lehrgang Örtliche bauaufsicht - ars · war vorstand des instituts für baubetrieb und...
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Von den Besten lernen.
20. Februar – 23. März 2018, Wien
03. Oktober – 09. November 2018, Wien
Zertifizierte Ausbildung in 8 Tagen
„Experte/Expertin für Örtliche Bauaufsicht”
Lehrgang Örtliche
Bauaufsicht
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Zertifizierte Ausbildung zum/zur „Experten/Expertin für Örtliche Bauaufsicht“ in 8 Tagen
Lehrgang Örtliche BauaufsichtDie „örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn auf der Baustelle“ wird in vielen Leistungsbildern und Individualverträgen als die Hauptaufgabe der Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) genannt. Tatsächlich ist die ÖBA im Idealfall das alter ego („ anderes Ich“) des Bauherrn. Trotzdem können sich die Aufgaben von Fall zu Fall nicht nur unwesentlich unterscheiden, weil es immer auf die konkrete Vereinbarung ankommt.
Im modernen Baubetrieb hat sich eine Vielzahl von Tätigkeiten entwickelt: Projektmanagement oder -steuerung, begleitende Kontrolle, etc. Der ÖBA kommt dabei aber noch immer eine zentrale Rolle zu - nicht zuletzt, weil ihr im Einzelfall auch o� „andere” P� ichten aufgebürdet werden. Inhaltlichlich haben sich nämlich die P� ichten eines Bauherrn in der jüngeren Vergangenheit massiv ausgeweitet: War es zunächst bloß eine vage Fürsorgep� icht, die zu beachten war, so ist es heute auch die Sicherheit der einzelnen Bauarbeiter (BauKG) und deren Entgeltschutz (LSD-BG).
Als Bauherrnvertretung muss die ÖBA also nicht nur technisch „gerüstet” sein – neben der Kenntnis der allgemeinrecht-lichen Grundlagen ist auch die Kenntnis von einigen „Spezialgesetzen” erforderlich. Und zudem natürlich die Kenntnis von allgemein akzeptierten Richtlinien, wie den ÖNORMen ...
Theoretisches Wissen alleine macht aber noch keine gute ÖBA aus: Der Umgang mit Menschen und die Bewältigung von Kon� ikten sind Kompetenzen, über die die ÖBA verfügen sollte. Zuletzt ist Dokumentation und Berichtswesen ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit der ÖBA.
Ziel unseres Lehrgangs ist eine praxisorientierte Aus- & Weiterbildung, die eine Erleichterung in der täglichen Arbeit und Sicherheit bei au� auchenden Fragen ermöglicht.
Vorbereitung, Prüfung, Zertifizierung & RezertifizierungIm Anschluss an den Lehrgang besteht die Möglichkeit, eine freiwillige schri� liche Prüfung abzulegen (Termine siehe letzte Seite). Um ein international anerkanntes Zerti� kat „Experte/Expertin für Örtliche Bauaufsicht” gem. Zerti� zierungsschema der Austrian Standards plus GmbH zu erlangen, ist der Besuch des gesamten Lehrgangs Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung. Die Prüfung � ndet bei einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen statt.
Die Prüfungsgebühr (€ 240,–) fällt pro Antritt – unabhängig vom Ergebnis – an. Die Anmeldung dazu ist verp� ichtend! Die Gültigkeit des Zerti� kats beträgt 5 Jahre. Zur Aufrechterhaltung des Zerti� kats ist in weiterer Folge ein Nachweis der Weiterbildung im Ausmaß von mind. 8 Stunden pro Jahr innerhalb der vergangenen 5 Jahre zu erbringen sowie die positive Absolvierung eines Rezerti� zierungsworkshops erforderlich. Wählen Sie für Ihre Weiterbildung aus unseren Bau-Seminaren auf www.ars.at!
