abu kw44 2013

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Gesetzliches Publikationsmittel FÜR DIE GEMEINDEN ARCH BÜETIGEN BÜREN DIESSBACH DOTZIGEN LENGNAU LEUZIGEN MEIENRIED MEINISBERG OBERWIL PIETERLEN RÜTI Nr. 44 31. Oktober 2013 Notfall- und Spitexdienste Region Büren Kirchliche Anzeigen FREITAG, 1. NOVEMBER 2013 BIS DONNERSTAG, 7. OKTOBER 2013 EVANGELISCH- REFORMIERTE KIRCHE Arch und Leuzigen Donnerstag, 31. Oktober, 14.00– 16.00 Uhr: Männertreff Arch-Leuzi- gen, Gesprächsrunde für alle Männer aus Arch und Leuzigen im Pensions- alter. 20.00 Uhr: Reformationskonzert mit der Kantorei der Stadtkirche Solo- thurn in der Kirche Arch. Samstag, 2. November, 19.00–22.00 Uhr: Der Jugendtreff «Ratteloch» in Leuzigen ist für alle Schüler der 6.–9. Klasse aus Arch, Leuzigen und Rüti geöffnet. Sonntag, 3. November: 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Abend- mahl zum Reformationssonntag in der Kirche Arch. Pfr. Matthias Hoch- huth und Monika Stuber (Orgel). Text: Matthäus 5, 33–37. 9.30 Uhr: Kik Arch, Proben fürs Krip- penspiel im Gemeindezentrum. 9.30 Uhr: Kik Leuzigen, Proben fürs Krippenspiel im Turm. Dienstag, 5. November, 17.30–19.00 Uhr: Konfirmandenunterricht Leuzi- gen im Turm. Donnerstag, 7. November: Ab 12.00 Uhr: Mittagstisch für alle in der Alten Post in Leuzigen. Anmel- dung bitte bis am Dienstag, 5. November, an Herrn Kurt Arn, Tel. 079 439 77 76. 18.00–19.30 Uhr: Konfirmandenun- terricht Arch im Gemeindezentrum. Büren an der Aare Donnerstag, 31. Oktober: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeindehaus. 19.30–21.30 Uhr: Probe des ökumeni- schen Kirchenchors im Kirchgemein- dehaus. Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr: Gottesdienst zum Reformationssonn- tag mit Goldener Konfirmation (Jahr- gang 1947) und Abendmahl. Die Gemeinde ist herzlich eingeladen mitzufeiern. Der Gottesdienst wird gestaltet von André Eggli und Peter Wälti (Saxophone), Sally Jo Rüedi (Orgel), Pfarrerin Franziska Winkler (Leitung). Sigristendienst: Liliana Kocher. Im Anschluss an den Gottesdienst sind alle herzlich eingeladen zu einem Apéro im Kirchgemeindehaus. Mittwoch, 6. November, 9.30–11.00 Uhr: Caféstube im Kirchgemeinde- haus. Donnerstag, 7. November, 12.00– 13.30 Uhr: Mittagstisch «chez ma- xime» im Kirchgemeindehaus. An- meldung bei Fränzi Hug bis Diens- tagabend Tel. 032 351 12 66. 19.30–21.30 Uhr: Probe des ökumeni- schen Kirchenchors im Kirchgemein- dehaus. Voranzeige: Mittwoch, 13. Novem- ber, 20.00 Uhr: Ordentliche Ver- sammlung der evangelisch-refor- mierten Kirchgemeinde Büren an der Aare / Meienried im Kirchgemeinde- haus. Traktanden siehe «reformiert». Amtswoche: 4.–10. November: Pfarrer Patrick von Siebenthal, Schüt- zengasse 77, Biel; Tel. 079 241 22 45. Unsere Internet-Adresse: www.be.ref.ch/bueren Kirchgemeinde Diessbach b.B. www.kirche-diessbach.ch Freitag, 1. November, 19.15–19.45 Uhr, Diessbach: «Ein Lied im Novem- ber» – Offenes Singen in der Kirche. Leitung Liliane Möri. 20.00 Uhr, Busswil: Männergruppe im Kirchlichen Zentrum. Samstag, 2. November, 9.30–12.00 Uhr: Der Weltladen im Kirchlichen Zentrum Busswil ist geöffnet gleichzeitig «Kafitreff» Weltladen. Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr, Busswil: Gottesdienst zum Reforma- tionssonntag, Pfarrer Burkhalter und Pfarrer Baumann. Musikalische Lei- tung: Lis Frei. 18.30 Uhr, Diessbach: Regionaler Jugendgottesdienst, Pfarrer Bau- mann zusammen mit den Konfirman- den aus Diessbach. Anschliessend «WunderBar». Montag, 4. November, 14.00 Uhr, Busswil: Arche-Stunde im Kirchlichen Zentrum. Mittwoch, 6. November, 14.30 Uhr, Busswil: Nachmittags-Treff im Kirchli- chen Zentrum. 19.30 Uhr, Pieterlen: Abend zur re- gionalen Zusammenarbeit im öku- menischen Zentrum. Donnerstag, 7. November, 11.30 Uhr, Büetigen: Mittagstisch im Restaurant «Bären». 14.30 Uhr, Dotzigen: Nachmittags- Treff im Bangerterhaus. Lengnau Samstag, 2. November, 10.00–14.00 Uhr: Kinderflohmarkt im Mühlesaal des Begegnungszentrum Mühle. Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr: Gottesdienst zum Reformations- Sonntag mit Pfarrer Heinz Friedli und der Musikgesellschaft. Anschliessend Apéro. Dienstag, 5. November, 12.00 Uhr: Gemeinsames Mittagessen im Müh- lesaal des Begegnungszentrums Mühle; Anmeldungen an Frau Doris Meier 032 652 74 53 oder im Sekre- tariat 032 652 48 88 (bis Montag 12.00 Uhr). Zuständig für Abdankungen Pfarrer Heinz Friedli, 032 653 17 03. Oberwil bei Büren Samstag, 2. und Reformationssonn- tag 3. November. «Du stellst meine Füsse auf weiten Raum». Bezirkskir- chentage in der Stadtkirche Solo- thurn. Das Programm finden Sie unter www.bezirkskirchentag.ch/ programm. P.P.A 3294 Büren an der Aare ÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen. Falls dieser nicht erreichbar ist: Büren an der Aare, Dotzigen, Lengnau, Meienried, Meinisberg, Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern; Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen, Diessbach, Busswil) Notfallrayon Aarberg Notfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111 (kostenpflichtig mit SFr. 1.50/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar) Arch, Leuzigen, 0848 112 112 Wengi, Rapperswil 0900 57 67 47 (aus dem Festnetz SFr. 0.88/Min.) ZAHNÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Zahnarzt zu erreichen. 1811 Notrufnummer ganze Schweiz 112 Polizeinotruf 117 Feuerwehr 118 REGA 1414 Medizinische Notfallnummer 144 APOTHEKEN Notfall-Nummer Region Lyss-Biel Tel. 0842 24 24 24 SPITEXORGANISATIONEN Region Büren (Leuzigen–Arch–Büren–Meienried–Oberwil– Rüti– Diessbach–Büetigen–Dotzigen) 032 353 10 50 Lengnau, Pieterlen 032 329 39 00 Safnern–Orpund–Meinisberg–Scheuren 032 332 97 97 Wengi (Schüpfen und Umgebung) 031 879 05 67 Spital Aarberg Wir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall. Zentrale 032 391 82 82 Rettungsdienst 144 SPITEX-Verein Region Büren Arch - Büetigen - Büren - Diessbach - Dotzigen Leuzigen - Meienried - Oberwil - Rüti Bürozeiten: 07.00–12.00 Uhr, 14.00–17.30 Uhr Telefondienst: Tel. 032 353 10 50 Mo bis Fr von 07.00–12.00 Uhr, 14.00–22.00 Uhr Samstag und Sonntag von 07.00–12.00 Uhr, 16.30–22.00 Uhr In den übrigen Zeiten ist der Telefonbeantworter eingeschaltet. vom 10. November 2013 98255 Unsere Geschäftsstelle Bahnhofstrasse 10 (Bahnhofgebaude) 3294 Büren an der Aare Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9 bis 12 Uhr + 14 bis 16 Uhr Mittwoch 9 bis 12 Uhr [email protected]

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Gesetzliches Publikationsmittel FÜR DIE GEMEINDEN

ARCH BÜETIGEN BÜREN DIESSBACH DOTZIGEN LENGNAULEUZIGEN MEIENRIED MEINISBERG OBERWIL PIETERLEN RÜTI

Nr. 44 31. Oktober 2013

Notfall- und Spitexdienste Region Büren Kirchliche Anzeigen

FREITAG, 1. NOVEMBER 2013 BIS DONNERSTAG, 7. OKTOBER 2013

EVANGELISCH- REFORMIERTE KIRCHE

Arch und LeuzigenDonnerstag, 31. Oktober, 14.00–16.00 Uhr: Männertreff Arch-Leuzi-gen, Gesprächsrunde für alle Männer aus Arch und Leuzigen im Pensions-alter. 20.00 Uhr: Reformationskonzert mit der Kantorei der Stadtkirche Solo-thurn in der Kirche Arch.

