ)z Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehaltz Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit

Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel)mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchge-führt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogrammekann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden.

26.04. – 28.04.2017Geldern, Hotel See Park JanssenSeminarkostenpauschale 571,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 385,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179568-175

Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 3Praktische Übungen zu Berechnung und Beratungsfällenim Betrieb

Für die Teilnahme werden umfassende Kenntnisse zu Rente undAltersteilzeit, wie sie in den Modulen I+II zum Ausstieg aus demErwerbsleben vermittelt werden, vorausgesetzt. Im Seminar wer-den Beratungsfälle bearbeitet und alle dazu notwendigen Berech-nungen (bspw. zu den Austrittsterminen, der Rentenhöhe, demAltersteilzeitentgelt und der Aufstockung) mithilfe excelbasierterProgramme durchgeführt mit dem Ziel mögliche Alternativen er-kennen, aufzeigen und berechnen zu können.

z Mögliche Austrittstermine unter Berücksichtigung von Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit

z Einfluss von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krankheit auf die Rentenhöhe

z Berechnung der Höhe der Entgelte in der Altersteilzeitz Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Rente, Altersteilzeitentgelt und Aufstockung

z Vergleichsberechnungen zwischen dem bisherigen Entgelt unddem Entgelt bei Rente, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Krank-heit unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuerklassen

z (Schwierige) Beratungssituationen im Betrieb

Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel)mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchge-führt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogrammekann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden.

06.07. – 07.07.2017Geldern, Hotel See Park JanssenSeminarkostenpauschale 435,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 225,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179569-175

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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

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Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht aufgeführt.

Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2018.

Herbstferien

Herbstferien

Osterferien

Pfingstferien

Weihnachtsferien

Sommerferien

Sommerferien

Weihnachtsferien

August

Juli

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

September

Oktober

November

Dezember

01. Januar Neujahr14. April Karfreitag17. April Ostermontag01. Mai Tag der Arbeit

25. Mai Christi Himmelfahrt05. Juni Pfingstmontag 15. Juni Fronleichnam03. Oktober Tag der Deutschen Einheit

01. November Allerheiligen24. Dezember Heiligabend25. Dezember 1. Weihnachtstag26. Dezember 2. Weihnachtstag

30 | Jahresüberblick 2017 Jahresüberblick 2017 | 31

TS

AuG IErwerbsleben

AuG IErwerbsleben

AuG IErwerbsleben

BR IBR I

BR IBR Mitbestimmung kompakt II

BR IBR Arbeitszeit kompakt II

BR IBR Arbeitszeit kompakt II

BR IBR Pers. Maßnahmen kompakt II

BR IBetriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan

BR IJAV I

BR IJAV I

BR IJAV I

AuG IWirtschaftsausschuss I (WA I)

AuG IWirtschaftsausschuss I (WA I)

AuG IWirtschaftsausschuss I (WA I)

TSAuG I

TSAuG I

TSArbeitsrecht

Rahmenbedingungender Betriebsratsarbeit

AuG IWirtschaftsausschuss II (WA II)

AuG IWirtschaftsausschuss II (WA II)

AuG ITarifrecht

BR IBR I

BR IBR Arbeitszeit kompakt II

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten | 33

Der Wirtschaftsausschuss II (WA II)

Aufbauend auf dem Grundlagenseminar „der Wirtschaftsaus-schuss“ vermittelt dieses Seminar vertiefende Kenntnisse für Mit-glieder des Wirtschaftsausschusses. Die TeilnehmerInnen sollen indie Lage versetzt werden, die wirtschaftliche Situation ihres Unter-nehmens zu analysieren, um daraus Schlussfolgerungen für ihrHandeln als InteressenvertreterInnen ziehen zu können. Darüberhinaus findet im Seminar eine Auseinandersetzung mit verschie-denen Managementkonzepten zur Unternehmenssteuerung undderen Auswirkung auf die betriebliche Situation statt. In diesemZusammenhang werden Durchsetzungsmöglichkeiten von Beteili-gungsrechten und Handlungsstrategien des Wirtschaftsausschus-ses, Betriebsrats bzw. Gesamtbetriebsrats erörtert.

z Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und Durchsetzung von Informations- und Beratungsrechten nach dem BetrVG

z Unternehmensorganisation, Unternehmensplanung und die Rolle des Controlling

z Analyse der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zurEinschätzung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens (simulierte „Bilanzanalyse“)

z Die Unterrichtungspflicht der Unternehmensleitung nach § 110 BetrVG richtig nutzen

z Managementkonzepte zur Unternehmenssteuerung und die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung

z Handlungsstrategien des Wirtschaftsausschusses, Betriebsratsbzw. Gesamtbetriebsrats

03.07. – 07.07.2017Haltern am See, Hotel SeehofSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 690,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179702-073

04.09. – 08.09.2017Geldern, Hotel See ParkSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 699,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D8-176909-125

32 | Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Der Wirtschaftsausschuss I (WA I)

Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben desWirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieb-lichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von dentypischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in denUnternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenenArbeit. Ziel ist es, eigene Forderungen besser wirtschaftlich zu be-gründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinter-fragen zu können. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftlicheKenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das be-triebliche Rechnungswesen.

❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses❚ Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einerGeschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung (§§ 107 – 108 BetrVG)

❚ Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG

❚ Entscheidungsprozesse in Unternehmen - externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlenfür den Wirtschaftsausschuss

❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz),Grundlage und Bewertung

❚ Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisa-tion des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen

❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik (§§ 109 – 110 BetrVG)

06.03. – 10.03.2017Münster, Hotel MünnichSeminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 460,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: RE-170761-051

08.05. – 12.05.2017Meschede, Hennedamm HotelSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 515,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D8-176906-125

10.07. – 14.07.2017Münster, Hotel MünnichSeminarkostenpauschale 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 460,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: RE-170762-051

Bildungsurlaub –5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen.Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich veran-kert und geschützt. Wir informieren gern dazu ...

Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.

AWbG novelliert:

*Jetzt auchBildungsurlaub

für AZUBIS

Bildungsurlaub –5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen.Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich veran-kert und geschützt. Wir informieren gern dazu ...

Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits-und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.

z Definition des Gesundheitsbegriffsz Zielsetzung im betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutzz Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet desArbeitsschutzes (§§ 80-82 BetrVG)

z Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragtenz Einführung in den Arbeitsschutz und die Mitbestimmungsrechtedes Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89-91 BetrVG)

z Überblick über das Arbeitsschutzrechtz Differenzierung zwischen Gesetzen und Verordnungenz Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellenwie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigenund Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)

24.04. – 28.04.2017Sprockhövel, IG Metall BildungszentrumSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 719,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D8-176905-125

10.07. – 14.07.2017Ascheberg, Clemens- AugustSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 499,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D16-175205-137

Gute Arbeit | 35

| 37

Informatives

ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt:Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW undDGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen

im Betrieb meistern.

Information und Programm gibt es beim

DGB-Bildungswerk NRW e.V.Anne Wellnitz-KrausKatharina Rischke

[email protected]. 77, 40210 Düsseldorf

Tel.: 0211 17523-281Fax: 0211 17523-197

www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen

Gemeinsam weiterbilden

Seminare 2017ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt

2017

36 | von profis für profis

Tagungshäuser | 3938 | Tagungshäuser

Hotel See Park JanssenDanziger Str. 547608 GeldernTel.: 02831 929-0Fax: 02831 [email protected]

Für Schulungen, Tagungen, Seminare und Firmenfeiern ist der See ParkJanssen in Geldern am Niederrhein die richtige Adresse. Ländlich unddoch zentral im Westen Nordrhein-Westfalens gelegen, bietet das moder-ne Vier-Sterne-Haus Entspannung und Ruhe in verkehrsgünstiger Lage.Inmitten der Natur und doch nur wenige Minuten von der GeldernerInnenstadt entfernt, liegt der See Park Janssen. Das familiengeführte Vier-Sterne-Hotel am Niederrhein ist der ideale Ort zum Wohlfühlen. Die Zimmer sind komfortabel und stilvoll eingericht. Die direkte Lage am See lädt ein zu Spaziergängen und sportlichen Outdoor-Aktivitäten. Ausflüge ins Umland sind möglich – gerne auch mit dem Fahrrad, dennder Niederrhein gilt als Paradies für Radfahrer.