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Absolvierung des ARS-Lehrgangs „Örtliche Bauaufsicht“ Nachweis
– einer entsprechenden schulischen Ausbildung (mind. Matura oder HTL) oder– der erfolgreichen Ablegung der Baumeisterprüfung oder– einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Bereich der Örtlichen Bauaufsicht oder – einer mindestens fünfjährigen facheinschlägigen Tätigkeit im Bereich der Baubranche in entsprechend verantwortungsvoller Position sowie die positive Ablegung der ZT-Prüfung einschlägiger Fachgebiete
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Zertifizierte Ausbildung zum/zur „Experten/Expertin für Örtliche Bauaufsicht“ in 8 Tagen
RA Ing. DDr. Hermann Wenusch Auf Bauwerkvertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit umfangreicher Ausbildung und Erfahrung in der Baubranche; Experte des
Österr. Normungs instituts (Leiter der Arbeitsgruppe zu den letzten drei Überarbeitungen der ÖNORM B 2110); Gründer und Herausgeber
der „Zeitschri� für das Recht des Bauwesens”
Univ.-Prof. DI Hans LechnerWar Vorstand des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtscha� an der TU Graz; Vortragender zum Thema Bauprojektmanagement; gerichtlich
beeideter Sachverständiger; Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Planung und Bauprojektmanagement; Herausgeber einer Fachzeitschri� .
DI Dr. Rainer MikulitsGeschä� sführer des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB); vertritt die Länder in europäischen und internationalen baurechtlichen
Gremien; Experte für Baurecht und Bauprodukterecht.
MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M.In der Geschä� sstelle Bau der WKO tätig; Schwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht sowie Bauvertrags- und Vergaberecht.
Ing. Christian LangStadt Wien – Wiener Wohnen, Bereichsleiter Au� ragswesen; allgem. beeid. und gerichtl. zert. Sachverständiger (FG: 72.03).
Ing. Christian TrummerAb 2002 Projektleiter für Groß-und Ausbauvorhaben im Raum Wien; 1986 bis 2002 Generaldirektion Brückenbau; bis 1986 ÖBA
Zentralverschiebebahnhof Wien; Eintritt bei ÖBB 1978; Matura 1978, HTL-Tiefbau.
Dir. DI Gerald BejdlBereichsleiter Akquisition, Kalkulation und Abwicklung diverser Hochbauprojekte in Wien und Umgebung bei der PORR Bau GmbH .
Hochbau; langjähriger Mitarbeiter bei der Porr AG in verschiedenen (Führungs-)Positionen bei zahlreichen Bauvorhaben; studierte
Bauingenieurwesen an der TU Wien.
Hon.-Prof. DI Dr. Peter PetriLangj. Leiter des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten; Honorarprofessor an der TU Wien, allg. beeid. u. gerichtl. zert. Sachverständiger.
RA Prof. Dr. Michael BreitenfeldRechtsanwalt in Wien; Mitgründer des Tender-Clubs Austria; zahlreiche Publikationen zum Vergaberecht; Lektor.
OStBR DI Guido MarkouschekTechn. Direktor der Baubehörde Wien, Leiter der Fachgruppen der Magistrats abteilung 37; Mitarbeiter am OIB; Fachvortragender.
OStBR DI Dr. Stephan StellerLeiter im Referat Tragwerkstechnologie bei der MA 37 – Baupolizei.
DI Wilfried PisteckyZivilingenieur für Kulturtechnik und Wasserwirtscha� , eingetragener Mediator für Zivilrechtssachen, Lektor für Wirtscha� smediation an
der TU Graz; Schwerpunkte: Wasserwirtscha� , UVP, Mediation.
