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Stand: August 2014 B1-872/0-4000 Zentralanweisung Ausbildung und Verwendungsaufbau von Offizieren des Militärfachlichen Dienstes im Sanitätsdienst der Bundeswehr (OffzMilFD SanDst) Zweck der Regelung: Festlegung der Grundlagen für die Ausbildung und den Verwendungsaufbau der OffzMilFD SanDst Herausgegeben durch: Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (Kdo SanDstBw) Beteiligte Interessenvertretungen: Keine Gebilligt durch: Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Herausgebende Stelle: Kdo SanDstBw IX 2 Geltungsbereich: Bundeswehr Einstufung: Offen Einsatzrelevanz: Nein Berichtspflichten: Keine Gültig ab: 18.08.2014 Frist zur Überprüfung: 17.08.2017 Version: 1 Ersetzt/hebt auf: BMVg Fü San II 4 Az 32-85-01 vom 29.03.2005 Weisung für die Ausbildung der Offiziere des Militärfachlichen Dienstes des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (OffzMilFD SanDst) Aktenzeichen: 32-85-01 Identifikationsnummer: B1.87201.1I

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B1-872/0-4000

Zentralanweisung

Ausbildung und Verwendungsaufbau von Offizieren

des Militärfachlichen Dienstes im Sanitätsdienst der

Bundeswehr (OffzMilFD SanDst)

Zweck der Regelung: Festlegung der Grundlagen für die Ausbildung und den Verwendungsaufbau der OffzMilFD SanDst

Herausgegeben durch: Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (Kdo SanDstBw)

Beteiligte Interessenvertretungen:

Keine

Gebilligt durch: Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr

Herausgebende Stelle: Kdo SanDstBw IX 2

Geltungsbereich: Bundeswehr

Einstufung: Offen

Einsatzrelevanz: Nein

Berichtspflichten: Keine

Gültig ab: 18.08.2014

Frist zur Überprüfung: 17.08.2017

Version: 1

Ersetzt/hebt auf: BMVg Fü San II 4 Az 32-85-01 vom 29.03.2005 Weisung für die Ausbildung der Offiziere des Militärfachlichen Dienstes des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (OffzMilFD SanDst)

Aktenzeichen: 32-85-01

Identifikationsnummer: B1.87201.1I

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Inhaltsverzeichnis

1 Grundsatz 4

2 Rahmenbedingungen und Ziel 5

2.1 Rahmenbedingungen 5 2.1.1 Konzeptionelle Einordnung 5 2.1.2 Aufgaben und Herausforderungen 6 2.1.3 Vereinbarkeit von Familie und Dienst 6 2.1.4 Bündelung von Dienstposten 7 2.2 Ziel 7

3 Grundsätze des Verwendungsaufbaus OffzMilFD SanDst 8

3.1 Zielvorstellung der Ausgestaltung 8 3.2 Begriffsbestimmungen 8 3.2.1 Definition Fähigkeitsbereiche 8 3.2.2 Definition Werdegänge 9 3.2.3 Definition Phasen des Verwendungsaufbaus 9 3.3 Grundlagen für den Verwendungsaufbau 10 3.3.1 Dienstverhältnis 10 3.3.2 Planungsziele und Förderperspektiven 11 3.3.3 Führungsverwendungen 11 3.3.4 Spitzenverwendungen 11 3.4 Forderungen an die Personalführung 12 3.4.1 Verwendungsplanung auf der Grundlage der Zentralanweisung 12 3.4.2 Allgemeine Forderungen 13

4 Auswahl und Verwendungsaufbau 14

4.1 Auswahl für die Zulassung zur Laufbahn 14 4.2 Grundsätzliche Erfordernisse des Verwendungsaufbaus 15 4.2.1 Aufteilung in Werdegänge 15 4.2.2 Basisqualifizierung 15 4.3 Gemeinsame Merkmale aller Werdegänge OffzMilFD SanDst 18 4.3.1 Typische Merkmale der Werdegänge OffzMilFD SanDst 18

5 Werdegänge 19

5.1 Werdegang Sanitätsdienstoffizier Personalmanagement 19 5.1.1 Typische Merkmale des Werdegangs SanDstOffz PersMgmt 19 5.1.2 Idealtypische Fähigkeiten im Werdegang SanDstOffz PersMgmt 20 5.1.3 Ausbildung im Werdegang SanDstOffz PersMgmt 20 5.1.4 Verwendungsaufbau im Werdegang SanDstOffz PersMgmt 21 5.1.5 Spezifische Anforderung im Werdegang SanDstOffz PersMgmt 22 5.1.6 Idealtypische Verwendungsmöglichkeiten zu Dotierungsebenen im Werdegang

SanDstOffz PersMgmt 23

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5.2 Werdegang Sanitätsdienstoffizier Pflegemanagement 24 5.2.1 Typische Merkmale des Werdegangs SanDstOffz PflMgmt 24 5.2.2 Idealtypische Fähigkeiten im Werdegang SanDstOffz PflMgmt 24 5.2.3 Ausbildung im Werdegang SanDstOffz PflMgmt 25 5.2.4 Verwendungsaufbau im Werdegang SanDstOffz PflMgmt 25 5.2.5 Spezifische Anforderung im Werdegang SanDstOffz PflMgmt 27 5.2.6 Idealtypische Verwendungsmöglichkeiten zu Dotierungsebenen im Werdegang

SanDstOffz PflMgmt 28 5.3 Werdegang Sanitätsdienstoffizier Führung und Einsatz 29 5.3.1 Typische Merkmale des Werdegangs SanDstOffz Fü/Eins 29 5.3.2 Idealtypische Fähigkeiten im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins 29 5.3.3 Ausbildung im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins 30 5.3.4 Verwendungsaufbau im Werdegang Fü/Eins 30 5.3.5 Spezifische Anforderung im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins 32 5.3.6 Idealtypische Verwendungsmöglichkeiten zu Dotierungsebenen im Werdegang

SanDstOffz Fü/Eins 33 5.4 Werdegang Sanitätsdienstoffizier Materialmanagement 34 5.4.1 Typische Merkmale des Werdegangs SanDstOffz MatMgmt 34 5.4.2 Idealtypische Fähigkeiten im Werdegang SanDstOffz MatMgmt 34 5.4.3 Ausbildung im Werdegang SanDstOffz MatMgmt 35 5.4.4 Verwendungsaufbau im Werdegang SanDstOffz MatMgmt 35 5.4.5 Spezifische Anforderung im Werdegang SanDstOffz MatMgmt 37 5.4.6 Idealtypische Verwendungsmöglichkeiten zu Dotierungsebenen im Werdegang

SanDstOffz MatMgmt 38 5.5 Werdegang Sanitätsdienstoffizier Rettungsingenieurwesen 39 5.5.1 Typische Merkmale des Werdegangs SanDstOffz RettIngWes 39 5.5.2 Idealtypische Fähigkeiten im Werdegang RettIngWes 39 5.5.3 Ausbildung im Werdegang SanDstOffz RettIngWes 40 5.5.4 Verwendungsaufbau im Werdegang SanDstOffz RettIngWes 41 5.5.5 Spezifische Anforderung im Werdegang SanDstOffz RettIngWes 42 5.6 Idealtypische Verwendungsmöglichkeiten zu Dotierungsebenen im Werdegang

SanDstOffz RettIngWes 43

6 Schluss- und Übergangsbestimmungen 44

7 Anlagen 45

7.1 Zuordnung Werdegänge zu Feldwebel-AVR 45

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B1-872/0-4000 Grundsatz

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1 Grundsatz

1001. Diese Zentralanweisung regelt die Ausbildung der Offiziere des Militärfachlichen

Dienstes im Sanitätsdienst der Bundeswehr (OffzMilFD SanDst).1 Sie stellt die Grundlagen

für die individuelle Verwendungsplanung im Rahmen der Personalentwicklung der OffzMilFD

SanDst dar.

1002. Die Laufbahn OffzMilFD ist eine Aufstiegslaufbahn. Im Sanitätsdienst der Bundes-

wehr (SanDstBw) aufgewachsene und geprägte Feldwebel und Bootsleute mit fachlicher

Qualifikation garantieren als OffzMilFD SanDst den Wissens- und Erfahrungserhalt im

Bereich der Leutnante bis Stabshauptleute/Stabskapitänleutnante. Sie bilden die mittlere

Führungsebene ab, ein Bereich, der durch Sanitätsstabsoffiziere nicht und durch Offiziere im

Truppendienst im Sanitätsdienst nur zum Teil abgedeckt wird. Sie leisten damit einen

unverzichtbaren Beitrag für die Auftragserfüllung des SanDstBw.

1003. Den Entwicklungen des zivilen Gesundheitswesens folgend und um die

sanitätsdienstliche Versorgungsqualität im Inlandbetrieb und in den Einsätzen auf hohem

Niveau weiter zu entwickeln, war eine Überarbeitung des Ausbildungsprofils der OffzMilFD

SanDst zur Deckung des Bedarfs an höher qualifizierten OffzMilFD SanDst, vor allem in den

Bereichen Rettung und Pflege, notwendig. Nur so kann eine bedarfsgerechte

Personaldeckung im hochqualifizierten Aufgabenbereich des SanDstBw sichergestellt werden.

1004. Im Ergebnis werden in fachlich ausgerichteten Werdegängen2 übernommene

Anwärter bzw. Anwärterinnen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs (Bachelor of Science

bzw. Bachelor of Engineering) zu Spezialisten in einem fachlichen Teilgebiet zur Wahr-

nehmung ihrer Dienstposten professionalisiert3. Um aber eine konsequente Personal-

entwicklung aller OffzMilFD SanDst in den unterschiedlichen Verwendungsbereichen zu

ermöglichen, erfolgt eine Aufteilung in fünf Werdegänge.

1005. Die Grundlage für die Ausgestaltung der Werdegänge OffzMilFD SanDst durch den

Inspekteur oder die Inspekteurin des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (InspSan) bildet

neben der „Grundsatzweisung für das Erarbeiten militärischer Bedarfsträgerforderungen im

1 Die Ausbildung der im MilOrgBer ZSanDstBw eingesetzten OffzMilFD, die nicht einem Werdegang des

Sanitätsdienstes angehören (z. B. die im ZSanDstBw als IT-Offz Bw/IT-Offz SK eingesetzten OffzMilFD) erfolgt in Ausbildungsverantwortung und Verwendungssteuerung der jeweils zuständigen MilOrgBer.

2 Pflegemanagement und Rettungsingenieurwesen 3 Als Professionalisierung wird in dieser Zentralanweisung die Entwicklung von Tätigkeiten zu

Professionen verstanden, akademische Ausbildungen mit einem hohen Grad an beruflicher Organisation, gesellschaftlichem Ansehen, persönlicher und sachlicher Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit in der Tätigkeit sowie besonderer Berufsethik.

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Rahmenbedingungen und Ziel B1-872/0-4000

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Personalwesen unter besonderer Berücksichtigung von Routineaufgaben im Übergang“4

auch der „Dresdner Erlass“.5

1006. Abgeleitet von Aufgaben, die einzelnen Dienstposten zuzuordnen sind, stellt diese

Zentralanweisung auch die Bedarfsträgerforderungen an das Bundesamt für Personal-

management der Bundeswehr (BAPersBw) für die jeweiligen Werdegänge dar.

1007. Diese Zentralanweisung

• enthält die Werdegangssystematik OffzMilFD SanDst,

• bringt die Abfolge von Verwendungen mit jeweils idealtypischen Entwicklungszeitpunkt

und einer möglichen Förderung in einen Zusammenhang,

• zeigt modellhaft typische und erforderliche Verwendungsfolgen auf und

• stellt entsprechende Qualifikations- und Fähigkeitserfordernisse dar.

1008. Die Zentralanweisung dient u. a. dazu, der Personalführung, dem an der Ausbildung

beteiligten Fachpersonal, Vorgesetzten und den Betroffenen selbst die Bedarfsträger-

vorgaben am Verwendungsaufbau (VwdgAufb) transparent darzustellen.

2 Rahmenbedingungen und Ziel

2.1 Rahmenbedingungen

2.1.1 Konzeptionelle Einordnung

2001. Die Abteilungsleiterin bzw. der Abteilungsleiter Personal im BMVg6 ist u. a. verant-

wortlich für die personelle Bedarfsdeckung der Bundeswehr und des BMVg. Diese ist erreicht,

wenn der in den Organisationsgrundlagen zur Erfüllung von Aufträgen und Aufgaben festgelegte

Personalumfang nach Quantität und Qualität gedeckt und die Regeneration gewährleistet ist.

2002. Der bzw. die InspSan erlässt Zentralanweisungen für den Verwendungsaufbau der

Soldatinnen und Soldaten des SanDstBw. Ihm obliegt analog zu den Inspekteuren und

Inspekteurinnen der Teilstreitkräfte die Bedarfsträgerverantwortung für die Laufbahnen des

Sanitätsdienstes und somit die Richtlinienkompetenz für die Ausbildungs- bzw. Studien-

gängen in den Werdegängen des SanDstBw. Grundlage dafür sind die derzeit bestehenden

Zuständigkeiten der Inspekteurinnen und Inspekteure der militärischen Organisations-

bereiche (MilOrgBer) sowie der Leiterinnen bzw. Leiter der zivilen Organisationsbereiche

(ZivOrgBer).