Hotel MünnichHeeremansweg 13, 48167 Münster Tel.: 0251 6187-0, Fax: 0251 [email protected]

„Münsters Hotel mitten im Grünen“. Hotel Münnich liegt am Rande vonMünster mit kurzen Wegen ins Stadtzentrum, in die Altstadt oder zur neuenHafenmeile. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC.Sämtliche Zimmer verfügen über Telefon und TV, Föhn, Minibar, Radio,Fax- und Internetanschluss. Hotel Münnich bietet einen gemütlichen Kaffee- und Biergarten, Bundeskegelbahnen, Sauna und Fahrradverleih.

Tagungshäuser

Mercure Dortmund CentrumOlpe 2444135 Dortmund Tel.: 0231 5432-00 Fax: 0231 574354 www.mercure-hotel-dortmund-centrum.de [email protected]

Mitten im Herzen der pulsierenden Metropole Westfalens ist das Park InnHotel Dortmund am Friedensplatz gelegen. Das Hotel hat über 125 Gäste-zimmer mit LCD-TV, Schreibtisch und Klimaanlage auf fünf Etagen. Die moderne Ausstattung entspricht dem Standard eines 4-Sterne-Hotelsund bietet mit seinen 9 klimatisierten Seminarräumen mit Tageslicht undmoderner Tagungstechnik alles für ein gelungenes Seminar. Für die Fitness und zum Entspannen können die Gäste Mini-Gym, Saunaund Solarium nutzen. Oder sie genießen die besondere Atmosphäre desgroßen Wintergartens und der Sommerterrasse.

Burghotel PassBurgplatz 1, 46354 OedingTel.: 02862 583-0Fax: 02862 [email protected]

Vom Burghotel Pass – unweit derniederländischen Grenze – fällt zuerst der mächtige Burgturm auf. Inner-halb des gar nicht altertümlichen Gebäudes gibt es dann moderne Semi-narräume, die eine gute Lernatmosphäre zulassen. Für die Zeit nach demSeminar bieten ein Fitnessraum und eine Kegelbahn (Turnschuhe nichtvergessen!) die Gelegenheit zur Entspannung. Wer lieber die Umgebungerkunden möchte, kann dies zu Fuß oder per Fahrrad machen; Fahrräderstehen kostenlos zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, TVund Telefon ausgestattet

Parkhotel KevelaerNeustraße 3-1547623 KevelaerTel.: 02832 9533-0 Fax: 02832 7993 [email protected]

Die Stadt Kevelaer liegt in der niederrheinischen Tiefebene im Kreis Kleve,nahe der holländischen Grenze. Sie ist staatlich anerkannter Erholungsortund als Wallfahrtsort bekannt. Das Parkhotel ist in die Einkaufspassage„Luxemburger Galerie“ integriert. Die Zimmer verfügen über Dusche/WC,Telefon, teilweise TV, Safe, Sitzgruppe und Schreibtisch. Im Hotel befindetsich ein Hallenbad, eine Sauna und ein Solarium, um nach dem Seminarund gutem Essen angenehm entspannen zu können.

Hotel Restaurant EsserVon-Agris-Straße 4341844 Wegberg-KipshovenTel.: 02161 5862-0 Fax: 02161 5708 54 [email protected]

Das Seminarhotel bietet alles für geschäftliche Veranstaltungen. Die ruhige Lage und die gemütliche Atmosphäre des Hauses laden ein zum Verweilen in stilvoller Wohnkultur und modern eingerichteten Zimmern mit allem Komfort. Die Zimmer sind mit Dusche/Bad und WC, TV, Telefon-/Internetanschluss und Mini-Bar ausgestattet.Zur Entspannung und Erholung stehen einige Lockerungs- und Fitnessgeräte, eine Kegelbahn, Sauna, Dampfbad und Sonnenbank zurVerfügung.

40 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 41

IG Metall-BildungszentrumOtto-Brenner-Straße 10045549 SprockhövelTel.: 02324 706-0Fax: 02324 [email protected]

Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegel-bahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondi-tion im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch dieschöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mitder AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vor-her angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV,Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes inwaldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sindkurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.