ZT DI Martin BeneschAllg. beeid. u. gerichtl. zert. SV; langjährige Praxis auf Au� raggeber-, Au� ragnehmer-, Planer-, Investoren- und Developerseite. Foto ©
DI Martin Benesch
Von den Besten lernen.mit unseren ExpertInnen aus Technik, Recht & Praxis
Ihr 5 Vorteil! – Erfahrungsausstausch mit DEN Experten aus der Praxis – Zerti� zierter Lehrgang durch Austrian Standards plus GmbH – Frühbucherbonus € 200,- bis 5 Wochen vor Lehrgangs-Start – Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis & attraktive Fördermöglichkeiten, u. a. AMS, WAFF u. v. m. – 50 % Preisnachlass – für LehrgangsabsolventInnen auf alle Jahrestagungen im selben Themenbereich
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Zertifizierte Ausbildung zum/zur „Experten/Expertin für Örtliche Bauaufsicht“ in 8 Tagen
ProgrammBegrüßung, Einführung & ImpulsvorträgeRA Ing. DDr. Wenusch, RA Prof. Dr. Breitenfeld, OStBR DI Markouschek
» Begrüßung und Einführung » Impulsvortrag: Vergaberecht für die ÖBA » Impulsvortrag: Die ÖBA und die Baubehörde
Wünsche des Bauherrn an die ÖBAIng. Trummer
» Die ÖBA ist in vielen Fällen der verlängerte Arm des Bauherren, im Vortrag soll dessen Vorstellung
zur ÖBA-Leistung, vor allem im Infrastrukturbereich, vermittelt und diskutiert werden
Wünsche des Bauunternehmers an die ÖBADir. DI Bejdl
» Zusammenstellung Ausschreibungsunterlagen » Befugnis der ÖBA » Terminplanung » Baubesprechung/Protokollführung » Partnerscha� liche Abwicklung » Leistungsprüfung/Mängelbegehung
Bauprodukte – Bestimmungen für das Inverkehrbringen und die VerwendungDI Dr. Mikulits
» Europarechtliche Grundlagen » Österreichische Bestimmungen für die Verwendung von Bauprodukten » Marktüberwachung von Bauprodukten » Zuständigkeiten der Baubehörden und der Marktüberwachungsbehörde
Ein vertieftes LeistungsbildUniv.-Prof. DI Lechner
» Leistungsbilder werden für durchschnittliche Projektgrößen konzipiert, sodass ab
Projektklasse 3 präzisierte, konkretisierte Vertiefungen eingesetzt werden sollten. – Projektklassen, als De� nition für die Anforderungen an Projektbeteiligte und Verträge – Detailanalysen der Arbeit einer ÖBA anhand eines vertie� en Leistungsbildes – Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte und der zu erstellenden Dokumente
MODUL 1 – 2. Tag21. Februar 201804. Oktober 2018
9.00–17.00 Uhr
MODUL 1 – 1. Tag20. Februar 201803. Oktober 2018
9.00–17.45 Uhr
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Zertifizierte Ausbildung zum/zur „Experten/Expertin für Örtliche Bauaufsicht“ in 8 Tagen
Juristische Grundlagen 1 „Rechtsgeschäfte”RA Ing. DDr. Wenusch
» Willens- und Willenserklärungen » Angebot und Annahme » Bedeutung der Form des Vertragsabschlusses
Juristische Grundlagen 2 „Haftung”RA Ing. DDr. Wenusch
» Unterschied: Erfüllung, Gewährleistung, Schadenersatz, Garantie (Versicherung) » Erfüllung: Leistung, Übernahme » Gewährleistung: De� nition des Mangels, Gewährleistungsfrist, Gewährleistungsbehelfe » Schadenersatz: Schaden, Kausalität, Verschulden, Rechtswidrigkeit
Wer haftet am Bau wem gegenüber und wofür?RA Ing. DDr. Wenusch
» Bauherr (Liegenscha� seigentümer) » Architekt » ÖBA, Bauunternehmer, Baustellenkoordinator, Behörden