Samstag, 2. November, 19.00–22.00 Uhr: Der Jugendtreff «Ratteloch» in Leuzigen ist für alle Schüler der 6.–9. Klasse aus Arch, Leuzigen und Rüti geöffnet.

Sonntag, 3. November: 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Abend-mahl zum Reformationssonntag in der Kirche Arch. Pfr. Matthias Hoch-huth und Monika Stuber (Orgel). Text: Matthäus 5, 33–37. 9.30 Uhr: Kik Arch, Proben fürs Krip-penspiel im Gemeindezentrum. 9.30 Uhr: Kik Leuzigen, Proben fürs Krippenspiel im Turm.

Dienstag, 5. November, 17.30–19.00 Uhr: Konfirmandenunterricht Leuzi-gen im Turm.

Donnerstag, 7. November: Ab 12.00 Uhr: Mittagstisch für alle in der Alten Post in Leuzigen. Anmel-dung bitte bis am Dienstag, 5. November, an Herrn Kurt Arn, Tel. 079 439 77 76. 18.00–19.30 Uhr: Konfirmandenun-terricht Arch im Gemeindezentrum.

Büren an der AareDonnerstag, 31. Oktober: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeindehaus. 19.30–21.30 Uhr: Probe des ökumeni-schen Kirchenchors im Kirchgemein-dehaus.

Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr: Gottesdienst zum Reformationssonn-

tag mit Goldener Konfirmation (Jahr-gang 1947) und Abendmahl. Die Gemeinde ist herzlich eingeladen mitzufeiern. Der Gottesdienst wird gestaltet von André Eggli und Peter Wälti (Saxophone), Sally Jo Rüedi (Orgel), Pfarrerin Franziska Winkler (Leitung). Sigristendienst: Liliana Kocher. Im Anschluss an den Gottesdienst sind alle herzlich eingeladen zu einem Apéro im Kirchgemeindehaus.

Mittwoch, 6. November, 9.30–11.00 Uhr: Caféstube im Kirchgemeinde-haus.

Donnerstag, 7. November, 12.00–13.30 Uhr: Mittagstisch «chez ma-xime» im Kirchgemeindehaus. An-meldung bei Fränzi Hug bis Diens-tagabend Tel. 032 351 12 66. 19.30–21.30 Uhr: Probe des ökumeni-schen Kirchenchors im Kirchgemein-dehaus.

Voranzeige: Mittwoch, 13. Novem-ber, 20.00 Uhr: Ordentliche Ver-sammlung der evangelisch-refor-mierten Kirchgemeinde Büren an der Aare / Meienried im Kirchgemeinde-haus. Traktanden siehe «reformiert».

Amtswoche: 4.–10. November: Pfarrer Patrick von Siebenthal, Schüt-zengasse 77, Biel; Tel. 079 241 22 45.

Unsere Internet-Adresse: www.be.ref.ch/bueren

Kirchgemeinde Diessbach b.B.www.kirche-diessbach.ch

Freitag, 1. November, 19.15–19.45 Uhr, Diessbach: «Ein Lied im Novem-ber» – Offenes Singen in der Kirche. Leitung Liliane Möri. 20.00 Uhr, Busswil: Männergruppe im Kirchlichen Zentrum.

Samstag, 2. November, 9.30–12.00 Uhr: Der Weltladen im Kirchlichen Zentrum Busswil ist geöffnet – gleichzeitig «Kafitreff» Weltladen.

Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr, Busswil: Gottesdienst zum Reforma-

tionssonntag, Pfarrer Burkhalter und Pfarrer Baumann. Musikalische Lei-tung: Lis Frei. 18.30 Uhr, Diessbach: Regionaler Jugendgottesdienst, Pfarrer Bau-mann zusammen mit den Konfirman-den aus Diessbach. Anschliessend «WunderBar».

Montag, 4. November, 14.00 Uhr, Busswil: Arche-Stunde im Kirchlichen Zentrum.

Mittwoch, 6. November, 14.30 Uhr, Busswil: Nachmittags-Treff im Kirchli-chen Zentrum. 19.30 Uhr, Pieterlen: Abend zur re-gionalen Zusammenarbeit im öku-menischen Zentrum.

Donnerstag, 7. November, 11.30 Uhr, Büetigen: Mittagstisch im Restaurant «Bären». 14.30 Uhr, Dotzigen: Nachmittags-Treff im Bangerterhaus.

LengnauSamstag, 2. November, 10.00–14.00 Uhr: Kinderflohmarkt im Mühlesaal des Begegnungszentrum Mühle.

Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr: Gottesdienst zum Reformations-Sonntag mit Pfarrer Heinz Friedli und der Musikgesellschaft. Anschliessend Apéro.

Dienstag, 5. November, 12.00 Uhr: Gemeinsames Mittagessen im Müh-lesaal des Begegnungszentrums Mühle; Anmeldungen an Frau Doris Meier 032 652 74 53 oder im Sekre-tariat 032 652 48 88 (bis Montag 12.00 Uhr).

Zuständig für Abdankungen Pfarrer Heinz Friedli, 032 653 17 03.

Oberwil bei BürenSamstag, 2. und Reformationssonn-tag 3. November. «Du stellst meine Füsse auf weiten Raum». Bezirkskir-chentage in der Stadtkirche Solo-thurn. Das Programm finden Sie unter www.bezirkskirchentag.ch/programm.

P.P.A 3294 Büren an der Aare

ÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen.Falls dieser nicht erreichbar ist:

Büren an der Aare, Dotzigen,Lengnau, Meienried, Meinisberg,Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern;Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen,Diessbach, Busswil)Notfallrayon AarbergNotfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111 (kostenpflichtig mit SFr. 1.50/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar)

Arch, Leuzigen, 0848 112 112

Wengi, Rapperswil 0900 57 67 47 (aus dem Festnetz SFr. 0.88/Min.)

ZAHNÄRZTEVersuchen Sie bitte zuerst Ihren Zahnarzt zu erreichen. 1811

Notrufnummer ganze Schweiz 112

Polizeinotruf 117

Feuerwehr 118

REGA 1414

Medizinische Notfall nummer 144

APOTHEKENNotfall-Nummer Region Lyss-BielTel. 0842 24 24 24

SPITEXORGANISATIONEN Region Büren

(Leuzigen–Arch–Büren–Meienried–Oberwil–Rüti– Diessbach–Büetigen–Dotzigen) 032 353 10 50

Lengnau, Pieterlen 032 329 39 00

Safnern–Orpund–Meinisberg–Scheuren 032 332 97 97

Wengi (Schüpfen und Umgebung) 031 879 05 67

Spital AarbergWir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall.

Zentrale 032 391 82 82Rettungsdienst 144

SPITEX-Verein Region BürenArch - Büetigen - Büren - Diessbach - Dotzigen

Leuzigen - Meienried - Oberwil - RütiBürozeiten: 07.00–12.00 Uhr, 14.00–17.30 Uhr

Telefondienst: Tel. 032 353 10 50Mo bis Fr von 07.00–12.00 Uhr, 14.00–22.00 Uhr

Samstag und Sonntag von 07.00–12.00 Uhr, 16.30–22.00 Uhr In den übrigen Zeiten ist der Telefonbeantworter eingeschaltet.

vom 10. November 2013

98255

UnsereGeschäftsstelleBahnhofstrasse 10(Bahnhofgebaude)3294 Büren an der Aare

Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9 bis 12 Uhr + 14 bis 16 UhrMittwoch9 bis 12 Uhr

[email protected]

Page 2: Abu kw44 2013

In unserer Kirchgemeinde findet kein Gottesdienst statt.

Samstag, 2. November, 14.00 Uhr: Seniorennachmittag für Lüterwil-Gächliwil und Biezwil in der MZH Lüterswil, mit der Musikgesellschaft Lüterswil.

Sonntag, 3. November, 19.30 Uhr, Kirche Oberwil: Fürobemusig mit dem Frauenchor CoroDonne. Leitung: Judith Koelz und Magda-lena Vonlanthen. Mit Sally Jo Rüedi und Thomas Brönnimann (Orgel). Eintritt frei – Kollekte.

Am Donnerstag, 14. November fin-det um 20.00 Uhr im Gasthof Bad in Oberwil die ordentliche Kirchge-meindeversammlung statt. Beachten Sie bitte die Ausschreibung im amt-lichen Teil dieses Anzeigers.

Pieterlen und Meinisberg

PieterlenMittwoch, 6. November, 19.30 Uhr, im Zentrum: Lernen vor Ort, Perlen des Glaubens bewegen die Region. Eine regionale Zusammenarbeit «im Werden» präsentiert ihre ersten noch reifenden Früchte. Anschlies-send Apéro.

Donnerstag, 7. November, 12.00 Uhr: Mittagsklub. Anmeldungen bis Mon-tag an: Ursula Scholl, Tel. 032 377 17 89 oder Elsbeth Lukacsy, Tel. 032 377 26 24.

MeinisbergSamstag, 2. November, ab 11.30 Uhr: Risottoessen und Kaffeestube. Zwei verschiedene Risotti werden von Ar-min Fuchs gekocht. Einnahmen sind für Brot für alle bestimmt.

Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr: Reformationsgottesdienst mit Abendmahlsfeier mit Pfr. Andri Kober, Thomas Brönnimann, Orgel. 18.30 Uhr: Regio-Jugendgottesdienst in der Kirche Diessbach mit anschlies-sender Wunder-bar mit Pfr. F. Bau-mann und dem Konfirmanden-Team Diessbach.

Rüti bei BürenSonntag, 3. November, 9.15 Uhr: Gottesdienst mit Hubertus-Feier. Ge-staltung: Jagdhornbläsercorps Wan-derfluh Bettlach unter der Leitung von Richard Müller, Kathrin Grunder (Orgel) und Pfr. Dieter Alpstäg. Anschliessend Ofenhaus-Apéro.

Dienstag, 5. November, 16.30–18.05 Uhr: KUW-8. Klasse Gruppe 2, Unter-richt im Gemeindezentrum Arch.

RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE

Büren an der AareSolothurnstrasse 40

Freitag, 1. November: Allerheiligen 19.30 Uhr: Eucharistiefeier

Sonntag, 3. November: 10.30 Uhr: Eucharistiefeier

Dienstag, 5. November: 11.40 Uhr: Gebet 12.00 Uhr: Offener Mittagstisch Anmeldung bitte bis Montagmittag ans Pfarreisekretariat (Tel. 032 351 34 18)

Unsere Internet-Adresse: www.kathbern.ch/bueren

Pieterlen Kürzeweg 6

Lengnau, E. Schiblistrasse 3aMeinisberg, Ref. Kirchgemeinde-haus, Hintere Gasse 7

Sonntag, 3. November: 9.00 Uhr: Eucharistiefeier in Pieterlen 10.30 Uhr: Eucharistiefeier in Lengnau (Beide Gottesdienste mit Gedächtnis der Verstorbenen vom vergangenen Jahr)

Mittwoch, 6. November: 9.00 Uhr: Eucharistiefeier in Pieterlen (zu Gast die Mitglieder des Dakanates Bern Mittelland) Anschliessend gemeinsamer Apéro.

Donnerstag, 7. November: 19.15 Uhr: Probe Martinssingers in Lengnau 20.00 Uhr: Kirchgemeinderatssitzung

GEMEINDE FÜR CHRISTUS (GfC)Hauptstrasse 26, 2554 Meinisberg

Gottesdienst: Sonntag, 3. November, um 10 Uhr Sonntagsschule: 10. + 17. November um 10 Uhr

Alle sind herzlich eingeladen!Tel. 032 377 32 07

Weitere Infos: www.gfc-biel.ch

EVANGELISCH- METHODISTISCHE KIRCHEKapelle Büren an der Aare, Aarbergstrasse 12

Sonntag: 9.30 Uhr: Gottesdienst und Kinderprogramm

Weitere Infos: www.emk-bueren.ch

EVANGELISCHE TÄUFER-GEMEINDE DIESSBACHDorfstrasse 59

Sonntag, 3. November, 10.00 Uhr: Gottesdienst mit dem Predigtthema «Verfolgte Kirche – Nordkorea»

Weitere Infos unter: www.etg-diessbach.ch

EVANGELISCHES GEMEINSCHAFTSWERKBleuenweg 1, 2542 Pieterlen Tel. 032 342 71 87 www.egw-pieterlen.ch

Sonntag, 3. November, 10 Uhr: Gottesdienst, Predigt: Christian Kunz

Die Liebe gibt nie jemand auf, in jeder Lage vertraut und hofft sie für andere; alles erträgt sie mit grosser Geduld. Bibel, 1. Korinther 13. 7

Verwaltungskreis Seeland

Einladung zur letzten Delegiertenversammlung der Bezirkssynode Büren

Donnerstag, 5. Dezember 2013, 19.30 Uhr im Kirchlichen Zentrum Busswil

Traktanden

1. Protokoll der Frühlingsversamm-lung vom 30. Mai 2013

2. Jahresberichte • des Präsidenten

der Bezirkssynode • des Präsidenten der OeME

3. Bericht aus der Kantonalen Synode

4. Informationen und Verschiedenes

Anschliessend gemütliches Beisam-mensein und Apéro.

Entschuldigungen und Anregungen sind dem Präsidenten mitzuteilen:Paul Wyssenbach, Amsigerweg, 3263 Büetigen, Tel. P. 032 385 17 39.

Es laden ein: Kirchlicher Bezirk Büren Der Vorstand 98369

SEELÄNDISCHE WASSERVERSORGUNGGEMEINDEVERBAND (SWG) WORBEN

ABGEORDNETEN- VERSAMMLUNG (AV)

Samstag, 7. Dezember 2013 um 10.00 Uhr im Restaurant Kreuz, Orpund

Traktenden

1. Genehmigung des Protokolls der Abgeordnetenversammlung vom 28.05.2013

2. Finanzen – Kenntnisnahme des Finanzplans

2014–2018 und des Voranschlags der Investitionsrechnung 2014

– Genehmigung des Voranschlags der Laufenden Rechnung 2014

3. Wahl des Rechnungsprüfungsor-gans für das Rechnungsjahr 2014

4. Projektabrechnung Pumpwerksa-nierung Worben

5. Mitteilungen

6. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung:Gemäss Verwaltungsrechtspflegege-setz (VRPG Art. 60.1.b) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter von Aarberg schriftlich und begründet Beschwer-de geführt werden. Gemäss Gemein-degesetz (GG Art. 49a) ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sofort zu be-anstanden. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann ge-troffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

Worben, 17. Oktober 2013

Vorstand der SWG 98352

Arch

Versammlung der Einwohnergemeinde Arch

Donnerstag, 5. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Gemeindezentrum

Traktanden:

1. Finanzplan Orientierung über den Finanzplan 2013 bis 2018.

2. Voranschlag 2014 Festlegung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer sowie Ge-nehmigung des Budgets für das Jahr 2014.

3. Gemeindeverband Oberstufen-zentrum Arch; Organisationsre-glement, Genehmigung Totalrevi-sion Genehmigung des totalrevidierten Organisationsreglementes (OgR) des Gemeindeverbandes OSZ.

4. Kindergartenreglement; Aufhe-bung Beschluss über die ersatzlose Auf-hebung des Kindergartenregle-mentes vom 18.5.2006.

5. Wasserversorgung, Sanierung Re-servoir und Pumpwerk, Abrech-nung Kenntnisnahme der Abrechnung über die Sanierung von Wasserre-servoir und Pumpwerk.

6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Ziff. 3 und 4 (Reglemente) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung und die Ak-ten zu den übrigen Geschäften lie-gen 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Ein-sichtnahme auf (während den Schal-teröffnungszeiten). Der detaillierte Finanzplan und das Budget 2014 können auf der Gemeindeverwal-tung bezogen werden.

Im Übrigen verweisen wir auf die Botschaft des Gemeinderates, welche jeder Haushaltung zugestellt wird.

Allfällige Gemeindebeschwerden ge-gen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versamm-lung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt See-land in 3270 Aarberg zu richten. Zu-ständigkeits- oder Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversamm-lung zu beanstanden. Wer rechtzei-tige Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann nachträglich nicht mehr Be-schwerde führen (Art. 49a GG).

Das Protokoll der Versammlung liegt dann ab dem 31. Tag nach der Ver-sammlung für einen Monat öffent-lich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflage kann schriftlich und be-gründet beim Gemeinderat Einspra-che erhoben werden.

Wir laden alle Stimmberechtigten zur Teilnahme herzlich ein.

Der Gemeinderat 98346

Ordentliche Versamm-lung der evang.-ref. Kirchgemeinde

Mittwoch, 27. November 2013, 20.00 Uhr im Kirchgemeindesaal Arch

Traktanden

1. Protokoll der Versammlung vom 29. Mai 2013

2. Budget 2014

3. Beschlussfassung Darlehen an die Kirchgemeinde Leuzigen

4. Wahlen

5. Genehmigung Organisationsregle-ment Bezirksreform

6. Mitteilungen 6.1. aus dem Kirchgemeinderat 6.2. aus dem Pfarramt / KUW

7. Verschiedenes Anregungen und Wünsche aus der Kirchgemeinde

Das Protokoll der Kirchgemeindever-sammlung vom 29. Mai 2013 und das Budget 2014 der Kirchgemeinde Arch liegen auf der Gemeindever-waltung Arch öffentlich auf.

Allfällige Gemeindebeschwerden ge-gen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versamm-lung schriftlich und begründet an den Regierungsstatthalter in 3270 Aarberg zu richten.

Zuständigkeits- oder Verfahrensfeh-ler sind noch an der Kirchgemeinde-versammlung zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig un-terlässt, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 98 Ge-meindegesetz)

Alle Stimmberechtigten sind herzlich zur Versammlung eingeladen. An-schliessend offeriert der Kirchge-meinderat Kaffee und Gebäck.

Kirchgemeinderat Arch Der Sekretär K. Burkhalter 98379

Änderung Überbauungs-ordnung Buchrain/Schwobsberg Erweiterung Baulinie Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 6 BauV Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 110 der Bau-verordnung (BauV) vom 6.3.1985 wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht, dass die vom Gemeinderat Arch am 02.04.2013 beschlossene Än-derung der Überbauungsordnung Buchrain/Schwobsberg vom Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern (AGR) am 19. Juni 2013 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Inkraftset-zung erfolgte per 01.07.2013.