4 BMVg – FüSK II 1 – Az 10-01-00 vom 13. April 2012 5 BMVg „Grundsätze für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im

Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr“ vom 22. März 2012, Nr. II 4., Seite 5 6 BMVg: Bundesministerium der Verteidigung

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2003. Der SanDstBw formuliert als Bedarfsträger mit Blick auf eine zielgerichtete

Personalentwicklung Vorgaben und Forderungen, um den Auftrag „Gesundheitsversorgung

der Bundeswehr“ sicherstellen zu können.

2004. Die vorliegende Zentralanweisung für die Ausbildung und den Verwendungsaufbau

zum OffzMilFD SanDst bildet die Basis für eine strukturierte Verwendungsplanung und -

steuerung und ist somit zentraler Bestandteil der Personalentwicklung.

2005. Wesentliche Grundlagen für die Erarbeitung dieser Zentralanweisung sind die

Dienstpostenumfänge gemäß Personalstrukturmodell (PSM)7 und die aktuelle aufgaben-

bezogene Ausplanung von Dienstposten (DP) sowie die aus dem Auftrag abgeleiteten

notwendigen Fähigkeiten.

2006. Diese Zentralanweisung richtet sich an der Konzeption der Bundeswehr (KdB)

sowie am „Dresdner Erlass“ aus und ist in der Dokumentenhierarchie unter der Teil-

konzeption (TK) Personalmanagement und der TK Gesundheitsversorgung8 angesiedelt. Sie

ist zur Sicherstellung eines streitkräftegemeinsame (SKgem) Aufbaus an das SKgem

Verwendungsaufbaukonzept Offizier des Truppendienstes (OffzTrD) angelehnt, variiert aber

aufgrund der Besonderheiten der OffzMilFD SanDst in Teilbereichen.

2.1.2 Aufgaben und Herausforderungen

2007. Der SanDstBw steht vor der Herausforderung, mit begrenzten personellen und

materiellen Ressourcen ein umfassendes Fähigkeitsspektrum unter Beachtung der zivilen,

rechtlichen Vorgaben und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft abzudecken.

2008. In der Folge besteht – u. a. ausgehend von Entwicklungen im zivilen Gesundheits-

system – in verschiedenen Fachgebieten und Tätigkeitsbereichen der Bedarf an einer

höherwertigen bzw. einer spezialisierten Qualifizierung des Fachpersonals (z. B. Pflege,

Ausbildung und Management).

2.1.3 Vereinbarkeit von Familie und Dienst9

2009. Für den SanDstBw gilt, dass Soldatinnen dann als unterrepräsentiert anzusehen

sind, wenn ihr Anteil in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes unter 50 Prozent liegt. In allen

anderen Organisationsbereichen ist der Schwellenwert 15 Prozent. Die Vereinbarkeit von

Familie und Dienst in einer Gesellschaft mit wandelndem Rollenverständnis ist zwingend

7 in der jeweils gültigen Fassung 8 Stand März 2014: Noch in der Erarbeitung 9 Siehe: Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz vom

06. September 2013, § 4 (5) und Allgemeiner Umdruck 100/500. Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist ein so zentrales Anliegen des SanDstBw, auch im Hinblick auf Attraktivität, dass dies explizit als Rahmenbedingung aufgeführt wird.

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Rahmenbedingungen und Ziel B1-872/0-4000

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geschlechtsunabhängig zu verstehen. Daher muss sich der SanDstBw seiner besonderen

Verantwortung der familiengerechten Ausgestaltung der Lebensplanung sowie der Realität

familienbedingter Abwesenheit stellen.

2010. Voraussetzungen hierfür sind

• das Verständnis der Personalführung und der truppendienstlichen Vorgesetzten für

familiäre und persönliche Belange und ihre Bereitschaft, diese angemessen in Über-

legungen und Planungen im Rahmen der Personalentwicklung einzubeziehen; aber auch

• die Bereitschaft der OffzMilFD SanDst, Bedürfnisse unter Berücksichtigung und im

Verständnis dienstlicher Notwendigkeiten zu artikulieren und einzuordnen.

2.1.4 Bündelung von Dienstposten

2011. Gemäß Bundesbesoldungsgesetz (§ 18 BBesG) können bei Offizieren Funktionen

(Dienstposten) bis zu drei Ämtern (Dienstgraden) einer Laufbahngruppe zugeordnet werden

(z. B. Dienstpostenbündelung A 9 bis A 11). Im Rahmen einer organisatorischen Umsetzung

des § 18 BBesG für einzelne, ausgewählte, im Bereich der akademisierten

Fähigkeitsbereichen oder im Bereich von Fachverwendungen liegenden Dienstposten

könnten mit dem Ziel der Fähigkeitsvertiefung längere Verwendungsdauern auf Dienstposten

realisiert werden, ohne hierdurch die individuelle Förderungen zu beeinträchtigen.

2.2 Ziel

2012. Ziel dieser Zentralanweisung ist es, die OffzMilFD SanDst in ihrem Werdegang so

zu entwickeln, dass sie den spezifischen Anforderungen eines auf den jeweiligen Ebenen

wachsenden Aufgabenspektrums in allen Verwendungen ihres Werdegangs gerecht werden

können. Sie stellt damit eine verlässliche Planungsgrundlage dar, verbessert die

Transparenz der Personalentwicklung und leistet somit einen substantiellen Beitrag zur

Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft des SanDstBw.

2013. Teilziele dieser Zentralanweisung sind:

• Festlegung verbindlicher Vorgaben und Kriterien für Bedarfsträgerforderungen sowie

Verwendungsaufbau durch Beschreibung der notwendigen Vorgaben für eine ziel-

gerichtete, individuelle Personalentwicklung.

• Schaffung einer Grundlage für eine aufgaben- und funktionsgerechte Ausbildung der

OffzMilFD SanDst.

• Beitrag zur Bedarfsdeckung eines einsatzorientiert ausgerichteten Sanitätsdienstes unter

angemessener Berücksichtigung der individuellen Lebensplanungen im Rahmen der

Auftragserfüllung.

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B1-872/0-4000 Grundsätze des Verwendungsaufbaus OffzMilFD SanDst

Seite 8

3 Grundsätze des Verwendungsaufbaus OffzMilFD SanDst

3.1 Zielvorstellung der Ausgestaltung

3001. Der Personalkörper der im SanDstBw eingesetzten OffzMilFD SanDst ist so

auszugestalten, dass durch einen gezielten Verwendungsaufbau in fähigkeitsorientierten10

Werdegängen, partiell mit Akademisierung, dessen Effizienz und Leistungsfähigkeit zur

Wahrnehmung von Spezialistenaufgaben sowie von allgemeinen Führungsaufgaben

gesteigert wird.

3002. Um einen stringenten, fähigkeitsorientierten Verwendungsaufbau mit sanitäts-

dienstlicher Expertise zu gewährleisten, wird der Personalkörper der OffzMilFD SanDst

zukünftig in zwei fachliche Werdegänge (Pflegemanagement und Rettungsingenieurwesen),

sowie in drei fachdienstliche Werdegänge (Personalmanagement, Führung & Einsatz und

Materialmanagement) aufgeteilt.

3.2 Begriffsbestimmungen

3.2.1 Definition Fähigkeitsbereiche

3003. Die Nutzung von Kompetenzbereichen im Rahmen der Personalentwicklung ist als

SKgem Ansatz auf den Bereich der Stabsoffiziere der Laufbahn OffzTrD ausgerichtet.11 Die

militärischen Dienstposten in den Führungsgrundgebieten lehnen sich jedoch auch in

Dotierungshöhen unterhalb der Stabsoffiziersebene durchaus an bestimmte Kompetenz-

bereiche an. Diese werden im Folgenden als Fähigkeitsbereiche bezeichnet und orientieren

sich in der Terminologie an den Kompetenzbereichen12. Darüber hinaus werden etablierte

Begriffe des zivilen Verständnisses für Management in den weiteren Beschreibungen

verwendet, insbesondere in der Benennung der Werdegänge, um eine Abgrenzung zu

bereits festgelegten Bezeichnungen zu erreichen.

10 Nähere Erläuterung siehe Ziffer 303. 11 Zentralerlass B-1300/30 VS-NfD „Bundeswehrgemeinsame Kompetenzbereiche im Rahmen des

Personalmanagements der Offiziere des Truppendienstes“ vom 30.04.2009, insbesondere 1.4. 12 Dabei lehnt sich der Fähigkeitsbereich Personalmanagement der OffzMilFD SanDst inhaltlich am

Kompetenzbereich Personalmanagement mit Anteilen Ausbildungsmanagement an, der Fähigkeitsbereich Führung/Einsatz der OffzMilFD SanDst richtet sich an den Kompetenzbereichen Führung und Einsatz, Militärisches Nachrichtenwesen und Ausbildungsmanagement aus. Kennzeichnend für den Fähigkeitsbereich Materialmanagement der OffzMilFD SanDst ist die Orientierung an den Kompetenzbereichen Logistik sowie Rüstungs- und Nutzungsmanagement.

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Grundsätze des Verwendungsaufbaus OffzMilFD SanDst B1-872/0-4000

Seite 9

3.2.2 Definition Werdegänge13

3004. „Ein Werdegang umfasst verwandte Fachtätigkeiten innerhalb militärischer Lauf-

bahnen, die mit DP in den jeweiligen Dotierungshöhen hinterlegt sind.“14

3005. Werdegänge

• fassen diejenigen Verwendungen, die aufgrund von Anforderungen an fachliche Fähigkeiten,

Kenntnisse und Fertigkeiten verwandt sind, zusammen,

• stellen sicher, dass die jeweiligen Verwendungen aufeinander aufbauen,

• sind grundsätzlich in sich regenerativ,

• sind eine Grundlage für die Planung der Qualifizierung,

• geben den Rahmen – unter Integration von Verantwortungs- und Ausbildungshöhen – für

einen idealtypischen Verwendungsaufbau vor,

• stellen den Bezug zu Studienfachrichtungen bzw. Fachschulausbildung her und

• stellen, wo immer möglich, einen Bezug zu den Fähigkeitsbereichen her.

3006. Werdegänge erfüllen somit u. a. folgende Funktionen: Sie

• sind personelle Ordnungsmittel für Personalstrukturplanung, Personalbedarfsplanung,

Personalsteuerung und Personalbedarfsdeckung,

• geben einen strukturellen Anhalt für den Bedarf an Studienfachrichtungen bzw.

Fachschulausbildungen,

• sind für die Personalführung eine Grundlage für eine zielgerichtete Entwicklung,

• setzen die Förderchancen des PSM in Verwendungsmöglichkeiten um,

• tragen zur Bildung beruflicher Identität bei und geben dem Offizier Orientierung und

• bilden die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der OffzMilFD SanDst personell ab.

3.2.3 Definition Phasen des Verwendungsaufbaus

3007. Der Verwendungsaufbau OffzMilFD SanDst erfolgt grundsätzlich in den drei

aufeinander aufbauenden Phasen Basisqualifizierung, Spezialisierung und Fähigkeits-ausbau.

13 Definition aus BMVg– FüSK II 1 – Az 16-05-11 „Konzept für den Verwendungsaufbau der Offiziere

des Truppendienstes“ (1. Änderung) vom 26. März 2014, Nr. 3.2.2; Nrn. 30. und 306 auf OffzMilFD SanDst angepasst übernommen.

14 Dabei gelten für die Ausgestaltung der Organisation und damit der DP primär die bedarfs-orientierten Anforderungen an Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit mit Blick auf die geforderte Wahrnehmung der den Organisationselementen und DP zugeordneten Aufgaben.

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B1-872/0-4000 Grundsätze des Verwendungsaufbaus OffzMilFD SanDst

Seite 10

3008. Die Phase der Basisqualifizierung ist gekennzeichnet durch die Vermittlung der

Kenntnisse für den Offizierberuf mit dem Erwerb der Befähigung zum Offizier des Militär-

fachlichen Dienstes. Sie beinhaltet die

• (militär-)fachliche Ausbildung (dabei werdegangsbezogene Fachausbildung15, alternativ

die akademische Ausbildung),

• allgemeinmilitärische Ausbildung (Offizierlehrgang) und

• Sprachausbildung (Englisch, SLP 3332).

3009. In der Phase der Spezialisierung wird durch konsequente Verzahnung von

Verwendung und Ausbildung die Entwicklung von Führungsqualität und von fachlicher und

sanitätsdienstlicher Befähigung gefördert. Dadurch wird die Befähigung zur Wahrnehmung

der Aufgaben zielgerichtet ausgebaut und gefestigt.

3010. Hierfür werden OffzMilFD SanDst grundsätzlich nach Abschluss der Basis-

qualifizierung in einer ihrem Werdegang zugewiesenen Zugführerverwendung (ZgFhrVwdg)

auf der Dotierungshöhe A 9/A 10 eingesetzt. So festigen OffzMilFD SanDst die bereits in der

Qualifizierungsphase erworbene Führungs- und Fachkompetenz und bauen diese weiter aus.

3011. Abgeleitet von geforderten Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen OffzMilFD SanDst

im Rahmen von Aufbau- und Folgeverwendungen ihre Fachkompetenz. Sie befinden sich

dann in der Phase des Fähigkeitsausbaus. Mit zunehmender Verantwortung und

höherwertigen Aufgaben gilt es bestehende Fertigkeiten zu vertiefen und erweitern sowie

neue Fertigkeiten zu erwerben, um bei Erreichen des Laufbahnziels, aber vor allem bei

Förderung in Spitzenverwendungen der Laufbahn16 die dort gestellten Anforderungen

umfassend erfüllen zu können.17

3012. Diese fähigkeitsorientierte Systematik gibt das verbindliche Grundgerüst für den

Verwendungsaufbau der OffzMilFD SanDst vor.