Claim? Mehrkosten, Zusatz, NachtragRA Ing. DDr. Wenusch
» „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) in der Baupraxis » Leistungsde� nition beim Vertragsabschluss » Schuldinhalt bei Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag » Bedeutung eines Leistungsverzeichnisses (Schuldinhalt oder „Preisausmesser”) » Schuldinhalt bei konstruktiver und funktionaler Ausschreibung » Leistungsänderung nach der ÖNORM B 2110 » Abgrenzung verschiedener Verträge zwischen den selben Vertragsparteien » Vorzeitige Beendigung von Verträgen (von Abbestellung bis Rücktritt)
ÖNORM B 2110 – GrundlagenIng. Lang, RA Ing. DDr. Wenusch
» Alle für die Bauabwicklung relevanten Bestimmungen im Überblick » Schwerpunktthema Vertragsbestandteile und deren Reihenfolge » Schwerpunktthema Nebenleistungen » Schwerpunktthema Prüf- und Warnp� icht » Schwerpunktthema Regie | Schwerpunktthema Verzug » Schwerpunktthema Übernahme und Gewährleistung
Gewährleistung: De� nition des Mangels, Gewährleistungsfrist, Gewährleistungsbehelfe
MODUL 1 – 3. Tag22. Februar 201805. Oktober 2018
9.00–17.00 Uhr
MODUL 2 – 4. Tag07. März 201817. Oktober 2018
9.00–17.30 Uhr
MODUL 1 – 2. TagFortsetzung
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Zertifizierte Ausbildung zum/zur „Experten/Expertin für Örtliche Bauaufsicht“ in 8 Tagen
Sicherheit am Bau 1: ASchG sowie baustellenrelevante VO und NormenHon.-Prof. DI Dr. Petri
» Die Arbeitsvorbereitung in sicherheitstechnischer Hinsicht = Evaluierung nach ASchG » Grundlegende Bestimmungen nach BauV | Erdarbeiten nach BauV » Gerüste nach BauV und ÖNORM B 4007, Leitern nach AM-VO » Arbeiten auf Dächern | Spezielle Bauarbeiten nach BauV
Sicherheit am Bau 2: BauKGHon.-Prof. DI Dr. Petri, RA Ing. DDr. Wenusch
» Die wesentlichen Inhalte des BauKG » Die Einbindung der ÖBA in die Baukoordination gemäß ÖNORM B 2107 » Die ÖBA als Projektleiter gemäß BauKG » Die ÖBA als Baustellenkoordinator » Ha� ung und Verantwortung der ÖBA nach Arbeitsunfällen
Haftung für Sozialbetrug am BauMMag. Dr. Wiesinger, LL.M.
» Überblick zu den Ha� ungen der Sozialbetrugsbekämpfung » Im Detail: Ha� ungen des Au� raggebers selbst » Kontrollp� ichten » Rechtsfragen, die aus falscher Vertragsquali� kation herrühren (z. B. Scheinselbstständigkeit)
Qualitätssicherung durch die ÖBAUniv.-Prof. DI Lechner
» Prü� iste als Vorgabe für die Hot Spots der Planung » Prüfplan als Übersetzung in die Baustelle » Prüfbuch als Ergebnis der proaktiven, positiven Qualitätsarbeit
Kommunikation / Konfl iktmanagementDI Pistecky
» Kommunikations-, Verhandlungs- und Kon� iktregelungsmodelle » Grundhaltungen und zentrale Elemente konstruktiver Gesprächsführung
BauwerksdokumentationUniv.-Prof. DI Lechner
» Dokumentationen für den AG » Dokumentationen für den Betreiber » Dokumentationen für die Behörden
Sicherheit am Bau 1: ASchG sowie baustellenrelevante VO und NormenMODUL 2 – 5. Tag08. März 201818. Oktober 2018
9.00–17.15 Uhr
MODUL 2 – 6. Tag09. März 201819. Oktober 2018
9.00–17.00 Uhr
MODUL 3 – 7. Tag22. März 201808. November 2018
9.00–17.30 Uhr
Dieser Teil � ndet im Frühjahr, am 23.03.18 bzw. im Herbst, am 19.10.18, von 13.30–17.00 Uhr statt.