CJD BonnInternationales Tagungs- undGästehaus Bildungs- und Aus-bildungszentrumGraurheindorfer Str. 14953117 Bonn Tel.: 0228 9896 0Fax: 0228 9896 111www.cjd-bonn.de

Das CJD Bonn ist ein Ort gesellschaftspolitischer Bildung, überfachlicherWeiterbildung und internationaler Begegnung, der insbesondere von sozi-alen Trägern, gesellschaftspolitischen Verbänden und NGOs genutzt wird.Die Stadt Bonn bietet viele verschiedene Möglichkeiten, kulturellen oderanderen Interessen nachzugehen wie z. B. das Beethoven-Haus, die Mu-seumsmeile mit dem Haus der Geschichte und das Zoologische For-schungsmuseum König sowie das Botanische Gärten der UniversitätBonn u.v.m.

42 | Tagungshäuser

Hennedamm Hotel Am Stadtpark 659872 Meschede Tel.: 0291 9960-0Fax: 0291 9960-60 www.hennedamm-hotel.de [email protected]

Das Hotel liegt in Meschede, direkt am Hennesee im Hochsauerland. AlleGästezimmer sind mit Dusche oder Bad/WC, Wireless-LAN, Minibar, Safesowie TV ausgestattet. Überwiegend verfügen die Zimmer über Balkonoder Terrasse. Das Hotel bietet u.a. ein Hallenbad mit Gegenstromanlage,Finnische Sauna, Dampfsauna sowie Crosstrainer, Elektrolaufband, Ru-dergerät und ein Solarium. Darüber hinaus lädt die herrliche Umgebungzu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein.

Hotel Restaurant Clemens-AugustBurgstraße 54-58, 59387 Ascheberg-DavensbergTel.: 02593 604-0, Fax: 02593 [email protected]

Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre.Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und 4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebunglässt sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“ er-kunden. Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechs-lungsreich die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzim-mern mit Dusche und WC, Telefon und TV.

Tagungshäuser | 43

Hotel Seehof HalternHullerner Straße 10245721 Haltern am SeeSüduferTel.: 02364 928-0Fax: 02364 [email protected]

Das exklusive 4 Sterne-Hotel verfügt über 166 Komfortzimmer und liegtmitten im wunderschönen Naturschutzgebiet der Haard. Die Zimmer sindmit Direktwahltelefon, ISDN, Farbfernseher und Minibar ausgestattet. DieSeminarräume sind mit modernster Präsentations- und Kommunikations-technik ausgestattet. Direkt hinter dem Hotel befindet sich der HalternerStausee, mit der Möglichkeit ein Ruderboot zu leihen oder eine Seerund-fahrt zu buchen. Auf dem Hotelgelände befindet sich ein einzigartiger Na-turseilgarten. Außerdem gibt es eine Wellness und Badelandschaft derExtraklasse.

Seminardurchführung | 45

SeminardurchführungDie Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Ahmet Özkan.

KostenDie Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkosten-pauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Voll-pension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Ver-pflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, dieKosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Um-satzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVGbzw. § 20 (3) in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4)in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.

SeminarabsageDas DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf-grund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.

AnmeldungIn der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bisacht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW.Besser ist es, sich früher anzumelden!

AusfallkostenBei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages-Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarko-stenpauschale berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbe-ginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesenFällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werdendem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfall-kosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, sosind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zueiner Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; beiAbsage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminar-kostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.

Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nachThema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (nach § 96 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen(nach § 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder(nach § 20 (3) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werdenversuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.

Helga Rang-BuckmakowskiBetriebsrätin bei Michael Irskens GmbH in Mönchengladbach

Praxiswissen für die Betriebsratsarbeit

„Es ist wichtig, dass sich Betriebsräte immer weiterbilden. Aus diesem Grund habe ich dieGrundlagenseminare für BetriebsrätInnenbesucht.“

Ratgeber Freistellung | 47

BeschlussfassungWer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interes-senvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst rechtnicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung be-sucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium dieAngemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder mussdas billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmterAnbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen denVorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ord-nungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und willdeswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,worauf sich seine Zweifel gründen.Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Ta-gesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benen-nung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiede-nes“ ist rechtlich unwirksam!