Arch, 24. Oktober 2013

Gemeinderat Arch 98336

Baupublikation

Bauherrschaft:Rüfenacht Thomas, Erlenweg 15, 3604 Thun

Projektverfasser:Architekturbüro Kobi, Schorenweg 150, 4585 Biezwil

Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus und Produktionshalle

Standort:Rüselmattstrasse 1 und 3, Parzelle Nr. 2128, Koordinaten 598 820 / 223 930, Wohn- und Arbeitszone (WA)

Auflagestelle:Gemeindeverwaltung Arch, 3296 Arch

Auflagefrist: bis 25. November 2013

Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel während der Auflagefrist beim Regierungsstatt halter amt See-land, Amthaus, Postfach, 3270 Aar-berg, einzureichen, ebenfalls allfäl-lige Lastenausgleichsbegehren. Las-tenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken.Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen.

Aarberg, 22. Oktober 2013 98326

Regierungsstatthalteramt Seeland

Büetigen

Öffentliche PlanauflageÄnderung der Über- bauungsordnung «Landi Areal», Parkierungs-anlage LKW

Der Gemeinderat Büetigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden Un-terlagen zur öffentlichen Auflage:– Änderung Überbauungsplan– Änderung Überbauungsvorschrif-

ten– Erläuterungs- und Vorprüfungsbe-

richt

Auflage- und Einsprachefrist:Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 28. Oktober 2013 bis 28. November 2013 öffentlich auf und können während den Öffnungs-zeiten der Verwaltung eingesehen werden.

ImpressumGesetzliches Publikationsmittel der Gemeinden

Arch 680 Leuzigen 540 Büetigen 350 Meienried 25 Büren 1800 Meinisberg 611 Diessbach 387 Oberwil 365 Dotzigen 620 Pieterlen 1830 Lengnau 2338 Rüti 400

Zusätzliches Verteilgebiet Bibern 112 Gossliwil 85 Biezwil 136 Lüterswil 135 Gächliwil 29 Schnottwil 479

Einzelabonnenten ausserhalb des Amtes: 100

Erscheint wöchentlich

Auflage: 10952 Exemplare (WEMF beglaubigt)

Preise: (exkl. MWST) mm-Grundpreise

Lokal s/w –.36/mm Lokal 4-farbig –.58/mm

Schweiz s/w –.46/mm Schweiz 4-farbig –.69/mm

1. Seite (10sp/100 mm) Fr. 450.– Minimalbetrag Fr. 30.– Chiffregebühr Fr. 15.–

Abschluss- Fr. 2000.– 2.0 % rabatte Fr. 3000.– 3.0 % Fr. 5000.– 5.0 % Fr. 7500.– 7.5 % Fr. 10000.– 10.0 %

Abonnemente jährlich Fr 100.– halbjährlich Fr. 60.– vierteljährlich Fr. 45.– Versand A-Post

Inserataufgabe Inserateschluss jeweils Dienstag, 12.00 Uhr

Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9–12 / 14–16 Uhr Mittwoch 9–12 Uhr

Vorstufe: Hertig + Co. AG, Lyss

Druck: W. Gassmann AG, Biel

Adresse Anzeiger Büren und Umgebung AG Geschäftsstelle Bahnhofstrasse 10, 3294 Büren an der Aare Tel.032 351 00 18 / Fax 032 351 00 19 [email protected]

Werbemittel der RegionTelefon 032 351 00 18

[email protected]

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bisher

Bau- und Planungskommission Verkehrs- und Polizeikommission Finanzkommission

Christoph Kuhn1952Masch. Ing. HTLSchulkommission (1995–2005)Ortsplanungskommission

Linda Spahr1970Schulische Heilpädagogin

Stefan Spahr1968Leiter Stiftung Arbeitsgestaltung

Matthias Stauffer1977dipl. Architekt FH

Stefan Berger1975dipl. Elektrotechniker TS/HF

Peter Stähli1958Primarlehrer

Thomas Studler1973Logistikfachmann

Wählen Sie Liste 2 FORUM Büren

Wir danken für Ihre StimmeAuflageort:Gemeindeschreiberei Büetigen, Hauptstrasse 14, 3263 Büetigen

Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Ge-meindeschreiberei Büetigen einzu-reichen.

Die Einspracheverhandlungen finden am Donnerstag, 5. Dezember 2013, zwischen 16.00 und 19.00 Uhr statt.

Büetigen, im Oktober 2013

Der Gemeinderat 98318

Büren an der Aare

Ordentliche Versamm-lung der Burger-gemeinde Büren a.A.

Montag, 2. Dezember 2013, um 20.00 Uhr, im Rathaus

1. Protokoll der ausserordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 26. August 2013

2. Genehmigung Budget 2014 a) Forstkasse b) Burgergut

4. Orientierungen – Mitteilungen aus dem Forst-

betrieb – Mitteilungen aus dem

Burgerrat

5. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sowie gegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sind in-nert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Re-gierungsstatthalteramt Aarberg ein-zureichen (Art. 93ff GG)

Die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Versammlung herzlich eingeladen.

Büren an der Aare, im November 2013

Der Burgerrat 98329

Ortsplanungsrevision Büren an der Aare

Öffentliche Mitwir-kungsauflage

Der Gemeinderat Büren an der Aare bringt gestützt auf Art. 58 des Bau-gesetzes vom 9. Juni 1985 im Zusam-menhang mit der Ortsplanungsrevi-sion Büren an der Aare folgende Do-kumente und Pläne zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:– Erläuterungsbericht– Zonenplan– Schutzzonenplan– Baureglement– Reglement über die Mehrwert-

abschöpfung

– Inventarplan Natur und Land-schaft

– Verkehrsrichtplan

Die Ortsplanungsrevision liegt vom 1. November bis und mit 29. Novem-ber 2013 in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32 (1. OG), auf.

Während der Auflagefrist kann je-dermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anre-gungen unterbreiten. Die Eingaben können mittels entworfenen Frage-bögen erfolgen und sind an die Bau-verwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren an der Aare zu richten.

Während der Mitwirkungsauflage findet am 13. November 2013 im Ratshaussaal, Hauptgasse 10 (1. OG) um 19.00 Uhr ein öffentlicher Infor-mationsanlass statt, an welchem das Planerteam den heutigen Stand der Ortsplanungsrevision vorstellt sowie zusammen mit der Projektgruppe Ortsplanungsrevision die Fragen der Bevölkerung beantwortet.

Die Unterlagen zur öffentlichen Mit-wirkung inklusive des dazugehören-den Fragebogens können ab 1. No-vember 2013 auch auf der Home-page der Gemeinde Büren an der Aare unter www.bueren.ch eingese-hen werden.

Büren an der Aare, 15. Oktober

Gemeinderat Büren an der Aare 98319

Abänderung Marktverordnung – Inkraftsetzung

Der Gemeinderat gibt gestützt Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungs-rechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 be-kannt, dass er Änderungen in folgen-dem Erlass vorgenommen hat:

• Mit Beschluss vom 22. Oktober 2013 hat der Gemeinderat Abän-derungen der Marktverordnung (Marktareal) beschlossen. Diese Änderungen treten per 1. Novem-ber 2013 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Be-schwerde geführt werden.

Die Verordnung ist bei der Gemeinde-schreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10 erhältlich. Sie kann auch via Internet (www.bueren.ch) eingesehen wer-den.

Einwohnergemeinde Büren an der Aare

Gemeinderat 98332

Gemeindepräsidentin – Sprechstunde

Die nächste öffentliche Sprechstunde der Gemeindepräsidentin von Büren an der Aare, Claudia Witschi-Herr-mann, findet am

Montag, 4. November 2013, 17.00 – 18.00 Uhr im Rathaus (Ratszimmer / Erdgeschoss) statt.

Dabei erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner von Büren a.A. die Möglichkeit, ihre Fragen, Anliegen, Sorgen und Nöten, aber auch posi-tive Aspekte zu deponieren oder zu besprechen.

Eine vorgängige Anmeldung zur Sprechstunde ist nicht notwendig.