3.3 Grundlagen für den Verwendungsaufbau

3.3.1 Dienstverhältnis

3013. Spätestens mit der Beförderung zum Leutnant werden OffzMilFD SanDst in das

Dienstverhältnis eines Berufssoldaten bzw. einer Berufssoldatin übernommen.18

15 Dies kann auch bedarfsabhängig die Ausbildung bzw. Weiterqualifizierung in einem der gleichen

Ausbildungshöhe zuzuordnenden Beruf, insbesondere einem Medizinalfachberuf, sein. 16 Gilt insbesondere auch für einen Wechsel in die Laufbahn der OffzTrD, vorzugsweise in den

Werdegang OffzTrD SanDst. 17 Fähigkeit wird als „Vermögen etwas zu tun“ verstanden, Fertigkeit als „erlernter Anteil des

Verhaltens“. Können umfasst Fähigkeiten und Fertigkeiten. 18 ZDv 20/7, Nr. 813, sofern nicht schon die Übernahme in der Laufbahn der Feldwebel im Sanitätsdienst

erfolgte.

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Grundsätze des Verwendungsaufbaus OffzMilFD SanDst B1-872/0-4000

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3.3.2 Planungsziele und Förderperspektiven

3014. Das PSM beschreibt u. a. Förderchancen, die die personalstrukturelle Grundlage für die

Auswahlverfahren bilden. Es wird somit die Chance – idealtypisch auf den Geburtsjahrgang19

bezogen – in einer bestimmten Laufbahn beschrieben, bei einem durchschnittlichen

Beförderungsalter einen bestimmten Dienstgrad oder eine bestimmte Besoldungsgruppe

mindestens zu erreichen. Eine tatsächliche Realisierung dieser Förderchancen ist stets abhängig

von der individuellen Eignung, Befähigung und Leistung. Einen Anspruch auf das Erreichen

bestimmter Dienstgrade/Besoldungsgruppen gibt es nicht.

3015. Grundsätzlich ist die langfristige Verwendungsplanung daher an der allgemeinen

Laufbahnperspektive ausgerichtet. Sie legt somit das Ziel fest, das für jeden geeigneten

OffzMilFD SanDst im Rahmen der Laufbahngestaltung durch die Personalführung

mindestens verwirklicht werden soll. Die allgemeine Laufbahnperspektive für OffzMilFD ist

der Dienstgrad Hauptmann bzw. Kapitänleutnant in der Besoldungsgruppe (BesGr) A 11.20

3016. Die individuelle Förderperspektive für OffzMilFD SanDst kann von der allgemeinen

Laufbahnperspektive abweichen. Sie ist von Eignung, Befähigung und Leistung, dem Bedarf

sowie den strukturellen Realisierungsmöglichkeiten abhängig und ist für jeden OffzMilFD

SanDst zu bestimmen. Der Verwendungsaufbau ist so zu planen, dass ein Erreichen der

individuellen Förderperspektive bei entsprechender Leistung sowie vorhandener Eignung

und Befähigung grundsätzlich möglich ist.

3.3.3 Führungsverwendungen

3017. Führungsverwendungen verlangen die charakterliche Eignung zur Menschenführung,

ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie Belastbarkeit. Darüber hinaus sind

verwendungsaufbauspezifische, fachliche Voraussetzungen zu erfüllen. Der Personalauswahl,

sowohl im Rahmen der Zulassung zum OffzMilFD SanDst als auch der Auswahl zum

Einheitsführer bzw. zur Einheitsführerin, und dem entsprechenden Verwendungsaufbau kommt

besondere Bedeutung zu.

3.3.4 Spitzenverwendungen

3018. Eine herausgehobene Verwendung der OffzMilFD SanDst ist eine Verwendung auf

einem DP der BesGr A 12, eine Spitzenverwendung eine Verwendung auf einem DP der

BesGr A 13g.

19 „Geburtsjahrgang“ (Alter) ist gemäß Rechtsprechung zunächst kein Auswahlkriterium, sondern wird

hier als statistisches Ordnungsmittel verstanden, um Jahrgangsbänder bilden zu können. 20 BMVg – PSZ I 1 – Az 16-30-01/5 „Richtlinie für die Perspektivbestimmung und die langfristige

Verwendungsplanung der Offiziere des militärfachlichen Dienstes“ vom 21. Juli 2005

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3019. OffzMilFD SanDst mit Potenzial für herausgehobene Verwendungen sowie für

Spitzenverwendungen müssen in der Lage sein, ihren Verantwortungsbereich durch ein

umfassendes Organisations-, Personal- und Aufgabenmanagement zu beherrschen. Durch den

individuellen Verwendungsaufbau wird sichergestellt, dass insbesondere diese OffzMilFD

SanDst über fordernde Verwendungen und gezielte Qualifizierungsmaßnahmen stringent

aufgebaut werden, um die erforderliche zusätzliche Verwendungsbreite zu erreichen.

3020. Durch Vorverwendungen in unterschiedlichen Führungs- und Stabsebenen sowie in

fachlichen Verwendungen, soll erreicht werden, dass OffzMilFD SanDst

• Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen (z. B. in der Sanitätstruppe, einem

Bundeswehrkrankenhaus (BwKrhs), in Regionalen Sanitätseinrichtungen (RegSanEinr), in

Stäben), möglichst auch in der Einsatzplanung und -versorgung gewinnen,

• Verwendungsbreite, vorzugsweise auch außerhalb des ZSanDstBw21, erlangen und damit

• Fähigkeiten im militärfachlichen Bereich, in der Organisation und Führung und

gegebenenfalls im Controlling, in der Lehre, aber auch im sanitätsspezifischen Fachgebiet

sowie

• im Inlandbetrieb und im Einsatz erwerben,

um den hohen Anforderungen einer Spitzenverwendung gerecht zu werden.

3.4 Forderungen an die Personalführung

3.4.1 Verwendungsplanung auf der Grundlage der Zentralanweisung

3021. Die individuelle Planung des Verwendungsaufbaus richtet sich an der jeweiligen

Perspektive, dem Bedarf und den persönlichen Belangen aus. Erfahrungen und Bewährung

in der besonderen Auslandsverwendung (Einsatz) sind wesentliche Bestandteile im

Werdegang.

3022. Der Verwendungsaufbau ist durch systematische und zielorientierte Abfolge von

Verwendungen in unterschiedlichen Verwendungsebenen zu gestalten. Im Sinne der

Attraktivität ist diese Planung mit den jeweiligen OffzMilFD SanDst in längerfristigen

Abschnitten22 grundsätzlich so anzulegen, dass eine verlässliche Grundlage für die

persönliche Lebensplanung ermöglicht wird.

21 In den fünf Werdegängen sind Dienstposten im BMVg, BAPersBw, BAAIN, und bei den MilOrgBer

ausgebracht. 22 Dies schließt die konsequente Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst explizit

ein. BMVg GenInsp Fü S I 3 – Az 35-30-00 vom 21. Mai 2007 „Teilkonzeption Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, Ziffer 4.1

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3.4.2 Allgemeine Forderungen

3023. Die Auswahlkonferenz zur Übernahme in die Laufbahn der OffzMilFD SanDst ist so

zeitgerecht durchzuführen, dass in den Werdegängen, für die eine Akademisierung vorgesehen

ist, eine zeitnahe Aufnahme des Studiums zum Sommersemester des Übernahmejahres

möglich ist.

3024. Den zukünftigen Offizieranwärtern ist spätestens mit der Übernahme zum OffzMilFD

SanDst eine Ausbildungs- und Qualifizierungsplanung auszuhändigen.

3025. Im Zuge der Realisierung der Verwendungsplanung sind ausbildungsbedingte

Vakanzen in Vorbereitung auf die neue Verwendung grundsätzlich bis zu einer Dauer von

einem halben Jahr durch den bisherigen Stammtruppenteil zu tragen.

3026. Ab Erstverwendungsplanung als Offizier sind regelmäßig und zeitgerecht Personal-

gespräche durch die zuständige personalbearbeitende Stelle (PersBSt) oder – nach

Beauftragung durch die PersBSt – durch den Disziplinarvorgesetzten bzw. die Disziplinar-

vorgesetzte zu führen.

3027. Spätestens mit Zuerkennung einer Förderperspektive über das Laufbahnziel hinaus

gemäß der Richtlinie für die Perspektivbestimmung20 ist in Verantwortung BAPersBw III 4

nach dem Grundsatz „Perspektive bestimmt Planung“ ein erstes Entwicklungsgespräch mit

dem OffzMilFD SanDst zu führen. Im Rahmen des folgenden Verwendungsaufbaus

schließen sich zeitgerecht weitere Personalentwicklungsgespräche an.

3028. Grundsätzlich ist eine Verwendungsdauer von 5 Jahren anzustreben. Bei einem

Abweichen ist insbesondere für Führungsverwendungen ein strenger Maßstab anzulegen.

Es handelt sich hierbei um einen Ansatz, es können auch längere oder kürzere Verwen-

dungsdauern notwendig sein, zum Beispiel im Rahmen einer Spezialisierung

3029. Weitere Forderungen für die Personalauswahl in Führungsverwendungen:

• Die allgemeinen23 und werdegangsspezifischen Bedarfsträgerforderungen sind zu erfüllen.

• Verwendungsentscheidungen sind so rechtzeitig zu treffen, dass die für die Wahr-

nehmung von Führungsverwendungen erforderlichen Ausbildungsmaßnahmen grund-

sätzlich vor Verwendungsantritt abgeschlossen werden können.

• Für die Verwendung als Kompaniechef bzw. Kompaniechefin ist eine Vorverwendung als

ZgFhr oder eine entsprechende Vorverwendung mit Führungsaufgaben und Material-

verantwortung Voraussetzung.

23 BMVg – Fü S I 1 – Az 16-30-00 „Katalog streitkräftegemeinsamer Bedarfsträgerforderungen für

Auswahl- und Verwendungsplanungsverfahren im Rahmen des Personalmanagements“ in der Fassung vom 01. Oktober 2009

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4 Auswahl und Verwendungsaufbau

4.1 Auswahl für die Zulassung zur Laufbahn

4001. Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der OffzMilFD kann im Rahmen des

Bedarfs zugelassen werden, wer24

• das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig

anerkannten Bildungsstand besitzt,

• mindestens den Dienstgrad eines Feldwebels/Bootsmanns erreicht hat,

• mindestens 6 Dienstjahre25 in der Bundeswehr geleistet hat,

• sich als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit für mindestens 15 Jahre zum Dienst in der

Bundeswehr verpflichtet und

• die Bereitschaft zur Übernahme in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines

Berufssoldaten erklärt.

4002. Die Werdegänge OffzMilFD SanDst speisen sich ausschließlich aus der Laufbahn

der Feldwebel des Sanitätsdienstes. Die Auswahl erfolgt AVR26- und uniformträgerbereich-

übergreifend.

4003. Die in der Fachtätigkeit als Sanitätsfeldwebel erlangte sanitätsdienstliche Expertise

bildet die grundsätzliche Voraussetzung und den gemeinsamen Grundstock für den Zugang

zu den Werdegängen OffzMilFD SanDst.

4004. Für die Werdegängen Pflegemanagement und Rettungsingenieurwesen können nur

Soldatinnen und Soldaten betrachtet werden, welche die Qualifikation Gesundheits- und

Krankenpfleger bzw. Rettungsassistent/Notfallsanitäter nachgewiesen haben. Gleichwohl ist

mit diesen Berufsbildern auch eine bedarfsabgeleitete Zuordnung zu den anderen Werde-

gängen möglich.

4005. Soldaten und Soldatinnen, die einer AVR angehören, für die es kein Äquivalent in Sinne

eines vorauszusetzenden Gesundheitsfachberufes in der Laufbahn der OffzMilFD SanDst gibt,

werden auf der Grundlage der erlangten sanitätsdienstlichen Expertise in der Fachtätigkeit

Sanitätsfeldwebel in Verbindung mit der Vorverwendung (z. B. Personalfeldwebel SanDst,

Sanitätsmaterialfeldwebel) bedarfsabgeleitet für die Werdegänge Sanitätsdienstoffizier

Personalmanagement, Sanitätsdienstoffizier Führung und Einsatz sowie Sanitätsdienstoffizier

Materialmanagement betrachtet. 24 ZDv 20/7, Kapitel 8 25 Die Dauer der Mindestdienstzeit für die Zulassung verringert sich bei einer Einstellung als

Unteroffizier/Maat um 1 Jahr, als Stabsunteroffizier/Obermaat um 2 Jahre, als Feldwebel/Bootsmann um 3 Jahre.

26 Die Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes ist in Ausbildungs- und Verwendungsreihen (AVR) aufgegliedert.

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Auswahl und Verwendungsaufbau B1-872/0-4000

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4006. In der Anlage 7.1 wird die Beziehung Vorverwendung zu bestgeeignetem

Werdegang und weiteren möglichen Werdegängen aufgelistet. Davon unbenommen können

geeignete Bewerberinnen und Bewerber im Bedarfsfall für einen anderen Werdegang

ausgewählt werden.