Der Beschluss umfasst folgende Punkte:❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)

❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen)

❚ Anbieter❚ Seminarausschreibung/Themenplan

Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern?Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausrei-chend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung istabgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 51).

Weiterführende Literatur/Links:❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –Bund-Verlag

46 | Ratgeber Freistellung

Ratgeber Freistellung

Erforderliches WissenDie Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretungerfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechen-de Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das ver-mittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforder-lich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhangmit der Seminarteilnahme entstehen.Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbin-dung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretun-gen aus dem § 65 (1) BetrVG, für Wahlvorstände aus dem § 20 (3)BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4)SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitlicheBeschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zweiKategorien: Grundlagen- und Spezialwissen

GrundlagenwissenJedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängigvon der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums –einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mit-glied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sichum folgende Themenfelder:

❚ Betriebsverfassungsgesetz❚ Allgemeines Arbeitsrecht❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung

Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlichregelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinenAufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig anden Grundlagenseminaren teilnehmen.

Speziell erforderliches WissenDarüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfal-lende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhabendes Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Be-schwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B. konkrete Hinweiseauf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechtsder Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinba-rung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betrieb-liche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.

Tagesordnung

Auswahl

Beschluss

Anmeldung

Mitteilung anArbeitgeber

Einladung/Unterlagen

Ausfallkosten

48 | Der Weg zur Teilnahme

Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG

BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminarefrühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.

BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungenaus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiumsund für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sindund die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)genug berücksichtigen.Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneu-ten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.

Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksich-tigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremiumden Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.

Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft.

BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bil-dungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann dasDGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurch-führung beauftragen.

Siehe Seite 45

Hinweis:Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahrenauch die Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG und für Wahlvorstandsmitglieder gemäß § 20 (3) BetrVG

Der Weg zur Teilnahme | 49

Auswahl

Entscheidung

Anmeldung

Mitteilung anArbeitgeber

Einladung/Unterlagen

Ausfallkosten

Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX

Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infragekommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.

Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft dieSchwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme.

Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehinder-tenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft.

Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitge-ber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einla-dungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRWe.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.

Siehe Seite 45

Seminarkosten:Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar dieBezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiter-helfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. undder IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtli-ches Beschlussverfahren einzuleiten.

Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson mussihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis!

Ahmet Özkan Martina Lüder Martin Freitag

KompetenzJetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitswelt-orientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolleInteressenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passge-nauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleutestellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebernher. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildungund allen Fragen der Freistellung.

ZugehörigkeitAls Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen undRechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminarerichten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeiterver-treterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aberauch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.

VertrauenVertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oderbesonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltun-gen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.deoder Telefon: 0211 17523-271

DER GEWERKSCHAFTEN

50 | Die Seminarprofis Vorgehen bei Streitigkeiten | 51

Vorgehen bei Streitigkeiten.Wenn der Arbeitgeber blockt

Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs.

Der Arbeitgeber kann ein arbeitsge-richtliches Verfahren einleiten, wenner die Schulungsteilnahme des BR-Mitglieds verhindern will.

Wenn der Arbeitgeber die Erforder- lichkeit bestreitet, sofort eine Betriebs-ratssitzung einberufen. Beschließen,dass der BR an der Schulung festhältund die Erforderlichkeit ordentlichbegründen. Den Beschluss mit derBegründung dem Arbeitgebermitteilen.

wenn der Arbeitgeber kein gerichtli-ches Verfahren einleitet oder nichtauf den Beschluss des Betriebsratesreagiert oder kurzfristig ohne vorherigeAnkündigung die Seminarteilnahmeverhindern will.

Der Arbeitgeber hält die betrieb-lichen Belange für nicht genügendberücksichtigt.

Der Arbeitgeber muss die Einigungs-stelle anrufen. Sie entscheidet überdie zeitliche Teilnahme. Daher früh-zeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.