Einwohnergemeinde Büren a.A. 98337

Bau publikation

Gesuchsteller:Andrea und Simon Gobat, Linden-weg 17, 3294 Büren an der Aare

Projektverfasserin:Canal und Hofer Architektur GmbH, Hauptstrasse 4, Postfach 225, 2542 Pieterlen

Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus mit Auto-unterstand

Standort:Mühlematt 18, Parzelle GB-Nr. 1582

Zone:– UeO ZPP6 «Riedli» – Wohnzone zweigeschossig (W2) – Gewässerschutzzone B

Auflageort und Einsprachestelle:Bauverwaltung Büren an der Aare, Kreuzgasse 32, 3294 Büren an der Aare

Auflage- und Einsprachefrist bis:2. Dezember 2013

Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen und Rechtsverwah-rungen sind schriftlich und begrün-det innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung einzureichen. Zudem wird auf die Verwirkungs-folge bei verpasster Anmeldung von Lastenausgleichsansprüchen inner-halb der Auflagefrist hingewiesen (Art. 30 und 31 BauG)

Büren a.A., 31. Oktober 2013 98371

Einwohnergemeinde Büren an der Aare Bauverwaltung

Projektänderung

Bauherrschaft:Einwohnergemeinde Büren an der Aare, Hauptgasse 10, 3294 Büren an der Aare

Projektverfasserin:Kontextplan AG, Genfergasse 10, 3011 Bern

Vorhaben:«Verkehr im Quartier»: Einführung von Tempo 30-Zonen und teilweise Tempo 20-Zonen; Verzicht auf das Erstellen von Vertikalversätzen in den Gebieten Ey, Hägni, Beunden, Südquartier, Galgenfeld, Hole und Reiben

Standort:Büren an der Aare, diverse Parzellen-nummern und Nutzungszonen in den Quartieren Ey, Hägni, Beunden, Südquartier, Galgenfeld, Hole und Reiben, Strassenbereich

Auflagestelle:Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren an der Aare

Auflagefrist: bis 2. Dezember 2013

Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel beim Regierungsstatt halter amt See-land, Amthaus, Postfach, 3270 Aar-berg, einzureichen. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Aarberg, 29. Oktober 2013 98374

Regierungsstatthalteramt Seeland

Diessbach

Schlittelweg – Vehweg zwischen Moosacher und Bettiweg

Der Gemeinderat Diessbach verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundes-gesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1+2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zu-stimmung des Tiefbauamtes des Kan-tons Bern, die folgende Verkehrsbe-schränkung:

SchlittelwegStrecke: Vehweg, zwischen Moos-acher und Bettiweg

Signalisation: Diese Strecke wird als Einbahnstrasse signalisiert und darf während dieser Zeit nur talwärts be-fahren werden.

Gütligkeit: Jeweils im Winter (No-vember bis Februar) bei guten Schneeverhältnissen.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungs-rechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regie-rungsstatthalteramt Seeland, Aar-berg erhoben werden. Die Verwal-tungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die An-

gabe von Tatsachen und Beweismit-teln sowie die Unterschrift des Be-troffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Auf-stellen der Signale in Kraft.

Diessbach, 25. Oktober 2013

Gemeinderat Diessbach 98354

Projektänderung zur Bau-bewilligung Nr. 13/2013

Gesuchsteller:Gabriel Cohen, Hauptstrasse 14, 2556 Scheuren

Projektverfasser:Peter Hürzeler, Zürichstrasse 84, 8134 Adliswil

Bauvorhaben:Erstellen eines Dachbalkon mittels Dacheinschnitt (Westseite)

Standort:Laugnen 7, Parzelle Nr. 605

Zone:Dorfzone

Auflage- und Einsprachefrist bis:25. November 2013

Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Diessbach

Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen, Rechtsverwahrun-gen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, begründet und im Doppel innerhalb der Einsprachefrist bei der Einsprachestelle einzurei-chen, oder einer schweizerischen Poststelle zur Beförderung zu über-geben. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. A Baugesetz (BauG)). Kollektiv-einsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einspra-chegruppe rechteverbindlich zu ver-treten befugt ist (Art. 31 Abs. 3 Bau-bewilligungsdekret (BewD)).

Diessbach, 22. Oktober 2013 98317

Einwohnergemeinde Diessbach

Dotzigen

Versammlung der Einwohnergemeinde Dotzigen

Dienstag, 3. Dezember 2013, 20.00 Uhr, Bangerter-Haus Dotzigen

Traktanden

1. Finanzplan 2013–2018, Informa-tion.

2. Voranschlag 2014, Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2014. Festsetzung der Steuer-

98312

Page 4: Abu kw44 2013

anlage, des Liegenschaftssteuer-ansatzes und des Kanalisations-benützungsansatzes

3. Datenschutzreglement, Aufhe-bung des bisherigen – Genehmi-gung des neuen Reglementes

4. Mitteilungen und Verschiedenes – Verabschiedung Behördemit-

glieder und Amtsinhaber/innen – Mitteilungen

In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16.12. 1998 liegen folgende Unterlagen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei Dotzigen öffentlich auf:• Das Datenschutzreglement

Die restlichen Unterlagen können ebenfalls 30 Tage vor der Gemeinde-versammlung auf der Gemeinde-schreiberei eingesehen werden.

Der Voranschlag 2014 kann ab sofort in der Finanzverwaltung eingesehen oder bezogen werden, an der Ver-sammlung werden keine Unterlagen mehr abgegeben.

Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und be-gründet beim Regierungsstatthalter-amt Seeland in Aarberg einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflege-gesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvor-schriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Erläuterungen zu den Geschäften er-folgen in der Novemberausgabe der «Dotziger Nachrichten».

Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger freundlich eingela-den, die in kantonalen Angelegen-heiten stimmberechtigt und seit min-destens drei Monaten in der Ge-meinde Dotzigen wohnhaft sind.

Dotzigen, 29. Oktober 2013

Der Gemeinderat 98333

Ordentliche Versamm-lung der Burgerge-meinde Dotzigen

Donnerstag, 5. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Bangerterhaus Dotzigen

Traktanden

1. Protokoll der Burgerversammlung vom 3. Mai 2013

2. Neuaufnahmen in den Burgernut-zen

3. Voranschlag / Budget 2014

4. Gesamterneuerungswahlen

5. Verschiedenes

InformationenNutzungsberechtigte für den Burger-nutzen haben sich bis zum 30. No-vember 2013 beim Burgerpräsiden-ten Arn Beat, am Bach 26, 3293 Dot-zigen, schriftlich anzumelden.

Vor der Versammlung, um 19.45 Uhr findet die Verlosung der Schachli statt.

Dotzigen, 31. Oktober 2013

Der Burgerrat 98372

Lengnau

Ordentliche Kirch-gemeindeversammlung der Reformierten Kirch-gemeinde Lengnau

Montag, 2. Dezember 2013, um 20.00 Uhr, im Mühlesaal des Begeg-nungszentrums Mühle

Traktanden:

1. Protokoll der Kirchgemeindever-sammlung vom 17. Juni 2013

2. Wahlen: – Wiederwahl von zwei Revisoren – Neuwahl Vize-Präsident resp.

Vize-Präsidentin – Neuwahl von Ratsmitgliedern

3. Genehmigung Budget 2014 und Steueranlage

4. Genehmigung Organisationsregle-ment des neuen Bezirks Seeland

5. Genehmigung Abänderung eines Artikels in unserem Organisations-reglement

6. Verschiedenes

Das Protokoll vom 17. Juni 2013, das neue Organisationsreglement des Bezirks Seeland und unser Organisa-tionsreglement liegen 30 Tage, das Budget 10 Tage vor der Versamm-lung im Sekretariat der Kirchgemein-de, Mühleweg 12, auf. Gegen das Protokoll kann spätestens an der Versammlung schriftlich oder münd-lich Einsprache erhoben werden.

Öffnungszeiten des Büros der Kirch-gemeinde: Dienstag, 13.30–17.30 Uhr

Alle stimmberechtigten Frauen und Männer (ab 18 Jahren) der Refor-mierten Kirchgemeinde Lengnau sind zu dieser Versammlung freund-lich eingeladen.

Anschliessend wird ein Apéro offe-riert.

Lengnau, 14. Oktober 2013 98342

Kirchgemeinderat Lengnau

Einladung zur Versammlung der Burger-gemeinde Lengnau

Dienstag, 3. Dezember 2013, 20.00 Uhr, in der Aula des Schulhauses Dorf

Traktanden

1. Voranschlag 2014 / Genehmigung Finanzplan 2014–2019/ Kenntnis-nahme

2. Wahlen – Wiederwahl zwei Mitglieder

des Burgerrates – Wiederwahl eines Mitgliedes

der Rechnungsprüfungskom-mission

3. Kauf Landwirtschaftsland / Genehmigung

4. Orientierungen

5. Verschiedenes

Allfällige Beschwerden gegen Ver-sammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schrift-lich und begründet beim Regierungs-statthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63ff Ver-waltungsrechtspflegegesetz VRPG).

Die Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften ist sofort zu rügen. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann ge-fasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten (Art. 49a Gemeinde-gesetz GG).

Der Voranschlag 2014 liegt ab 1. No-vember 2013 auf der Burgerverwal-tung Lengnau, Ölestrasse 30, 2543 Lengnau öffentlich auf (bitte neh-men Sie vorgängig telefonisch mit der Burgerverwalterin Kontakt auf; Tel. Nr. 032 652 12 69).

Nach der Versammlung wird ein Imbiss offeriert.

2543 Lengnau, 16. Oktober 2013

Der Burgerrat 98334

Baupublikation

Gesuchstellerin:W. Heiri Architekturbüro AG, Dorfstrasse 44, 2544 Bettlach

Projektverfasserin:W. Heiri Architekturbüro AG, Dorfstrasse 44, 2544 Bettlach

Bauvorhaben:Neubau eines Mehrfamilienhauses

Projektänderung:Einfahrt in die Einstellhalle (Erdge-schoss) von der Beundenstrasse, Er-stellen der Technik-Keller-Abstellräu-me im Untergeschoss, Festlegung der Hauptfirstrichtung auf Nord-Süd; Anpassung der bebauten Fläche gemäss Überbauungsordnung.