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Zertifizierte Ausbildung zum/zur „Experten/Expertin für Örtliche Bauaufsicht“ in 8 Tagen
ÖNORM B 2110 – AbrechnungenIng. Lang
» Vorgangsweise bei der normgemäßen Bauabrechnung » Ausmaßfeststellung und Rechnungskontrolle » Schlussrechnungsprüfung und Sicherstellungen
ÖNORM B 2061 – Grundlagen der KalkulationIng. Lang
» Zweck und Inhalt der ÖNORM B 2061 im Überblick » K-Blätter als quali� zierte Instrumente der nachvollziehbaren Prüfung von Kalkulationsansätzen » Erkenntnisse aus der Detailkalkulation für Vergabe und Vertrag
Mangel und BauschadenDI Benesch
» De� nition des Mangels aus rechtlicher und technischer Sicht » Wie entstehen Mängel? / Arten von Mängeln / Die Psychologie des Mangels » Die wichtigsten Kriterien zur Beurteilung eines Mangels/Nichtmangels » Die perfekte Mängelrüge und deren Rechtsfolgen / Umgang mit Reklamationen » Diverse Normen, unbekannt aber schlagend (z. B. ÖNORM B 2118) » Die Undeutlichkeitsregel (ÖNORM B 2110 und ÖNORM A 2050) » Anwendungsbeispiele aus der Praxis
Bau-, Bauherrn-, PlanungsbesprechungUniv.-Prof. DI Lechner
» Besprechungskreise als Organisationsansatz | Protokolle für jeden Einzelnen nicht als Monsteraktenvermerk » Einbinden der Terminpläne in die Besprechungsvorlagen | Collaborative Werkzeuge für Bauprojekte
Optionale Seminare für Ihre individuelle Schwerpunktsetzung Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Wissen zur vertiefen bzw. zu spezialiseren. Sie erhalten als TeilnehmerIn des Lehrgangs diese beiden Zusatzmodule zum Vorteilspreis von je € 240.– (statt € 330,–). Weitere Informationen auf
Vergaberecht für die ÖBARA Prof. Dr. Breitenfeld, 26.01.18, 21.06.18 bzw. 17.01.19, 9.00–13.00 Uhr
» Wer muss welches Vergabeverfahren wie ausschreiben? Stolpersteine, Erleichterungen
und das Rechtsschutzverfahren – dargestellt für Praktiker.
Öffentliches Baurecht für die ÖBAOStBR DI Markouschek, OStBR DI Dr. Steller 16.02.18, 9.00–13.00 Uhr, 21.06.18 bzw. 17.01.19, 14.00–18.00 Uhr
» Es werden die wesentlichen Berührungspunkte der ÖBA mit der Hoheitsverwaltung am Beispiel Wien
thematisiert (baurechtliche Vorschri� en, Behördenorganisation, Zuständigkeiten, etc.).
MODUL 3 – 2. Tag23. März 201809. November 2018
9.00–17.00 Uhr
MODUL 3 – 7. TagFortsetzung
www.ars.at
Besprechungskreise als Organisationsansatz | Protokolle für jeden Einzelnen nicht als Monsteraktenvermerk
Dieser Teil � ndet im Frühjahr, am 09.03.18 bzw. im Herbst, am 09.11.18, von 13.30–17.00 Uhr statt.
DV
R N
r.: 0927571
Gleich anmelden! per E-Mail o� ce@ars.at oder +43 1 713 80 24–14
1. TEILNEHMER/IN
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Branche/ Firma E-Mail für Rechnungsversand
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Datum Unterschri�
Ich bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch ge speichert werden und ich per E-Mail über weitere Veranstaltungen informiert werde. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
Optimale Bauherrnvertretungim Überblick
Lehrgang Örtliche Bauaufsicht Frühjahr 2018 Herbst 2018 Uhrzeit Ihre Investition exkl. USt.