Wenn der Arbeitgeber die Berücksichti-gung der betrieblichen Belange bestrei-tet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechendbegründen.

wenn der Arbeitgeber die Einigungs-stelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. zwei Wochen vorab) trotz früh-zeitiger Anmeldung die Teilnahmeam Seminar verhindern will.

Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungs-werk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.

Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

Das BR-Mitglied kann gegen den Willendes Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.

Der Arbeitgeber verweigert die Zahlungder Seminarkosten und des Entgeltausfalls.

52 | Musterschreiben

Musterschreiben

BETRIEBSRATSBESCHLUSSgem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)

................................................................................................gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)

vom .............................. bis ............................... zu entsenden.

Die Veranstaltung findet statt in ...............................................

die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.

MITTEILUNG AN ARBEITGEBER

Sehr geehrte Damen und Herren,der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)

................................................................................................gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)

vom .............................. bis ............................... zu entsenden.

Die Veranstaltung findet statt in ................................................

die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Musterschreiben | 53

MITTEILUNG AN ARBEITGEBERFÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN

An den ArbeitgeberBetrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung

Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung

am ...................................................................... entschieden,

dass ................................................................................ in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung

..................................................................................................

vom ................................... bis ................................. teilnimmt.

Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehaltehiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift

54 | Unsere Referentinnen und Referenten

Unsere Referentinnen und Referenten

Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfahrenund kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil siedie Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerk-schaftlichen Interessenvertretung in Mönchengladbach aus der ei-genen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Experten beider Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den Betrieben,sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit und Ge-rechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein.

Unsere Referentinnen und Referenten | 55

Norbert Jehnes BetriebsratsvorsitzenderTrützschler GmbH & Co. KG

Günter Kursch ehem. BetriebsratsvorsitzenderSchorch GmbH,ehrenamtlicher zweiter Bevollmächtigterder IG Metall Mönchengladbach

Armin KrügerBetriebsratsvorsitzenderUngricht GmbH

Hans Lehmannehem. BetriebsratsvorsitzenderMonforts Werkzeugmaschinen GmbH,Vorsitzender des DGB-StadtverbandsMönchengladbach

Ulrike LammersBetriebsratsvorsitzendeKnauf AMF Deckensysteme GmbH

Manfred MostertBetriebsratTrützschler GmbH & Co. KG

Thomas SchmitzBetriebsratsvorsitzenderAchter und Ebels GmbH

Olaf CaplanBetriebsratSchorch GmbH

Andrea SchmittBetriebsratsvorsitzendeMichael Irskens GmbH

Stefan SiebaldBetriebsratMichael Irskens GmbH

Alles, was unsere Website zu bieten hat: Seminarangebot, Termine, Buchung, Ansprech-partnerInnen, Rat zur Freistellung und vieles mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone.

Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App auf kurzem Weg direkt zu uns – einfach im „Play Store“ , „App Store“ oder „Windows Phone Store“ herunterladen.

Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.www.dgb-bildungswerk-nrw.de

Immer wieder mal reinschauen!

Willkommen

DGB-Bildungswerk NRW e.V.

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Notizen | 57

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Seminaranmeldung | 59

Seminaranmeldung 2017IG Metall Mönchengladbach

Die Anschrift derIG Metall Mönchengladbach

IG Metall Geschäftsstelle MönchengladbachRheydter Str. 32841065 Mönchengladbachwww.moenchengladbach.igmetall.de

Bei Fragen zur Anmeldung:Marga HilkensTel.: 02161 9269-320Fax: 02161 [email protected]

58 | Anschrift

Hiermit melde ich mich verbindlich an:

Name, Vorname ...............................................................................................

Straße ..............................................................................................................

PLZ, Ort ...........................................................................................................

Telefon privat ....................................................................................................

Telefon beruflich ...............................................................................................

E-Mail ..............................................................................................................

Firma ................................................................................................................

Seminartitel ......................................................................................................

Seminartermin ..................................................................................................

Seminarnummer ..............................................................................................

Beschlussfassung am ......................................................................................

Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V.elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäfts-bedingungen, nachzulesen unter: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de

Datum..................................... Unterschrift .....................................................

Kopieren und faxen anDGB-Bildungswerk NRWFax: 0211 17523-197