Standort / Parzelle / Koordinaten / Nutzungszone:Lengnau, neu: Beundenstrasse 3a (1. Projekt: Solothurnstrasse 13), Parzelle Nr. 527, Überbauungsord-nung «Beundenstrasse».

Ausnahmen:Nicht Erstellen der Kinderspielplätze nach Art. 45 BauV

Auflagestelle:Bauverwaltung Lengnau, Pfarrgasse 2, 2543 Lengnau

Einsprachefrist: bis und mit 2. Dezember 2013

Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatt-halter amt Biel/Bienne, 2560 Nidau, einzureichen, ebenfalls allfällige Be-gehren von Lastenausgleichsansprü-chen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist ange-meldet werden, verwirken.

Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identi-schen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand ver-bunden wäre.

Nidau, 28. Oktober 2013 98359

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Leuzigen

Ordentliche Gemeinde-versammlung

vom Dienstag, 3. Dezember 2013, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Alte Post, Leuzigen

Traktanden

1. Budget 2014; Genehmigung Finanzplan 2013–2018; Kenntnisnahme

2. Totalrevision Organisations- reglement OSZ Arch Genehmigung

3. Aushubdeponie Mettlen-Dennier/ Erweiterung Süd Genehmigung UeO mit Zonenplanänderung

4. Neubau Meteorwasserleitung Steinackerstrasse Genehmigung Kredit von CHF 390‘000

5. Sanierung Kanalisation Solothurnstrasse Genehmigung Kredit von CHF 300‘000

6. Kreditabrechnung Neubau Turnhalle Genehmigung

7. Verschiedenes

Das detaillierte Budget sowie der Finanzplan können bei der Gemein-deverwaltung Leuzigen bezogen werden. Das Organisationsreglement OSZ Arch liegt 30 Tage vor der Ver-sammlung öffentlich auf. Alle Trak-tanden werden vorgängig in der Leuziger Zytig näher erläutert.

Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und be-gründet beim Regierungsstatthalter-amt Seeland, Amtshaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zustän-digkeits- und Verfahrensvorschriften

ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügenpflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gefasste Be-schlüsse nachträglich nicht mehr an-fechten.

Leuzigen, 28. Oktober 2013

Der Gemeinderat 98355

Sanierung Konfiskat-raum in Leuzigen

Der Konfiskatraum (inkl. Schlacht-raum) bleibt wegen Sanierung vom

4. bis 15. November 2013 geschlos-sen.

Während dieser Zeit können tierische Abfälle bei der Kadaversammelstelle im KEBAG-Areal in Zuchwil abgege-ben werden.

Montag–Freitag 07.00–11.45 Uhr und 13.00–17.00 Uhr.

Der Konfiskatraum ist täglich geöff-net (auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen). Bei geschlossenem Haupttor wenden Sie sich bitte via Telefon (Gegensprechanlage) an den Schichtführer der KEBAG.

Meldung und Bezahlung erfolgt wie gewohnt an Fritz Mülchi 079 604 81 71 in Leuzigen und Samuel Wyss 032 679 11 16 in Arch.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Leuzigen, 28. Oktober 2013

Gemeindeverwaltung 98366

Fakultatives Referendum

Gestützt auf Art. 25 und 26 des Orga-nisationsreglementes der Einwohner-gemeinde Leuzigen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 22.10.2013 den Kre-dit von CHF 80‘000.– für die Sanie-rung der Kanalisationsleitung Län-genbergstrasse genehmigt hat.

Der Beschluss unterliegt dem fakulta-tiven Referendum, d.h. bis am 02.12. 2013 können 40 Stimmberechtigte verlangen, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung vorgelegt wird. Die Unterschriften sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 9, 3297 Leuzigen einzureichen.

Der Kostenvoranschlag sowie der Vorprojektplan können bei der Ge-meindeverwaltung eingesehen wer-den.

Der Gemeinderat 98339

Fundbüro Leuzigen

Folgende Gegenstände wurden bei der Gemeindeverwaltung Leuzigen abgegeben:

1 Schlüsselanhänger ETERNA mit 2 Schlüsseln GM

1 Käseanhänger mit 1 Schlüssel KABA 597870

2 Schlüssel – KABA BE 6736 – K. Stebler Bern 5071 Schlüssel (DOM) 4A 3466 Schlüssel mit Schlüsselanhänger

«Nadja» – 2 KABA 8 – ABUS-Schlüssel – violetter Schlüssel (Hug) – KESO 2000 NA011499 B6 «Tinu» – DOM 4A 4362 Kellerschlüssel 31 und 168 1 Schlüssel KESO NA011499 B11 Schlüssel Silca1 Herrenbrille dunkles Horngestell

in schwarzem Etui Optik Himmel-reich

1 Damenbrille goldenes Metall-gestell in bordeaux Etui

Die Gegenstände können bis spätes-tens am 15. November 2013 bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 9, Leuzigen abgeholt werden. Nicht ab-geholte Sachen werden vernichtet.

Leuzigen, 28. Oktober 2013

Gemeindeverwaltung 98340

Meinisberg

Ordentliche Versamm-lung der Burger-gemeinde Meinisberg

Montag, 2. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Waldhaus

Traktanden

1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 27.05.2013

2. Anpassung Spesen und Löhne der Burgerbehörde per 01.01.2014

3. Beratung und Genehmigung des Voranschlages pro 2014

4. Orientierungen des Burgerrates

5. Verschiedenes

RechtsmittelBeschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Burgergemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Re-gierungsstatthalter Biel einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvor-schriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind freundlich eingela-den, an dieser Burgergemeindever-sammlung teilzunehmen.

Meinisberg, 14. Oktober 2013

Der Burgerrat 98331

Oberwil

Ordentliche Kirch-gemeindeversammlung der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren

Donnerstag, 14. November 2013, 20.00 Uhr, Gasthof Bad, Oberwil

Traktanden:

1. Begrüssung

2. Wahl von Stimmenzählern

3. Protokoll vom 13. Juni 2013

4. Investitionskredit bauliche Sanie-rungen

5. Festsetzung Steuersatz 2014

6. Budget 2014

7. Änderung Kirchgemeindeordnung

8. Mitteilungen

9. Verschiedenes

Die Unterlagen und die Anträge des Kirchgemeinderates zu den Traktan-den 3, 4, 5, 6 und 7 liegen ab 4. No-vember 2013 in den jeweiligen Ein-wohnergemeinden der KG Oberwil zur Einsichtnahme auf.

Der Kirchgemeinderat 98338

Pieterlen

Versammlung der Einwohnergemeinde Pieterlen

Mittwoch, 4. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Pieterlen

1. Reglement über die Feuerwehr-Ersatzabgabe Änderung per 01.01.2014

2. Bilanz nach HRM2 per 01.01.2014 Genehmigung

3. Budget 2014 Genehmigung

4. Tempo-30 Km/h/Verkehrskonzept Genehmigung Verpflichtungskre-dit

5. Sekundarschulhaus – Sanierung Sanitärräume und interne Entwäs-serung Genehmigung Verpflichtungskre-dit

Page 5: Abu kw44 2013

6. Mitteilungen aus dem Gemeinde-rat 6.1 Mündliche Mitteilungen

7. Verschiedenes

Die Unterlagen zum Voranschlag so-wie die übrigen Akten können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung (Präsidialabtei-lung) eingesehen werden. Eine schriftliche Orientierung über die Versammlungsgeschäfte wird in Form der gemeinderätlichen Bot-schaft zirka 10 Tage vor der Ver-sammlung allen Haushaltungen zu-gestellt. Die Botschaft ist auch unter www.pieterlen.ch verfügbar.

Allfällige Beschwerden gegen Ver-sammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schrift-lich und begründet an das Regie-rungsstatthalteramt Biel in 2560 Ni-dau zu richten. Zuständigkeits- oder Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu beanstan-den. Wer rechtzeitige Rügen pflicht-widrig unterlässt, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a GG).

Stimmberechtigt sind alle Schweize-rinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückge-legt haben. Sie sind herzlich zur Gemeindeversammlung eingeladen.

Im Anschluss offeriert die Gemeinde einen Apéro.

Pieterlen, 29. Oktober 2013

Der Gemeinderat 98344

Bau- und Gewässer-schutz publikation

Gesuchsteller:Vigneswaran Thuraisingam und Kavitha Manickam, Seilerweg 44, 2503 Biel-Bienne

Projektverfasserin:AST Bau- und Planung AG, Leimern-weg 5a, 2542 Pieterlen

Bauvorhaben:Erstellen eines Einfamilienhauses mit angebautem Autounterstand.

Standort / Parzellen-Nummer:am Kirchweg 35 / 2646

Beantragte Ausnahmen:Art. 212 Abs 4/5 GBR, Art. 80 SG und Art. 56 SV «Unterschreiten des erfor-derlichen Strassenabstandes»

Nutzungszone:Wohnzone W2

Hauptmasse:9.00 x 10.42 m; Autounterstand 3.00 x 6.00 m

Fundation, Wände:Fundamentplatte, Beton/Mauerwerk

Fassaden:Backstein mit Aussenisolation ver-putzt, Farbe weiss

Dach:Flachdach Kies, 1.5 % Neigung

Vorgesehene Gewässerschutz- massnachmen:Einleiten des Abwassers in die Ge-meindekanalisation. Einleiten des Sauberwassers in die Sauberwasser-leitung.