4007. Die formelle Übernahme zum Anwärter bzw. zur Anwärterin OffzMilFD SanDst

erfolgt in der Regel zum 1. Oktober des Auswahljahres. Um einen idealen Ausbildungs-

verlauf zu gewährleisten, kann davon unbenommen ein Einsteuern der ausgewählten

Soldatinnen und Soldaten in die Fachausbildung bzw. akademische Ausbildung bedarfs-

abgeleitet bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.27

4008. Als Besonderheit sind für die Zulassung zum OffzMilFD SanDst in den Werde-

gängen, in denen im Rahmen der Basisqualifizierung ein Studium vorgesehen ist, alle

Studienzulassungsvoraussetzungen (insbesondere die Hochschulzugangsberechtigung

sowie der für das Studium zugrunde gelegte zivil anerkannte Berufsabschluss)

nachzuweisen.

4.2 Grundsätzliche Erfordernisse des Verwendungsaufbaus

4.2.1 Aufteilung in Werdegänge

4009. Jeder OffzMilFD SanDst wird mit Übernahme in die Laufbahn der OffzMilFD einem

der folgenden Werdegänge zugeordnet28:

• Sanitätsdienstoffizier Personalmanagement,

• Sanitätsdienstoffizier Pflegemanagement,

• Sanitätsdienstoffizier Führung und Einsatz,

• Sanitätsdienstoffizier Materialmanagement und

• Sanitätsdienstoffizier Rettungsingenieurwesen.

4.2.2 Basisqualifizierung

4.2.2.1 Allgemeines

4010. Die verwendungsorientierte Ausbildung zum OffzMilFD SanDst baut auf den

allgemeinmilitärischen sowie fachlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf, die in der

27 Zum Beispiel Beginn des Studienganges nur im Sommersemester, dann Einsteuerung schon im

April des Auswahljahres möglich. 28 Außer im Werdegang Sanitätsoffizier Pflegemanagement gibt es in den anderen Werdegängen

vereinzelt Dienstposten, die werdegangsübergreifend von Angehörigen zweier Werdegänge wahrgenommen werden können. Beziehungen bestehen zwischen PersMgmt und Fü/Eins, zwischen MatMgmt und Fü/Eins sowie zwischen RettIngWes und Fü/Eins. Reine werdegangs-ungebundene Dienstposten existieren nicht.

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bisherigen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in der Verwendung als Feldwebel im

Sanitätsdienst der Bundeswehr erworben wurden. Die Ausbildung der OffzMilFD SanDst ohne

Studium dauert grundsätzlich 36 Monate, mit akademischer Ausbildung 42 bis 48 Monate, und

endet mit der Beförderung zum Leutnant.24

4011. Im Hinblick auf die sich ständig ändernden gesellschafts- und sicherheitspolitischen

sowie technologischen Rahmenbedingungen hat parallel zu der kontinuierlichen,

fachbezogenen Qualifizierung auch die sicherheitspolitische und gesellschaftswissen-

schaftliche Weiterbildung der OffzMilFD SanDst im Sinne des „Lebenslangen Lernens“ einen

hohen Stellenwert.

4012. Die Ausbildung zum OffzMilFD SanDst umfasst

• die zivilberufliche Fortbildung im Rahmen einer Fachschulausbildung bzw. akademischen

Ausbildung an einer Hochschule,

• die Ausbildung zum Übungsleiter bzw. zur Übungsleiterin Sport,

• den Lehrgang „Offizieranwärter in der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes im

Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ sowie

• die Fremdsprachausbildung (Pflichtsprachausbildung Englisch mit Ziel-SLP 3332)29 und

schließt mit der Zuerkennung der dem Werdegang zugeordneten ATN/ATB ab.

4013. Die Dauer und die zeitliche Einordnung der Ausbildungsabschnitte sind abhängig

vom Anforderungsprofil des Werdegangs.

4014. Vor der Beförderung zum Leutnant haben die Anwärterinnen und Anwärter

erfolgreich eine Offizierprüfung abzulegen.30 Eine Einsteuerung in den Offizierlehrgang

erfolgt nur mit bestandener Fachausbildung bzw. Studium (Bachelor).

4.2.2.2 Fachausbildung und Studium

4015. OffzMilFD SanDst erwerben Berufsabschlüsse in zivil anerkannten Berufen. Drei

alternative Qualifizierungswege kommen dabei in Betracht:

• eine Fachschulausbildung an Fachschulen der Bundeswehr,

• ein dem Werdegang zugeordnetes Studium an einer Hochschule in den Werdegängen

Gesundheits- und Pflegemanagement und Rettungsingenieurwesen oder

• eine andere bedarfsorientiert abgeleitete, fachbezogene Ausbildung an einer zivilen oder

militärischen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Einzelfallfestlegung.

29 Die in der Aufzählung dargestellte Reihenfolge entspricht dem bisher üblichen Ablauf, kann aber,

bedarfsorientiert, einer Änderung unterliegen. 30 ZDv 20/7, Ziffer 812

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Auswahl und Verwendungsaufbau B1-872/0-4000

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4016. Für den Sanitätsdienst sind folgende Fachschulabschlüsse von Bedeutung:

• staatlich gepr. Betriebswirtin/Betriebswirt Zentralfach „Logistik“,

• staatlich gepr. Betriebswirtin/Betriebswirt Zentralfach „Wirtschaftsinformatik“,

• staatlich gepr. Betriebswirtin/Betriebswirt Zentralfach „Personalwesen“ sowie

• staatlich gepr. Betriebswirtin/Betriebswirt Zentralfach „Controlling“.31

4017. Für die Fachschulausbildung gelten die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen für die

vorgesehene Fachrichtung, mindestens jedoch der mittlere Bildungsabschluss. Ziel der

zweijährigen Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss ist die Höherqualifizierung

durch fundierte Grundlagenvermittlung und Vertiefung der Allgemeinbildung. Mit dem zu

erwerbenden Abschluss als staatlich geprüfter Betriebswirt, entsprechend dem Niveau 6 des

deutschen Qualitätsrahmens (DQR), ist die Zuerkennung der Fachhochschulreife verbunden.

4018. Für den SanDstBw sind werdegangsbezogen und bedarfsorientiert folgende

Hochschulstudiengänge mit dem Ziel des akademischen Grades „Bachelor of Science“ bzw.

„Bachelor of Engineering“ von Bedeutung:

• Gesundheits- und Pflegemanagement sowie

• Rettungsingenieurwesen32.

4019. Die durch Kdo SanDstBw festgelegten Hochschulen werden in der „Grundsätzliche

Anweisung und Information Personalführung“ (GAIP) des BAPersBw zum Auswahlverfahren

OffzMilFD gelistet.

4020. Für das Studium nach Nr. 418. ist die Hochschulzugangsberechtigung im jeweiligen

Studiengang im jeweiligen Sitzland der Hochschule nachzuweisen. Zusätzlich ist ein

Studieneignungsverfahren am Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr zu

durchlaufen. Bewerberinnen und Bewerber für einen Laufbahnwechsel mit Studium müssen

die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium zum Zeitpunkt der Antragstellung

erfüllen, ein Anspruch auf Nachqualifizierung durch den Dienstherrn besteht nicht.

4021. Die Übernahme geeigneter Bewerber für die Studiengänge nach Nr. 418 erfolgt im

Rahmen der Auswahlkonferenz OffzMilFD SanDst beim BAPersBw auf kontigentierte

Studienplätze an den jeweiligen Hochschulen. Eine gesonderte Bewerbung an den Hoch-

schulen ist daher nicht erforderlich.

4022. Die Mindeststudiendauer an zivilen Hochschulen in den qualifizierenden Studien-

gängen beträgt zwischen drei und dreieinhalb Jahren (sechs bzw. sieben Semester).

31 Diese Aufzählung ist nicht als abschließend zu betrachten und kann im Rahmen eines

entstehenden Bedarfs Änderungen unterliegen. 32 Andere Studiengänge können erst aufgrund einer erfogten Defizitanalyse bzw. Feststellung einer

zivilen Vorgabe im Sinne einer bedarfsabgeleiteten Änderung der Werdegangssystematik in Betracht kommen.

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4023. Das Studium ist grundsätzlich in der Mindeststudienzeit zu absolvieren, die

Betreuungseinheit stellt die Studienunterstützung und -überwachung sicher. Bei auftretenden

Studienverzögerungen ist die für die Personalbearbeitung der OA MilFD SanDst zuständige

Stelle im BAPersBw unverzüglich zu informieren.33

4.2.2.3 Offizierlehrgang

4024. Im Offizierlehrgang OffzMilFD SanDst an der Sanitätsakademie der Bundeswehr

(SanAkBw) werden sowohl allgemeinmilitärische als auch militärfachliche Anteile vermittelt.

Der Lehrgang schließt mit der Offizierprüfung gemäß § 41 der Soldatenlaufbahnverordnung

(SLV) ab.34

4025. Der Offizierlehrgang baut auf den vorhandenen Fähigkeiten sowie den allgemein-

militärischen und fachlichen Fertigkeiten auf, welche OA MilFD SanDst im Rahmen ihrer

bisherigen Ausbildung und Verwendung erworben haben. Die jeweiligen Inhalte sind in der

aktuellen Ausbildungsweisung für den Lehrgang „Offizieranwärter in der Laufbahn des

militärfachlichen Dienstes im Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ festgelegt.

4.2.2.4 Spezialisierung, Fertigkeitserwerb und -vertiefung

4026. Nach Abschluss der Ausbildung zum OffzMilFD SanDst kann werdegangsabhängig

eine zur Wahrnehmung der Aufgaben im Werdegang notwendige ergänzende Ausbildung im

Rahmen von dienstpostenbezogenen, sanitätsspezifischen oder allgemeinmilitärischen

Verwendungs- und Ergänzungslehrgängen erforderlich werden (Beispiel: Ziffer 511.).

4027. Soweit im weiteren Verwendungsaufbau aufgrund des Anforderungsprofils des

Zieldienstpostens weiterer Qualifizierungsbedarf besteht, erfolgt die Ausbildungsplanung und

Einsteuerung durch die jeweils zuständige Dienststelle in Abstimmung mit BAPersBw III 4.

4.3 Gemeinsame Merkmale aller Werdegänge OffzMilFD SanDst

4.3.1 Typische Merkmale der Werdegänge OffzMilFD SanDst

4028. OffzMilFD SanDst erfüllen als Ausbilder, Zug- oder Einheitsführer bzw. Einheits-

führerinnen und Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterinnen in allen Führungsgrundgebieten

allgemeinmilitärische, militärfachliche und/oder sanitätsdienstliche Aufgaben.

33 In einer Stellungnahme hat die Betreuungseinheit die Bemühungen des oder der OA OffzMilFD

SanDst für einen erfolgreichen Studienverlauf und insbesondere die Studienprognose begründet darzulegen. Über die Gewährung eines Zusatzsemesters oder die Fortsetzung des Studiums entscheidet das BAPersBw III 4 im Rahmen einer Konferenz (Verfahren erfolgt analog zu SanOA).

34 Für Teilnahme am Offizierlehrgang siehe Ziffer 414.

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4029. Durch die in der Laufbahn der Sanitätsfeldwebel gewonnene sanitätsdienstliche

Expertise, eine zielgerichtete Fachschul- bzw. Hochschulausbildung, die Offizierausbildung

sowie durch den Verwendungsaufbau werden folgende, für alle Werdegänge querschnittlich

geforderte Inhalte vermittelt:

• Führungskompetenz im Hinblick auf eine zeitgemäßen Menschenführung zur Führung

einer Sanitäts(teil)einheit unter sanitätsdienstlichen wie auch taktischen Erfordernissen,

• Beherrschen der Einsatz- und Führungsgrundsätze des Sanitätsdienstes der Bundeswehr

in unterschiedlichen Einsatzszenarien,

• Besitz von vertiefendem Wissen zur Wahrnehmung streitkräftegemeinsamer und multi-

nationaler Aufgaben, zusammen mit grundlegenden Fähigkeiten interkultureller Kompetenz

sowie

• Kenntnisse der Versorgungsabläufe im SanDstBw, der Pflege und Wartung von sanitäts-

spezifischem Material und in der Materialbewirtschaftung und -erhaltung.

5 Werdegänge

5.1 Werdegang Sanitätsdienstoffizier Personalmanagement

5.1.1 Typische Merkmale des Werdegangs SanDstOffz PersMgmt

5001. Der Werdegang SanDstOffz PersMgmt umfasst Verwendungen im Personalwesen

des Sanitätsdienstes der Bundeswehr35.

5002. OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz PersMgmt sind auf Verbandsebene

im Führungsgrundgebiet ‚1‘ eingesetzt. Sie beraten und unterstützen ihre truppen-

dienstlichen Vorgesetzten und die im unterstellten Bereich im Personalwesen eingesetzten

Soldatinnen und Soldaten in Fragen des Personalmanagement, der Inneren Führung, des

Wehrrechts, der Betreuung und Fürsorge sowie der Informationsarbeit, im Inlandbetrieb, in

besonderen Auslandsverwendungen, sowie im multinationalen Umfeld.

5003. In Kommandobehörden, Höheren Kommandobehörden und Ämtern sind sie Sach-

gebietsleiter oder Sachbearbeiter in Angelegenheiten der sanitätsdienstlichen Personal-

bearbeitung, -bedarfsplanung, -bedarfsdeckung und -entwicklung.

35 Dies schließt Verwendungen im Organisationsbereich Personal sowie in der Presse- und

Öffentlichkeitsarbeit mit ein.

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5.1.2 Idealtypische Fähigkeiten im Werdegang SanDstOffz PersMgmt

5004. Querschnittlich werden für die Wahrnehmung der Dienstposten des Werdegangs

SanDstOffz PersMgmt vor allem Fähigkeiten im Bereich

• Personalauswahl,

• Personalführung,

• Personalentwicklung sowie

• Presse und Öffentlichkeitsarbeit

verlangt.