Gesamt (8-tägig) 20.02.–23.03.18 03.10.–09.11.18 2.980,–
Modul 1 1. – 3. Tag 20.–22.02.18 03.–05.10.18
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Modul 2 4. – 6. Tag 07.–09.03.18 17.–19.10.18
Modul 3 7. –8. Tag 22.–23.03.18 08.–09.11.18
Freiwillige Abschlussprüfung 05.04.18 22.11.18 16.00–18.00 240,–
Z1 Vergaberecht für die ÖBA26.01.1821.06.18
17.01.19 9.00–13.00 € 240,– pro Zusatzmodul bei Buchung
des gesamten Lehrgangs
330,–
Z2 Ö� entliches Baurecht für die ÖBA16.02.18
21.06.18*17.01.19* 9.00–13.00 bzw.
*14.00–18.00 330,–
Gleich anmelden!
Branche/ Firma E-Mail für Rechnungsversand
Ich bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch ge speichert werden und ich per E-Mail über weitere Veranstaltungen informiert werde. Als Gerichtsstand wird Wien
Veranstaltungsort
Wien ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2–4, 1010 Wien
Ihre Investition/Ermäßigungen
Gesamt: 2.980,– exkl. USt (8 Tage exkl. Prüfung)
Frühbucher: 200,– exkl. USt bis 16.01.2018 (Bei Buchung des gesamten Lehrgangs)
12 % (per TN) ab 5 TeilnehmerInnen eines Unternehmens*
10 % (per TN) ab 3 TeilnehmerInnen eines Unternehmens*
*ausgenommen Prüfungen. Ermäßigungen, Rabatte, Frühbucherbonus etc. sind nicht
addierbar und werden vom Rechnungs-Bruttobetrag in Abzug gebracht!
Gebühren verstehen sich inkl. Seminarunterlagen, ARS-Lehrgangs-Bestätigung. An
jedem Seminartag Begrüßungska� ee, Erfrischungsgetränke, Mittagessen (Ganztag)
bzw. Pausen-Snack (Halbtag). Exkl. 20 % USt. und exkl. Prüfungsgebühr. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge des Eintre� ens und nach Maßgabe freier Plätze
berücksichtigt. Wir ersuchen Sie, nach Erhalt der Rechnung die Teilnahmegebühr bis
zum Seminartermin zu überweisen. Die Rechnung wird per E-Mail versendet.
Seminarunterlagen können nicht retourniert werden!
Wir haben Verständnis, wenn sich Ihre Pläne ändern. Storno: Bei Stornierungen ab 14
Tage vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminar betrages, bei Stornierungen oder
Nicht erscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Bei
jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 40,–. Bei einer Um buchung auf
einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung inkl. der Fälligkeit gültig.
Zusätzlich wird eine Gebühr von € 20,– exkl. USt. (ausgenommen am Seminartag: 15 %
Aufschlag) in Rechnung gestellt. Stornierungen können ausschließlich schri� lich
entgegen ge nommen werden! Selbst ver ständlich können Sie jedoch gerne eine
Ersatzperson nominieren. Die Veranstalter behalten sich vor, Seminare aus wichtigen
Gründen zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Sollten Sie
spezielle Bedürfnisse (Barrierefreiheit, Lebensmittelunverträglichkeiten etc.) haben,
geben Sie uns diese bitte bekannt. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
ARS-TeamInhalt / Konzeption: Susanne Jäckel
Projektorganisation: Christine Walser
o� ce@ars.at +43 1 713 80 24–26
o� ce@ars.at +43 1 713 80 24–26
Projektorganisation: Christine Walser
o� ce@ars.at +43 1 713 80 24–26 ARS-Team
ARS-TeamInhalt / Konzeption: Susanne Jäckel
Inhalt / Konzeption: Susanne Jäckel
Inhalt / Konzeption:
Projektorganisation: Christine Walser
Projektorganisation: Christine Walser
ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2–4, 1010 Wien
FrühbucherBonus 200,–bis 16.01.18
ARS ist ÖCERT-Qualitätsanbieter!
Teilnehmerkreis BauleiterInnen von Au� raggebern und Au� ragnehmern ArchitektInnen, PlanerInnen Bauträger, Genossenscha� en | Bauhaupt- und Baunebengewerbe | Bausachverständige Ingenieurbüros | Bauämter, Baubehörden
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