Auflage- und Einspracheort:Gemeindeverwaltung Pieterlen, Bau-verwaltung

Auflage- und Einsprachefrist bis:2. Dezember 2013

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet inner-halb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich. Lastenausgleichsan-sprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht ange-meldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Über-bauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtli-chen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beein trächtigung erheblich ist.

2542 Pieterlen, 28. Oktober 2013 98341

Bauverwaltung Pieterlen

Rüti

Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Rüti bei Büren

Mittwoch, 4. Dezember 2013, 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle Rüti bei Büren

Traktanden

1. Budget 2014. Beratung und Be-schlussfassung über den Voran-schlag der Verwaltungsrechnung für das Jahr 2014. Festsetzung der Steueranlage, des Liegenschaftssteueransatzes und der Kehrichtgebühren.

2. Organisationsreglement Gemein-deverband Oberstufenzentrum Arch Beratung und Beschlussfassung über die Totalrevision des Organi-sationsreglements des Gemeinde-verband Oberstufenzentrum Arch.

3. Mitteilungen

4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindever-sammlung bei der Gemeindeverwal-

tung Rüti bei Büren zur Einsichtnah-me auf.

Zur Erläuterung sämtlicher Traktan-den wird vor der Gemeindeversamm-lung ein Mitteilungsblatt (Botschaft) in alle Haushaltungen versandt.

Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und be-gründet beim Regierungsstatthalter-amt Seeland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemein-degesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig un-terlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Al-tersjahr zurückgelegt und seit min-destens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Rüti bei Büren haben, herzlich eingeladen.

Rüti bei Büren, 31. Oktober 2013

Der Gemeinderat 98343

Baupublikation

Bauherrschaft:Widmer Tanja und Kündig Hans-ruedi, Bürenstrasse 7, 3295 Rüti bei Büren

Projektverfasserin:A + W Architekten AG, Korngasse 8, 3422 Kichberg

Bauvorhaben:Erweiterung der bestehenden Pfer-deställe und Auslaufplatz, Ersatzan-bau und Erweiterung Wohnzimmer, Errichten einer Sicht- und Lärm-schutzwand, neue Zufahrt ab Ger-weg, Mistplatz. Es wird auf die Baugesuchsakten und Profile verwiesen.

Parzelle / Standort:245 / Bürenstrasse 7, 3295 Rüti bei Büren

Nutzungszone:Wohnzone 2-geschossig (Ortsbild-schutzgebiet, erhaltenswertes K-Ob-jekt nach Inventar)

Koordinaten:597.250 / 222.258

Beanspruchte Ausnahme:Ausnahme zu Art. 80 in Verbindung mit Art. 81 des kantonalen Strassen-

gesetzes (Bauen im Strassenabstand). Ausnahme zur Wegleitung «Pferd und Raumplanung» des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) für das Erstellen der fünften Pferdebox.

Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung, 3295 Rüti bei Büren

Auflage- und Einsprachefrist bis:25. November 2013

Einsprachen, Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lasten-ausgleich nach Art. 30 und 31 des kant. Baugesetzes sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Ein-sprachefrist nicht angemeldet wer-den, verwirken.

Rüti bei Büren, 22. Oktober 2013 98320

Gemeindeverwaltung Rüti bei Büren

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Berge mögen von ihrer Stelle weichen und Hügel wanken, aber meine Liebe zu dir kann durch nichts erschüttert werden,

und meine Friedenszusage wird niemals hinfällig. <Das sage ich, der Herr, der dich liebt.>

Jesaja 54. 10 Viel zu früh, aber in grosser Dankbarkeit an die gemein-same Zeit mit ihr, nehmen wir Abschied von einer liebe-vollen, fürsorg lichen und stets grossherzigen, humorvol-len und willensstarken Frau, meiner geliebten Ehefrau, unserer geliebten Mama, Tochter, Schwester, Schwäge-rin, Gotte, Verwandte und Freundin.

Monika Stotzer-Laubscher9. Oktober 1968 – 28. Oktober 2013

Mit grosser Tapferkeit und Willensstärke hat Monika gegen ihre Krankheit bis zum Schluss gekämpft. «Ds Härz het no lang wöue, aber dr Körper het nüm möge.»

Traueradresse: In Liebe und Dankbarkeit:Christoph Stotzer Christoph mit Annika und Sophie StotzerStadtgutmatt 14 Larissa Laubscher mit Simon De Martin3294 Büren an der Aare Janik Laubscher mit Selina Fischer Franziska Hofmann Peter und Hedi Hofmann und Familie Ernst und Erika Beutler und Familie Margrit und Walter Gilgen und Familie Ruth und Walter Spielmann und Familie Verwandte und Freunde

in Büren an der Aare, anschliessend Trauergottesdienst in der Reformierten Kirche.

Page 6: Abu kw44 2013

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mit Windows-PC, Office-Programmen und Internetanschluss. Für die Konto-

führung und den Abschluss wird ein Buchhaltungsprogramm benötigt. Zur

Verwaltung der Mannschafts- und Materialdaten steht der Geschäftsstelle

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Geschäftsstelle Treuhand Sonja Anliker (Tel. 032 377 28 55 / 078 683 20 35)

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ZUR PERSONAm neuen Pro Senectute Stützpunkt in Büren wird Dominique Holzer Ansprechper-son der Ratsuchenden sein. Die 37-jährige Sozialarbeiterin und Mutter zweier Kinder arbeitet seit 2004 bei Pro Senectute. Schon während des Studiums hat sie sich gerne mit älteren Menschen beschäftigt und sich für deren Anliegen interessiert. Besonders fühlt sie sich angesprochen von der Gelassenheit, Ruhe und Dankbarkeit von Senio-rinnen und Senioren. Die Arbeit auf der Pro Senectute-Beratungsstelle gefällt Domi-nique Holzer insbesondere, weil die Menschen freiwillig zu ihr kommen, und sie keine Behördenfunktion hat, wie etwa bei einem Sozialdienst.Pro Senectute Stützpunkt, Gemeindeverwaltung, Büren: Geöffnet alle zwei Wochen jeweils am Freitagmorgen, erstmals am 8. November 13.Termine können vereinbart werden bei: Pro Senectute Lyss, Tel. 032 328 31 12.

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KONTAKTRedaktion «Die andere Seite»:Denise Gaudy [email protected] Tel. 032 353 71 20

Ab November 2013 betreibt Pro Senectute einen Stützpunkt in Büren. Was und für wen das Angebot ist, erklärt Dominique Holzer, Sozialarbeiterin bei Pro Senectute Biel/Bienne-Seeland.

Interview: Denise Gaudy

Bürenanzeiger: Frau Holzer, am 8. November eröffnet Pro Senectute einen neuen Stützpunkt in Büren. Was ist darunter zu verstehen?Dominique Holzer: Ab Freitag, dem 8. November, bietet Pro Senectute jeweils vierzehntäglich am Freitagmorgen in ei-nem Zimmer der Gemeindeverwaltung in Büren Beratungen an für Menschen im

«Meine Eltern waren beide Uhrenmacher. Der Vater starb, als ich 3-jährig war – also 1928. Mit meiner Mutter, meiner neun Jahre älteren Schwester und der Familie meines Vaters – Grossmutter, Onkel und Tante – wohnten wir in einem Zweifami-lienhaus im so genannten Neuquartier, das nach dem 1. Weltkrieg gebaut wurde. Heute heisst es dort Mönchweg. Nach dem Tod des Vaters musste meine Mutter das Geld als Heimarbeiterin verdienen. Am Stubentisch schliff sie auf einem in einer Klammer eingespannten Korkzapfen Uhrenbestandteile, was einen enormen Staub verursachte. Zur Schule ging ich im heutigen Gemeindehaus in Lengnau. Mein Onkel wurde mein Stiefvater. Es war die Zeit vor und während dem zweiten Welt-krieg. Es herrschte Krise, und wie viele andere arbeitete auch mein Stiefvater, eigentlich gelernter Uhrenmachern, bei der Gemeinde fürs so genannte «Gmein-wärch»: Immer 14 Tage lang schuftete er oben am Waldrand an einem Graben. Dann wurden die Männer ausgewechselt, so dass alle wenigstens für immer mal wieder zwei Wochen Arbeit hatten. Ich brachte meinem Stiefvater jeweils das Mittagessen. Die Gemeinde hatte eine Suppenküche eingerichtet, wo alle Ein-wohner von Lengnau täglich kostenlos im Milchkesseli Suppe holen konnten.

Wie sieht das Angebot der Beratungsstel-len im Detail aus?Ausgebildete und spezialisierte Sozialar-beitende beantworten Fragen rund um die Themen Finanzen, Wohnen, Gesundheit, Recht und Lebensgestaltung im Alter. Unsere Dienstleistung ist für die Ratsu-chenden kostenlos und vertraulich.