Basis für eine effektive Wahrnehmung dieser Aufgaben ist das tiefgreifende Verständnis des

Sanitätsdienstes der Bundeswehr und des zivilen Gesundheitswesens.

5005. Dienstposten höherer Dotierung erfordern neben den in der Fachschulausbildung

erworbenen fachlichen Kompetenzen vor allem Führungsfähigkeit und konzeptionelle

Kompetenz, die im Rahmen des Verwendungsaufbaus erworben und ausgebaut werden.

5006. Auf der Ebene A 9/A 10 stehen die Entwicklung der Führungsfähigkeit und die

Tätigkeit als Personaloffizier im Vordergrund.

5007. Auf der Ebene A 11 liegt der Schwerpunkt vermehrt in der Personalführung, dem

Datenschutz, und dem Personalwirtschaftssystem mit besonderer Ausprägung im Bereich

des Organisationsvermögens und der Erweiterung der konzeptionellen Kompetenz.

5008. Auf der Ebene A 12 werden die Fähigkeiten der Ebene A 11 im größerem

Verantwortungsbereich in der Personalplanung, -deckung und -führung vertieft.

5009. Die Ebene A 13g verlangt ausgeprägte konzeptionelle Kompetenz, Entscheidungs-

fähigkeit und Organisationsvermögen im Bereich des Personalmanagements.

5.1.3 Ausbildung im Werdegang SanDstOffz PersMgmt

5010. Nach Auswahl der Offizieranwärterinnen bzw. Offizieranwärter OffzMilFD SanDst

erfolgt die Einsteuerung in die Fachschulausbildung. Für den Werdegang SanDstOffz

PersMgmt erfolgt bedarfsabgeleitet die Ausbildung zur Betriebswirtin bzw. zum Betriebswirt

mit dem Zentralfach „Personalwesen“.

5011. Neben den Standardausbildungsabschnitten Übungsleiter bzw. Übungsleiterin

Sport, Fremdsprachenausbildung und Offizierlehrgang mit Laufbahnprüfung ist in der

Ausbildung der OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz PersMgmt zwingend der

Lehrgang „Personaloffizier/Personalstabsoffizier Streitkräfte“ vorzusehen.

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Werdegänge B1-872/0-4000

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5012. Weitere Ausbildungsabschnitte erfolgen dienstpostenabhängig (z. B. Administrativer

Datenschutzbeauftragter, Verantwortlicher für den Datenschutz).

5.1.4 Verwendungsaufbau im Werdegang SanDstOffz PersMgmt

5013. An die in der Basisqualifizierungsphase erworbenen Kenntnisse schließt sich im

Rahmen der Personalentwicklung ein zielgerichteter Verwendungsaufbau an. Die erste

Verwendung erfolgt als Zugführer bzw. Zugführerin36. Ziel dieser Erstverwendung ist es, die

in der Phase der Basisqualifizierung erworbene Grundbefähigung zum Offizier zu festigen

und zu vertiefen.

5014. In Folge schließt sich mindestens eine Aufbauverwendung auf der Ebene A 9/A 10

als Personaloffizier zum Ausbau der für die weitere Personalentwicklung notwendigen

Fachexpertise im sanitätsdienstlichen Personalwesen an. Dazu sind Verwendungen als

SanDstOffz PersOffz SK in Sanitätsregimentern, Kommandobehörden, Bundeswehrkranken-

häusern oder der Sanitätsakademie der Bundeswehr zu durchlaufen.

5015. Da die exponierte Verwendung in der Funktion als Karriereberater bzw.

Karriereberaterin neben hoher sozialer Kompetenz auch erlebtes Hintergrundwissen

voraussetzt, sind geeignete OffzMilFD SanDst über eine verkürzte Erstverwendung zum

Erlangen der Basiskompetenz für den Werdegang zu führen.

5016. Auf Basis der in den ersten Verwendungen erworbenen Erfahrung und

Fachexpertise werden SanDstOffz PersMgmt zum Laufbahnziel (A 11) geführt. Die

Verwendungen auf der Ebene A 11 sind größtenteils als Folgeverwendungen mit in der

Regel langen Verwendungsdauern ausgelegt und dienen der weiteren Vertiefung von

Fachexpertise aber auch der Förderung der konzeptionellen Kompetenz im Werdegang.

5017. SanDstOffz PersMgmt mit einer Perspektive über die allgemeine Laufbahn-

perspektive hinaus sind über fordernde Aufbauverwendungen auf der Ebene A 11 zu führen.

Hierzu sind im Rahmen des Verwendungsaufbaus Verwendungen im Kdo SanDstBw37, im

BAPersBw38 (Sachgebietsleiter, Personalführung) zu nutzen.

5018. Verwendungen oberhalb der allgemeinen Laufbahnperspektive (Dotierungsebene

A 12/A 13g) setzen neben dem geforderten Fachwissen im Bereich der sanitätsdienstlichen

Personalbearbeitung auch Verwendungsbreite im SanDstBw sowie möglichst die in besonderen

Auslandsverwendungen gewonnenen Erfahrungen voraus. Dabei können herausgehobene

36 Auch im Werdegang PersMgmt ist zur Erlangung von Führungs- und Truppenerfahrung eine

Zugführerverwendung zu Beginn des Verwendungsaufbaus vorzusehen. 37 Kdo SanDstBw: Kommando des Sanitätsdienstes der Bundeswehr 38 BAPersBw: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

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Verwendungen (A 12) im Kdo SanDstBw, Kdo RegSanUstg, Kdo SanEinsUstg39, SanAkBw bzw.

im OrgBer Personal sowie im MilOrgBer SKB40 erreicht werden.

5019. Für das Erreichen der Spitzendotierung A 13g ist ein Verwendungsaufbau im Bereich

der Sanitätstruppe, der Gesundheitseinrichtungen, Kdo SanDstBw bzw. BAPersBw zwingend

erforderlich. Unabdingbar ist das umfassende Verständnis der Führungs- und Einsatzgrundsätze

des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die erworbene sanitätsdienstlich geprägte Fachexpertise

im Bereich des Personalmanagement kombiniert mit möglichst ausreichenden Erfahrungen in

der besonderen Auslandsverwendung.

5.1.5 Spezifische Anforderung im Werdegang SanDstOffz PersMgmt

5020. An die OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz PersMgmt werden folgende

spezifische Anforderungen gestellt:

Werdegang Sanitätsdienstoffizier Personalmanagement (SanDstOffz PersMgmt, 85501)

Bedarfsträger SanDstBw

DP-unabhängige Anforderungen Hohe soziale Kompetenz, Computerkenntnisse, Interesse für

Rechtsthemen

spezifische Anforderungen der DP

Kenntnisse der Ausbildungserfordernisse und ziviler

Ausbildungsvorgaben im Gesundheitswesen, tiefgreifende

Kenntnisse der Funktionalität des Sanitätsdienstes

Fachschulausbildung Betriebswirt(in) Zentralfach „Personalwesen“

Ausbildung Militärfachliche Ausbildung/Sprachausbildung/Fachliche Aus-

und Fortbildung, Lehrgang PersOffz/PersStOffz SK

Vorverwendung Im Sanitätsdienst der Bundeswehr

Möglichkeit für Werdegangswechsel grundsätzlich nicht vorgesehen (Einzelfallentscheidung)

Regenerativität Werdegang ist in sich insgesamt regenerativ

Führungsverwendungen ZgFhr

Eignungszuerkennung/ Zertifizierung

KEINE

Verwendungsdauer grundsätzlich 5 Jahre

Besondere Herausforderungen Verknüpfung der sanitätsdienstlichen Expertise mit den

Erfordernissen im Personalmanagement

Sonstige Hinweise

Für diesen Werdegang sollten Kenntnisse der Stabsarbeit

bereits vorliegen.

Lehrverwendungen nur als Folgeverwendung mit

Einsatzerfahrung

39 Kdo RegSanUstg: Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung; Kdo SanEinsUstg:

Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung 40 SKB: Streitkräftebasis

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5.1.6 Idealtypische Verwendungsmöglichkeiten zu Dotierungsebenen im Werdegang SanDstOffz PersMgmt

5021. Dargestellt sind die idealtypischen Verwendungsmöglichkeiten in den verschiedenen Dotierungsebenen in Bezug zum Lebensalter und

zur Förderperspektive für OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz PersMgmt:

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5.2 Werdegang Sanitätsdienstoffizier Pflegemanagement

5.2.1 Typische Merkmale des Werdegangs SanDstOffz PflMgmt

5022. Der Werdegang SanDstOffz PflMgmt umfasst Verwendungen mit pflegefachlichem

Bezug im SanDstBw.

5023. Akademisch qualifizierten Pflegemanagerinnen und Pflegemanagern obliegen die

moderne und qualitätsgesicherte pflegerische Leitung von Sanitätseinrichtungen bzw. von

deren Teilbereichen. Sie führen Pflege- und Funktionspersonal und planen den fach-

gerechten Personaleinsatz unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen. Sie sind

weiterhin zuständig für die Durchführung des einrichtungsinternen pflegerischen

Qualitätsmanagements (Vorbereitung und Durchführung von Zertifizierungen, fachliche

Weiterbildung des pflegerischen Personals sowie des Funktionspersonals).

5024. Die Dienstposten der OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz PflMgmt finden

sich im KdoSanDstBw, an der SanAkBw, in Bundeswehrkrankenhäusern, den Sanitäts-

regimentern und im Kdo SES. In den Bundeswehrkrankenhäusern steht die Patienten-

versorgung, in den Sanitätsregimentern und im Kdo SES die Einsatzgestellung bzw. die

Sicherstellung der Einsatzbereitschaft im Vordergrund. Beide Bereiche beinhalten neben

medizinisch-fachlichen Tätigkeiten sowohl Stabsverwendungen mit administrativem

Schwerpunkt als auch fachbezogene Führungs- und Managementverwendungen mit mehr

fachlicher Ausrichtung. Die Dienstposten in der Lehre und die Verwendung im Kommando

SanDstBw sind ebenfalls den Schwerpunkten Administration, Führung und Management

zuzuordnen.

5.2.2 Idealtypische Fähigkeiten im Werdegang SanDstOffz PflMgmt

5025. Das Pflegemanagement bildet eine Fähigkeit ab, die bislang in der Bundeswehr

fehlt und die durch Verbindung pflegerischen Fachwissens mit sozial- und betriebs-

wirtschaftlichen Inhalten geforderte Fähigkeiten auf einem Dienstposten zentrieren kann, die

bislang nur durch verschiedene zivile und militärische Dienstposteninhaber erbracht werden

konnten. Querschnittlich werden für die Wahrnehmung der Dienstposten des Werdegangs

SanDstOffz PflMgmt vor allem Fähigkeiten im Bereich

• Pflegewissenschaften,

• Management von Gesundheitseinrichtungen und

• Betriebswirtschaft (mit Anteilen Controlling und Personalwesen)

verlangt.

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5026. Dienstposten höherer Dotierung erfordern neben den im Studium erworbenen

fachlichen Kompetenzen (insbesondere „Betriebswirtschaft“ und „Pflegewissenschaft“) vor

allem soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Organisationsvermögen und Entscheidungsfähig-

keit, die durch vorherige Verwendungen erworben und ausgebaut werden.

5027. Auf der Ebene A 9/A 10 stehen die Entwicklung der Führungsfähigkeit, die

Pflegewissenschaft sowie das Organisationsvermögen im Vordergrund.

5028. Auf der Ebene A 11 wird das Fachwissen Pflegewissenschaft um Organisa-

tionsvermögen und konzeptionelle Fähigkeit ergänzt.

5029. Auf der Ebene A 12 tritt die Führungsfähigkeit und Entscheidungsfindung verstärkt

in den Vordergrund.

5030. Die Ebene A 13g ist von konzeptioneller Arbeit geprägt, wobei das Informations-

und Kommunikationsverhalten von elementarer Bedeutung ist.

5.2.3 Ausbildung im Werdegang SanDstOffz PflMgmt

5031. Das geforderte Anforderungsprofil ist nur durch die Nutzung eines geeigneten, die

Fähigkeitsbereiche abdeckenden Studienganges im Bereich Pflege- und Gesundheits-

management erreichbar.

5032. Nach Auswahl der OA OffzMilFD SanDst erfolgt die Einsteuerung in das Studium

grundsätzlich zum nächsten möglichen Semesterbeginn.

5033. Dem Studium folgen die Ausbildungsabschnitte zum Übungsleiter bzw. Übungs-

leiterin Sport, die Fremdsprachenausbildung sowie der Offizierlehrgang mit Laufbahn-

prüfung.

5034. Die ergänzende Ausbildung (wie z. B. Didaktik und Methodik für Lehrpersonal)

erfolgt bedarfsorientiert für die jeweilige Verwendung.

5.2.4 Verwendungsaufbau im Werdegang SanDstOffz PflMgmt

5035. Ein zielgerichteter Verwendungsaufbau vertieft die in der Sanitätstruppe und den

Bundeswehrkrankenhäusern erworbenen Kompetenzen. Die erste Verwendung erfolgt als

Zugführer bzw. Zugführerin in der Sanitätstruppe. Ziel dieser Erstverwendung ist es, die in

der Phase der Basisqualifizierung erworbene Grundbefähigung zum Offizier zu festigen und

zu vertiefen.

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5036. Daran schließen sich Folgeverwendungen als Stationsleitung oder als Pflege-

bereichsleitung auf der Ebene A 9/A 10 an. Auf Basis der in der Sanitätstruppe und in den

Bundeswehrkrankenhäusern erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen werden sie in

Anschlussverwendungen als SanDstOffz in der S 3-Abteilung, als ZgFhr Sanitätstruppe oder

Leitung Stabsstelle, stellvertretende Pflegedienstleitung in den Bundeswehrkrankenhäusern,

alternativ in einer Verwendung in der Lehre an der SanAkBw zum Laufbahnperspektive

(A 11) geführt.

5037. OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz PflMgmt mit einer Perspektive über

das allgemeine Laufbahnziel hinaus können Spitzenverwendungen entweder in der

Sanitätstruppe oder im Bundeswehrkrankenhaus bzw. Kdo SanDstBw erreichen. Die

erforderliche Verwendungstiefe und -breite kann nur durch einen Wechsel von

Verwendungen in Bundeswehrkrankenhäusern und in der Sanitätstruppe, alternierend in rein

fachlichen Verwendungen und im Führungsgrundgebiet ‚3‘ realisiert und durch Bewährung in

der besonderen Auslandsverwendung ergänzt werden.

5038. Das Erreichen der herausgehobenen Verwendung Einheitsführer A 12 setzt eine

weitere Zugführerverwendung sowie eine S 3-Verwendung in der Sanitätstruppe voraus.

5039. Für das Erreichen der Spitzendotierung A 13g ist ein Verwendungsaufbau mit

Kenntnissen im Bereich der Sanitätstruppe, der Gesundheitseinrichtungen, der (Höheren)

Kommandobehörden, aber auch mit in der besonderen Auslandsverwendung gewonnenen

Erfahrungen zwingend erforderlich.

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5.2.5 Spezifische Anforderung im Werdegang SanDstOffz PflMgmt

5040. An die OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz PflMgmt werden folgende

spezifische Anforderungen gestellt:

Werdegang Sanitätsdienstoffizier Kranken (SanDstOffz PflMgmt, 85502)

Bedarfsträger SanDstBw

DP-unabhängige Anforderungen Abgeschlossene Ausbildung zum Gesundheits- und

Krankenpfleger, Berufserfahrung

spezifische Anforderungen der DP detaillierte Kenntnis des Gesundheitswesens/national und

international

Akademische Ausbildung Gesundheits- und Pflegemanagement

Ausbildung Militärfachliche Ausbildung/Sprachausbildung/Fachliche

Aus- und Fortbildung

Vorverwendung SanFw Krankenpflege

Eingangsverwendung Zugführer für Einheitsführer

Möglichkeit für Werdegangswechsel grundsätzlich nicht vorgesehen

Regenerativität Werdegang ist in sich insgesamt regenerativ

Führungsverwendungen ZgFhr, Einheitsführer

Eignungszuerkennung/Zertifizierung Gesundheits- und Pflegemanagement

Verwendungsdauer grundsätzlich 5 Jahre

Besondere Herausforderungen Verknüpfung ziviles Gesundheitswesen mit den militärischen/

sanitätsdienstlichen Erfordernissen

Sonstige Hinweise Lehrverwendung nur als Folgeverwendung mit

Einsatzerfahrung

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5.2.6 Idealtypische Verwendungsmöglichkeiten zu Dotierungsebenen im Werdegang SanDstOffz PflMgmt

5041. Dargestellt sind die idealtypischen Verwendungsmöglichkeiten in den verschiedenen Dotierungsebenen in Bezug zum Lebensalter und

zur Förderperspektive für OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz PflMgmt:

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5.3 Werdegang Sanitätsdienstoffizier Führung und Einsatz

5.3.1 Typische Merkmale des Werdegangs SanDstOffz Fü/Eins

5042. Der Werdegang SanDstOffz Fü/Eins umfasst Verwendungen im Bereich der

Einsatzplanung, Organisation, Führung, Management und Ausbildung (Führungsgrundgebiet ‚3‘)

sowie Controlling im SanDstBw und im militärischen Nachrichtenwesen.

5043. Im Rahmen der Spezialisierung kommen Aufgaben wie das Bearbeiten von

Angelegenheiten der Soll-Organisation, organisatorische Aufgaben der Stabs-/Truppen-

gliederung und Infrastrukturangelegenheiten sowie das Bearbeiten aller Fragen der

Standardisierung (insbesondere STANAG41) zum Aufgabenbereich gehören.

5044. OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins sind darüber hinaus für

Sachbearbeitung und Zuarbeit im Hinblick auf Einsatzplanung, Einsatzleitung, Einsatzsteuerung

und Kontrolle sowie für Koordination, Zuarbeit zur Planung und Anlegen von Übungen und

Ausbildungsvorhaben verantwortlich.

5.3.2 Idealtypische Fähigkeiten im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins

5045. Querschnittlich werden für die Wahrnehmung der Dienstposten des Werdegangs

SanDstOffz Fü/Eins vor allem Fähigkeiten im Bereich

• Betriebsorganisation (mit Anteilen Controlling),

• Führungs- sowie Managementfähigkeit und

• Lehrbefähigung

mit stringenter Ausrichtung auf die besondere Auslandsverwendung verlangt.

5046. Dienstposten höherer Dotierung erfordern neben den in der Fachausbildung

erworbenen fachlichen Kompetenzen vor allem Führungskompetenz und Organisations-

vermögen, die durch vorherige Verwendungen erworben und ausgebaut werden.

5047. Auf der Ebene A 9/A 10 stehen die Führungsfähigkeit, sowie das Organisations-

vermögen im Vordergrund.

5048. Auf der Ebene A 11 gibt es verschiedenste Verwendungen im Bereich der Planung,

Steuerung und Lehre. Je nach Verwendung stehen die Vertiefung der Führungs- sowie

Managementfähigkeit und des Organisationsvermögen, die Teamfähigkeit und Fachwissen

im Vordergrund

41 STANAG = Standardization Agreement; von allen Mitgliedsstaaten mitgezeichnete und verbindliche

Vorgabe für militärische Mindeststandards der NATO

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5049. Auf der Ebene A 12 werden die Fähigkeiten der Ebene A 11 im größerem

Verantwortungsbereich in Vorgesetztenfunktionen vertieft. Neben Organisationsvermögen ist

interkulturelle und konzeptionelle Kompetenz vonnöten.

5050. Die Ebene A 13g ist mit größerer Verantwortung von konzeptioneller Arbeit, (auch

im Bereich Infrastruktur und international Zusammenarbeit) sowie von Entscheidungs-

fähigkeit geprägt.

5.3.3 Ausbildung im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins

5051. Nach Auswahl der Offizieranwärterinnen bzw. Offizieranwärter OffzMilFD SanDst

erfolgt die Einsteuerung in die Fachschulausbildung. Für den Werdegang SanDstOffz

Fü/Eins erfolgt bedarfsabgeleitet die Ausbildung zur Betriebswirtin bzw. zum Betriebswirt mit

dem Zentralfach „Controlling“.

5052. Danach sind die Ausbildungsabschnitte Übungsleiter bzw. Übungsleiterin Sport,

Fremdsprachenausbildung und Offizierlehrgang mit Laufbahnprüfung in der Ausbildung der

OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins vorzusehen.

5053. Weitere Ausbildungsabschnitte (z. B. Controller Bw, Bearbeiterinnen und Bearbeiter

Alarmwesen Bundeswehr) erfolgen dienstpostenabhängig.

5.3.4 Verwendungsaufbau im Werdegang Fü/Eins

5054. Auf die in der Basisqualifizierungsphase erworbenen Kenntnisse schließt sich im

Rahmen der Personalentwicklung ein zielgerichteter Verwendungsaufbau von Führungs-,

Management- und Organisationsverwendungen an. Die erste Verwendung erfolgt als

Zugführerin bzw. Zugführer in der Sanitätstruppe. Ziel dieser Erstverwendung ist es, die in der

Phase der Basisqualifizierung erworbene Grundbefähigung zum Offizier zu festigen und zu

vertiefen.

5055. In Folge schließt sich mindestens eine Aufbauverwendung auf der Ebene A 9/A 10

als SanDstOffz EinsOffz SK, HsLtrBw oder Controller B zum Ausbau der für die weitere

Personalentwicklung notwendigen Fachexpertise in Führung, Management und Organisation

an. Dazu sind Verwendungen in Regionalen Sanitätseinrichtungen, der Sanitätstruppe,

Kommandobehörden, in Bundeswehrkrankenhäusern oder der Sanitätsakademie der

Bundeswehr zu nutzen.

5056. Auf Basis der in der ersten Zugführerverwendung gewonnenen Führungserfahrung

sowie in Aufbauverwendungen erworbenen Fachexpertise und Stabserfahrung werden

SanDstOffz Fü/Eins über komplementäre Folgeverwendungen zur allgemeinen Laufbahn-

perspektive (A 11) geführt. Die Verwendungen auf der Ebene A 11 sind größtenteils als

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Folgeverwendungen mit in der Regel langen Verwendungsdauern ausgelegt und dienen der

weiteren Vertiefung von Fachexpertise aber auch der Förderung von Führungs- und

Managementqualität im Werdegang.

5057. SanDstOffz Fü/Eins mit einer Perspektive über die allgemeine Laufbahnperspektive

hinaus sind über eine weitere, fordernde Aufbauverwendung auf der Ebene A 11 zu führen.

Hierzu sind im Rahmen des Verwendungsaufbaus die Verwendungen im Kdo SanDstBw,

Kommando Schnelle-Einsatzkräfte-Sanitätsdienst (Abt S 3) aber auch Verwendungen in

international besetzten Stäben sowie im Einsatzführungskommando der Bundeswehr zu

nutzen. Im Bereich Lehre erfolgt der Aufbau über die Verwendung als Hörsaalleiter.

5058. Verwendungen oberhalb der allgemeinen Laufbahnperspektive (Dotierungsebene

A 12/A 13g) setzen neben dem geforderten Fachwissen im Bereich der sanitätsdienstlichen

Führung und Einsatz auch Verwendungsbreite im SanDstBw sowie möglichst die in der

besonderen Auslandsverwendung gewonnenen Erfahrungen voraus. Dabei können

herausgehobene Verwendungen (A 12) in der Sanitätstruppe, in Gesundheitseinrichtungen,

im Kdo SanEinsUstg, im Kdo SanDstBw, an der SanAkBw bzw. im OrgBer Heer, Luftwaffe

sowie in der Streitkräftebasis erreicht werden.

5059. Das Erreichen der Verwendung Einheitsführer A 12 setzt eine weitere, Zugführer-

verwendung sowie eine S3-Verwendung in der Sanitätstruppe, oder eine Verwendung als

Hörsaalleiter voraus.

5060. Für das Erreichen der Spitzendotierung A 13g ist ein Verwendungsaufbau im Bereich

der Sanitätstruppe, Fähigkeitskommandos und Kdo SanDstBw zwingend erforderlich.

Unabdingbar ist das umfassende Verständnis der Führungs- und Einsatzgrundsätze sowie

Managementprozesse des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die erworbene sanitätsdienstlich

geprägte Fachexpertise im Bereich Führung und Einsatz kombiniert mit ausreichenden

Erfahrungen in der besonderen Auslandsverwendung.

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5.3.5 Spezifische Anforderung im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins

5061. An die OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins werden folgende

spezifische Anforderungen gestellt:

Werdegang Sanitätsdienstoffizier Führung und Einsatz

(SanDstOffz Fü/Eins, 85503)

Bedarfsträger SanDstBw

DP-unabhängige Anforderungen Organisatorische Fähigkeiten, Führungsfähigkeiten,

Computerkenntnisse, Interesse für Taktik

spezifische Anforderungen der DP Sprachkompetenz für Einbindung in internationale

Führungsprozesse

Fachschulausbildung Betriebswirt Controlling

Ausbildung Militärfachliche Ausbildung / Sprachausbildung/Fachliche

Aus- und Fortbildung

Vorverwendung Eingangsverwendung Zugführer für Einheitsführerverwendung

Möglichkeit für Werdegangswechsel grundsätzlich nicht vorgesehen (Einzelfallentscheidung)

Regenerativität Werdegang ist in sich insgesamt regenerativ

Führungsverwendungen ZgFhr, Einheitsführer

Eignungszuerkennung/ Zertifizierung

KEINE

Verwendungsdauer grundsätzlich 5 Jahre

Besondere Herausforderungen Verknüpfung der sanitätsdienstlichen Expertise mit den

Erfordernissen in Führung und Einsatz

Sonstige Hinweise

Für diesen Werdegang sollten Kenntnisse der Stabsarbeit

bereits auf Fw-Ebene erworben werden.

Lehrverwendung nur als Folgeverwendung mit

Einsatzerfahrung

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5.3.6 Idealtypische Verwendungsmöglichkeiten zu Dotierungsebenen im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins

5062. Dargestellt sind die idealtypischen Verwendungsmöglichkeiten in den verschiedenen Dotierungsebenen in Bezug zum Lebensalter und

zur Förderperspektive für OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz Fü/Eins:

Page 34: Ausbildung und Verwendungsaufbau von Offizieren des ...€¦ · BMVg – FüSK II 1 – Az 10-01-00 vom 13. April 2012 : 5 BMVg „Grundsätze für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse

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5.4 Werdegang Sanitätsdienstoffizier Materialmanagement

5.4.1 Typische Merkmale des Werdegangs SanDstOffz MatMgmt

5063. Der Werdegang SanDstOffz MatMgmt umfasst Verwendungen im Bereich Material-

wirtschaft, insbesondere Materialversorgung, -bedarfsdeckung und -bewirtschaftung primär

von sanitätsspezifischem Material.