Was sind konkrete Fragen, Anliegen oder Sorgen, mit denen Seniorinnen und Senio-ren zu ihnen kommen?Mit Inkrafttreten des neuen Erwachsenen-schutzgesetzes dieses Jahr sind Fragen betreffend Vorsorgeauftrag und Patien-tenverfügung besonders aktuell. Weiter beschäftigen Versicherungsfragen Senio-rinnen und Senioren sehr häufig. Öfters helfen wir auch, den Anspruch auf Ergän-zungsleistungen abzuklären und unter-stützen die Ratsuchenden beim Prüfen von Heimangeboten oder bei der Suche von Lösungen für die Betreuung zu Hause.

Welche Form von Unterstützung und Hilfe können Sie nicht geben?Weil wir keine Vertretungsfunktion haben, können wir keine persönliche Begleitung in Form einer Beistandschaft bieten. Auch leisten wir keine finanzielle Unterstützung im Sinn von Sozialhilfe, wenn es auch möglich ist, punktuelle finanzielle Unter-stützung bei Pro Senectute zu beantragen, etwa für die Anschaffung eines neuen Fernsehgerätes.

Gibt es neben der Sozialberatung noch andere Angebote für ältere Menschen?Ja. Pro Senectute betreibt einen Reini-gungsdienst, der älteren Menschen das

MEHR LEBENSQUALITÄT IM ALTERPro Senectute ist die grösste private Fach- und Dienstleistungsorganisation der Schweiz, die sich umfassend mit den Themen rund um das Älterwerden befasst. Sie ist Partnerin des Bundes-amtes für Sozialversicherungen und hat Beratungsstellen in allen Kantonen. Pro Senectute vermittelt Informationen, Beratung und Dienstleistungen für Menschen im AHV-Alter und deren Angehörige und verfügt über ein um-fangreiches Angebot an Kursen und Veranstaltungen in den Bereichen Bil-dung und Sport. Die gemeinnützige Or-ganisation finanziert sich über Beiträge der öffentlichen Hand, sowie Erträgen aus Dienstleistungen und Kursen. Der Verein ist auf Spenden und Legate angewiesen:Links: www.pro-senectute.chRegion Biel-Seeland: www.region-bbs.ch

Dominique Holzer, Ansprechperson am neuen Pro Senectute Stützpunkt in Büren, hat sich schon immer für die Anliegen von Seniorinnen und Senio-ren interessiert. Foto: zvg

Leben zu Hause erleichtert. Weiter haben wir einen Freiwilligendienst von Fachleu-ten, die Seniorinnen und Senioren jährlich die Steuererklärung ausfüllen. Im Bereich Bildung und Sport bieten wir ein attrakti-ves – wenn auch kostenpflichtiges – Pro-gramm mit Infoveranstaltungen, Kursen, Aktivitäten und Ferien. Speziell erwäh-nenswert ist auch das Gesundheits- und Präventionsprogramm «Zwäg ins Alter» ZiA mit dem Ziel, im Austausch mit ande-ren Seniorinnen und Senioren die selb-ständige Lebensführung sowie die Ge-sundheit und Lebensqualität im Alter zu erhalten und zu fördern.

AHV-Alter – oder kurz davor – und die noch zu Hause wohnen sowie für deren Angehörige. An unseren Stützpunkten möchten wir Seniorinnen und Senioren aus den Randregionen noch besser bedie-nen, also diejenigen Leute im Seeland, für die das Hauptbüro in Biel oder das Büro in Lyss schwer erreichbar sind. In der Anzei-gerregion wird der neue Stützpunkt die Gemeinden Leuzigen, Arch, Rüti, Büren, Oberwil, Meienried, Dotzigen, Diessbach, Büetigen, Lengnau und Pieterlen abde-cken. Die Dienstleistung ist dieselbe wie in den Kompetenzzentren Biel und Lyss – die Beratung in Altersfragen.

Mein Sekundarschullehrer Lefani meinte, ich sollte eine Lehre bei der Post oder bei der Bahn machen. Höchstpersönlich kam er mit mir auf Lehrstellensuche. Schliesslich lernte ich den kaufmännischen Beruf bei der Spar- und Hülfskasse Madretsch. Im ersten Lehrjahr erhielt ich 20, im zweiten 30 und im dritten 40 Franken Lohn. 1944 kam ich aus der Lehre, und ich hatte mir fest vorgenommen: Ich will nie im Leben arbeitslos sein. Durch Beziehungen fand ich Arbeit in einem Treuhandbüro in Gren-chen zu 100 Franken Monatslohn. Später arbeitete ich für verschiedene Unterneh-men – immer in der Buchhaltung – etwa für Vollenweider Carreisen, Coop Grenchen oder Astor Uhren, wo ich meine Frau ken-nenlernte, die auch dort im Büro arbeitete. 1951 heirateten wir. Ich war damals 27 Jahre alt. Das war spät zum Heiraten. Im selben Jahr haben wir unser Haus gebaut. 1961 wurde ich zum Finanzverwalter der Gemeinde Lengnau gewählt. In den Fünfziger- und Sechzigerjahren herrschte der Grossaufschwung der Uhrenindustrie. Die Lengnauer Uhrenbu-den Astor, Enicar, Rado, Onsa etc. exis-tierten zwar schon als Kleinstunterneh-men. Früher gab es nämlich viele selb-ständige Uhrenmacher, die bei sich zu Hause Uhren herstellten, vielleicht zwei, drei Angestellte hatten und erst nach dem

Krieg zu grossen Firmen heranwuchsen. Mein Stiefvater etwa arbeitete bei Felca Grenchen, holte die Teile nach Hause und machte die ganzen Uhren zu Hause. Man sagte, die Uhrenbetriebe könnten die Uhren im «Widlikorb» liefern. Im Dorf gab es viele Neuzuzüger. Zwei neue Schulhäu-ser wurden gebaut, die praktisch bar bezahlt werden konnten. Dann kam in den Siebzigerjahren die Uhrenkrise, was zu Schliessungen von Uhrenbetrieben und Bevölkerungsrück-gang geführt hatte. Meiner Frau und mir ging es dank der Stelle bei der Gemeinde gut. Wir konnten jedes Jahr Ferien machen im In- und Ausland und genossen unser Haus mit dem grossen Garten. Von Berufes wegen war ich in vielen Kommis-sionen und Verbänden, weshalb ich mit der Zeit meine Hobbys Turnen, Leichtath-letik und Faustball aufgeben musste. Ich habe so viel gemacht in meinem Le-ben... 1990 wurde ich pensioniert und freute mich auf den Zeitpunkt zum Inne-halten und Überlegen, wie es jetzt weiter geht ohne alle die beruflichen Verpflich-tungen. Doch es war nicht möglich, zur Ruhe zu kommen. Meine Frau war krank.

MENSCHEN SCHREIBEN ÜBER IHR DORFDer «Bürenanzeiger» lässt in loser Folge einmal im Monat Menschen ihr Dorf porträtieren, die einen etwas anderen Blickwinkel auf ihren Wohnort oder ihre Heimatgemeinde haben. Heute erzählt ein 88-jähriger Bewohner des Altersheims Sägematt von seinem Dorf Lengnau, wo er sein ganzes Leben verbracht hat. Er möchte nicht mit Namen in der Zeitung erscheinen.Link: www.saegematt-lengnau.ch

LENGNAU – DER STECKBRIEFLengnau liegt zwischen den Erholungsgebieten Jura, Seeland und Witi. Die Zentren Biel, Bern, Grenchen und Solothurn sind in weniger als 30 Minuten erreichbar. Alles, was man für den täglichen Bedarf braucht, kann im Dorf eingekauft werden. Post und Bank sind in der neu gestalteten Begegnungszone und in Lengnau gibt es zahlreiche Restaurants. Die einheimische Industrie und das Gewerbe bieten mehr als 1500 Arbeitsplätze. In der neu erschlossenen Industriezone mit direktem Anschluss an die Autobahn ist noch Bauland zu verkaufen. 2012 zählte Lengnau 4679 Einwohner. Link: www.lengnau.ch

Der Erzähler möchte nicht mit Foto in der Zeitung erscheinen. Im Bild der Innenhof des Alters-heims Sägematt in Lengnau, wo es der Pensionär geniesst, endlich ein ruhigeres Leben zu führen. Foto: Pascale Ris

Ich kümmerte mich um sie, um das Haus, den Garten, die Haushaltung, bis sie vor anderthalb Jahren starb. Letzten Dezem-ber bin ich ins Altersheim Sägematt umge-zogen. Das Haus habe ich an eine Familie mit drei Kindern verkauft, die ursprünglich aus Mazedonien kommt. Die haben alles umgebaut, fantastisch, ich war kürzlich zur Hausbesichtigung eingeladen und habe mich wahnsinnig gefreut. Jetzt möchte ich mich endlich ausruhen, keine

Verpflichtungen mehr haben, keine Ver-antwortung mehr tragen. Hier im Alters-heim bin ich glücklich und geniesse es, dass für mich so gut gesorgt wird. Ich habe keine Kinder, und die nächsten Ver-wandten wohnen nicht in der Region. Ich bin überrascht, wie viele Nachbarn mich regelmässig im Heim besuchen, Leute, die mich nicht von früher kennen. Ich finde nicht, dass früher alles besser war...»

Aufzeichnung: Denise Gaudy

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