5064. OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz MatMgmt nehmen Aufgaben im

Hauptprozess Rüstung/Logistik im Rahmen der Eigen- und Patientenversorgung von

Sanitätseinrichtungen und -verbänden unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit

wahr. Dies umfasst auch Bereiche der dezentralen Materialbedarfsdeckung und das

logistische Meldewesen.

5065. Sie sind darüber hinaus eingebunden in die Bearbeitung von Maßnahmen zu

Änderung der Soll-Organisation (MÄSO) (Anteil Material) und benötigen fundierte Kenntnisse

über die der Material- und Sanitätsmaterialbewirtschaftung und entsprechende Management-

prozesse zuzuordnenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen (z. B.

Medizinproduktegesetz, Medizinproduktebetreiberverordnung, Gefahrgutrecht).

5.4.2 Idealtypische Fähigkeiten im Werdegang SanDstOffz MatMgmt

5066. Der Werdegang SanDstOffz MatMgmt ist durch die Notwendigkeit des Erwerbs von

Fach- und Spezialwissen geprägt und erfordert insofern fachliche Tiefe. In einigen

Verwendungen, wie z. B. im Marinekommando in der Wehrpharmazie, ist das Erfordernis

einer Spezialisierung besonders ausgeprägt.

5067. Querschnittlich wird für die Besetzung der Dienstposten des Werdegangs

SanDstOffz MatMgmt vor allem sanitätsdienstspezifisches Fachwissen der

• Materialbewirtschaftung,

• Materialbedarfsdeckung und

• Materialprüfung und -erhalt benötigt,

dabei ist die Führung von (Teil)Einheiten des Führungsgrundgebietes ‚4‘ unter

betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gefordert.

5068. Dienstposten höherer Dotierung erfordern neben den in der Fachausbildung erwor-

benen fachlichen Kompetenzen vor allem Führungs- sowie Managementfähigkeit und

Organisationsvermögen, die durch vorherige Verwendungen erworben und ausgebaut

werden.

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5069. Auf der Ebene A 9/A 10 stehen die Entwicklung der Führungs- sowie

Managementfähigkeit sowie das Organisationsvermögen in der S 4-Tätigkeit im Vorder-

grund.

5070. Auf der Ebene A 11 liegt der Schwerpunkt neben dem Ausbau des Organisations-

vermögens und der Teamfähigkeit in der Erweiterung des Fachwissens (Spezialisierung auf

rechtliche Vorgaben wie Bundeshaushaltsordnung, wehrpharmazeutisches Spezialwissen

sowie Aufgaben der Betriebs- und Versorgungsverantwortung).

5071. Auf der Ebene A 12 tritt verstärkt die konzeptionelle Kompetenz, Entscheidungs-

findung, Verantwortungsbewusstsein und Eigenständigkeit hinzu.

5072. Die Ebene A 13g ist neben konzeptioneller Arbeit von Einsatzplanung geprägt.

5.4.3 Ausbildung im Werdegang SanDstOffz MatMgmt

5073. Nach Auswahl der Offizieranwärterinnen bzw. Offizieranwärter OffzMilFD SanDst

erfolgt die Einsteuerung in die Fachschulausbildung. Für den Werdegang SanDstOffz

MatMgmt erfolgt bedarfsabgeleitet die Ausbildung zur Betriebswirtin bzw. zum Betriebswirt

mit dem Zentralfach „Logistik“ oder ggf. „Wirtschaftsinformatik“.

5074. Neben den Ausbildungsabschnitten Übungsleiter bzw. Übungsleiterin Sport, Fremd-

sprachenausbildung und Offizierlehrgang mit Laufbahnprüfung ist in der Ausbildung der

OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz MatMgmt neben den Lehrgängen Material-

wirtschaftsbearbeiteroffizier SK und Truppenversorgungsoffizier SK der Lehrgang „Sanitäts-

materialversorgung Sanitätsdienstoffiziere“ vorzusehen.

5075. Weitere Ausbildungsabschnitte (z. B. Ergänzungsmodul SASPF Eigenversorgung

und Dienstaufsicht für Offiziere, Sanitätsmaterialversorgung Sanitätsdienstoffiziere,

Instrumenten- und Gerätekunde für SanStOffz Apotheker und OffzMilFD SanDst, Material-

wirtschaftsbearbeiteroffizier SK und Truppenversorgungsoffizier SK) werden dienstposten-

abhängig ausgebildet.

5.4.4 Verwendungsaufbau im Werdegang SanDstOffz MatMgmt

5076. Auf die in der Basisqualifizierungsphase erworbenen Kenntnisse schließt sich im

Rahmen der Personalentwicklung ein zielgerichteter Verwendungsaufbau in der sanitäts-

dienstlichen Materialbedarfsdeckung und -bewirtschaftung an. Die erste Verwendung erfolgt

als Zugführer bzw. Zugführerin auf der Verbandsebene oder in einer logistischen Einrichtung

des ZSanDstBw. Ziel dieser Erstverwendung ist es, die in der Phase der Basisqualifizierung

erworbene Grundbefähigung zum Offizier zu festigen und zu vertiefen.

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5077. In Folge schließt sich mindestens eine Aufbauverwendung auf der Ebene A 9/A 10

als SanDstOffz TrVersOffz SK42, Rüstungsoffizier im Führungsgrundgebiet ‚4‘ zum Erwerb

grundlegender fachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten an. Dazu sind Verwendungen in der

Sanitätstruppe, im ZInstSanBw, in einem Bw(Z)Krhs oder einem VersInstZ SanMat43 zu

nutzen.

5078. Auf Basis der in der ersten Zugführerverwendung gewonnen Führungserfahrung

sowie in Aufbauverwendungen erworbenen Fachexpertise als S 4-Offizier werden

SanDstOffz MatMgmt zur Laufbahnperspektive (A 11) geführt. Die Verwendungen auf der

Ebene A 11 sind größtenteils als Folgeverwendungen mit in der Regel langen Verwen-

dungsdauern ausgelegt und dienen der weiteren Vertiefung von Fachexpertise aber auch der

Förderung von Führungsqualität im Werdegang.

5079. SanDstOffz MatMgmt mit einer Perspektive über die allgemeine Laufbahn-

perspektive hinaus sind über eine weitere, fordernde Aufbauverwendung auf der Ebene A 11

zu führen. Hierzu sind im Rahmen des Verwendungsaufbaus die Verwendungen im Kdo

SanDstBw und im BAAINBw44 zu nutzen.

5080. Verwendungen oberhalb der allgemeinen Laufbahnperspektive (Dotierungsebene

A 12/A 13g) setzen neben dem geforderten Fachwissen im Bereich der sanitätsdienstlichen

Materialversorgung, -bedarfsdeckung, -bewirtschaftung und -überprüfung sowie -management

auch Verwendungsbreite im SanDstBw sowie möglichst die in der besonderen

Auslandsverwendung gewonnenen Erfahrungen voraus. Dabei können herausgehobene

Verwendungen (A 12) im Kdo SanEinsUstg, im Kdo RegSanUstg im Kdo SanDstBw, an der

SanAkBw, im Bw(Z)Krhs, im BMVg Abteilung Planung, BAAINBw, Kdo Heer, Kdo Luftwaffe

sowie im KdoSKB erreicht werden.

5081. Für das Erreichen der Spitzendotierung A 13g ist ein Verwendungsaufbau im

Bereich der Sanitätstruppe und Kdo SanDstBw sowie vorzugsweise eine vergleichbare

Verwendung außerhalb des eigenen Org-Bereichs (möglichst BAAINBw) erforderlich.

Unabdingbar ist jedenfalls eine Vorverwendung in demjenigen OrgBer, in dem der Spitzen-

dienstposten ausgebracht ist. Weiterhin unabdingbar ist das umfassende Verständnis der

Führungs- und Einsatzgrundsätze des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die erworbene

sanitätsdienstlich geprägte Fachexpertise im Bereich Materialwesen kombiniert mit möglichst

ausreichenden Erfahrungen in der besonderen Auslandsverwendung.

42 TrVersOffz SK: Truppenversorgungsoffizier Streitkräfte (SKgem personelles Ordnungsmittel) 43 ZInstSanBw: Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr; Bw(Z)Krhs:

Bundeswehr(zentral)krankenhaus; VersInstZ SanMat: Versorgungs- und Instandsetzungszentrum Sanitätsmaterial

44 BAAINBw: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

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5.4.5 Spezifische Anforderung im Werdegang SanDstOffz MatMgmt

5082. An die OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz MatMgmt werden folgende

spezifische Anforderungen gestellt:

Werdegang Sanitätsdienstoffizier Materialmanagement

(SanDstOffz MatMgmt, 85504)

Bedarfsträger SanDstBw

DP-unabhängige Anforderungen Wehrpharmazie oder SanMat. Fähigkeit zur langfristigen

Planung, Computerkenntnisse, Interesse für Technik,

Medizinprodukte und Pharmazie

spezifische Anforderungen des DP detaillierte Kenntnisse der logistischen Verfahren sowie

technisch-wirtschaftliche Kompetenz

Fachschulausbildung Betriebswirt Logistik oder Wirtschaftsinformatik

Ausbildung Militärfachliche Ausbildung / Sprachausbildung/Fachliche

Aus- und Fortbildung „Sanitätsmaterialversorgung

Sanitätsdienstoffiziere“

Vorverwendung Im Sanitätsdienst, möglichst Bereich SanMat;

Möglichkeit für Werdegangswechsel Grundsätzlich nicht vorgesehen

Regenerativität Werdegang ist in sich insgesamt regenerativ

Führungsverwendungen ZgFhr

Eignungszuerkennung/ Zertifizierung

KEINE

Verwendungsdauer grundsätzlich 5 Jahre

Besondere Herausforderungen Verknüpfung der sanitätsdienstlichen, wehrpharmazeutischen

und medizingerätetechnischen Expertise mit den Erfordernissen

im Materialwesen

Sonstige Hinweise

Für diesen Werdegang sollten Kenntnisse der

Materialbewirtschaftung SanMat bereits auf Fw-Ebene erworben

werden.

Lehrverwendung nur als Folgeverwendung mit Einsatzerfahrung

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5.4.6 Idealtypische Verwendungsmöglichkeiten zu Dotierungsebenen im Werdegang SanDstOffz MatMgmt

5083. Dargestellt sind die idealtypischen Verwendungsmöglichkeiten in den verschiedenen Dotierungsebenen in Bezug zum Lebensalter und

zur Förderperspektive für OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz MatMgmt:

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5.5 Werdegang Sanitätsdienstoffizier Rettungsingenieurwesen

5.5.1 Typische Merkmale des Werdegangs SanDstOffz RettIngWes

5084. Der Werdegang SanDstOffz RettIngWes umfasst Verwendungen im Bereich der

notfallmedizinischen Versorgung.

5085. Im Inlandbetrieb sowie in der besonderen Auslandsverwendung werden die

akademisch qualifizierten Ingenieurinnen und Ingenieure Rettungswesen im Rettungsdienst

(insbesondere in der Führung von Teileinheiten und Einheiten) der Koordination von

Rettungseinsätzen (MASCAL-Situation im Einsatz) sowie in der Ausbildung und Lehre

eingesetzt.

5086. Sie sind darüber hinaus aufgrund ihres interdisziplinären Wissens prädestiniert für

organisatorische Aufgaben im Bereich Einsatzleitung bei Rettungs- oder Katastrophen-

schutzeinsätzen, Management, Planung und Organisation des Personal- und Mittel-

einsatzes, Koordination von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Sicherstellen der

Kommunikation zwischen den verschiedenen Einsatzkräften im Sinne der Zivil-Militärischen

Zusammenarbeit. Dies ist insbesondere bei nationalen und internationalen Katastrophen-

hilfen von Bedeutung.

5087. Die Dienstposten finden sich in den Sanitätsstaffeln Einsatz, den Sanitäts-

regimentern, den Kommandobehörden des Sanitätsdienstes und in Ausbildungs-

einrichtungen. Dort organisieren sie Rettungsstrukturen, koordinieren Rettung, führen

Einheiten der Rettung und sind in der Lehre eingebunden, haben also als Schwerpunkte

Organisation sowie notfallmedizinisches, naturwissenschaftliches, betriebswirtschaftliches

und rechtliches Fachwissen innerhalb des Fähigkeitsbereichs.

5.5.2 Idealtypische Fähigkeiten im Werdegang RettIngWes

5088. Das Rettungsingenieurwesen bildet eine Fähigkeit ab, die bislang in den Streit-

kräften fehlt und die durch Verbindung medizinischen Fachwissens mit natur- und

betriebswissenschaftlichen Inhalten, sowie ingenieurtechnisches Fachwissen (technisch-

elektrotechnisches Wissen, Strahlenkunde, Bautechnik) geforderte Fähigkeiten auf einem

Dienstposten zentrieren kann, die bislang nur durch verschiedene Dienstposten koordinativ

erbracht werden konnten.

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5089. Im Werdegang SanDstOffz RettIngWes sind folgende fachlichen Fähigkeiten

gefordert:

• Organisation Rettungsdienst und die sanitätsdienstliche Versorgung im Inlandsbetrieb und

Einsatz,

• Betriebswirtschaft (mit Anteilen Controlling bzw. Personalmanagement),

• Notfallmedizinisches Fachwissen, zum Teil mit Organisation von Großschadensereignissen

und

• Technische Kompetenz.

5090. Auf der Ebene A 9/A 10 stehen die Führungsfähigkeit und das Organi-

sationsvermögen auch im Rahmen der sanitätsdienstlichen Realversorgung im Vordergrund.

5091. Auf der Ebene A 11 liegt der Schwerpunkt im notfallmedizinischen Fachwissen, dem

Organisationsvermögen (z. B. Bewältigung von Großschadensereignissen, auch im inter-

nationalen Umfeld), in der Teamfähigkeit und der interkulturellen Kompetenz.

5092. Auf der Ebene A 12 werden neben der Vertiefung des Organisationsvermögens

verstärkt ingenieurtechnisches Fachwissen und Führungsfähigkeit verlangt. Hervorragendes

Informations- und Kommunikationsverhalten sind dazu unabdingbar.

5093. Die Ebene A 13g ist auch in diesem Werdegang von konzeptioneller Kompetenz

geprägt.

5.5.3 Ausbildung im Werdegang SanDstOffz RettIngWes

5094. Die Vermittlung der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Grundbefähigung

erfolgt mittels Hochschulausbildung zum Bachelor Rettungsingenieurwesen.

5095. Nach Auswahl der Offizieranwärterinnen bzw. Offizieranwärter OffzMilFD SanDst

erfolgt die Einsteuerung in das Studium.

5096. Für den Werdegang SanDstOffz RettIngWes ist aufgrund der internationalen

Verzahnung die Kenntnis der Einsatzgrundsätze der Sanitätsdienste insbesondere der

NATO und EU Mitgliedstaaten ebenso unverzichtbar wie Englischkenntnisse auf dem

geforderten SLP-Niveau mit der Erweiterung um medizinisches Englisch.

5097. Der Erwerb dieser Kenntnisse erfolgt in Ergänzung der durch die Ausbil-

dungsabschnitte Übungsleiter bzw. Übungsleiterin Sport, Fremdsprachenausbildung und

Offizierlehrgang mit Laufbahnprüfung nach dem Studium.

5098. Weitere Ausbildungsabschnitte werden dienstpostenabhängig ausgebildet.

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5.5.4 Verwendungsaufbau im Werdegang SanDstOffz RettIngWes

5099. Der Werdegang SanDstOffz RettIngWes ist durch die Notwendigkeit des Erwerbs

von Fachwissen und Führungsfähigkeit geprägt und erfordert das Erlangen von Ver-

wendungsbreite durch den Wechsel zwischen Führungstätigkeiten, Tätigkeiten im

Zusammenhang mit der Organisation der Rettung, Lehrtätigkeiten und in Stabs-

verwendungen. Die erste Verwendung erfolgt als Zugführerin bzw. Zugführer in der

Sanitätstruppe. Ziel dieser Erstverwendung ist es, die in der Phase der Basisqualifizierung

erworbene Grundbefähigung zum Offizier zu festigen und zu vertiefen.

5100. In Folge schließt sich mindestens eine Aufbauverwendung auf der Ebene

A 9/A 10 zur weiteren Förderung von Führungsqualität und sanitätsspezifischer Expertise als

SanDstOffz ZgFhrOffz oder Einsatzoffizier auf der Dotierungsebene A 09/A 10 an. Diese

Verwendungen sind in der Sanitätstruppe oder in einer Regionalen Sanitätseinrichtung

ausgebracht.

5101. Auf Basis der in der gewonnen Führungserfahrung sowie Fachexpertise werden

SanDstOffz RettIngWes zur allgemeine Laufbahnperspektive (A 11) geführt. Die Verwen-

dungen auf der Ebene A 11 sind größtenteils als Folgeverwendungen mit in der Regel

langen Verwendungsdauern ausgelegt und dienen der weiteren Vertiefung von Fach-

expertise aber auch der Förderung von Führungsqualität im Werdegang.

5102. SanDstOffz RettIngWes mit einer Perspektive über die allgemeine Laufbahn-

perspektive hinaus sind über eine weitere, fordernde Aufbauverwendung auf der Ebene A 11

zu führen. Dies wird durch einen Wechsel zwischen Verwendungen als Zugführer bzw.

Zugführerin und als Einsatzoffizier erreicht. Hierzu sind Verwendungen in den Kommandos,

in regionalen Sanitätseinrichtungen oder in der Sanitätstruppe zu nutzen.

5103. Verwendungen oberhalb der allgemeinen Laufbahnperspektive (Dotierungsebene

A 12/A 13g) setzen neben dem geforderten Fachwissen im Bereich der sanitätsdienstlichen

Führung und Einsatz auch Verwendungsbreite im SanDstBw sowie vor allem die in der

besonderen Auslandsverwendung, hier möglichst in einer Verwundetenleitstelle, gewonnenen

Erfahrungen voraus. Dabei können herausgehobene Verwendungen (A 12) in der

Sanitätstruppe (Beispiel: Kdo SES, SanRgt) und SanStff Einsatz erreicht werden.

5104. Für das Erreichen der Spitzendotierung A 13g ist ein Verwendungsaufbau in

verschiedenen Bereichen des Sanitätsdienstes, dabei eine Verwendung als Einheitsführer

bzw. Einheitsführerin zwingend erforderlich. Unabdingbar ist das umfassende Verständnis

der Führungs- und Einsatzgrundsätze des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die erworbene

sanitätsdienstlich geprägte Fachexpertise im Bereich Führung und Einsatz kombiniert mit

ausreichenden Erfahrungen in der besonderen Auslandsverwendung.

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Seite 42

5105. SanDstOffz RettIngWes können auch definierte Dienstposten, die dem Werdegang

Fü/Eins zugeordnet sind, bekleiden.

5.5.5 Spezifische Anforderung im Werdegang SanDstOffz RettIngWes

5106. An die OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz RettIngWes werden folgende

spezifische Anforderungen gestellt:

Werdegang Sanitätsdienstoffizier Rettungsingenieurwesen (SanDstOffz RettIngWes, 85505)

Bedarfsträger SanDstBw

DP-unabhängige Anforderungen Abgeschlossene Ausbildung zum Rettungsassistent,

Notfallsanitäter, Berufserfahrung

spezifische Anforderungen der DP detaillierte Kenntnis des Gesundheitswesens/

Rettungsmanagement national und international

Akademische Ausbildung Rettungsingenieurwesen

Ausbildung Militärfachliche Ausbildung/Sprachausbildung/Fachliche

Aus- und Fortbildung

Vorverwendung SanFw Rettungsassistent, Notfallsanitäter

Eingangsverwendung Zugführer für Einheitsführerverwendung

Möglichkeit für Werdegangswechsel grundsätzlich nicht vorgesehen (Einzelfallentscheidung)

Regenerativität Werdegang ist in sich insgesamt regenerativ

Führungsverwendungen ZgFhr, Einheitsführer

Eignungszuerkennung/ Zertifizierung

KEINE

Verwendungsdauer grundsätzlich 5 Jahre

Besondere Herausforderungen Verknüpfung ziviles Gesundheitswesen mit den militärischen/

sanitätsdienstlichen Erfordernissen

Sonstige Hinweise Lehrverwendung nur als Folgeverwendung mit

Einsatzerfahrung

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Werdegänge B1-872/0-4000

Seite 43

5.6 Idealtypische Verwendungsmöglichkeiten zu Dotierungsebenen im Werdegang SanDstOffz RettIngWes

5107. Dargestellt sind die idealtypischen Verwendungsmöglichkeiten in den verschiedenen Dotierungsebenen in Bezug zum Lebensalter und

zur Förderperspektive für OffzMilFD SanDst im Werdegang SanDstOffz RettIngWes:

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Schluss- und Übergangsbestimmungen B1-872/0-4000

Seite 44

6 Schluss- und Übergangsbestimmungen

6001. OA MilFD SanDst die vor dem XXXXX für die Laufbahn der OffzMilFD zugelassen wurden,

sind gemäß der Weisung BMVg InspSan – Fü San II 4 – Az 32-08-01 / VS-NfD vom 29.03.2004

auszubilden.

6002. Die Ausbildung zum OffzMilFD SanDst ab dem dd.mm.yyyy wird entsprechend dieser

Zentralanweisung durchgeführt.

6003. Die Zuordnung von bereits ausgebildeten OffzMilFD SanDst in die neue Werdegangssystematik

erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage des bisherigen Verwendungsaufbaus in Verbindung mit der

wichtigsten zuerkannten Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisung (WZATN). Für Offizieranwärterinnen

und Offizieranwärter OffzMilFD SanDst, welche sich noch in der Ausbildung befinden, erfolgt die

Zuordnung mit der Verwendungsplanung nach der ersten ZgFhr-Verwendung.

6004. Eine akademische Nachqualifizierung von OffzMilFD SanDst ist grundsätzlich nicht

vorgesehen.

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Anlagen B1-872/0-4000

Seite 45

7 Anlagen

7.1 Zuordnung Werdegänge zu Feldwebel-AVR Wie bereits unter Nr. 406 im Grundsatz beschrieben, ist in dieser Anlage die Beziehung der

Vorverwendung zum bestgeeignetem Werdegang und weiteren möglichen Werdegängen aufgelistet.

Davon unbenommen können geeignete Bewerberinnen und Bewerber im Bedarfsfall für einen

anderen Werdegang ausgewählt werden.

Fw-Verwendung Fw- AVR Bez Fw-AVR Ziel-AVR Offz

1. Priorität Ziel-AVR Offz

2. Priorität

SanFw SchiffMedAss SanFw TaMedAss SanFw FlMedAss SanFw RettAss

SanFw NotfallSan

85908 Assistenzpersonal Rettungsdienst45

85505 RettIngWes46

85501 85503 85504

SanFw Ges-/KrPfl SanFw FKrPfl Hygiene

SanFw FKrPfl A/IntensivMed SanFw FKrPfl Psychiatrie

SanFw FKrPfl FDst OP/Endo

85906 Assistenzpersonal Krankenpflege Allgemein47 85502 PflMgmt

85501 85503 85504

SanFw OpTAss 85944 Assistenzpersonal Operation 85504 MatMgmt 85501

85503

SanFw PhysioTherap 85949 Assistenzpersonal Physiotherapie 85504 MatMgmt 85501

85503

SanFw MatFw Augenoptik 85936

Assistenzpersonal Sanitätsmaterial 85504 MatMgmt 85501

85503 SanFw SanMatFw

SanFw MedTechn 85905 Assistenzpersonal Medizintechnik 85504 MatMgmt 85501

85503

SanFw OrgBearbSanDst 85903 Assistenzpersonal Sanitätsdienst allgemein

85501 PersMgmt48 85503 Fü/Eins 85504

45 ATB LehrRettAss ist in der steuernden Fachtätigkeit RettAss enthalten. 46 Darstellungsbedingt wurden die Werdegangsbezeichnung ohne das immer gleiche Präfix „SanDstOffz“ gelistet. 47 ATB Ltr PflDst ist in der steuernden Fachtätigkeit Ges-KrPfl enthalten. 48 Der steuernden Fachtätigkeit „OrgBearb SanDst“ ist die nicht-steuernde Fachtätigkeit PersFw SanDst

zugeordnet. Deswegen werden diese mit erster Priorität dem Werdegang PersMgmt zugeordnet, wenn sie über eine Vorverwendung als PersFw SanDst verfügen (überwiegender Anteil), in übrigen Vorverwendungen als SanFw OrgBearb SanDst (eingesetzt zumeist im Führungsgrundgebiet ‚3‘) erfolgt in erster Priorität eine Zuordnung zum Werdegang SanDstOffz Fü/Eins.

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B1-872/0-4000 Anlagen

Seite 46

Fw-Verwendung Fw- AVR Bez Fw-AVR Ziel-AVR Offz

1. Priorität Ziel-AVR Offz

2. Priorität

SanFw BioTAss SanFw ChemTAss SanFw LandwTAss SanFw PräpTAss SanFw PhysTAss SanFw UschTAss

85935 Assistenzpersonal

Analytische Untersuchungen

85503 Fü/Eins 85501 85504

SanFw ZahnMedFAss SanFw ZahnMedPAss

SanFw ZahnMedVwAss49 SanFw Dentalhygieniker

85914 Assistenzpersonal Zahnmedizin 85503 Fü/Eins 85501

85504

SanFw ChemTAss 85935 Assistenzpersonal Chemie 85503 Fü/Eins 85501

85504

SanFw GesAufseher 85907 Assistenzpersonal ABC-Schutz und Hygiene 85503 Fü/Eins 85501

85504

SanFw MedAmbVers 85901 Assistenzpersonal Ambulante Versorgung 85503 Fü/Eins 85501

85504

SanFw VetMedTAss 85924 Assistenzpersonal Veterinärmedizin 85503 Fü/Eins 85501

85504

SanFw MedDokAss 85904 Assistenzpersonal Dokumentation 85503 Fü/Eins 85501

85504

SanFw PharmTAss 85934 Assistenzpersonal Pharmazie 85503 Fü/Eins 85501

85504

SanFw MedTAss FDiag 85943 Assistenzpersonal Funktionsdiagnostik 85503 Fü/Eins 85501

85504

SanFw MedTAss Lab 85941 Assistenzpersonal Labor 85503 Fü/Eins 85501

85504

SanFw MedTAss Rad 85942 Assistenzpersonal Radiologie 85503 Fü/Eins 85501

85504

SanFw DiätAss 85947 Assistenzpersonal Diätik 85503 Fü/Eins 85501

85504

49 ATB OralChirAss ist in den steuernden Fachtätigkeiten ZahnMedFAss, ZahnMedPAss und ZahnMedVwAss

enthalten.